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Grunderneuerung Höchster Stadtpark - 2. Bauabschnitt - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 12 Betreff: Grunderneuerung Höchster Stadtpark - 2. Bauabschnitt - hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3905 (M 186) I. 1. Der vorgelegten Planung zum 2. Bauabschnitt zur Grunderneuerung des Höchster Stadtparks wird zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass diese Maßnahme einen Mittelbedarf von 1.970.483,21 EUR aufweist. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 1. Bauabschnitt Mehrkosten i.H.v. rd. 137.017,79 € anfielen. II. 1. Die erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 2.107.501,-- EUR werden freigegeben. 2. Es dient zur Kenntnis, dass das gemäß § 8505 vom 29.04.2010 vorgesehene Budget für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 3.000.000,-- EUR im Rahmen des "Förderprogramms Innenstadt Höchst" in der Produktgruppe 13.01 (Projektdefinition 5.001942) zur Verfügung steht und nicht überschritten wird. 3. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 298.000,-€ für die Sanierung der Bogenbrücke und die Erneuerung der Beleuchtung entlang des Fuß/- Radweges nach Sossenheim stehen im Haushalt des Grünflächenamtes in der Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.001808, Programm Denkmalgeschützte Parkanlagen, zur Verfügung und werden freigegeben. III. 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten in Höhe von durchschnittlich 504.944,44 EUR für den 2. BA entstehen. Sachkosten und Unterhaltungspflege: Kapitalkosten: 299.685,00 EUR 205.309,44 EUR Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb des zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. 2. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. 1. Es wird weiterhin zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen dem OBR 6 vorgestellt wurden und die Zustimmung des Ortsbeirates finden. Die Verlagerung der Parkplätze aus dem östlichen Parkteil auf das Gelände der Sportanlage ist Voraussetzung für die Zustimmung des Ortsbeirates. Für die Verlegung der Parkplätze und gleichzeitige Neugestaltung eines Großspielfeldes werden weitere Gelder aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst in Höhe von 980.000,- € zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme ist nicht Bestandteil dieser Vorlage. Hierfür wird eine gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt. V. Es dient zur Kenntnis, dass im Zuge der Umsetzung des 2. Bauabschnittes zwei Eibengruppen bestehend aus 7 größeren Eiben gefällt werden. Die Eiben sind im Laufe der Jahre zu kleinen Bäumen aufgewachsen und stehen nun im Konkurrenzdruck zum umgebenden Baumbestand. Die Eibengruppen werden durch optisch ansprechende Strauchpflanzungen ersetzt. Der ökologische Ersatz für die Eiben wird über die 25 Neupflanzungen im Park erbracht. Begründung: A. Zielsetzung Der Höchster Stadtpark ist mit 19,2 ha die größte Parkanlage in Frankfurt-Höchst. Der Park ist denkmalgeschützt, als Landschaftsschutzgebiet der Zone II ausgewiesen und in das weitreichende Grünsystem des Frankfurter Grüngürtels eingebettet. Der Stadtpark ist zu allen Jahreszeiten stark frequentiert und bietet Raum für eine Vielzahl von unterschiedlichen Freizeitaktivitäten und Erholungsmöglichkeiten. In zentraler Lage gibt es einen Spielplatz, der für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen geeignet ist. In der Mitte des Parks befindet sich der 1.900 qm große Weiher mit einer Bogenbrücke. Bedingt durch die Lage und Größe wird der Park auch von den Bewohnern benachbarter Stadtteile (Nied, Sossenheim, Unterliederbach) aufgesucht. Durch diese erhebliche Überbeanspruchung ist der Park in vielen Bereichen stark in Mitleidenschaft gezogen worden und deshalb erneuerungsbedürftig. Zum Teil sind die historischen Strukturen im Park nicht mehr ablesbar, diese gilt es wieder herauszuarbeiten. Eine