Geplante Erhaltungssatzung für das Nordend
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217 vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll. Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen Absichten einen Riegel vorschiebt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2015, OF 752/3
Betreff: Geplante Erhaltungssatzung für das
Nordend Bezug nehmend auf die Magistratsvorlage M 217
vom 12.12.2014 plant der Magistrat eine Erhaltungssatzung für das Nordend, die
nach Auskunft des Planungsdezernenten Olaf Cunitz 2016 beschlossen werden soll.
Da diese Erhaltungssatzung vor allem dem Unwesen von Wohnungsspekulation
Einhalt gebieten soll, ist zu befürchten, dass interessierte Spekulanten bis
dahin Fakten schaffen wollen, die die Erhaltungssatzung ins Leere laufen lassen
könnten. Darum ist es dringend erforderlich, dass der Magistrat derartigen
Absichten einen Riegel vorschiebt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen, den Magistrat aufzufordern: Um diesen Schutz sofort gewährleisten zu können, wie
bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, ist eine Anwendung des
§ 15 BauGB (Rückstellung aller Bauanträge zur Sicherung der Planung)
besonders dringlich zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in
Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung für das Nordend eine sofortige
Veränderungssperre erlassen, wie bei der Erhaltungssatzung Bockenheim, wenn zu
befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch beabsichtigte
Bauvorhabe n unmöglich gemacht oder erschwert werden
würde. Dies gilt vor allem für Bauvorhaben, die bei Geltung der
Erhaltungssatzung der Zustimmung des Magistrats bedürfen oder denen der
Magistrat die Genehmigung verweigern müsste. Begründung: In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde
erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für 7 Stadtteile
Erhaltungssatzungen und Milieuschutzsatzungen zum Schutz der Zusammensetzung
der alteingesessenen Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte.
Er erklärte: "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung
stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von
bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur
Qualifizierung der Stadtteile bei". Um diesen Schutz sofort auch während der
Aufstellungsphase gewährleisten zu können, wie bei der Erhaltungssatzung
Bockenheim, ist eine Veränderungssperre nach § 15 BauGB besonders
dringlich. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 217
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
28.01.2015, OF
749/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3
am 12.02.2015, TO I, TOP 31 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3.
Die
Vorlage OF 749/3 wird durch die Vorlage OF 752/3 für erledigt erklärt.
4.
Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3
am 12.03.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 748/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF
752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 766/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von
ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die
Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt.
Die GRÜNE-Fraktion stellt den
Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015
Anregung an den
Magistrat OM 4206
2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird.
3.
Die
Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4.
Die
Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5.
a)
Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF
816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6.
Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU
und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (=
Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU,
SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
zu 5.
GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung);
CDU (= Enthaltung)