Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Förderrichtlinien
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2007, M
287 Betreff:
Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Förderrichtlinien
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1801 1. Den beigefügten Förderrichtlinien "Förderprogramm
Innenstadt Höchst" zur Vergabe von Zuschüssen wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung aus
den Mitteln der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionsnummer
5.001942 Förderprogramm Innenstadt Höchst erfolgt. 3. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter
Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Investitionen nach diesen
Richtlinien zu bewilligen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
14.09.2006, § 666 ist für die Innenstadt Höchst ein Förderprogramm aufzulegen
mit dem Ziel, Anreize für notwendige Investitionen zur Erhaltung und Aufwertung
der vorhandenen Bausubstanz und des Stadtbildes zu schaffen, um dadurch zur
Steigerung der Qualität der Höchster Innenstadt als Wohngebiet und
Geschäftszentrum für breite Kreise der Bevölkerung beizutragen. Laut bestehender Beschlusslage soll der Magistrat zur
Vergabe der bereitgestellten Gelder eine Richtlinie erarbeiten. B. Alternativen Es besteht in der jetzigen Situation keine Aussicht,
dass die gewünschte Verbesserung der Bausubstanz alleine durch privates
Engagement erreicht wird. Die
besonderen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Anforderungen in der
Innenstadt Höchst erfordern von den einzelnen Bauherren regelmäßig
Mehraufwendungen und eine Mitwirkungsbereitschaft, die über das übliche
(finanzielle) Engagement hinausgehen. Um die Ziele in Höchst zu erreichen bedarf es eines
Anschubs über eine Förderung. Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 666
vom 14.09.2007 wurde die Vergabe eines Zuschusses zugrunde gelegt (s.
Begründung Punkt C). Fördermittel können als Zuschuss oder als
zinsvergünstigte Darlehen gewährt werden. Gegenüber einem verlorenen Zuschuss entsteht bei der
Darlehensvergabe ein höherer Verwaltungsaufwand. Ein Zuschuss ist geeignet, gerade auch
Einzeleigentümern einen Anreiz zugeben, ihre Gebäude im Sinne des Programms zu
sanieren und so zur Steigerung der Qualität der Innenstadt Höchst als
Wohngebiet und Geschäftszentrum beizutragen Eine Darlehensförderung wird der Struktur in Höchst -
anders als zum Beispiel im Bahnhofsviertel, wo es gilt, die Wohnfunktion auch
gegen einen starken Verwertungsdruck des Marktes zu stärken - nicht gerecht.
C. Lösung Die vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, die
zweckgebundene Vergabe von Mitteln in Höhe von 15 Mio € in private
Baumaßnahmen zur Stärkung der Innenstadt Höchst mit seiner historisch
bedeutenden Altstadt zu ermöglichen. Die hier aufgestellten Fördergrundsätze regeln die
Vergabe für diese Mittel und ermöglichen eine reibungslose und unbürokratische
Prüfung der Vorhaben und damit einhergehend eine schnelle Bewilligung. Zur
Auswahl dieser Kriterien wurde z.T. auf in der Praxis bewährte Vergabeverfahren
zurückgegriffen.
Durch eine Anreizförderung werden
bauliche Investitionen angeregt, bei denen den Belangen des Denkmalschutzes und
der Stadtbildpflege besondere Bedeutung zukommen sollen. Die einzigartige historische
Bausubstanz wird damit gesichert und steht einer nachhaltigen Nutzung zur
Verfügung. Die damit verbundene Attraktivitätssteigerung trägt insbesondere
auch zu einer langfristigen Erhaltung der Versorgungsfunktion und
Stärkung der Zentralität der Innenstadt Höchst bei. Im Interesse des Klimaschutzes soll der
Energieeffizienz ein hoher Stellenwert zukommen. Den potentiellen Widersprüchen
zu Belangen des Denkmalschutzes soll durch eine frühe Einbindung von
qualifizierten Energieberatern begegnet werden. Es wird Beratern der Vorzug
gegeben, die als Architekten auf Altbaumodernisierung/Denkmalpflege
spezialisiert sind. Parallel zu diesem Programm wird in Höchst die
Gestaltung des öffentlichen Raums und die Verbesserung der
Verkehrsinfrastruktur betrieben. Die Entlastung der Innenstadt Höchst vom
Durchgangsverkehr ist Voraussetzung für die geplanten Maßnahmen. Förderfähige Maßnahmen Zur Stärkung der Wohnfunktion und des
Geschäftszentrums der Innenstadt Höchst werden Maßnahmen gefördert, die die
besondere Situation in Höchst berücksichtigen. Es werden Anreize geschaffen zur
Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie für Verbesserungsmaßnahmen
im Wohnumfeld und im öffentlichen Raum. Bei der Wohnungsmodernisierung wird
u.a. die Veränderung in zeitgemäße Wohnungsgrundrisse, der Anbau von Balkonen
und Maßnahmen zum Schallschutz gefördert. Neben der Neuschaffung von Wohnraum wird auch die
Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Flächen in Wohnungen
gefördert. Besondere
