Die kapitalistische Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittle
Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL
Begründung
Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die untere und mittlere Mittelschicht Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat:
- den Grundstücksverkauf in Frankfurt zu stoppen und im ersten Schritt nur noch Erbbaurechte zu vergeben. 2. sich beim deutschen Städtetag, der hessischen Landesregierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung für die Wiedereinführung des gesetzlichen Bodenpreisstopps, der im Oktober 1960 aufgehoben wurde, einzusetzen. 3. durch eine Umschichtung im Haushalt die bisher vorgesehenen 17 Millionen Euro auf einen dreistelligen Millionenbetrag zu erhöhen und für eine effektive und schnelle Anwendung des Vorkaufsrecht für Grundstücke auszugeben. 4. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung zu fordern. 5. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu fordern. 6. gegen die Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Großwohnung konsequent vorzugehen. 7. die Innenstadtumlage schnellstmöglich beim Mietspiegel abzuschaffen. 8. für die Stadtviertel mit einer Innenstadtzulage im Mietspiegel Städtebauförderungsgebiete einzuführen und die energetische Sanierung dort zu bezuschussen. 9. bei der AGB Frankfurt Holding durchzusetzen, dass in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten drei Jahren pro Wohnung symbolisch nur um einen Euro erhöht werden. 10. bei der ABG Frankfurt Holding und der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen durchzusetzen, dass die aus der Sozialbindung fallenden, dann ehemaligen Sozialwohnungen nur bei einem Mieterwechsel modernisiert werden und die Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten der Modernisierung auf den Mieter abzuwälzen nicht wahrgenommen wird. 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihrem Gründungsauftrag zu verpflichten vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten. 12. in der M 217 alle Bestandteile zu streichen, die sie auf eine reine Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht zu beschränken, bzw. innerhalb dieser, d.h.: - Punkt 2 der Magistratsvorlage wegen Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu streichen, - Punkt 4 zu streichen, weil die Stadtentwicklung weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen gesehen wird und eine soziale Entwicklung nachrangig ist, - und in der Begründung alle Teile/Leitlinien zu streichen, die einer sozialen Stadtentwicklung entgegenstehen, die orientiert ist an den Armen und nicht wohlhabenden Teilen der Bevölkerung, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung, - insbesondere den unzulänglichen Kriterienkatalog zu überarbeiten, der die besondere Belastung der Unterschicht sowie der unteren und mittleren Mittelschicht fortschreibt. 13. die M 224 dahingehend zu ändern, dass das gesamte Nordend, der Ortsbezirk 3, in die Erhaltungssatzung Nordend III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen durch flächendeckende Bebauungspläne abzusichern. 15. für eine schnelle Bearbeitung das nötige Personal in den Ämtern zur Verfügung zu stellen.
- Einwohner*innen, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu vergessen. Begründung: Nach der Aufhebung des gesetzlichen Bodenpreisstopps im Oktober 1960 explodierten die Bodenpreise. Im Verdichtungsraum Rhein-Main stiegen 1962 bis 1972 die Bodenkosten im Sozialen Wohnungsbau um 158 %. Gleichzeitig stiegen die Bodenpreise um mehr als 300 %. In der Grundsatzentscheidung vom 12.1.1967 des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des Grundgesetzes, gegen die Spekulation mit Grund und Boden, heißt es: "Die Tatsache, dass Grund und Boden unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen Vermögensgütern." Auf der Grundlage dieser Ausführungen wollte die Bodenreformkommission der SPD 1972 das Bodeneigentum in dem Sinne neu definieren, dass "nicht mehr ein theoretisch unbeschränktes Eigentum einzelnen Bindungen und Pflichten unterworfen wird, sondern dass es schon von der Konzeption her nur die Rechte und Befugnisse umfasst, die nicht im Widerspruch zur Sozialpflichtigkeit stehen." Dieser Kompromiss in der SPD sollte endlich die Forderung nach Kommunalisierung, Sozialisierung bzw. Vergesellschaftung des Bodens mit allen Gebäuden und Nutzungsrechten aushebeln. Auch der DGB setzte sich auf seinem 9. ordentlichen Bundeskongress vom 25.6. -1.7.1972 in Berlin für eine "Kommunalisierung von Grund und Boden - insbesondere in Ballungsgebieten" ein. Friedrich Engels sagte "zur Wohnungsfrage" schon 1872: "Das Resultat ist, dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass Arbeiter- und überhaupt Wohnungen selten und teuer werden und oft gar nicht zu haben sind." Die hegemoniale gesellschaftliche Debatte, ebenso wie die der SPD oder des DGB, ist heute weit rechts davon angesiedelt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2015, OF 816/3
