Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Förderrichtlinien
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2007, M 287
Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst hier: Förderrichtlinien Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2007, § 1801
- Den beigefügten Förderrichtlinien "Förderprogramm Innenstadt Höchst" zur Vergabe von Zuschüssen wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Finanzierung aus den Mitteln der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionsnummer 5.001942 Förderprogramm Innenstadt Höchst erfolgt.
- Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Investitionen nach diesen Richtlinien zu bewilligen. Begründung: A. Zielsetzung Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006, § 666 ist für die Innenstadt Höchst ein Förderprogramm aufzulegen mit dem Ziel, Anreize für notwendige Investitionen zur Erhaltung und Aufwertung der vorhandenen Bausubstanz und des Stadtbildes zu schaffen, um dadurch zur Steigerung der Qualität der Höchster Innenstadt als Wohngebiet und Geschäftszentrum für breite Kreise der Bevölkerung beizutragen. Laut bestehender Beschlusslage soll der Magistrat zur Vergabe der bereitgestellten Gelder eine Richtlinie erarbeiten. B. Alternativen Es besteht in der jetzigen Situation keine Aussicht, dass die gewünschte Verbesserung der Bausubstanz alleine durch privates Engagement erreicht wird. Die besonderen städtebaulichen und denkmalpflegerischen Anforderungen in der Innenstadt Höchst erfordern von den einzelnen Bauherren regelmäßig Mehraufwendungen und eine Mitwirkungsbereitschaft, die über das übliche (finanzielle) Engagement hinausgehen. Um die Ziele in Höchst zu erreichen bedarf es eines Anschubs über eine Förderung. Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 666 vom 14.09.2007 wurde die Vergabe eines Zuschusses zugrunde gelegt (s. Begründung Punkt C). Fördermittel können als Zuschuss oder als zinsvergünstigte Darlehen gewährt werden. Gegenüber einem verlorenen Zuschuss entsteht bei der Darlehensvergabe ein höherer Verwaltungsaufwand. Ein Zuschuss ist geeignet, gerade auch Einzeleigentümern einen Anreiz zugeben, ihre Gebäude im Sinne des Programms zu sanieren und so zur Steigerung der Qualität der Innenstadt Höchst als Wohngebiet und Geschäftszentrum beizutragen Eine Darlehensförderung wird der Struktur in Höchst - anders als zum Beispiel im Bahnhofsviertel, wo es gilt, die Wohnfunktion auch gegen einen starken Verwertungsdruck des Marktes zu stärken - nicht gerecht. C. Lösung Die vorliegende Richtlinie hat zum Ziel, die zweckgebundene Vergabe von Mitteln in Höhe von 15 Mio € in private Baumaßnahmen zur Stärkung der Innenstadt Höchst mit seiner historisch bedeutenden Altstadt zu ermöglichen. Die hier aufgestellten Fördergrundsätze regeln die Vergabe für diese Mittel und ermöglichen eine reibungslose und unbürokratische Prüfung der Vorhaben und damit einhergehend eine schnelle Bewilligung. Zur Auswahl dieser Kriterien wurde z.T. auf in der Praxis bewährte Vergabeverfahren zurückgegriffen. Durch eine Anreizförderung werden bauliche Investitionen angeregt, bei denen den Belangen des Denkmalschutzes und der Stadtbildpflege besondere Bedeutung zukommen sollen. Die einzigartige historische Bausubstanz wird damit gesichert und steht einer nachhaltigen Nutzung zur Verfügung. Die damit verbundene Attraktivitätssteigerung trägt insbesondere auch zu einer langfristigen Erhaltung der Versorgungsfunktion und Stärkung der Zentralität der Innenstadt Höchst bei. Im Interesse des Klimaschutzes soll der Energieeffizienz ein hoher Stellenwert zukommen. Den potentiellen Widersprüchen zu Belangen des Denkmalschutzes soll durch eine frühe Einbindung von qualifizierten Energieberatern begegnet werden. Es wird Beratern der Vorzug gegeben, die als Architekten auf Altbaumodernisierung/Denkmalpflege spezialisiert sind. Parallel zu diesem Programm wird in Höchst die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur betrieben. Die Entlastung der Innenstadt Höchst vom Durchgangsverkehr ist Voraussetzung für die geplanten Maßnahmen. Förderfähige Maßnahmen Zur Stärkung der Wohnfunktion und des Geschäftszentrums der Innenstadt Höchst werden Maßnahmen gefördert, die die besondere Situation in Höchst berücksichtigen. Es werden Anreize geschaffen zur Neuschaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie für Verbesserungsmaßnahmen im Wohnumfeld und im öffentlichen Raum. Bei der Wohnungsmodernisierung wird u.a. die Veränderung in zeitgemäße Wohnungsgrundrisse, der Anbau von Balkonen und Maßnahmen zum Schallschutz gefördert. Neben der Neuschaffung von Wohnraum wird auch die Umwandlung von bisher nicht zu Wohnzwecken genehmigten Flächen in Wohnungen gefördert. Besondere Maßnahmen der Stadtbildpflege sollen gefördert werden, auch Einzelmaßnahmen, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Verbesserung von Wohnungen stehen, z.B. Fassadengestaltung, sollen gefördert werden. Eine Umgestaltung der Erdgeschosszonen soll gefördert werden ebenso wie die Umnutzung der Erdgeschossbereiche für kleinere gewerbliche Betriebe und Gemeinbedarfseinrichtungen. Ein besonderer Stellenwert erhält die Verbesserung des Wohnumfeldes, um die Attraktivität zu steigern und Familien anzusprechen. Art und Höhe der Förderung Das Programm ist in erster Linie ein Anreizprogramm, das sich auch an kleinere Liegenschaften und private Einzeleigentümer richtet. Es soll ein Anreiz gegeben werden, eigene Mittel zu investieren. Zur Vermeidung von großem Verwaltungsaufwand wird ein reines Zuschussprogramm aufgelegt. Eine Förderung von bis zu 30% als Zuschuss ist für die zu erwartenden besonderen Aufwendungen gerechtfertigt; bei einer geringeren Bezuschussung ist gerade für den Altstadtbereich mit seiner hohen Dichte an denkmalgeschützten Gebäuden und Fachwerkhäusern zu erwarten, dass das Programm nicht angenommen wird. Um den besonderen Aufwendungen für historische Bausubstanz entgegenzukommen, wird für Gebäude unter Denkmalschutz oder innerhalb der Gesamtanlage ein höherer Maximalbetrag als förderfähige Kosten anerkannt. D. Kosten Investitionsbedarf Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006, § 666 (M 106) sollen 21 Mio. € für ein Förderprogramm Innenstadt Höchst bereitgestellt werden; entsprechende Mittel sind im Haushaltsplan ab 2007 mit 2 Mio. € p. a. in der Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinitionsnummer 5.001942 Förderprogramm Innenstadt Höchst veranschlagt. Von der Gesamtsumme sollen insgesamt 15 Mio. € zur Förderung der Wohnungs- und Gebäudemodernisierung eingesetzt werden. Die verbleibenden 6 Mio. € werden für Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie weitere Projektarbeiten verwendet. Finanzbedarfszeitraum 2007 - 2008 (je nach Fertigstellung der Maßnahmen, Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Maßnahmen) Folgeinvestitionen Keine Jahreserträge Keine Leistungen Dritter Keine Stellenplanmäßige Auswirkungen Keine Anlage 1 (ca. 355 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 26.02.2008, NR 792