gartendenkmalpflegerische und eine faunistische Untersuchung wurden der Planung vorgeschaltet. Die Ergebnisse wurden in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Wege im Park sind, insbesondere bei feuchten Wetterlagen, seit einigen Jahren in einem schlechten Zustand. Ein Teil der Parkwege stellt eine wichtige Fahrrad- und Schulwegeverbindung dar. In einem 1. Bauabschnitt wurde 2014 der zentrale Kinderspielplatz vergrößert und neugestaltet. B. Alternative Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden Alternativen zur Planung erarbeitet. Aufgrund von verschiedensten Anforderungen zum Beispiel von Seiten des Denkmalamtes und der Unteren Naturschutzbehörde konnten alternative Lösungsansätze nicht weiterverfolgt werden. Des Weiteren mussten auch bei der Erneuerung der Beleuchtung technische Vorgaben der SRM Rhein-Main GmbH sowie bei der Auswahl der Leuchte Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt werden. Die vorliegende Planung stellt unter Berücksichtigung der diversen Vorschriften sowie von rechtlichen und fachlichen Anforderungen die wirtschaftlichste Lösung dar. C. Lösung Der Höchster Stadtpark wird unter Berücksichtigung des denkmalpflegerischen Gutachtens sowie heutiger Anforderungen erneuert. Im Wesentlichen sollen neben der Grunderneuerung der Parkwege auch die Parkränder des Stadtparks gestärkt werden. Die denkmalgerechte Umgestaltung und Erneuerung der Rad- und Fußwegeverbindung im Norden des Parks wird als weitere wichtige Maßnahme genannt. Wege und Plätze Die bestehenden wassergebundenen Wegedecken werden größtenteils erneuert. Die Deckschicht und ein Teil der Tragschicht werden zurückgebaut und die Wegeeinfassung in Form eines Tiefbordes durch einen schmaleren Rasenkantenstein neu eingefasst. Optisch ähnelt diese Bauweise den historisch nicht eingefassten Wegen der Entstehungszeit. Die Wegebreiten werden unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes an den bestehenden Nutzungsdruck angepasst: Die Hauptwege werden auf eine einheitliche Wegebreite von 3 m angelegt, Nebenwege auf 1,5 m Breite. Im westlichen Parkteil wird eine marode und nicht mehr benötigte Treppenanlage abgebrochen und der Höhenversprung zur Kurmainzer Straße durch eine bepflanzte Böschung gesichert. Die Zuwegung aus wassergebundener Wegedecke wird abgebrochen und durch Rasenansaat der Grünfläche zugeschlagen. Der Parkweg, der unmittelbar parallel zum Wendehammer der Breuerwiesenstraße und dem dort vorhandenen Gehweg verläuft, wird zurückgebaut und die entstehenden Flächen werden als Rasenfläche angelegt. Die übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung nach Sossenheim im Norden des Parks wird grundlegend erneuert. Die zwei parallel verlaufenden Wege in diesem Bereich bleiben erhalten. Der nördlich gelegene "historische Spazierweg" aus der Entstehungszeit des Parks wird zu einem untergeordneten Spazierweg. Die durch Baumwurzeln zerstörte Asphaltdecke wird zurückgebaut und stattdessen eine wassergebundene Deckschicht aus hellem Natursteinmaterial eingebaut. An diesem höhergelegenen Spazierweg werden zukünftig die Sitzgelegenheiten verortet. Der parallel verlaufende Weg bleibt weiterhin Hauptweg und erhält eine zweigeteilte Deckschicht aus beigefarbenem Asphaltbelag zur besseren Befahrbarkeit durch Radfahrer und wassergebundener Deckschicht für Fußgänger. Erweiterungsbereich Fuß- und Radweg Richtung Sossenheim: (ST 1597 vom 22.11.3013 (V 797, OBR 6)) Die Verlängerung des Fuß- und Radweges ab der Schäferquelle wird baugleich zur Planung des 2. Bauabschnittes bis zur Wegekreuzung die u.a. zur Nothelferkapelle hinführt erneuter. Ab dort führen bereits sanierte Wege weiter Richtung Sossenheim und zur Kurmainzer Straße. Die Erneuerung dieses Wegeabschnittes ist aufgrund der stark angegriffenen Deckschichten sinnvoll und sollte aufgrund der baugleichen Herstellung im Zusammenhang mit den Maßnahmen des 2. Bauabschnittes erfolgen. Als wichtiger