Grunderneuerung Höchster Stadtpark - 2. Bauabschnitt - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 12 Betreff: Grunderneuerung Höchster Stadtpark
- 2. Bauabschnitt - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:
l. Beschl. d. Stv.-V. vom
14.11.2013, § 3905 (M 186)
I. 1. Der vorgelegten Planung zum 2.
Bauabschnitt zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks wird zugestimmt.
2. Es dient zur Kenntnis, dass diese Maßnahme einen
Mittelbedarf von 1.970.483,21 EUR aufweist. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 1.
Bauabschnitt Mehrkosten i.H.v. rd. 137.017,79 € anfielen. II. 1. Die erforderlichen Mittel in
Höhe von insgesamt 2.107.501,-- EUR werden freigegeben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das gemäß § 8505 vom
29.04.2010 vorgesehene Budget für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 3.000.000,--
EUR im Rahmen des "Förderprogramms Innenstadt Höchst" in der Produktgruppe
13.01 (Projektdefinition 5.001942) zur Verfügung steht und nicht
überschritten wird. 3. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von
298.000,-€ für die Sanierung der Bogenbrücke und die Erneuerung der
Beleuchtung entlang des Fuß/- Radweges nach Sossenheim stehen im Haushalt des
Grünflächenamtes in der Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001808,
Programm Denkmalgeschützte Parkanlagen, zur Verfügung und werden
freigegeben.
III.
1. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten
in Höhe von durchschnittlich 504.944,44 EUR für den 2. BA entstehen.
Sachkosten und
Unterhaltungspflege: Kapitalkosten: 299.685,00 EUR 205.309,44 EUR Die Deckung der vorgenannten
Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets
sicherzustellen.
2. Stellenplanmäßige
Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. 1. Es wird weiterhin zur Kenntnis
genommen, dass die Maßnahmen dem OBR 6 vorgestellt wurden und die Zustimmung des
Ortsbeirates finden. Die
Verlagerung der Parkplätze aus dem östlichen Parkteil auf das Gelände der
Sportanlage ist Voraussetzung für die Zustimmung des Ortsbeirates. Für die
Verlegung der Parkplätze und gleichzeitige Neugestaltung eines
Großspielfeldes werden weitere Gelder aus dem Förderprogramm Innenstadt
Höchst in Höhe von 980.000,- € zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme
ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Hierfür wird eine gesonderte Bau- und
Finanzierungsvorlage erstellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge
der Umsetzung des 2. Bauabschnittes zwei Eibengruppen bestehend aus 7
größeren Eiben gefällt werden. Die Eiben sind im Laufe der Jahre zu kleinen
Bäumen aufgewachsen und stehen nun im Konkurrenzdruck zum umgebenden
Baumbestand. Die Eibengruppen werden durch optisch ansprechende
Strauchpflanzungen ersetzt. Der ökologische Ersatz für die Eiben wird über
die 25 Neupflanzungen im Park erbracht. Begründung: A. Zielsetzung Der Höchster Stadtpark ist mit 19,2 ha die größte
Parkanlage in Frankfurt-Höchst. Der Park ist denkmalgeschützt, als
Landschaftsschutzgebiet der Zone II ausgewiesen und in das weitreichende
Grünsystem des Frankfurter Grüngürtels eingebettet. Der Stadtpark ist zu allen Jahreszeiten stark
frequentiert und bietet Raum für eine Vielzahl von unterschiedlichen
Freizeitaktivitäten und Erholungsmöglichkeiten. In zentraler Lage gibt es einen
Spielplatz, der für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen geeignet ist. In der
Mitte des Parks befindet sich der 1.900 qm große Weiher mit einer Bogenbrücke.
Bedingt durch die Lage und
Größe wird der Park auch von den Bewohnern benachbarter Stadtteile (Nied,
Sossenheim, Unterliederbach) aufgesucht. Durch diese erhebliche
Überbeanspruchung ist der Park in vielen Bereichen stark in Mitleidenschaft
gezogen worden und deshalb erneuerungsbedürftig. Zum Teil sind die historischen Strukturen im Park
nicht mehr ablesbar, diese gilt es wieder herauszuarbeiten. Eine
gartendenkmalpflegerische und eine faunistische Untersuchung wurden der Planung
vorgeschaltet. Die Ergebnisse wurden in Abstimmung mit den zuständigen
Fachämtern in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Wege im Park sind, insbesondere bei feuchten
Wetterlagen, seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Ein Teil der
Parkwege stellt eine wichtige Fahrrad- und Schulwegeverbindung dar. In einem 1. Bauabschnitt wurde 2014 der zentrale
Kinderspielplatz vergrößert und neugestaltet. B. Alternative Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Alternativen zur
Planung erarbeitet. Aufgrund von verschiedensten Anforderungen zum Beispiel von
Seiten des Denkmalamtes und der Unteren Naturschutzbehörde konnten alternative
Lösungsansätze nicht weiterverfolgt werden. Des Weiteren mussten auch bei der
Erneuerung der Beleuchtung technische Vorgaben der SRM Rhein-Main GmbH sowie
bei der Auswahl der Leuchte Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden.
