Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels A (neu) für die Jahre 2020 - 2029
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 28.05.2018, M 92 Betreff: Vergabe von
Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr hier: Linien des Bündels
A (neu) für die Jahre 2020 - 2029 Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 632 (M
165) Schreiben des
Oberbürgermeisters vom 30.05.2018 Auf Antrag des Magistrats vom 30.05.2018
1. Der Magistrat wird beauftragt, die
Busverkehrsleistungen im Linienbündel A (neu) mit den Buslinien 56, 60, 71, 72,
73 , n3, n4 für den Zeitraum vom 13.12.2020 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember
2029 auf der Grundlage des § 119 Abs. 2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu vergeben. 2. Das im derzeitigen Fahrplanbuch dokumentierte
Leistungsangebot stellt gemeinsam mit dem in der Anlage enthaltenen
Maßnahmenkonzept sowie den weiteren in der Anlage enthaltenen Anforderungen an
die Qualität eine Konkretisierung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes (Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154) dar und bildet die aus
Sicht des Aufgabenträgers Stadt Frankfurt am Main "Ausreichende
Verkehrsbedienung" für das Linienbündel A (neu) ab. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zu ermächtigen, den
erforderlichen Verkehrsvertrag mit dem Ausschreibungsgewinner abzuschließen. Begründung: A. Zielsetzung: traffiQ, die Lokale Nahverkehrsgesellschaft der Stadt
Frankfurt am Main, hat aufgrund der städtebaulichen und verkehrlichen
Entwicklungen (u.a. Fahrgastzuwächse, Ausweisung von Neubaugebieten, Einführung
von Kleinbuslinien) eine Überprüfung und Neuordnung aller Linienbündel auch mit
dem Ziel einer weiteren Erhöhung der Mittelstandfreundlichkeit und einer
Begrenzung der Zahl der Fahrzeugtypen je Bündel im Sinne einer
wirtschaftlicheren Fuhrparkgestaltung durchgeführt, aus der sich Modifikationen
des Busliniennetzes ergeben haben. Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung den
Magistrat mit Beschluss vom 13.10.2016 (§ 632) beauftragt, durch traffiQ
ein Konzept zur Weiterentwicklung der Linienbündelkonzeption erarbeiten zu
lassen, das dem Ziel Rechnung trägt, so zeitnah wie möglich die Hälfte der
lokalen Busverkehrsleistungen direkt an das kommunale Busverkehrsunternehmen
ICB GmbH zu vergeben und die Bündelzuschnitte weiter verkehrlich und
wirtschaftlich zu optimieren. Aufgrund dessen wurde mittlerweile festgelegt, dass
neben den bereits direkt vergebenen Linienbündeln D und E ebenfalls ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 auch das bisher im Wettbewerb vergebene
Linienbündel C direkt an das kommunale Busunternehmen vergeben werden soll.
Ergebnis der seinerzeitigen Untersuchung und des o.a.
Auftrages der Stadtverordnetenversammlung zur Optimierung der Bündelzuschnitte
ist u.a. die jetzt vorgesehene Aufteilung des bisherigen Großbündels A in die
etwa gleich großen Linienbündel A (neu) - Frankfurter Nordwesten - und G -
Frankfurter Norden -. Da die Konzessionen und der damit verbundene
Verkehrsvertrag des bisherigen Betreibers (Transdev GmbH) am Ende des
Fahrplanjahres 2020 auslaufen, müssen die Verdingungsunterlagen als Grundlage
für die Vergabe des Bündels A (neu) unter Beachtung der nach einer erfolgten
Vergabe notwendigen Rüstzeit zur Betriebsvorbereitung (z. B. Bereitstellung von
Personal und Fahrzeugen) durch traffiQ spätestens im September 2019 fertig
gestellt und die Vergabe veröffentlicht sein, um die Betriebsaufnahme zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 sicherzustellen. B. Alternativen: Aufgrund des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009 (§ 5543) bestehen keine
Alternativen. C. Lösung: Die im Anhang 1 zur Qualitätssicherungsvereinbarung
(QSV) konkretisierten Anforderungskriterien im Linienbündel A (neu) dienen
einschließlich der im Maßnahmenkonzept dargelegten Änderungen dazu, einen
hochwertigen und kundengerechten öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt
Frankfurt am Main im Linienbündel A (neu) zu erreichen und die "Ausreichende
Verkehrsbedienung" im Linienbündel A (neu) sicherzustellen. Die umzusetzende verkehrsplanerische Konzeption zum
Bündel A (neu) beinhaltet die bis zum Jahresfahrplanwechsel am 12. Dezember
2020 und im Vergabezeitraum voraussichtlich verkehrlich notwendigen Maßnahmen
(siehe Maßnahmenkonzept). Mit der Beschlussfassung über das Leistungsprogramm
