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Förderprogramm Innenstadt Höchst Fortsetzung des Förderzeitraums

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Einer Verlängerung des Förderzeitraums um weitere 3 Jahre bis 2026 des bestehenden Förderprogramms Innenstadt Höchst wird zugestimmt.

Begründung

A. Allgemeines

Im Jahr 2018 wurde das auf ursprünglich auf 10 Jahre angesetzte Förderprogramm Innenstadt Höchst verlängert und als Grundlage der Förderung sowie der durchzuführenden Maßnahmen und Projekte im Jahr 2021 das Integrierte Handlungskonzept beschlossen. Das Handlungskonzept ist nicht als abgeschlossene und verbindliche Planung zu sehen. Vielmehr muss das Konzept, inklusive der geplanten Zeiträume, während der Umsetzung im Sinne eines lernenden Prozesses stetig überprüft und neuen Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen angepasst werden. Dies gilt umso mehr, als dass die zweite Förderperiode wesentlich durch die Corona-Pandemie mit all seinen Einschränkungen des wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens geprägt wurde. Ziel war es, die Förderprogrammfortführung auf fünf Jahre zu begrenzen (2019-2023). Seit Beginn der Verlängerung wurden bereits wichtige Impulse für die Kernfunktion der Höchster Innenstadt gesetzt. Es konnten allerdings auch, insbesondere bedingt durch die Corona-Pandemie, die vollumfänglich in die Förderperiode fiel, noch nicht alle Ziele erreicht und auch einige Projekte des Integriertes Handlungskonzepts noch nicht oder nicht abschließend bearbeitet werden. Die freigegebenen Mittel konnten daher nicht wie eingeplant verausgabt werden.

B. Finanzielle Auswirkungen

Ohne Verlängerung des Förderzeitraums würde das Förderprogramm Ende 2023 enden. Damit würden bereits begonnene Projekte nicht gesichert zu Ende geführt und andere Projekte nicht umgesetzt werden.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Durch eine Verlängerung des Förderzeitraums des Förderprogramms Innenstadt Höchst besteht die Möglichkeit, die Förderung länger zu nutzen, bereits begonnene Projekte gesichert zu Ende zu führen und Projekte gemäß dem integrierten Handlungskonzept, die noch nicht angestoßen werden konnten, durchzuführen. Ziel ist es, den aktiven Förderzeitraum für zwei weitere Jahre (2024 und 2025) zu verlängern und das dritte Jahr, 2026, für die Abwicklung und Nachsorge zu nutzen. Ausreichend Mittel stehen noch zur Verfügung. Weitere Mittel sind nicht in den Haushalt einzustellen.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 71
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 19
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 70
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 22
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 24
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen