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Meine Nachbarschaft: Huthpark

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

27.03.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 13.03.2025 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 3 über die aktuellen Pläne und den Ablauf der Baumaßnahmen für die neue Autobahnauffahrt und den Verflechtungsstreifen zu informieren. Inbesondere sollte berichtet werden: a) Wird die Fuß- und Radwegebeziehung auf der östlichen Seite der Friedberger Landstraße während der Baumaßnahme offen gehalten? Wenn ja, wie wird sie gesichert? b) Wann beginnt und endet die Baumaßnahme? c) Welche weiteren Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße wird es im Rahmen der Baumaßnahme geben? d) Wie wird die Fuß- und Radwegequerung der neuen Auffahrt gestaltet? Begründung: Die Auffahrt liegt nicht auf dem Gebiet des Ortsbeirates 3, allerdings an der Grenze, und die Verbindung in die Naherholungsgebiete Huthpark und Lohrberg ist für die Nordendbevölkerung sehr wichtig. Deshalb interessiert den Ortsbeirat 3 der Ablauf der Baumaßnahme. Zumal Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbezirk 3 gleichermaßen betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen

02.09.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5787 entstanden aus Vorlage: OF 647/11 vom 21.07.2024 Betreff: Huthpark - Entwässerung der Wege bei Starkregen prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Entwässerung der Wege und der Wiese im Huthpark zu prüfen. Bei Starkregen darf das Wasser nicht mehr nach Seckbach fließen und muss durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Parks gehalten werden. Quelle: Google Maps Begründung: Die Starkregenereignisse am 2. Mai und 10. Juli 2024 haben gezeigt, dass die neu angelegten Wege im Huthpark zu mehr Überschwemmungen südlich des Parks führen. Das Wasser sammelt sich in der Kuhle des Huthparkes und auf den Wegen und fließt wie am 10. Juli (mäßiges Starkregenereignis) mit Wassermengen von bis zu 20 Zentimetern Höhe den Weg nördlich des Hofgartenweges herunter nach Seckbach. Die Wassermengen beinhalteten Schlamm und Lehm. Vor der Befestigung der Wege kam das Wasser nicht in dieser Menge nach Seckbach. Die Entwässerung des Huthparkes sollte so angelegt werden, dass die neu angelegten Wege zur Seite entwässern. Es müssen Hindernisse, Gräben und natürliche Retentionen gebaut werden, sodass das Wasser nicht mehr in großen Massen nach Seckbach fließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2072

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit umsetzen - Nachbesserung bei den Wegen im Huthpark

03.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4159 entstanden aus Vorlage: OF 474/11 vom 16.06.2023 Betreff: Barrierefreiheit umsetzen - Nachbesserung bei den Wegen im Huthpark Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen Maßnahmen zu ergreifen, um die Abwasserrinnen auf den Wegen im Huthpark barrierefrei zu gestalten. Zudem soll künftig bei der Neugestaltung von Spazierwegen bereits im Vorfeld eine Einbeziehung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen erfolgen, um Barrierefreiheit von Anfang an zu gewährleisten und unnötige Nachbesserungskosten zu vermeiden. Begründung: Die Wege im Huthpark wurden erst kürzlich erneuert. In regelmäßigen Abständen sind die Wege durch Abwasserrinnen durchzogen, die den Ablauf von Oberflächenwasser sichern sollen. Leider sind diese Rinnen für Rollstuhlfahrende schwer oder gar nicht eigenständig passierbar. Auch für Menschen mit Rollatoren oder Kinderfahrrädern stellen sie ein Hindernis dar. Laut dem Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sind die Pflastersteine wohl zu groß und die Fugen zu breit. Dadurch können sich die Vorderräder von Rollstühlen verklemmen. Daher wird eine Nachbesserung gefordert, damit künftig die Wege auch gut mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Es ist ärgerlich und kostenintensiv, dass dies nicht von Anfang an berücksichtigt wurde. Wäre bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgt, hätte das vermieden werden können. Foto: Martina Weber Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2165 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegekonzept Huthpark

26.02.2023 · Aktualisiert: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 383/11 Betreff: Wegekonzept Huthpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat ersucht, folgende Frage zu beantworten: 1. Der Weg im Huthpark parallel zur Auerfeldstraße ist auffällig breit saniert worden, sodass zwei Autos parallel passieren können. Was ist der Hintergrund und wieso hat man nicht versucht dem Park möglichst viel unversiegelte Fläche zu erhalten? 2. Der Weg hinter der Schranke zum Probst-Goebels-Weg ist durch den Bauverkehr sehr matschig und unpässlich zu gehen? Wird dieser Weg oder parallel dazu temporär so repariert, dass er wieder für Fußgänger*innen begangen werden kann? 3. Gesamtes Wegekonzept: Wann ist mit einem Ende der Sanierung zu rechnen? Begründung: Die Sanierung der Wege, welche wir sehr begrüßen, wurden im Park an drei Seiten angefangen und durch die Witterung im Winter unterbrochen. Die Begehung des Parks ist derzeit schwierig. Der Sinn des sehr breit sanierten Wegs parallel zur Auerfeldstraße erschließt sich uns nicht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 625 2023 Die Vorlage OF 383/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Ziffer 2 des Tenors das Wort "unpässlich" durch das Wort "unpassierbar" ersetzt wird und die anschließenden zwei Wörter gestrichen werden sowie dass das Wort "für" durch das Wort "von" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174

05.12.2022 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.12.2022, OA 286 entstanden aus Vorlage: OF 359/11 vom 29.11.2022 Betreff: Toilettenkonzept Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Vorlage M 174 zu ergänzen: Unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" Buchstabe c.: 19. Mainufer Fechenheim Systemtoilette oder feste Anlage zwischen Arthur-von-Weinberg-Steg (nahe der Anlegestelle der Primus-Linie) und Straßenbahnhaltestelle "Schießhüttenstraße"; 20. Öffnung der vorhandenen Toilettenanlage auf dem Gelände des Licht- und Luftbads Riederwald. Unter Punkt III. "Prüfungsmaßnahmen" Buchstabe d.: Insbesondere prüft der Magistrat die Öffnungszeiten der Toilettenanlage im Huthpark auf eine tägliche Öffnungszeit von 10 bis 18 Uhr auszuweiten. Begründung: Freizeitsportler, Fahrgäste der Straßenbahn und Familien mit Kindern bemängeln das Fehlen einer Toilette in diesem Bereich von Fechenheim. Es gibt massive Beschwerden von Familien, dass insbesondere die fehlende Toilettenanlage zu einer Verschmutzung des Kinderspielplatzes an der Schießhütte führt. Im Huthpark hat das Cafe Bergstation und damit auch die Toilettenanlage in den Wintermonaten nur an Wochenenden geöffnet. Auch hier führt die fehlende Toilette zu einer Verschmutzung des Spielplatzes bzw. des angrenzenden Gebüschs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 237 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 28 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 355 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 185 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule

10.10.2022 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2880 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 20.09.2022 Betreff: Umsetzung des sechszügigen Ausbaus der Friedrich-Ebert-Schule Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, die bereits begonnenen Planungen zur Sechszügigkeit der Friedrich-Ebert-Schule (Bauphase 0) fortzuführen und die Schule zudem mit konkretem Termin als sechszügig in den integrierten Schulentwicklungsplan aufzunehmen. Begründung: Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine integrierte Gesamtschule (IGS) in Seckbach, nahe Huthpark, mit einer guten Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler aus den angrenzenden Stadtteilen. Die Friedrich-Ebert-Schule ist die älteste Ganztagsschule Deutschlands und seit 2017 als Umweltschule ausgezeichnet. Es können an der Schule vier Abschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, die Versetzung in die Eingangsstufe der gymnasialen Oberstufe (VE) und berufsorientierender Abschluss (relevant für inklusiv beschulte Jugendliche). Aktuell werden die Jahrgänge fünf bis zehn vier- bzw. dreizügig beschult. Im Schuljahr 2020/21 hat eine Arbeitsgruppe bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitung und Architektinnen und Architekten des Amts für Bau und Immobilien (ABI, 25.S4 Projektteam "Schulbau beschleunigen") ein Benutzerbedarfsverfahren durchlaufen (Bauphase 0), um Raum für die Sechszügigkeit zu schaffen. Beauftragt wurde die Prüfung der Sechszügigkeit von Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. Erarbeitete Baupläne, Protokolle sowie ein innovatives und flexibles pädagogisches Konzept (Lernen in Lernateliers, digitales Lernen mit Tablets, Projektarbeit) liegen dem Amt vor. Aktuell stockt die Fortführung der Planung allerdings. Der Ortsbeirat 11 unterstützt den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule und damit die Stärkung des Schulstandorts in Seckbach und fordert den Magistrat auf, weitere Planungen aufsetzend auf Bauphase 0 vorzunehmen und den Ausbau zu forcieren. Im integrierten Schulentwicklungsplan (M 91) steht aktuell "Erweiterung auf 6-Zügigkeit geplant. Voraussichtliche Betriebsreife kann noch nicht benannt werden." Dies soll mit einem konkreten Zieltermin hinterlegt werden. Der Ausbau kann in Form einer Aufstockung des Gebäudes erfolgen. Dadurch ist keine zusätzliche Flächenversiegelung nötig. Zudem kann der Schulbetrieb während der Bautätigkeit weiter im Gebäude, ergänzt um einige Container, erfolgen. Im integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt (M 91) wird für die Bildungsregion Ost davon ausgegangen, dass bis zum Schuljahr 2029/30 möglicherweise bis zu 600 Schulplätze in der Sekundarstufe I fehlen. Durch einen Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule könnte dies abgefedert werden, da 300 neue Schulplätze entstehen. Mit dem Ausbau kann auch speziell dem Mangel an Plätzen in der gymnasialen Mittelstufe im Frankfurter Osten begegnet werden, da die Mittelstufe an der Friedrich-Ebert-Schule absolviert werden kann. Der Schritt danach auf die gymnasiale Oberstufe funktioniert in Frankfurt gut und die Verfügbarkeit von Plätzen ist hier eher unkritisch. Der Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt das Konzept IGS mit seiner Durchlässigkeit zwischen unterschiedlichen Schullaufbahnen, gemeinsamen und gleichzeitig auch individuell angepassten Lernen. In der vierten Klasse (Grundschule) eine Prognose über die schulische Laufbahn und den erwarteten Abschluss von Schülerinnen und Schülern zu machen, ist schwer und fehleranfällig. In einer IGS haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich zu orientieren und - bestmöglich unterstützt durch Lehrerinnen und Lehrern - ihren schulischen Weg zu finden. Weiterhin wird durch den Ausbau der Friedrich-Ebert-Schule unterstützt, dass die Schule ihr pädagogisches Konzept in einem passenden räumlichen Rahmen fortführen kann. Zum flexiblen und digitalen Lernen passen alte Raumkonzepte mit Klassenräumen und Fluren nicht mehr. Ein Ausbau bietet die Möglichkeit, nicht nur mehr Raum für neue Schülerinnen und Schüler zu schaffen, sondern diesen auch modern und zukunftsfähig zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Antrag vom 12.03.2024, OF 589/11 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1996 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 06.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweitung Toilettennutzung Huthpark

23.05.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2187 entstanden aus Vorlage: OF 284/11 vom 08.05.2022 Betreff: Ausweitung Toilettennutzung Huthpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Nutzungszeiten für die bestehende Toilettenanlage an der Bergstation im Huthpark im Sommer auf täglich 10:00 bis 22:00 Uhr und im Winter von 10:00 bis 18:00 Uhr erweitert werden können. Da die Stadt mit den Cafébetreibern eine öffentliche Nutzung zu den Öffnungszeiten des Cafés vereinbart hat, wäre die Erweiterung in den Sommermonaten um circa 50 Prozent und in den Wintermonaten um circa 70 bis 80 Prozent erforderlich. Begründung: Der Spielplatz und der Park sind stark frequentiert, im Sommer sowie im Winter. Die fehlenden Toilettennutzungsmöglichkeiten zu bestimmten Zeiten führen zur Verrichtung der Notdurft in den Büschen. Das ist weder für die vielen Familien noch für die Pflanzen eine akzeptable Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1964 Aktenzeichen: 91 22

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Toilettenanlage im Huthpark

27.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 225/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Toilettenanlage im Huthpark Der Ortsbeirat möge beschlieğen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieğen: Es werden ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt, um eine Toilettenanlage im Huthpark aufzustellen. Begründung: Der Huthpark erfreut sich groğer Beliebtheit bei Erwachsenen und Kindern. Die bestehende Lösung der Toilettennutzung vom CafÄĐ Bergstation beschränkt sich auf die Ėffnungszeiten des CafÄĐs. Es sollte eine zusätzliche Toilettenanlage aufgestellt werden. Antragsteller: GRĜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 38 2022 Die Vorlage OF 225/11 wird mit folgendem geänderten Tenor beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschlieğen: Es werden ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um die vorhandene Toilettenanlage im Huthpark unabhängig von den Ėffnungszeiten des CafÄĐs Bergstation zu betreiben." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Notwendige Mittel für mindestens zwei inklusive Spiel- und Sportgeräte in Seckbach

27.02.2022 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 218/11 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Notwendige Mittel für mindestens zwei inklusive Spiel- und Sportgeräte in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Anschaffung von mindestens zwei inklusiven Spiel- und Sportgeräten in Seckbach bereitgestellt, die für kleinere Kinder geeignet sind. Begründung: Der Huthpark und Lohrberg (mit seinen jeweiligen Spielplätzen und Sportanlagen) sind attraktive Ziele für sportliche Betätigung und Freizeitgestaltung für Seckbach und auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet. Bislang gibt es dort jedoch keine Geräte, die speziell für Kinder mit Behinderungen geeignet / attraktiv wären. Durch Corona wurde noch besonders deutlich, wie wichtig es für Kinder ist Zeit und Bewegung an der frischen Luft zu haben. Diese Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten sollen alle Kinder einbeziehen. Ein spezielles Trampolin, eine Rollstuhlschaukel oder ein barrierefreies Karussell (vgl. Spielplatz am Goetheturm) auf den Spielplätzen am Lohrberg und im Huthpark würde die Teilhabe auch für Kinder mit Behinderung ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 11 am 14.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 30 2022 Die Vorlage OF 218/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überwachung des ruhenden Verkehrs

