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Höchst: Förderprogramm Innenstadt Höchst fortsetzen

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Förderprogramm Innenstadt Höchst über das Jahr 2023 hinaus erneut zu verlängern und die entsprechenden Mittel in den Haushalt einzustellen.

Begründung

Die Stadt Frankfurt am Main hat im Jahr 2006 das kommunale Förderprogramm Innenstadt Höchst beschlossen. Nach zehnjähriger Laufzeit wurde das Förderprogramm 2018 für weitere fünf Jahre mit dem Ziel fortgesetzt, die Innenstadt Höchst in ihrer zentralen Funktion zu stärken und die Qualität als Wohn- und Geschäftsquartier für breite Kreise der Bevölkerung zu steigern. Vor dem Hintergrund, dass auch die Folgen der Coronapandemie für die Innenstadt Höchst noch nicht abzusehen sind, sollte das Förderprogramm auch über das Jahr 2023 hinaus fortgeführt werden. Auch das integrierte Handlungskonzept, das im Rahmen des Förderprogramms entwickelt und 2021 beschlossen wurde, ist noch keine abgeschlossene und verbindliche Planung, sondern muss während der Umsetzung im Sinne eines lernenden Prozesses stetig überprüft werden.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 10
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 208 wird auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT FRAKTION
Sitzung 10
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 58
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 17
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle