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Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 752/3 Betreff: Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern: Um diesen Schutz sofort gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Anwendung des § 15 BauGB (Rückstellung aller Bauanträge zur Sicherung der Planung) besonders dringlich zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung für das Nordend eine sofortige Veränderungssperre erlassen, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch beabsichtigte Bauvorhabe n unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Dies gilt vor allem für Bauvorhaben, die bei Geltung der Erhaltungssatzung der Zustimmung des Magistrats bedürfen oder denen der Magistrat die Genehmigung verweigern müsste. Begründung: In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für 7 Stadtteile Erhaltungssatzungen und Milieuschutzsatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der alteingesessenen Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. Er erklärte: "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei". Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Veränderungssperre nach § 15 BauGB besonders dringlich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 28.01.2015, OF 749/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 12.02.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 12.03.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt. Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015 Anregung an den Magistrat OM 4206 2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)