10.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1306 entstanden aus Vorlage: OF 158/11 vom 12.12.2021 Betreff: Überwachung des ruhenden Verkehrs Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 sollten die folgenden Lokalitäten besondere Berücksichtigung finden: Fechenheim: - Alt-Fechenheim (Halten und Parken auf dem Bürgersteig zwischen Pfortenstraße und Kleestraße); - Starkenburger Straße und Kleedreieck (Parken auf dem Radweg bzw. Radstreifen); - Mittelseestraße (Parken auf dem Gehweg, Blockieren der Durchfahrt, Parken an den Straßenecken mit Bordsteinabsenkung); - Burglehen, Löhnungsgasse (Parken in Spielstraßen auf nicht ausgewiesenen Flächen); - Wächtersbacher Straße Seckbach: - Im Trieb, Hofhausstraße (halbseitiges Parken trotz Markierung und Platz auf der Straße); - Auerfeldstraße (vor dem Huthpark); - An der Marienkirche (vor dem Kindergarten - Autos stehen komplett auf dem Gehweg) Riederwald: - Erlenbruch, besonders Einfahrt FSV-Sportplatz Begründung: Den Fußgängerinnen und Fußgängern wird zunehmend weniger Raum auf Ihren Wegen zugestanden. In vielen Straßenzügen wird schon heute rechtmäßig auf dem Gehweg geparkt. In der Praxis bleibt da oft kein ausreichender Platz für Menschen mit Rollator, Rollstuhl und Kinderwagen. Und diese Praxis weitet sich auf andere Straßen ohne ausgewiesene Parkfläche auf dem Bürgersteig aus. Zusätzlich wird von einer großen Zahl von Radfahrerinnen und Radfahrern - teilweise aus eigenem Sicherheitsbedürfnis - der Fußweg als Radweg genutzt. Dieser Umstand führt zu einer weiteren Verschärfung auf Gehwegen. Das Verbot, auf Radwegen zu halten oder gar zu parken, wird ignoriert und eine Unterbindung dieses Zustandes findet nur in unzureichendem Maße statt. Die Strafgebühren bei Verstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, was aber leider bisher zu keiner Intensivierung der Überwachung der Regeln geführt hat. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen erfolgen. Beispiele Alt-Fechenheim 17:30 Foto: Thomas Dorn Alt-Fechenheim 11:30 Foto: Thomas Dorn Burglehen 15:00 Foto: Thomas Dorn Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park

05.07.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 entstanden aus Vorlage: OF 28/11 vom 24.05.2021 Betreff: Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park Vorgang: OM 6230/20 OBR 11; ST 1957/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt auf dem w estlichen Parkweg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Frankfurt am Main (BGU) frühestmöglich zu terminieren und den Rückbau des Weges zu einem üblichen Parkweg zu planen. Die Zufahrt zum Tennisplatz kann durch einen Poller mit Schlüssel-Regelung beschränkt werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 09.11.2020, ST 1957, erklärt der Magistrat, dass mit der BGU nochmals in Kontakt getreten wird. Der Ortsbeirat fordert, dass die Nutzung des Parkweges zeitlich begrenzt wird. Bis dahin muss die BGU ihre Umbaumaßnahmen rund um ihre eigenen Parkplätze abgeschlossen haben. Die Zufahrt zu dem hinteren Teil der Parkplätze muss dann wieder vom Haupteingang erfolgen. Der Weg gehört zum Park und muss so schnell wie möglich rückgebaut werden. Der Schotter muss entfernt werden und der Weg wieder auf eine sonst im Park übliche Breite reduziert werden. Die Zufahrt zu dem Tennisplatz kann über einen Poller mit Schlüssel erfolgen. Die Kleingärten können auch über den Probst-Goebels-Weg erreicht werden. Die BGU hat derzeit drei Zuwege - den Haupteingang, die Baustellen-Zufahrt und den Parkweg. Die derzeitigen und zukünftigen Bautätigkeiten können so geplant werden, dass zwei Zuwege ausreichend sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1827 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main

19.01.2021 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz

28.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

22.06.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 25.02.2020 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen

17.02.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5792 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 31.01.2020 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch in Fechenheim, Seckbach und Riederwald umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-Vers., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" gebeten, zusätzliche Sitzbänke an folgenden Orten aufzustellen: 1. im renaturierten Mainbogen, entlang des asphaltierten Gehwegs in regelmäßigen Abständen mit Papierkörben; 2. in der Galerie Seckbach - Talbrücke - im hinteren Bereich (zwei Sitzbänke); 3. im Huthpark an geeigneten Stellen mit Papierkörben . Quelle: Google Maps Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beschlossen und Mittel im städtischen Haushalt bereitgestellt, um im Stadtgebiet zusätzliche Sitzbänke aufzustellen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Ortsbeiräte über die Standorte der Sitzbänke entscheiden. Über dieses Programm sollten auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 11 weitere Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 929 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen

28.12.2019 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2019, OF 678/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen Vorgang: EA 303/18 OBR 11; ST 1091/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und die Durchführung der Wegesanierung im Huthpark werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wurde der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat nicht vorgelegt (entgegen der in der Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1622, geäußerten Absicht). Seit über dreieinhalb Jahren wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Die Sanierung ist aber dringend notwendig. Wege, an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.12.2018, EA 303 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1091 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 75 2020 Die Vorlage OF 678/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen

19.03.2019 · Aktualisiert: 03.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.03.2019, OA 374 entstanden aus Vorlage: OF 320/4 vom 05.03.2019 Betreff: Einhausung A 661: Der Zeitpunkt zur Entscheidung ist gekommen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den laufenden Haushalt werden die notwendigen Mittel zur Einhausung der A 661 in der Variante L 2 eingestellt. Begründung: Die Expertenanhörung im Planungsamt am 11.02.2019 hat ergeben, dass die Planungen von Hessen Mobil zur Planfeststellung unter Anbringung von kilometerlangen Lärmschutzwänden und einer neuen Einfädelspur von der Friedberger Landstraße aus nunmehr so weit gediehen sind, dass sie auf eine Planfeststellung zulaufen. Bringt die Stadt nicht in diesem Jahr ihre eigenen Vorstellungen in diesen Plan ein, so wurde in der Anhörung deutlich, würde der Zeitpunkt für eine Einhausung verpasst werden. Auch wurde in der Expertenanhörung deutlich, dass von den bislang diskutierten Varianten L 1, L 2, L3 und L 4 die Variante L 2 offenbar diejenige ist, welche das beste Verhältnis von den aufzubringenden Kosten und dem stadtplanerischen Nutzen beinhaltet. Mit der Variante L 2 wird es möglich, am Katharinen-Campus, an der Festeburgsiedlung und im südlichen Seckbach die größtmögliche Zahl von Wohnungen zu errichten, die dann auch nicht als Lärmschutzwände fungieren müssen. Auch wird so ein neuer Grünzug möglich, der den Günthersburgpark und Wasserpark mit dem Huthpark und über neue Wegeverbindungen (siehe M 21/19) mit dem Lohrberg verknüpft. Die städtebauliche Trennung, die in den 80er-Jahren entstand, würde damit aufgehoben und neues Bauland gewonnen. Wenn man bedenkt, dass die Nachfrage nach Wohnflächen und nach Grünflächen mit weiter steigender Bevölkerungszahl zunehmen wird, ist ein Landgewinn hochwillkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1672 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 81 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 374 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 762) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3981, 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.05.2019

OA (Anregung Ortsbeirat)

Volleinhausung der A 661 bei Seckbach

18.02.2019 · Aktualisiert: 30.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2019, OA 355 entstanden aus Vorlage: OF 522/11 vom 12.02.2019 Betreff: Volleinhausung der A 661 bei Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Einhausung der A 661 in der Variante L1 aus. Mit der Realisierung dieser 1.300 Meter langen Überbauung wird erreicht, dass 1. für die Frankfurter Bevölkerung die größtmögliche Lärmschutzwirkung erzielt wird; 2. weitestgehende städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen ermöglicht werden; 3. der größtmögliche Flächenzuwachs für Wohnungsbau gewonnen wird; 4. die Verbindung von Grünflächen vom Günthersburgpark bis zum Huthpark realisiert werden kann; 5. weitere Grün- und Sportflächen entstehen können; 6. die Trennung der Stadtteile durch den Autobahntrog beseitigt wird; 7. die Auswirkungen einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf Autobahnen mitten durch Wohngebiete setzte, reduziert werden. Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah Einwendungen gegen die aktuellen Planungen zu erheben und mit den zuständigen Landes- und Bundesbehörden ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die Volleinhausung zu erarbeiten. Die Einwendungsfristen sind zu beachten. Begründung: Die Fertigstellung des Riederwaldtunnels und der damit verbundene Lückenschluss zwischen der A 661 und der A 66 ist für das Jahr 2028 geplant. Der Tunnel darf aber nur in Betrieb gehen, wenn zum gleichen Zeitpunkt die gesetzlich vorgeschrieben Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 661 fertiggestellt sind. Während der Expertenanhörung am 11. Februar 2019 wurde deutlich, dass "Hessen Mobil" derzeit bei den Planungen und Genehmigungsverfahren den Bau von bis zu zehn Meter hohen Lärmschutzwänden verfolgt. Falls diese Planungen in Richtung einer Einhausung verändert werden sollen, muss die Stadtverordnetenversammlung zeitnah diese Zielvorgabe beschließen. Wenn dies unterbleibt, wird eine wichtige Weichenstellung für den Frankfurter Osten verpasst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und dFfm gegen 1 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung) 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 762) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 760 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 762 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 3. a) Die Vorlage NR 768 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 4. Der Vorlage NR 773 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage NR 795 wird abgelehnt. 6. a) Die Vorlage OA 380 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 7. Der Vorlage OA 278 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 zugestimmt. 8. a) Die Vorlage OA 287 wird im Rahmen der Vorlage NR 773 abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 9. a) Die Vorlage OA 355 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. 10. a) Die Vorlage OA 364 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Leineweber, Pawlik, Müller, Tafel-Stein, Ochs, Baier, Zieran, Stammwitz und Mund sowie von Oberbürgermeister Feldmann dienen zur Kenntnis. c) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schenk zur Geschäftsordnung dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Einhausung der A 661 auf der Grundlage der Variante L 1 erfolgt) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 795) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 760) zu 8. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 9. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Begründung abgelehnt wird) Beschlussausfertigung(en): § 3864, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 61 12

