Überprüfung der bestehenden Milieuschutzsatzungen
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Anregung vom 28.05.2015, OA 634 entstanden aus Vorlage: OF 748/3 vom 30.01.2015
Betreff: Überprüfung der bestehenden Milieuschutzsatzungen Vorgang: M 217/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle schon bestehenden Milieuschutzsatzungen nicht erst, wie in Absatz 2 der Vorlage M 217 beschrieben, nach dem ersten 5-Jahres-Zeitraum der neu zu erstellenden Milieuschutzsatzungen zusammen mit diesen auf ihre Wirkung hin zu überprüfen, sondern unverzüglich, um zeitnah Schlüsse ziehen zu können, die auch für die Anwendung der neuen Milieuschutzsatzungen von Bedeutung sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3