Zugang und "Keimzelle" des Parks wird der Parkeingang-Süd neu gestaltet und mit einem Entree mit neuen Sitzmöglichkeiten aufgewertet. Der Platz geht in einen neu angelegten Parkweg über, der am Weiher endet und durch eine Allee gerahmt wird. Dieser "neue" Weg nimmt die Wegeachse auf der anderen Uferseite auf und nimmt so Bezug auf die ehemalige erste Grünlange in diesem Bereich aus der der Park Anfang des 20Jhd. entstanden ist. An einem historisch belegten Platz am südlichen Weiherufer, der auch heute am geeignetsten als potentieller Standort für ein kleines Café oder einen Kiosk erscheint, wird die Infrastruktur für zwei Pavillons eingerichtet. Es werden die Medien Wasser, Abwasser und Strom in die Fläche gelegt um die Attraktivität für zukünftige Betreiber zu erhöhen. Im Bereich der historischen Lindenallee im östlichen Park und entlang der derzeit bestehenden Zufahrt zum Sportplatz werden die PKW-Stellplätze nach Umbau der Sportanlage zurückgebaut. Damit werden die historischen Parkgrenzen wieder hergestellt. Die Parkplätze für die Besucher der Sportanlage werden zukünftig innerhalb der Sportanlage verortet. Die überstehende hölzerne Einfassung des Weiherufers wird aus ökologischen Gründen auf Niveau des Wasserstandes abgesetzt, um den Vögeln und Amphibien den Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Die stark maroden Mauerbereiche der Bastion aus den 50er Jahren und die Treppenanlage werden saniert. Die Treppenanlage der Bastion ist ein wichtiger Zugang zum Spielplatz aus nördlicher Richtung. Vegetation Die historische Baumallee im südlichen Parkteil entlang der Helene- Lange-Schule wird durch Neupflanzungen geschlossen. Der in nord-südlicher Richtung verlaufende Parkweg parallel zur Straße "Am Stadtpark" wird ebenfalls durch Baumpflanzungen ergänzt. Es ist geplant die historisch in diesem Bereich gepflanzte Ulme als resistente Art wieder zu etablieren und den Parkrand dieses ersten Parkabschnittes weiter zu stärken. Das Parken auf den Parkwegen wird aus diesem Grund und zur Schonung des Baumbestandes zukünftig durch das Einbringen von Rechteckbügeln verhindert. Die verwilderten Beete im Bereich des ehemaligen Gräser- /Staudengartens werden durch Rasenflächen ersetzt und die Flächen so für einen möglichen Café- / Kioskbetrieb offengehalten. Die dortige Eibengruppe wird aufgeastet, um die Durchgängigkeit auf den grünen Platz zu gewährleisten. Der süd-östliche Parkrand wird durch eine Strauchpflanzung nach historischem Vorbild verdichtet. Junge Bäume, die aus denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten aus den inneren Bereichen des Parks herausgenommen werden sollen, werden in die Bereiche verpflanzt, die aufgrund des Rückbaus von Stellplätzen frei werden. Als Abschlusspunkt der Lindenallee wird eine geschnittene Eibenhecke gepflanzt. Sie grenzt die dahinterliege Zufahrt zur Sportanlage formal ab. Der Weiherabschnitt östlich der Weiherbrücke wird über eine Ansaat mit einer Uferstauden-Mischung naturnah begrünt. Im Zuge der Maßnahme werden zwei Eibengruppen im inneren Park entfernt. Die Eibengruppen sind über die Jahre teilweise zu kleinen Bäumen aufgewachsen und stehen nun in Konkurrenzdruck zum umgebenden Baumbestand. Historisch waren an den zwei Wegekreuzungen niedrige Strauchpflanzungen gepflanzt, die nun als Ersatz an gleicher Stelle mit geeigneteren Pflanzen wieder hergestellt werden sollen. Der Ersatz für die Bäume wird durch die 25 Baumpflanzungen im Park nach historischem Vorbild erbracht. Ausstattung Das vorhandene Park-Mobiliar wird instandgesetzt und an den ursprünglichen Positionen wieder eingebaut. Eine Ausnahme bildet die Fuß- und Radwegeverbindung Richtung Sossenheim, hier werden die Bankstandorte an den höhergelegenen sowohl historisch belegten als auch in heutiger Zeit sinnvoll erachteten Spazierweg verlagert. Am Parkeingang Süd und am Uferweg an der Lindenallee werden neue Sitzgelegenheiten ergänzt. Die Schäferquelle wird wie im Bestand erhalten, der Quellstein und das anschließende Gerinne werden aufgewertet. D. Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Grunderneuerung Sanierung Weiherbrücke: Die historische Bogenbrücke aus der Entstehungszeit des Parks wird im Zusammenhang mit der Grunderneuerung denkmalgerecht restauriert. Die Mittel stehen im Haushalt des Grünflächenamtes im Programm Denkmalgeschützte Parkanlagen in Höhe von ca. 98.000 € zur Verfügung (II.3.). Erneuerung Beleuchtung entlang des Fuß- und Radweges Richtung Sossenheim: Die Parkbeleuchtung der Radwege-Verbindung nach Sossenheim wird erneuert, da sie an die untere kombinierte Rad-Fußwegeverbindung verlegt werden muss. Nach Abstimmung mit dem Denkmalamt und der Unteren Naturschutzbehörde wird der neue, denkmalgerechte Lampentyp "Grashalm" mit insektenschonendem Leuchtmittel ausgestattet. Die Mittel stehen im Haushalt des Grünflächenamtes im Programm Denkmalgeschützte Parkanlagen in Höhe von ca. 200.000 € zur Verfügung (II.3.). E. Kosten 1. Mittelverfügbarkeit für die Grunderneuerung des Höchster Stadtparks aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst insgesamt 3.000.000.- EUR 2. Davon für den 1. BA Neugestaltung des Spielplatzes (separate Bau- und Finanzierungsvorlage, Förderprogramm Innenstadt Höchst) 892.500.- EUR 3.1 Investitionsbedarf für den 2. BA (Förderprogramm Innenstadt Höchst) 2.107.500.- EUR 3.2 Investitionsbedarf für weitere Maßnahmen (Programm des Grünflächenamtes Denkmalgeschützte Parkanlagen) 298.000,- EUR 4.1 Finanzbedarfszeitraum für den 2. BA (Förderprogramm Innenstadt Höchst)/ Jahresraten Jahr Verpflichtung Mittelabfluss 2014 136.534,- 133.062,- 2015 142.806,- 143.963,- 2016 1.681.342,- 1.682.500,- 2017 146.818,- 147.976,- 2.107.500,- 2.107.500,- 4.2 Finanzbedarfszeitraum für weitere Maßnahmen aus dem Programm des Grünflächenamtes Denkmalgeschützte Parkanlagen - Sanierung der Bogenbrücke und Erneuerung der Beleuchtung entlang des Fuß-/Radweges/ Jahresraten Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss 2013 250.000,- 7.566,- 7.759,- 2015 250.000,- 20.606,- 15.468,- 2016 250.000,- 219.829,- 219.828,- 2017 250.000,- 50.000,- 50.000,- 298.000,- 298.000,- 5. Folgeinvestitionen - keine - 6. Jahresfolgekosten a. Pflege- und Sachkosten der Grünflächen Unterhaltungspflege 299.685,- EUR (Berechnung gemäß Pflegekostenaufstellung des Grünflächenmanagements. Die Grünanlage ist bereits vorhanden und wird entsprechend gepflegt.) Gesamtsumme Pflege- und Sachkosten 299.685,- EUR b. Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % von 1.053.750,-EUR (50% von 2.107.501,-EUR) 39.515,64 EUR Kalkulatorische Verzinsung 3,75 % von 149.000,- EUR (50% von 298.000,-EUR) 5.587,50 EUR Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 2.107.501,- EUR 140.359,50 EUR Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 298.000,- EUR 19.846,80 EUR Gesamtsumme Kapitalkosten 205.309,44 EUR Jährliche Folgekosten insgesamt: 504.944,44 EUR 7. Jahreserträge - keine - 8. Leistungen Dritter - keine - 9. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 10. Sonstiges - entfällt - -- Anlage _Entwurfsplan (ca. 2,7 MB) Anlage _Kostenberechnung (nicht öffentlich - ca. 49 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 42 KB) Anlage _Uebersichtsplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 106 Anregung vom 22.09.2009, OA 979 Antrag vom 18.02.2010, NR 1732 Vortrag des Magistrats vom 04.10.2013, M 186 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 20.01.2016 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.02.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.02.2016, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und FDP (= Annahme) 48. Sitzung des OBR 6 am 16.02.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs Beschlussausfertigung(en): § 6870, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 67 0

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