Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt.

Inhalt

Antrag vom 09.02.2015, OF 752/3

Betreff: Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern: Um diesen Schutz sofort gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Anwendung des § 15 BauGB (Rückstellung aller Bauanträge zur Sicherung der Planung) besonders dringlich zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung für das Nordend eine sofortige Veränderungssperre erlassen, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch beabsichtigte Bauvorhabe n unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Dies gilt vor allem für Bauvorhaben, die bei Geltung der Erhaltungssatzung der Zustimmung des Magistrats bedürfen oder denen der Magistrat die Genehmigung verweigern müsste. Begründung: In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für 7 Stadtteile Erhaltungssatzungen und Milieuschutzsatzungen zum Schutz der Zusammensetzung der alteingesessenen Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. Er erklärte: "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei". Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Veränderungssperre nach § 15 BauGB besonders dringlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 3
TO I, TOP 31
Angenommen
1. a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 40
OBR 3
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 3
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 3
TO I, TOP 34
Zurückgestellt / Beraten
Anregung OA 634 2015 Anregung an den Magistrat OM 4206 2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird. 3. Die Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5. a) Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Linke ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP Grüne