Förderprogramm Innenstadt Höchst
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M
106 Betreff: Förderprogramm Innenstadt Höchst
1. Für die Innenstadt Höchst wird ein Förderprogramm
aufgelegt. Ziel des Förderprogramms ist es, Anreize für notwendige
Investitionen zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz und des Stadtbildes zu
schaffen, um dadurch zur Steigerung der Qualität der Höchster Innenstadt als
Wohngebiet und Geschäftszentrum für breite Kreise der Bevölkerung
beizutragen. 2. Das Fördergebiet Innenstadt Höchst
wird wie folgt umgrenzt: Im Westen durch die Leunastraße, im Süden durch den
Main bzw. die Nidda, im Osten durch die Russinger Straße und die
Bolongarostraße, im Norden durch die Ludwig-Scriba-Straße sowie die
Gleisanlagen. 3. Die zur Erreichung des Förderziels
notwendigen Fördermittel werden mit einer Höhe von 21 Millionen Euro
veranschlagt. 4. Die Finanzierung der Maßnahmen
soll aus dem Haushalt der Stadt Frankfurt, Produktbereich 13.1 Stadtplanung,
erfolgen und ist erstmalig in den Haushaltsplan 2007 mit einem Ansatz von
2,0 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2007 einzustellen. Es ist beabsichtigt, für
die Folgejahre eine gleich hohe Finanzierung sicherzustellen. 5. Der Magistrat wird beauftragt, für die
Vergabe der Fördermittel eine Richtlinie zu erarbeiten und den Stadtverordneten
zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Förderprogramm Innenstadt Höchst A. Zielsetzung Die Innenstadt Höchst stagniert zunehmend in ihrer
Entwicklung als wichtiges Geschäftszentrum und Wohnstandort im
Frankfurter Westen. An vielen
Stellen ist die Höchster Innenstadt, trotz vieler Anstrengungen des Magistrats
und von privaten Eigentümern und Geschäftsleuten, gekennzeichnet durch Mängel
in der Erhaltung der Gebäudesubstanz sowie teilweise aufgelassene und
mindergenutzte Liegenschaften. In diese Zonen drängen Zwischennutzungen,
die sowohl die Stadtstruktur als auch das Stadtbild zunehmend
beeinträchtigen.
Besonders modernisierungsbedürftig
erscheinen die Blöcke entlang der Bahnlinie und südlich des Bahnhofes
Höchst/östlich Leverkuser Straße und das Quartier um den Andreasplatz sowie die
Straßenzüge Königsteiner Straße und Bolongarostraße. In diesen beiden
Straßenzügen ist außerdem der Leerstand von Läden bzw. häufige Fluktuation der
Ladennutzung mit in der Folge sich immer weiter verschlechterndem Niveau des
Angebotes zu beobachten. Diese Entwicklung hat wiederum negative Auswirkungen
auf das Erscheinungsbild des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes und damit
auch auf die Qualität als Wohnstandort. Bei Anhalten dieser sich gegenseitig verstärkenden
negativen Entwicklungen ist zu befürchten, dass Investitionen in
den baulichen Bestand zum Erliegen kommen und eine unausgewogene
Zusammensetzung der Bevölkerung verfestigt wird. Die Stadt Frankfurt beabsichtigt daher, eine Umkehr
der bisherigen Entwicklung einzuleiten und mit der Verabschiedung und Umsetzung
eines Förderprogramms zur nachhaltigen Steigerung der Qualität und
Attraktivität der Höchster Innenstadt als Geschäftszentrum und Wohnstandort
beizutragen. Ziel des Programms ist die Förderung
und Unterstützung der Eigentümer und Geschäftsinhaber bei Investitionen
für Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Liegenschaften.
Dadurch soll insbesondere
auch die Attraktivität des Stadtteils für Familien mit Kindern und
Haushalte mit mittlerem Einkommen gesteigert werden. Des Weiteren sollen die Rahmenbedingungen für eine
Attraktivierung des Einzelhandelsstandortes Höchst verbessert werden. Hierzu
ist das geplante Förderprogramm ein wichtiger Baustein ebenso wie die im Rahmen
des Programms "Schöneres Frankfurt" beabsichtigten Maßnahmen im öffentlichen
Raum. Mit einer
parallel vorgetragenen Rahmenplanung beschreibt der Magistrat städtebauliche
und bauliche Ziele für das Handeln der Stadt ebenso wie für private
Investitionen. Erforderlich
ist aber darüber hinaus ein gemeinsames abgestimmtes Vorgehen von Eigentümern,
Gewerbetreibenden und Verwaltung im zentralen Bereich um Königsteiner Straße,
Bolongarostraße und Höchster Markt. B. Alternativen -Keine- C. Lösung Um das Förderziel zu erreichen, sollen folgende
Maßnahmen gefördert werden können - Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen
- Wohnungsneubau in Baulücken
- Wohnumfeldverbesserungen auf
privaten Flächen - Aufwertung
des öffentlichen Raumes -
Öffentlichkeitsarbeit zur Imageverbesserung - Beauftragung einer Projektsteuerung (einschließlich
Modernisierungsberatung) in einem Stadtteilbüro vor Ort. Die Förderung soll als Zuschuss gewährt werden.