Die vorliegende Planung stellt unter Berücksichtigung der diversen Vorschriften
sowie von rechtlichen und fachlichen Anforderungen die wirtschaftlichste Lösung
dar. C. Lösung Der Höchster Stadtpark wird unter Berücksichtigung
des denkmalpflegerischen Gutachtens sowie heutiger Anforderungen erneuert. Im
Wesentlichen sollen neben der Grunderneuerung der Parkwege auch die Parkränder
des Stadtparks gestärkt werden. Die denkmalgerechte Umgestaltung und Erneuerung
der Rad- und Fußwegeverbindung im Norden des Parks wird als weitere wichtige
Maßnahme genannt.
Wege und Plätze Die bestehenden wassergebundenen Wegedecken werden
größtenteils erneuert. Die Deckschicht und ein Teil der Tragschicht werden
zurückgebaut und die Wegeeinfassung in Form eines Tiefbordes durch einen
schmaleren Rasenkantenstein neu eingefasst. Optisch ähnelt diese Bauweise den
historisch nicht eingefassten Wegen der Entstehungszeit. Die Wegebreiten werden unter
Berücksichtigung des Denkmalschutzes an den bestehenden Nutzungsdruck
angepasst: Die Hauptwege werden auf eine einheitliche Wegebreite von 3 m
angelegt, Nebenwege auf 1,5 m Breite. Im westlichen Parkteil wird eine marode und nicht
mehr benötigte Treppenanlage abgebrochen und der Höhenversprung zur Kurmainzer
Straße durch eine bepflanzte Böschung gesichert. Die Zuwegung aus
wassergebundener Wegedecke wird abgebrochen und durch Rasenansaat der
Grünfläche zugeschlagen. Der Parkweg, der unmittelbar parallel zum Wendehammer
der Breuerwiesenstraße und dem dort vorhandenen Gehweg verläuft, wird
zurückgebaut und die entstehenden Flächen werden als Rasenfläche angelegt.
Die übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung nach
Sossenheim im Norden des Parks wird grundlegend erneuert. Die zwei parallel
verlaufenden Wege in diesem Bereich bleiben erhalten. Der nördlich gelegene
"historische Spazierweg" aus der Entstehungszeit des Parks wird zu einem
untergeordneten Spazierweg. Die durch Baumwurzeln zerstörte Asphaltdecke wird
zurückgebaut und stattdessen eine wassergebundene Deckschicht aus hellem
Natursteinmaterial eingebaut. An diesem höhergelegenen Spazierweg werden
zukünftig die Sitzgelegenheiten verortet. Der parallel verlaufende Weg bleibt
weiterhin Hauptweg und erhält eine zweigeteilte Deckschicht aus beigefarbenem
Asphaltbelag zur besseren Befahrbarkeit durch Radfahrer und wassergebundener
Deckschicht für Fußgänger. Erweiterungsbereich Fuß- und Radweg Richtung
Sossenheim: (ST 1597 vom
22.11.3013 (V 797, OBR 6)) Die Verlängerung des Fuß- und Radweges ab der
Schäferquelle wird baugleich zur Planung des 2. Bauabschnittes bis zur
Wegekreuzung die u.a. zur Nothelferkapelle hinführt erneuter. Ab dort führen
bereits sanierte Wege weiter Richtung Sossenheim und zur Kurmainzer Straße.
Die Erneuerung dieses
Wegeabschnittes ist aufgrund der stark angegriffenen Deckschichten sinnvoll und
sollte aufgrund der baugleichen Herstellung im Zusammenhang mit den Maßnahmen
des 2. Bauabschnittes erfolgen. Als wichtiger Zugang und "Keimzelle" des Parks wird
der Parkeingang-Süd neu gestaltet und mit einem Entree mit neuen
Sitzmöglichkeiten aufgewertet. Der Platz geht in einen neu angelegten Parkweg
über, der am Weiher endet und durch eine Allee gerahmt wird. Dieser "neue" Weg
nimmt die Wegeachse auf der anderen Uferseite auf und nimmt so Bezug auf die
ehemalige erste Grünlange in diesem Bereich aus der der Park Anfang des 20Jhd.
entstanden ist.
