Förderprogramm Innenstadt Höchst Richtlinien zur Förderung der Umgestaltung von gewerblichen Erdgeschosszonen sowie der Aufwertung des Geschäftsumfeldes in der Innenstadt Höchst hier: Neufassung der Richtlinien
Beschlussvorschlag
I. Der geänderten Förderungsrichtlinie wird gemäß der beiliegenden Neufassung zugestimmt. II. Die verbleibenden Födermittel von 12.590 T€ werden hiermit bewilligt und freigegeben. III. Der Magistrat wird ermächtigt, nach fachgerechter Prüfung eines Antrages Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen und Aktivitäten nach diesen Richtlinien zu bewilligen.
Begründung
A. Allgemeines
Seit dem Stadtverordnetenbeschluss vom 21.06.2018 können auf Grundlage der Richtlinien zur Förderung der Umgestaltung von gewerblichen Erdgeschosszonen sowie der Aufwertung des Geschäftsumfeldes in der Innenstadt Höchst Zuschüsse für Maßnahmen im Gebäudebestand, Maßnahmen im öffentlichen Raum und für Gemeinschaftliche Aktivitäten gewährt werden. Mit den Richtlinien soll die Qualität der Innenstadt Höchst als Wohnstandort und Geschäftszentrum für breite Kreise der Bevölkerung gesteigert werden. Durch die sehr erfolgreiche erste Förderperiode bis 2018 konnten bereits deutliche Wirkungen zur Steigerung der Qualität in der Innenstadt Höchst erzielt werden. In der zweiten Förderperiode wird das Ziel verfolgt, die noch bestehenden Defizite in der Funktion als Geschäftszentrum zu beheben. Nach zwei Jahren Laufzeit wird vorgeschlagen, die Richtlinie geringfügig zu modifizieren. Insbesondere sind inhaltliche Klarstellungen bzw. Konkretisierungen auf Grundlage der bisherigen Beratungspraxis vorzunehmen. Des Weiteren sind Änderungen bei Maßnahmen im Gebäudebestand notwendig, um Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gewerbetreibenden einen attraktiven Anreiz zu bieten, die gewerblichen Erdgeschossfassaden umzugestalten.