Betreff: Die kapitalistische
Verwertungsdynamik, die zunehmende Spaltung zwischen Arm und Reich
angreifen Statt Spekulation mit Grund und Boden: Kommunalisierung von Grund
und Boden in Ballungsgebieten! Mieten runter für die Unterschicht, für die
untere und mittlere Mittelschicht Die Frankfurter Milieuschutzsatzung nützt
vorwiegend der wohlhabenden Mittelschicht Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den
Magistrat: 1. den Grundstücksverkauf in
Frankfurt zu stoppen und im ersten Schritt nur noch Erbbaurechte zu
vergeben. 2. sich beim deutschen Städtetag,
der hessischen Landesregierung, dem Bundestag, dem Bundesrat und der
Bundesregierung für die Wiedereinführung des gesetzlichen Bodenpreisstopps, der
im Oktober 1960 aufgehoben wurde, einzusetzen. 3. durch eine Umschichtung im Haushalt die bisher
vorgesehenen 17 Millionen Euro auf einen dreistelligen Millionenbetrag zu
erhöhen und für eine effektive und schnelle Anwendung des Vorkaufsrecht für
Grundstücke auszugeben. 4. vom Land Hessen die Wiedereinführung einer
Verordnung oder eines Gesetzes zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung zu
fordern. 5. vom Land Hessen die
Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zur Beschränkung der
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu fordern. 6. gegen die Zusammenlegung von Wohnungen zu einer
Großwohnung konsequent vorzugehen. 7. die Innenstadtumlage schnellstmöglich beim
Mietspiegel abzuschaffen. 8. für die Stadtviertel mit einer Innenstadtzulage
im Mietspiegel Städtebauförderungsgebiete einzuführen und die energetische
Sanierung dort zu bezuschussen. 9. bei der AGB Frankfurt Holding durchzusetzen, dass
in ihren Wohnungen die Mieten in den nächsten drei Jahren pro Wohnung
symbolisch nur um einen Euro erhöht werden. 10. bei der ABG Frankfurt Holding und der GWH
Wohnungsgesellschaft mbH Hessen durchzusetzen, dass die aus der Sozialbindung
fallenden, dann ehemaligen Sozialwohnungen nur bei einem Mieterwechsel
modernisiert werden und die Möglichkeit, 11 Prozent der Kosten der
Modernisierung auf den Mieter abzuwälzen nicht wahrgenommen wird. 11. die ABG Frankfurt Holding entsprechend ihrem
Gründungsauftrag zu verpflichten vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg)
zu bauen und zu einem Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten. 12. in der M 217 alle Bestandteile zu streichen, die
sie auf eine reine Umverteilung von der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen
der Mittelschicht zu beschränken, bzw. innerhalb dieser, d.h.: - Punkt 2 der Magistratsvorlage
wegen Behäbigkeit in der praktischen Umsetzung zu streichen, - Punkt 4 zu streichen, weil die
Stadtentwicklung weiterhin als Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen
gesehen wird und eine soziale Entwicklung nachrangig ist, - und in der Begründung alle
Teile/Leitlinien zu streichen, die einer sozialen Stadtentwicklung
entgegenstehen, die orientiert ist an den Armen und nicht wohlhabenden Teilen
der Bevölkerung, nach deren jahrzehntelanger Missachtung und Vernachlässigung,
- insbesondere den
unzulänglichen Kriterienkatalog zu überarbeiten, der die besondere Belastung
der Unterschicht sowie der unteren und mittleren Mittelschicht
fortschreibt. 13. die M 224 dahingehend zu ändern,
dass das gesamte Nordend, der Ortsbezirk 3, in die Erhaltungssatzung Nordend
III aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen durch
flächendeckende Bebauungspläne abzusichern. 15. für eine schnelle Bearbeitung das nötige
Personal in den Ämtern zur Verfügung zu stellen. 16. Einwohner*innen, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser Umorientierung zu einer
sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die ökologischen Aspekte zu
vergessen. Begründung: Nach der Aufhebung des gesetzlichen Bodenpreisstopps
im Oktober 1960 explodierten die Bodenpreise. Im Verdichtungsraum Rhein-Main
stiegen 1962 bis 1972 die Bodenkosten im Sozialen Wohnungsbau um 158 %.