Die Miete nach Förderung soll sich
bei Neuvermietung an der Vergleichsmiete orientieren. Förderschwerpunkte sind die Bereiche
um die Geschäftsstraßen. Für die Vergabe der Fördermittel für die vorgenannten
Maßnahmen wird im zuständigen Planungsdezernat eine Förderrichtlinie erarbeitet
und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Aufwertung des öffentlichen Raums
wird auf den parallel vorgetragenen Rahmenplan und die dort beschriebenen Ziele
und Maßnahmen verwiesen. D. Kosten Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
In dem zur Förderung vorgeschlagenen Gebiet befinden
sich ca.780 bewohnte Gebäude mit ca. 3100 Wohnungen Stand (09/05). 2/3 dieser Wohnungen sind im
Geschoßwohnungsbau als Mietwohnungen vorhanden. Über 50% dieser Wohnungen sind
Wohnungen mit mehr als 3 Räumen. Mehr als 80% der Wohngebäude wurden vor 1948
errichtet. Vor allem in dieser Baualtersklasse
sind in erhöhtem Maße Mängel der Bausubstanz festzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass eine
nachhaltige Verbesserung im Gebiet dann erreicht wurde, wenn nach Abschluss
eines Erneuerungsprozesses von ca.10 Jahren an 30% der Gebäude mit baulichen
Mängeln Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit städtischer Förderung
durchgeführt wurden und durch die öffentlich geförderten Maßnahmen
entsprechende private Investitionstätigkeit ausgelöst wurde. Es wird weiterhin davon
ausgegangen, dass bei einer Obergrenze der förderfähigen Kosten von
400€/m2 Wohnfläche die Förderung als Zuschuss auskömmlich ist. Bei Zugrundelegung dieser Annahmen ergibt sich ein
Fördervolumen von 14,5 Mio Euro. Maßnahmen im öffentlichen Raum: Zur Verbesserung der Straßenraumgestaltung und
Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum in den Bereichen Bahnhofsplatz,
Marktplatz, Andreasplatz und Bolongarostraße wird ein Ansatz von 3 Mio
€ veranschlagt. Für die fußgängerfreundliche Umgestaltung weiterer
Straßenräume im Fördergebiet wird ein Ansatz in Höhe von 2 Mio €
veranschlagt. Somit werden
für Maßnahmen im Öffentlichen Raum insgesamt Mittel in Höhe von 5 Mio €
benötigt. Öffentlichkeitsarbeit zur
Imageverbesserung
Hierfür wird eine Summe von
jährlich 40.000,- € veranschlagt. Beauftragung einer Projektsteuerung und
Modernisierungsberatung Hierfür wird entsprechend den Erfahrungen aus anderen
Erneuerungsgebieten eine Summe von jährlich 120.000,-€ veranschlagt.
Gesamtkosten des Programms
Jährliche Mittel € Gesamtansatz 10 J. € Instandsetzung und
Modernisierung von Wohnungen 1.500.000,- 15.000.000,- Aufwertung des
öffentlichen Raumes 500.000,- 5.000.000.- Öffentlichkeitsarbeit
zur Imageverbesserung 40.000,- 400.000,- Beauftragung einer
Projektsteuerung (einschließlich Modernisierungsberatung) in einem
Stadtteilbüro vor Ort 120.000,- 1.200.000,- Geschätzte
Gesamtkosten 10 Jahre 2.160.000,- 21.600.000,- Anlage Foerderprogramm_Innenstadt_Hoechst (ca. 4,6 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
30.07.2006, OF
113/6 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.12.2007, M 287
Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2016, M 12
Vortrag des
Magistrats vom 04.05.2018, M 81
Bericht des
Magistrats vom 23.10.2020, B 579
Vortrag des
Magistrats vom 23.10.2020, M 170
Vortrag des
Magistrats vom 22.03.2021, M 49
Vortrag des
Magistrats vom 12.06.2023, M 85 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
07.06.2006 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6
am 27.06.2006, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 106 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.07.2006, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.07.2006, TO I, TOP 8
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.07.2006, TO II, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 106 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung des OBR 6
am 29.08.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 96 2006
1. Der Vorlage
M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 113/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.09.2006, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FAG und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 3. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 05.09.2006, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE.WASG, REP und NPD (= Annahme) 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.09.2006, TO II, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 106 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, TO II, TOP 27
Beschluss: Der Vorlage M 106 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP,
NPD und ÖkoLinX/E.L. Beschlussausfertigung(en): § 666, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006 Aktenzeichen: 61 0