Verhinderung von Luxussanierungen
Begründung
Luxussanierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Objekt Keplerstraße 14 und ggf. andere dem Ortsbeirat nicht bekannte Objekte im Nordend eventuelle Bauanträge von Eigentümern gemäß §172 (2) in Verbindung mit §15 (1) BauGB zurückzustellen und auf diese Weise keine von der in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzung Nordend III nicht gedeckten baulichen Veränderungen vor deren Inkrafttreten zuzulassen.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2015, OF 817/3
Betreff: Verhinderung von Luxussanierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Objekt Keplerstraße 14 und ggf. andere dem Ortsbeirat nicht bekannte Objekte im Nordend eventuelle Bauanträge von Eigentümern gemäß §172 (2) in Verbindung mit §15 (1) BauGB zurückzustellen und auf diese Weise keine von der in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzung Nordend III nicht gedeckten baulichen Veränderungen vor deren Inkrafttreten zuzulassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Beratung im Ortsbeirat: 3