Gleichzeitig stiegen die Bodenpreise um mehr als 300 %. In der Grundsatzentscheidung vom 12.1.1967 des
Bundesverfassungsgerichts zur Sozialbindung des Eigentums nach Artikel 14 des
Grundgesetzes, gegen die Spekulation mit Grund und Boden, heißt es: "Die Tatsache, dass Grund und Boden
unvermehrbar und unentbehrlich ist, verbietet es, seine Nutzung dem
unübersehbaren Spiel der freien Kräfte und dem Belieben des Einzelnen
vollständig zu überlassen; eine gerechte Rechts- und Gesellschaftsordnung
zwingt vielmehr dazu, die Interessen der Allgemeinheit beim Boden in weit
stärkeren Maße zur Geltung zu bringen als bei anderen
Vermögensgütern."
Auf der Grundlage dieser
Ausführungen wollte die Bodenreformkommission der SPD 1972 das Bodeneigentum in
dem Sinne neu definieren, dass "nicht mehr ein theoretisch unbeschränktes Eigentum
einzelnen Bindungen und Pflichten unterworfen wird, sondern dass es schon von
der Konzeption her nur die Rechte und Befugnisse umfasst, die nicht im
Widerspruch zur Sozialpflichtigkeit stehen." Dieser Kompromiss in der SPD sollte endlich die
Forderung nach Kommunalisierung, Sozialisierung bzw. Vergesellschaftung des
Bodens mit allen Gebäuden und Nutzungsrechten aushebeln. Auch der DGB setzte sich auf seinem 9. ordentlichen
Bundeskongress vom 25.6. -1.7.1972 in Berlin für eine "Kommunalisierung von
Grund und Boden - insbesondere in Ballungsgebieten" ein. Friedrich Engels sagte "zur Wohnungsfrage" schon
1872: "Das Resultat ist,
dass die Arbeiter vom Mittelpunkt der Städte an den Umkreis gedrängt, dass
Arbeiter- und überhaupt Wohnungen selten und teuer werden und oft gar nicht zu
haben sind." Die hegemoniale gesellschaftliche
Debatte, ebenso wie die der SPD oder des DGB, ist heute weit rechts davon
angesiedelt. Antragsteller:
ÖkoLinX-ARL
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 217
Nebenvorlage: Antrag
vom 01.07.2015, OF
837/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO I, TOP 34 Auf Wunsch von
ÖkoLinX-ARL wird über die Ziffern 1. und 3., die Ziffern 2. und 4. sowie die
Begründung der Vorlage M 217 getrennt abgestimmt.
Die GRÜNE-Fraktion stellt den
Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 816/3 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 634 2015
Anregung an den
Magistrat OM 4206
2015 1. Der Vorlage M 217 wird zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 748/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
der letzte Satz der Vorlage ersatzlos gestrichen wird.
3.
Die
Vorlage OF 752/3 wurde zurückgezogen. 4.
Die
Vorlage OF 766/3 wird abgelehnt. 5.
a)
Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF
816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
6.
Die Vorlage OF 817/3 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Ziffern 1. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 4. sowie Begründung: GRÜNE, CDU
und SPD gegen LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (=
Ablehnung) zu 4. GRÜNE gegen CDU,
SPD und FDP (= Annahme); LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
zu 5.
GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 6.
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung);
CDU (= Enthaltung) 43. Sitzung des OBR 3
am 02.07.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2.
Die Vorlage OF 837/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3
am 08.10.2015, TO I, TOP 9 Der Antragsteller
ändert die Vorlage OF 816/3 vor der Abstimmung dahin gehend ab, dass der
Betreff "Für eine soziale Ausrichtung der Frankfurter Wohnungspolitik -
die Dynamik der Mietpreisentwicklung stoppen" lautet und die Ziffern 1.,
2., 4., 7. sowie 10. bis 16. folgende Fassung erhalten: "1.