An einem historisch belegten Platz
am südlichen Weiherufer, der auch heute am geeignetsten als potentieller
Standort für ein kleines Café oder einen Kiosk erscheint, wird die
Infrastruktur für zwei Pavillons eingerichtet. Es werden die Medien Wasser,
Abwasser und Strom in die Fläche gelegt um die Attraktivität für zukünftige
Betreiber zu erhöhen. Im Bereich der historischen Lindenallee im östlichen
Park und entlang der derzeit bestehenden Zufahrt zum Sportplatz werden die
PKW-Stellplätze nach Umbau der Sportanlage zurückgebaut. Damit werden die
historischen Parkgrenzen wieder hergestellt. Die Parkplätze für die Besucher
der Sportanlage werden zukünftig innerhalb der Sportanlage verortet. Die überstehende hölzerne Einfassung des Weiherufers
wird aus ökologischen Gründen auf Niveau des Wasserstandes abgesetzt, um den
Vögeln und Amphibien den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Die stark maroden Mauerbereiche der Bastion aus den
50er Jahren und die Treppenanlage werden saniert. Die Treppenanlage der Bastion
ist ein wichtiger Zugang zum Spielplatz aus nördlicher Richtung. Vegetation Die historische Baumallee im südlichen Parkteil
entlang der Helene- Lange-Schule wird durch Neupflanzungen geschlossen.
Der in nord-südlicher Richtung
verlaufende Parkweg parallel zur Straße "Am Stadtpark" wird ebenfalls durch
Baumpflanzungen ergänzt. Es ist geplant die historisch in diesem Bereich
gepflanzte Ulme als resistente Art wieder zu etablieren und den Parkrand dieses
ersten Parkabschnittes weiter zu stärken. Das Parken auf den Parkwegen wird aus diesem Grund
und zur Schonung des Baumbestandes zukünftig durch das Einbringen von
Rechteckbügeln verhindert. Die verwilderten Beete im Bereich des ehemaligen
Gräser- /Staudengartens werden durch Rasenflächen ersetzt und die Flächen so
für einen möglichen Café- / Kioskbetrieb offengehalten. Die dortige Eibengruppe
wird aufgeastet, um die Durchgängigkeit auf den grünen Platz zu
gewährleisten. Der süd-östliche Parkrand wird durch
eine Strauchpflanzung nach historischem Vorbild verdichtet. Junge Bäume, die
aus denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten aus den inneren Bereichen des
Parks herausgenommen werden sollen, werden in die Bereiche verpflanzt, die
aufgrund des Rückbaus von Stellplätzen frei werden. Als Abschlusspunkt der Lindenallee wird eine
geschnittene Eibenhecke gepflanzt. Sie grenzt die dahinterliege Zufahrt zur
Sportanlage formal ab. Der Weiherabschnitt östlich der Weiherbrücke wird
über eine Ansaat mit einer Uferstauden-Mischung naturnah begrünt. Im Zuge der Maßnahme werden zwei Eibengruppen im
inneren Park entfernt. Die
Eibengruppen sind über die Jahre teilweise zu kleinen Bäumen aufgewachsen und
stehen nun in Konkurrenzdruck zum umgebenden Baumbestand. Historisch waren an
den zwei Wegekreuzungen niedrige Strauchpflanzungen gepflanzt, die nun als
Ersatz an gleicher Stelle mit geeigneteren Pflanzen wieder hergestellt werden
sollen. Der Ersatz für die Bäume wird durch
die 25 Baumpflanzungen im Park nach historischem Vorbild erbracht. Ausstattung Das vorhandene Park-Mobiliar wird instandgesetzt und
an den ursprünglichen Positionen wieder eingebaut. Eine Ausnahme bildet die
Fuß- und Radwegeverbindung Richtung Sossenheim, hier werden die Bankstandorte
an den höhergelegenen sowohl historisch belegten als auch in heutiger Zeit
sinnvoll erachteten Spazierweg verlagert. Am Parkeingang Süd und am Uferweg an der Lindenallee
werden neue Sitzgelegenheiten ergänzt. Die Schäferquelle wird wie im Bestand erhalten, der
Quellstein und das anschließende Gerinne werden aufgewertet. D. Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der
Grunderneuerung Sanierung Weiherbrücke: Die historische Bogenbrücke aus der Entstehungszeit