des Linienbündels A (neu) konkretisiert die Stadtverordnetenversammlung darüber
hinaus die Vorgaben des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2005, § 9154). Bei der Vergabe sollen mindestens auf den zwei dafür
ausgewählten Buslinien ausschließlich Fahrzeuge mit so genannten
Zero-Emission-Antrieben eingesetzt werden. Auf allen anderen Linien des Bündels
A (neu) ist der Einsatz solcher Fahrzeuge durch den Betreiber möglich und
erwünscht. Auch diese Fahrzeuge sollen in ihren Eigenschaften (unter anderem im
Hinblick auf Platzkapazitäten, Beförderungskomfort, Kundeninformation und
Ausstattung für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität) den Frankfurter
Anforderungen entsprechen. Es dient zur Kenntnis, dass für die zwei ausgewählten
Buslinien in der Fahrplanspitze 21 Busse benötigt werden; nach aktuellem Stand
kostet ein batterieelektrischer (Standardlinien-)Bus rd. 250.000 € mehr
als ein Dieselbus. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit auf die
Verkehrsunternehmen einwirken, damit diese ggf. zur Verfügung stehende
Fördermittel beim Bund und/oder Land Hessen beantragen. Gleiches gilt für die
Ladeinfrastruktur; für die o.g. Busse werden ebenso viele Ladestationen
(über-Nacht-Ladung im Depot) benötigt, die zusammen rund 1,1 Mio. € kosten
(inkl. Tiefbauarbeiten). Für das Fahrplanjahr 2021, das erste Betriebsjahr
nach Vergabe des Bündels A (neu), ist ein Leistungsumfang von ca. 1,55 Mio.
Nutzwagenkilometern vorgesehen. Auf dieser Basis erfolgt die Vergabe der Linien des
Bündels A (neu) für neun Jahre. D. Kosten In der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ
Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH werden die für das
Linienbündel A (neu) erforderlichen Mittel berücksichtigt. Diese errechnen sich
aus der Differenz zwischen dem voraussichtlichen Aufwand abzüglich der
prognostizierten Einnahmen. Mit der Berücksichtigung der erforderlichen Mittel
in der mittelfristigen Finanzplanung der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH wird keine Entscheidung über eine entsprechende Anpassung
des Zuschusses der Stadt Frankfurt am Main an den Treuhandbereich der traffiQ
getroffen. Anlage _Anhang_1_zur_QSV (ca. 66 KB) Anlage
_Anhang_2_zur_QSV (ca.
1,9 MB) Anlage _Kartografische_Darstellung_der_Aenderungen
(ca. 1,1 MB)
Anlage _Qualitaetssicherungsvereinbarung_QSV
(ca. 29 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.06.2018, NR 594
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 15.06.2007, M 107
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2009, M 19
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2012, M 252
Vortrag des
Magistrats vom 24.08.2015, M 143
Vortrag des
Magistrats vom 02.09.2016, M 165
Vortrag des
Magistrats vom 27.05.2019, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2020, M 82
Vortrag des
Magistrats vom 30.04.2021, M 58
Vortrag des
Magistrats vom 24.03.2023, M 45 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 6, 7, 8, 9, 12
Versandpaket: 30.05.2018 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 7
am 05.06.2018, TO II, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6
am 05.06.2018, TO I, TOP 54 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
23. Sitzung des OBR 1
am 05.06.2018, TO I, TOP 63 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
23. Sitzung des OBR 2
am 11.06.2018, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 12.06.2018, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 594 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 92 = Ablehnung, NR 594 = Annahme)
23. Sitzung des OBR 8
am 14.06.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF und REP
23. Sitzung des OBR 9
am 14.06.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (=
Ablehnung) 23. Sitzung des OBR
12 am 15.06.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 92 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO II, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 92 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 594 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594); BFF (= Enthaltung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 29
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 92 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 594 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 594) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF
(= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2864, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 92 11