städtische Grundstücke für die Wohnbebauung in Frankfurt nur noch im
Erbbaurecht zu vergeben; 2. sich beim Deutschen Städtetag für einen
Bodenpreisstopp oder andere wirksame Maßnahmen gegen Bodenpreisspekulationen
insbesondere in den Ballungsräumen einzusetzen; 4. sich weiterhin beim
Land Hessen für die Wiedereinführung einer Verordnung oder eines Gesetzes zum
Verbot der Wohnraumzweckentfremdung einzusetzen; 7. die undifferenzierte
Innenstadtzulage zukünftig bei den Mietspiegeln abzuschaffen; 10. auf
die ABG Frankfurt Holding und die GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen
einzuwirken, dass die aus der Sozialbindung gefallenen Wohnungen nur im
Einvernehmen mit den Mietern modernisiert werden können und die Möglichkeit,
elf Prozent der Kosten der Modernisierung auf die Mieter umzulegen, nur für
den Zeitraum bis zur Abfinanzierung wahrgenommen werden kann; 11. die ABG
Frankfurt Holding entsprechend ihres Gründungsauftrags zu verpflichten,
vorrangig Sozialwohnungen (1. Förderungsweg) zu bauen und zu einem
Quadratmeterpreis von 5,50 Euro zu vermieten, und die ABG Frankfurt Holding
in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu überführen; 12. die
Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung so zu ändern, dass die Umverteilung von
der Oberschicht zu den wohlhabenden Teilen der Mittelschicht bzw. innerhalb
dieser beendet wird, das heißt: - die Behäbigkeit in der praktischen
Umsetzung zu beenden, also ständige, sofortige Überprüfung der Wirksamkeit
der Milieuschutzsatzung (nicht erst alle 5 Jahre, siehe Punkt 2. der Vorlage
M 217); - die Stadtentwicklung nicht weiterhin als
Aufwertungsveranstaltung für Profitinteressen zu gestalten, sondern
stattdessen eine soziale Stadtentwicklung voranzutreiben und alle Teile sowie
die Leitlinien der Milieuschutzsatzung/Erhaltungssatzung, die dem
entgegenstehen, so zu ändern, dass sie die Interessen der Armen und der nicht
wohlhabenden Teile der Bevölkerung fördern, nach deren jahrzehntelanger
Missachtung und Vernachlässigung; - auch die offen angestrebte Aufwertung
der Stadtteile, wie unter Punkt 4. der verabschiedeten Vorlage M 217
beschlossen, außerhalb des Geltungsbereiches der Milieuschutzsatzungen zu
beenden; 13. die verabschiedete Vorlage M 224 dahin gehend zu ändern,
dass das gesamte Nordend (Ortsbezirk 3) in die Erhaltungssatzung Nordend III
aufgenommen wird. 14. die Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen im
gesamten Geltungsbereich, soweit nicht wichtige Gründe dagegensprechen, durch
Bebauungspläne abzusichern; 15. für eine zügige Bearbeitung das
erforderliche qualifizierte Personal in den Ämtern bereitzustellen; 16.
Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinitiativen und Ortsbeiräte an dieser
Umorientierung zu einer sozialen Stadtentwicklung zu beteiligen, ohne die
ökologischen Aspekte zu vergessen." Es besteht Einvernehmen,
dass die Vorlagen OF 816/3 und OF 837/3 ziffernweise abgestimmt werden. Über
die Begründung der Vorlage OF 816/3 wird ebenfalls gesondert abgestimmt.
Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der
Debatte. Beschluss: Anregung OA 677 2015
Anregung OA 678 2015
1.
a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Den
Ziffern 1., 2., 4., 7., 10. sowie 13. bis 16. der Vorlage OF 816/3 wird
zugestimmt. c) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 816/3 wird bei
Stimmengleichheit abgelehnt. d) Die Ziffern 5., 6., 8., 9., 11. und 12.
sowie die Begründung der Vorlage OF 816/3 werden abgelehnt.
2.
a) Der Ziffer 1. der Vorlage OF 837/3 wird zugestimmt.
b) Die Ziffern 2. bis 4. der Vorlage OF 837/3 werden abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. zu a) 5 GRÜNE,
SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und FDP (= Annahme) zu
b) Ziffer 1.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (=
Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, LINKE. und
ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Ziffern 4., 7., 10. sowie 13. bis 16.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL
gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu c) 1 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD,
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 4 GRÜNE (= Enthaltung) und 2 GRÜNE
Nichtteilnahme an der Abstimmung d) Ziffern 5. und 9.: GRÜNE, CDU und FDP
gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 6. und 12. sowie
Begründung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 8.: 6 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und FDP
gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
zu 2.
zu a) 5 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen
CDU und FDP (= Ablehnung); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) Ziffern 2. und
3.: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Ziffer 4.: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)