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Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels A (neu) für die Jahre 2020 - 2029

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 92 Betreff: Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels A (neu) für die Jahre 2020 - 2029 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M 165) Schreiben des Oberbürgermeisters vom 30.05.2018 Auf Antrag des Magistrats vom 30.05.2018 1. Der Magistrat wird beauftragt, die Busverkehrsleistungen im Linienbündel A (neu) mit den Buslinien 56, 60, 71, 72, 73 , n3, n4 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2029 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende Verkehrsbedienung" für das Linienbündel A (neu) ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen Entwicklungen (u.a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel auch mit dem Ziel einer weiteren Erhöhung der Mittelstandfreundlichkeit und einer Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je Bündel im Sinne einer wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus der sich Modifikationen des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll. Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a. Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G - Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage für die Vergabe des Bündels A (neu) unter Beachtung der nach einer erfolgten Vergabe notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel A (neu) dienen einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main im Linienbündel A (neu) zu erreichen und die "Ausreichende Verkehrsbedienung" im Linienbündel A (neu) sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum Bündel A (neu) beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12. Dezember 2020 und im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen (siehe Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm des Linienbündels A (neu) konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Bei der Vergabe sollen mindestens auf den zwei dafür ausgewählten Buslinien ausschließlich Fahrzeuge mit so genannten Zero-Emission-Antrieben eingesetzt werden. Auf allen anderen Linien des Bündels A (neu) ist der Einsatz solcher Fahrzeuge durch den Betreiber möglich und erwünscht. Auch diese Fahrzeuge sollen in ihren Eigenschaften (unter anderem im Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) den Frankfurter Anforderungen entsprechen. Es dient zur Kenntnis, dass für die zwei ausgewählten Buslinien in der Fahrplanspitze 21 Busse benötigt werden; nach aktuellem Stand kostet ein batterieelektrischer (Standardlinien-)Bus rd. 250.000 € mehr als ein Dieselbus. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit auf die Verkehrsunternehmen einwirken, damit diese ggf. zur Verfügung stehende Fördermittel beim Bund und/oder Land Hessen beantragen. Gleiches gilt für die Ladeinfrastruktur; für die o.g. Busse werden ebenso viele Ladestationen (über-Nacht-Ladung im Depot) benötigt, die zusammen rund 1,1 Mio. € kosten (inkl. Tiefbauarbeiten). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr nach Vergabe des Bündels A (neu), ist ein Leistungsumfang von ca. 1,55 Mio. Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien des Bündels A (neu) für neun Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das Linienbündel A (neu) erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 66 KB) Anlage _Anhang_2_zur_QSV (ca. 1,9 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen (ca. 1,1 MB) Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV (ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.06.2018, NR 594 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2007, M 107 Vortrag des Magistrats vom 23.01.2009, M 19 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 252 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Vortrag des Magistrats vom 02.09.2016, M 165 Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 78 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2020, M 82 Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Vortrag des Magistrats vom 24.03.2023, M 45 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6, 7, 8, 9, 12 Versandpaket: 30.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 594 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 92 = Ablehnung, NR 594 = Annahme) 23. Sitzung des OBR 8 am 14.06.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und REP 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) 23. Sitzung des OBR 12 am 15.06.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 594 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 29 Beschluss: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 594 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2864, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 92 11

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