Überprüfung der bestehenden Milieuschutzsatzungen
Begründung
Milieuschutzsatzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle schon bestehenden Milieuschutzsatzungen nicht erst, wie in Absatz 2 der M 217 beschrieben, nach dem ersten 5-Jahres-Zeitraum der neu zu erstellenden Milieuschutzsatzungen zusammen mit diesen auf ihre Wirkung hin zu überprüfen, sondern unverzüglich, um zeitnah Schlüsse ziehen zu können, die auch für die Anwendung der neuen Milieuschutzsatzungen von Bedeutung sind. Diese Überprüfung soll ggf. auf der Basis vorläufiger Kriterien erfolgen, falls die Erarbeitung endgültiger Kriterien noch länger dauert.
Inhalt
Antrag vom 30.01.2015, OF 748/3
Betreff: Überprüfung der bestehenden Milieuschutzsatzungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle schon bestehenden Milieuschutzsatzungen nicht erst, wie in Absatz 2 der M 217 beschrieben, nach dem ersten 5-Jahres-Zeitraum der neu zu erstellenden Milieuschutzsatzungen zusammen mit diesen auf ihre Wirkung hin zu überprüfen, sondern unverzüglich, um zeitnah Schlüsse ziehen zu können, die auch für die Anwendung der neuen Milieuschutzsatzungen von Bedeutung sind. Diese Überprüfung soll ggf. auf der Basis vorläufiger Kriterien erfolgen, falls die Erarbeitung endgültiger Kriterien noch länger dauert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Beratung im Ortsbeirat: 3