des Parks wird im Zusammenhang mit der Grunderneuerung denkmalgerecht
restauriert. Die Mittel stehen im Haushalt des Grünflächenamtes im Programm
Denkmalgeschützte Parkanlagen in Höhe von ca. 98.000 € zur Verfügung
(II.3.). Erneuerung Beleuchtung entlang des
Fuß- und Radweges Richtung Sossenheim: Die Parkbeleuchtung der Radwege-Verbindung nach
Sossenheim wird erneuert, da sie an die untere kombinierte
Rad-Fußwegeverbindung verlegt werden muss. Nach Abstimmung mit dem Denkmalamt
und der Unteren Naturschutzbehörde wird der neue, denkmalgerechte Lampentyp
"Grashalm" mit insektenschonendem Leuchtmittel ausgestattet. Die Mittel stehen
im Haushalt des Grünflächenamtes im Programm Denkmalgeschützte Parkanlagen in
Höhe von ca. 200.000 € zur Verfügung (II.3.). E. Kosten 1. Mittelverfügbarkeit für die Grunderneuerung des
Höchster Stadtparks aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst
insgesamt 3.000.000.- EUR
2. Davon für den
1. BA Neugestaltung des Spielplatzes (separate Bau- und Finanzierungsvorlage,
Förderprogramm Innenstadt Höchst)
892.500.- EUR
3.1 Investitionsbedarf für den 2. BA
(Förderprogramm Innenstadt Höchst)
2.107.500.- EUR
3.2
Investitionsbedarf für weitere Maßnahmen (Programm des Grünflächenamtes
Denkmalgeschützte Parkanlagen)
298.000,- EUR
4.1 Finanzbedarfszeitraum für den 2.
BA (Förderprogramm Innenstadt Höchst)/ Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2014
136.534,- 133.062,- 2015
142.806,- 143.963,- 2016
1.681.342,- 1.682.500,- 2017
146.818,- 147.976,- 2.107.500,- 2.107.500,- 4.2 Finanzbedarfszeitraum für weitere Maßnahmen aus
dem Programm des Grünflächenamtes Denkmalgeschützte Parkanlagen - Sanierung der
Bogenbrücke und Erneuerung der Beleuchtung entlang des Fuß-/Radweges/
Jahresraten
Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss 2013
250.000,- 7.566,- 7.759,- 2015
250.000,- 20.606,- 15.468,- 2016
250.000,- 219.829,- 219.828,- 2017
250.000,- 50.000,- 50.000,- 298.000,- 298.000,- 5. Folgeinvestitionen - keine - 6. Jahresfolgekosten a. Pflege- und Sachkosten der Grünflächen Unterhaltungspflege
299.685,-
EUR (Berechnung gemäß
Pflegekostenaufstellung des Grünflächenmanagements. Die Grünanlage ist bereits vorhanden und wird
entsprechend gepflegt.) Gesamtsumme Pflege- und Sachkosten
299.685,- EUR b. Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % von 1.053.750,-EUR (50% von 2.107.501,-EUR) 39.515,64 EUR
Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % von 149.000,- EUR (50% von 298.000,-EUR)
5.587,50 EUR Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 2.107.501,- EUR
140.359,50 EUR Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 298.000,- EUR
19.846,80 EUR Gesamtsumme Kapitalkosten
205.309,44 EUR Jährliche Folgekosten insgesamt:
504.944,44 EUR 7.
Jahreserträge - keine - 8. Leistungen
Dritter - keine - 9.
Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 10. Sonstiges
- entfällt - -- Anlage _Entwurfsplan (ca. 2,7 MB) Anlage
_Kostenberechnung (nicht
öffentlich - ca. 49 KB) Anlage
_Kostendeckblatt (nicht
öffentlich - ca. 42 KB) Anlage
_Uebersichtsplan (ca.
1,7 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2006, M 106
Anregung vom
22.09.2009, OA 979
Antrag vom
18.02.2010, NR 1732
Vortrag des
Magistrats vom 04.10.2013, M 186
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2016, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF (= Annahme) 47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme)
48. Sitzung des OBR 6
am 16.02.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 30
Beschluss: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL,
REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs Beschlussausfertigung(en):
§ 6870, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 67 0