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Förderprogramm Innenstadt Höchst

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 106 Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst 1. Für die Innenstadt Höchst wird ein Förderprogramm aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist es, Anreize für notwendige Investitionen zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz und des Stadtbildes zu schaffen, um dadurch zur Steigerung der Qualität der Höchster Innenstadt als Wohngebiet und Geschäftszentrum für breite Kreise der Bevölkerung beizutragen. 2. Das Fördergebiet Innenstadt Höchst wird wie folgt umgrenzt: Im Westen durch die Leunastraße, im Süden durch den Main bzw. die Nidda, im Osten durch die Russinger Straße und die Bolongarostraße, im Norden durch die Ludwig-Scriba-Straße sowie die Gleisanlagen. 3. Die zur Erreichung des Förderziels notwendigen Fördermittel werden mit einer Höhe von 21 Millionen Euro veranschlagt. 4. Die Finanzierung der Maßnahmen soll aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung, erfolgen und ist erstmalig in den Haushaltsplan 2007 mit einem Ansatz von 2,0 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2007 einzustellen. Es ist beabsichtigt, für die Folgejahre eine gleich hohe Finanzierung sicherzustellen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, für die Vergabe der Fördermittel eine Richtlinie zu erarbeiten und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Förderprogramm Innenstadt Höchst A. Zielsetzung Die Innenstadt Höchst stagniert zunehmend in ihrer Entwicklung als wichtiges Geschäftszentrum und Wohnstandort im Frankfurter Westen. An vielen Stellen ist die Höchster Innenstadt, trotz vieler Anstrengungen des Magistrats und von privaten Eigentümern und Geschäftsleuten, gekennzeichnet durch Mängel in der Erhaltung der Gebäudesubstanz sowie teilweise aufgelassene und mindergenutzte Liegenschaften. In diese Zonen drängen Zwischennutzungen, die sowohl die Stadtstruktur als auch das Stadtbild zunehmend beeinträchtigen. Besonders modernisierungsbedürftig erscheinen die Blöcke entlang der Bahnlinie und südlich des Bahnhofes Höchst/östlich Leverkuser Straße und das Quartier um den Andreasplatz sowie die Straßenzüge Königsteiner Straße und Bolongarostraße. In diesen beiden Straßenzügen ist außerdem der Leerstand von Läden bzw. häufige Fluktuation der Ladennutzung mit in der Folge sich immer weiter verschlechterndem Niveau des Angebotes zu beobachten. Diese Entwicklung hat wiederum negative Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes und damit auch auf die Qualität als Wohnstandort. Bei Anhalten dieser sich gegenseitig verstärkenden negativen Entwicklungen ist zu befürchten, dass Investitionen in den baulichen Bestand zum Erliegen kommen und eine unausgewogene Zusammensetzung der Bevölkerung verfestigt wird. Die Stadt Frankfurt beabsichtigt daher, eine Umkehr der bisherigen Entwicklung einzuleiten und mit der Verabschiedung und Umsetzung eines Förderprogramms zur nachhaltigen Steigerung der Qualität und Attraktivität der Höchster Innenstadt als Geschäftszentrum und Wohnstandort beizutragen. Ziel des Programms ist die Förderung und Unterstützung der Eigentümer und Geschäftsinhaber bei Investitionen für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Liegenschaften. Dadurch soll insbesondere auch die Attraktivität des Stadtteils für Familien mit Kindern und Haushalte mit mittlerem Einkommen gesteigert werden. Des Weiteren sollen die Rahmenbedingungen für eine Attraktivierung des Einzelhandelsstandortes Höchst verbessert werden. Hierzu ist das geplante Förderprogramm ein wichtiger Baustein ebenso wie die im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" beabsichtigten Maßnahmen im öffentlichen Raum. Mit einer parallel vorgetragenen Rahmenplanung beschreibt der Magistrat städtebauliche und bauliche Ziele für das Handeln der Stadt ebenso wie für private Investitionen. Erforderlich ist aber darüber hinaus ein gemeinsames abgestimmtes Vorgehen von Eigentümern, Gewerbetreibenden und Verwaltung im zentralen Bereich um Königsteiner Straße, Bolongarostraße und Höchster Markt. B. Alternativen -Keine- C. Lösung Um das Förderziel zu erreichen, sollen folgende Maßnahmen gefördert werden können - Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen - Wohnungsneubau in Baulücken - Wohnumfeldverbesserungen auf privaten Flächen - Aufwertung des öffentlichen Raumes - Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung - Beauftragung einer Projektsteuerung (einschließlich Modernisierungsberatung) in einem Stadtteilbüro vor Ort. Die Förderung soll als Zuschuss gewährt werden. Die Miete nach Förderung soll sich bei Neuvermietung an der Vergleichsmiete orientieren. Förderschwerpunkte sind die Bereiche um die Geschäftsstraßen. Für die Vergabe der Fördermittel für die vorgenannten Maßnahmen wird im zuständigen Planungsdezernat eine Förderrichtlinie erarbeitet und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums wird auf den parallel vorgetragenen Rahmenplan und die dort beschriebenen Ziele und Maßnahmen verwiesen. D. Kosten Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden In dem zur Förderung vorgeschlagenen Gebiet befinden sich ca.780 bewohnte Gebäude mit ca. 3100 Wohnungen Stand (09/05). 2/3 dieser Wohnungen sind im Geschoßwohnungsbau als Mietwohnungen vorhanden. Über 50% dieser Wohnungen sind Wohnungen mit mehr als 3 Räumen. Mehr als 80% der Wohngebäude wurden vor 1948 errichtet. Vor allem in dieser Baualtersklasse sind in erhöhtem Maße Mängel der Bausubstanz festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass eine nachhaltige Verbesserung im Gebiet dann erreicht wurde, wenn nach Abschluss eines Erneuerungsprozesses von ca.10 Jahren an 30% der Gebäude mit baulichen Mängeln Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit städtischer Förderung durchgeführt wurden und durch die öffentlich geförderten Maßnahmen entsprechende private Investitionstätigkeit ausgelöst wurde. Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass bei einer Obergrenze der förderfähigen Kosten von 400€/m2 Wohnfläche die Förderung als Zuschuss auskömmlich ist. Bei Zugrundelegung dieser Annahmen ergibt sich ein Fördervolumen von 14,5 Mio Euro. Maßnahmen im öffentlichen Raum: Zur Verbesserung der Straßenraumgestaltung und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in den Bereichen Bahnhofsplatz, Marktplatz, Andreasplatz und Bolongarostraße wird ein Ansatz von 3 Mio € veranschlagt. Für die fußgängerfreundliche Umgestaltung weiterer Straßenräume im Fördergebiet wird ein Ansatz in Höhe von 2 Mio € veranschlagt. Somit werden für Maßnahmen im Öffentlichen Raum insgesamt Mittel in Höhe von 5 Mio € benötigt. Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung Hierfür wird eine Summe von jährlich 40.000,- € veranschlagt. Beauftragung einer Projektsteuerung und Modernisierungsberatung Hierfür wird entsprechend den Erfahrungen aus anderen Erneuerungsgebieten eine Summe von jährlich 120.000,-€ veranschlagt. Gesamtkosten des Programms Jährliche Mittel € Gesamtansatz 10 J. € Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen 1.500.000,- 15.000.000,- Aufwertung des öffentlichen Raumes 500.000,- 5.000.000.- Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung 40.000,- 400.000,- Beauftragung einer Projektsteuerung (einschließlich Modernisierungsberatung) in einem Stadtteilbüro vor Ort 120.000,- 1.200.000,- Geschätzte Gesamtkosten 10 Jahre 2.160.000,- 21.600.000,- Anlage Foerderprogramm_Innenstadt_Hoechst (ca. 4,6 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.07.2006, OF 113/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.12.2007, M 287 Vortrag des Magistrats vom 15.01.2016, M 12 Vortrag des Magistrats vom 04.05.2018, M 81 Bericht des Magistrats vom 23.10.2020, B 579 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 170 Vortrag des Magistrats vom 22.03.2021, M 49 Vortrag des Magistrats vom 12.06.2023, M 85 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 07.06.2006 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 27.06.2006, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 106 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.07.2006, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.07.2006, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.07.2006, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung des OBR 6 am 29.08.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 96 2006 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.09.2006, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 05.09.2006, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE.WASG, REP und NPD (= Annahme) 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.09.2006, TO II, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. Beschlussausfertigung(en): § 666, 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006 Aktenzeichen: 61 0

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