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Zur Wirkmächtigkeit von Milieuschutzsatzungen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Milieuschutzsatzungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die anstehenden Milieuschutzsatzungen der prägende Begriff des allgemein üblichen Standards von (Miet-) Wohnungen hinreichend - d. h. gerichtsfest - präzisiert wird. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der in diesem Zusammenhang neu einzurichtende Liegenschaftsfonds im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main abgebildet wird. Die Überstellung in ein ÖPP-Projekt (bsw. im Zusammenhang mit der KEG) ist somit ausgeschlossen. Begründung: Die langjährigen Erfahrungen mit bestehenden Milieuschutzsatzungen - etwa Westend I -haben gezeigt, dass diese Erhaltungssatzungen zum zahnlosen Tiger werden, wenn der Unterschied zwischen Milieu-Standard und Luxus Sanierung unbestimmt bleibt: Bislang wurde kein einziges Bauvorhaben in Frankfurt am Main aus Gründen des Erhalts der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung modifiziert oder gar verhindert. Dabei ist mit dem Mietspiegel ein entsprechend themennahes Erhebungsinstrument etabliert.

Inhalt

Antrag vom 19.01.2015, OF 617/2

Betreff: Zur Wirkmächtigkeit von Milieuschutzsatzungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass für die anstehenden Milieuschutzsatzungen der prägende Begriff des allgemein üblichen Standards von (Miet-) Wohnungen hinreichend - d. h. gerichtsfest - präzisiert wird. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass der in diesem Zusammenhang neu einzurichtende Liegenschaftsfonds im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main abgebildet wird. Die Überstellung in ein ÖPP-Projekt (bsw. im Zusammenhang mit der KEG) ist somit ausgeschlossen. Begründung: Die langjährigen Erfahrungen mit bestehenden Milieuschutzsatzungen - etwa Westend I -haben gezeigt, dass diese Erhaltungssatzungen zum zahnlosen Tiger werden, wenn der Unterschied zwischen Milieu-Standard und Luxus Sanierung unbestimmt bleibt: Bislang wurde kein einziges Bauvorhaben in Frankfurt am Main aus Gründen des Erhalts der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung modifiziert oder gar verhindert. Dabei ist mit dem Mietspiegel ein entsprechend themennahes Erhebungsinstrument etabliert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 40
OBR 2
TO I, TOP 25
Zurückgestellt / Beraten
1. a) Die Vorlage M 217 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 617/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 2
TO I, TOP 13
Angenommen
Anregung OA 601 2015 1. Der Vorlage M 217 wird unter Hinweis auf OA 601 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke Freie Wähler
Ablehnung:
Annahme Bei Enthaltung Fdp