Maßnahmen der Stadtbildpflege sollen gefördert werden, auch Einzelmaßnahmen,
die nicht im direkten Zusammenhang mit der Verbesserung von Wohnungen stehen,
z.B. Fassadengestaltung, sollen gefördert werden. Eine Umgestaltung der Erdgeschosszonen soll gefördert
werden ebenso wie die Umnutzung der Erdgeschossbereiche für kleinere
gewerbliche Betriebe und Gemeinbedarfseinrichtungen. Ein besonderer Stellenwert erhält die Verbesserung
des Wohnumfeldes, um die Attraktivität zu steigern und Familien
anzusprechen. Art und Höhe der Förderung Das Programm ist in erster Linie ein Anreizprogramm,
das sich auch an kleinere Liegenschaften und private Einzeleigentümer richtet.
Es soll ein Anreiz gegeben werden, eigene Mittel zu investieren. Zur Vermeidung von großem
Verwaltungsaufwand wird ein reines Zuschussprogramm aufgelegt. Eine Förderung von bis zu 30% als
Zuschuss ist für die zu erwartenden besonderen Aufwendungen gerechtfertigt; bei
einer geringeren Bezuschussung ist gerade für den Altstadtbereich mit seiner
hohen Dichte an denkmalgeschützten Gebäuden und Fachwerkhäusern zu erwarten,
dass das Programm nicht angenommen wird. Um den besonderen Aufwendungen für historische
Bausubstanz entgegenzukommen, wird für Gebäude unter Denkmalschutz oder
innerhalb der Gesamtanlage ein höherer Maximalbetrag als förderfähige Kosten
anerkannt. D. Kosten Investitionsbedarf Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
14.09.2006, § 666 (M 106) sollen 21 Mio. € für ein Förderprogramm
Innenstadt Höchst bereitgestellt werden; entsprechende Mittel sind im
Haushaltsplan ab 2007 mit 2 Mio. € p. a. in der Produktgruppe 13.01
Stadtplanung, Projektdefinitionsnummer 5.001942 Förderprogramm Innenstadt
Höchst veranschlagt. Von der Gesamtsumme sollen insgesamt 15 Mio. €
zur Förderung der Wohnungs- und Gebäudemodernisierung eingesetzt werden. Die
verbleibenden 6 Mio. € werden für Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie
weitere Projektarbeiten verwendet. Finanzbedarfszeitraum 2007 - 2008 (je nach Fertigstellung der Maßnahmen,
Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen) Folgeinvestitionen Keine Jahreserträge Keine Leistungen Dritter Keine Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1 (ca. 355 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.02.2008, NR 792
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2006, M 106
Vortrag des
Magistrats vom 04.05.2018, M 81
Vortrag des
Magistrats vom 23.10.2020, M 170
Vortrag des
Magistrats vom 22.03.2021, M 49
Vortrag des
Magistrats vom 12.06.2023, M 85 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 02.01.2008 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6
am 15.01.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: Der Vorlage M 287 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 17. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2008, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 287 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
17. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 22.01.2008, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 287 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2008, TO I, TOP 39
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 287 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2008, TO I, TOP
63 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 287 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF; CDU und GRÜNE (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) 18. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.02.2008, TO I, TOP 36
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 287 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD, LINKE., FDP und FAG; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und NPD (= Annahme) 20. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2008, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 287 wird unter Berücksichtigung der
Vorlage NR 792 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 792 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (=
Annahme ohne Zusatz)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung); LINKE. und FAG (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP (M 287 = Annahme, NR 792 = Prüfung und Berichterstattung)
NPD (M 287 = Annahme, NR 792 = Ablehnung) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2008, TO II, TOP 27
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 287 wird unter Berücksichtigung der Vorlage NR 792 zugestimmt.
2. Der Vorlage
NR 792 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP
und NPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, BFF und REP (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie NPD (= Ablehnung); LINKE. und FAG (=
Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 3555, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008 Aktenzeichen: 61 0