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen

12.11.2018 · Aktualisiert: 19.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 494/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen Vorgang: EA 68/18 OBR 11; ST 1354/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Planung und die Durchführung der Wegesanierung im Huthpark werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wurde der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat nicht vorgelegt (entgegen der in der Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1622 geäußerten Absicht). Seit über zweieinhalb Jahren wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Die Sanierung ist aber dringend notwendig. Wege, an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2018, EA 68 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1354 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 303 2018 Die Vorlage OF 494/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenhotels im Stadtteil

13.09.2018 · Aktualisiert: 13.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3657 entstanden aus Vorlage: OF 531/3 vom 28.08.2018 Betreff: Insektenhotels im Stadtteil Vorgang: OM 3060/18 OBR 3; ST 1240/18 Bedauerlicherweise genügt die Stellungnahme des Magistrats ST 1240 bezüglich der Anregung des Ortsbeirates OM 3060 zu Insektenhotels im Stadtteil Nordend nach Auffassung des Ortsbeirates nicht. Diese zwar sehr ausführliche Stellungnahme bezieht sich zum Bedauern des Ortsbeirates nicht auf den besagten Stadtteil, sondern auf das allgemeine Stadtgebiet und das Umland. Da sich das Insektensterben auch im Stadtteil Nordend bemerkbar macht, wird der Magistrat aufgefordert, unter anderem auf folgenden Plätzen Insektenhotels zu installieren: - Günthersburgpark; - Bethmannpark; - Holzhausenpark; - Huthpark; - auf Teilen des Alleenrings und des Anlagenrings sowie - bei Kitas und Schulen mit Außengeländen. Hierbei würde einem wichtigen Bildungsauftrag nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3060 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1240 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2272 Aktenzeichen: 79 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark

02.08.2018 · Aktualisiert: 28.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 492/3 Betreff: Einzäunung der Hundewiese am oberen Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks zwischen der Einfahrt zum Gelände der Merianschule und dem Ausgang des Kleingartenwegs einzuzäunen. Begründung: Die kleine Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks, auf der das Freilaufen von Hunden gestattet ist, ist für diesen Zweck zu vielen Tageszeiten nicht mehr sinnvoll für Mensch und Tier nutzbar. Einige der Problempunkte, wie sie von Hundebesitzern geschildert werden, werden im Folgenden aufgelistet: 1. Gerade morgens fahren Fahrradfahrer (viele Menschen auf dem Weg zur Arbeit und Schulkinder) in sehr hohem Tempo und häufig mit Kopfhörern im Ohr den Kleingartenweg hinab und queren ungebremst diesen Bereich, oft mit Ärger und Unverständnis gegenüber dort stehenden Hundehaltern. 2. Auch Jogger queren vom/zum Günthersburgpark die Fläche, ebenfalls häufig verärgert über dort freilaufende Hunde. 3. Die Nutzung des Günthersburgparks hat in den letzten Jahren durch stetige Verdichtung und Attraktivität des Nordends massiv zugenommen, entsprechend deutlich höher ist auch die Nutzung des Kleingartenwegs und damit die Querung der Hundewiese. 4. Es gibt inzwischen sehr viele Kinder, die vor dem Tor zur Merianschule warten, spielen oder verabschiedet werden. Diese Kombination mit freilaufenden Hunden nebenan ist problematisch und nicht ungefährlich: teilweise haben Eltern und Kinder Angst, teilweise wollen sie Aufmerksamkeit vom Hund. 5. Die Hundehalter müssen ständig aufpassen, dass die dort spielenden Hunde nicht plötzlich von den querenden Menschen versehentlich erschreckt werden und ungut reagieren - wobei dann der Hundehalter verantwortlich wäre und Schuld hätte. 6. Auffallend ist auch, wie häufig mittlerweile Hundehalter angesichts dieser Schwierigkeiten mit ihren freilaufenden Tieren trotz Verbots auf den Weg und die Wiese im oberen Teil des Günthersburgparks ausweichen, häufig abends/in der Dämmerung - sehr zum Ärger von Joggern, Spaziergängern, aber auch jenen Hundehaltern, die sich an die Regeln halten und diesen Bereich nicht mit Hunden betreten. 7. Auch der Abenteuerspielplatz berichtet, dass sich wiederholt Hunde von der Hundewiese frei gemacht haben, in das Spielgelände gelaufen sind, die Kinder und Eltern dort verängstigt haben und sogar mehrfach die dort gehaltenen Kaninchen gerissen haben. Die beste Lösung im allseitigen Interesse wäre daher eine Einzäunung des Geländes, vergleichbar mit der Hundewiese im Grüneburgpark, wo dies auch seit langem problemlos funktioniert. Der Zugang und die Anbindung des Kleingartenwegs bleibt dabei erhalten. Die Umfahrung der Hundewiese am Abenteuerspielplatz vorbei über die Wetteraustraße ist problemlos möglich (ca. 50 m "Umweg") und ohne weitere Kosten und Schwierigkeiten zu bewerkstelligen. Im Gegenteil: die dadurch bewirkte Verringerung des Tempos der Fahrradfahrer auf dem Kleingartenweg ist für dort laufende Menschen, besonders kleine Kinder, angenehmer und sicherer. Die anfallenden Kosten für den Zaun sowie ein Zugangstürchen sind überschaubar. Bänke, Müllbehälter und Hundetütenhalter sind vorhanden. Die nächste Hundewiese mit mehr Auslauf befindet sich erst im Huthpark. Dieser ist aber zu weit entfernt für eine morgendliche Hunderunde im Quartier. Das "Üben" des Sozialverhaltens von Hunden in der Stadt erscheint angesichts der Zunahme vieler unerzogener bzw. verhaltensgestörter Hunde von großer Bedeutung. Hierfür sind Hundewiesen mit freiem Auslauf, so klein sie sein mögen, ein ungemein wichtiger Beitrag. Die Einzäunung der Wiese ist jedoch Bedingung für einen entspannten Aufenthalt: der Hund kann nicht entkommen und ist geschützt vor Autoverkehr, ängstlichen Eltern und Kindern oder querenden Fahrradfahrern, welche ebenfalls alle gleichermaßen geschützt sind vor Angriffen und Unfällen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 23 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor "Der Magistrat wird gebeten, an der Hundewiese im oberen Teil des Günthersburgparks am Ausgang zum Kleingartenweg ein Drängelgitter zu errichten." lautet. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 492/3 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: 1 GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: 3 GRÜNE, 2 CDU, FDP und BFF gegen 1 CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks

05.04.2018 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 461/3 Betreff: Beleuchtung und Fitnessgeräte im erweiterten Teil des Günthersburgparks Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob folgende Umgestaltungen im Zuge der Erweiterung des oberen Teils des Günthersburgparks berücksichtigt werden können: 1. Beleuchtung der äußeren Wege (mindestens) im oberen Teil des Günthersburgparks bis ca. 22 Uhr 2. Installation einer Fitnessanlage mit Fitnessgeräten für Jedermann Begründung: 1. In den Abend- und Nachtstunden ist der Günthersburgpark zur Zeit kaum beleuchtet. Viele Bewohner der umliegenden Stadtteile nutzen den Park insbesondere auch zum Joggen. Vor allem bei Dunkelheit ist dies im Günthersburgpark jedoch schlecht möglich, da die Trittsicherheit auf den nicht durchgehend ebenen Wegen bei zunehmender Dunkelheit abnimmt und dadurch auch die Verletzungsgefahr steigt. Mit einer Beleuchtung würde man vielen Joggern das Laufen auch am Abend ermöglichen. Auch Fußgänger könnten von einer Beleuchtung profitieren und dadurch den Park auch abends eher nutzen bzw. beleben. Flora und Fauna könnten ausreichend berücksichtigt werden, indem nur in den Abendstunden (und nicht die ganze Nacht) die Beleuchtung an ist. Aufgrund der sowieso notwendigen Bauarbeiten würden zudem keine erheblichen Kosten entstehen. 2. Die Neugestaltung des oberen Teils des Günthersburgparks sollte dazu dienen, den Bürgern Erholungs- und Bewegungsfläche an der frischen Luft zu bieten. Die Installation einer Fitnessanlage stellt eine ideale Möglichkeit zur freien Bewegung als Alternative zum Fitnessstudio dar. Schon die Fitnessanlagen im Huthpark sowie im Volkspark Niddatal erfreuen sich großer Beliebtheit. Gerade im Günthersburgpark könnte so eine Gelegenheit zu sportlicher Aktivität für jedermann geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO II, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 461/3 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und 1 SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE und 3 SPD

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle

12.03.2018 · Aktualisiert: 17.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.03.2018, OA 233 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 14.02.2018 Betreff: Ergänzung zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark: Planung einer multifunktionalen Zwei-Felder-Halle Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im geplanten Quartier "Nördlich der Friedrich-Ebert-Schule" eine multifunktionale Zwei-Felder-Halle mit Vereinszentrum für den Frankfurter Osten einzuplanen. Die Halle soll für Sport- und auch gesellschaftliche Veranstaltungen nutzbar sein. Begründung: Neben vielen anderen Sportvereinen im Frankfurter Osten ist auch der Turnverein Seckbach 1875 e. V. (TVS) von dem zu geringen Angebot an multifunktionalen Hallen in diesem Gebiet betroffen und in seiner Weiterentwicklung behindert. Der TVS zum Beispiel verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportlichen Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen der Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.07.2018, B 222 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 21.03.2018 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.04.2018, TO I, TOP 78 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) FRANKFURTER (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.04.2018, TO I, TOP 86 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 233 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen des Beschlusses vom 23.02.2017, § 1053, überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 222) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2548, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 16.04.2018 Aktenzeichen: 51 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen

30.12.2017 · Aktualisiert: 29.01.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2017, OF 299/11 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen Vorgang: ST 1622/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für die Planung und die Durchführung der Wegesanierung im Huthpark die notwendigen Mittel eingestellt Begründung: Eine Bau- und Finanzierungsvorlage wurde der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat nicht vorgelegt (entgegen der in der Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1622 geäußerten Absicht). Seit über zweieinhalb Jahren wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Die Sanierung ist aber dringend notwendig. Wege an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1622 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 68 2018 Die Vorlage OF 299/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum

06.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2346 entstanden aus Vorlage: OF 246/11 vom 09.10.2017 Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1 geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs Reihenhäusern, bei der von 1.100 Quadratmetern Grünfläche 1.000 Quadratmeter neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden. Insbesondere wird der Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines Gartenprojektes für die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Zentgrafenschule und/oder eines Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten wird. Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein. Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den Städten zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen. Stadtgrün mindert diese Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere Vegetationselemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Natur erleben und erreichbare Grünräume die Lebensqualität fördern. So stärkt das Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der Wohnumgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 355 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10

24.10.2017 · Aktualisiert: 15.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2017, OF 386/10 Betreff: Fitnessanlage hinter der Liesel-Oestreicher-Schule im Ortsbezirk 10 Die freien Flächen, die sich hinter der Liesl-Oestreicher-Schule befinden, eignen sich zur Nutzung als Fitnessanlage im Stil der Fitnessanlagen im Nidda- oder Huthpark. Quelle: Google Maps Ein solcher Vitaparcours im Frankfurter Bogen ist eine Bereicherung für Preungesheim und den gesamten Ortsbezirk. Als sinnvolle Ergänzung für Freizeitaktivitäten im Frankfurter Bogen ist eine Anlage dieser Art sicherlich im Sinne aller Bürger, die sich gerne sportlich betätigen. Quelle: Eigene Bildaufnahmen Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen, den Magistrat aufzufordern, im Bereich Am Borsdorfer - Renettenstraße - Boskoopstraße, im Naherholungsgebiet hinter der Liesl-Oestreicher-Schule zu prüfen, welche Bereiche sich für die Errichtung einer Fitnessanlage im Stil eines Vitaparks / Vitaparcours eignen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 07.11.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 660 2017 Die Vorlage OF 386/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "Liesel-Oestreicher-Schule" die Worte "in Zusammenarbeit mit dem Turnverein Preungesheim von 1880 e. V." sowie hinter dem Wort "Fitnessanlage" die Worte "und (nach Möglichkeit) eine Pumptrack-Anlage" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorenfitnessanlage im Rothschildpark/Westend-Süd

18.09.2017 · Aktualisiert: 12.12.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2171 entstanden aus Vorlage: OF 360/2 vom 28.08.2017 Betreff: Seniorenfitnessanlage im Rothschildpark/Westend-Süd Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit der Rothschildpark mit Fitnessgeräten ausgerüstet werden kann, welche vorwiegend für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung geeignet sind; 2. ob die Maßnahme durch einen freien Träger oder Sponsoren finanziert werden kann; 3. ob es möglich ist, Geräte mit langfristiger Qualität, bei denen auch eine Ersatzteilversorgung gewährleistet ist, zu verwenden. Begründung: Der demografische Wandel zu einer älteren und fitteren Gesellschaft stellt Herausforderungen für die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Mit der Errichtung einer Seniorenfitnessanlage kann hierauf reagiert werden. Ziel ist, allen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen. Ein gesundheitsförderndes Bewegungsangebot in der Natur liefert dafür die Grundlage. Der Rothschildpark grenzt unmittelbar an das Frankfurter Bürgerinstitut, welches verschiedene Angebote für älter werdende Menschen anbietet. Der Standort bietet sich aufgrund der räumlichen Nähe an, die Geräte können außerdem vom Bürgerinstitut im Rahmen seines Programms genutzt werden. In Frankfurt gibt es bereits in Niederrad, im Europaviertel und im Martin-Luther-King-Park in der Nordweststadt ausgewiesene Seniorenparcours. Im Huthpark in Seckbach befindet sich eine Anlage, welche sich explizit an sportlich Ambitionierte richtet. Gleiches gilt für die mit 15 Geräten größte Anlage im Niddapark im Ortsbezirk 2. Die Angebote auf dem früheren Bundesgartenschau-Gelände werden nach Angaben des Grünflächenamtes von Männern und Frauen aller Altersstufen sehr gut angenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2396

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen

25.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 151/11 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Die unterbrochene Wegesanierung im Huthpark fortführen Vorgang: V 1516/15 OBR 11; ST 429/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die Planung und die Durchführung der Wegesanierung im Huthpark die notwendigen Mittel in den Haushalt einzustellen. Begründung: Seit über zweieinhalb Jahren wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Die Sanierung ist aber dringend notwendig. Wege an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.11.2015, V 1516 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 429 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 85 2017 Die Vorlage OF 151/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80

16.02.2017 · Aktualisiert: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2017, OA 125 entstanden aus Vorlage: OF 78/3 vom 07.09.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Der Vorlage M 80 wird mit den folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Es findet eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB statt. 2. Sämtliche Baukörper werden so ausgerichtet, dass eine maximale Durchlüftung von Norden nach Süden in Richtung Günthersburgpark gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass die vorgestellten Gebäudekubaturen in Hinblick auf eine größere Nord-Süd-Durchlüftung verändert werden. 3. Sämtliche Baukörper werden auf eine maximale Höhe von elf Metern begrenzt. Begründung: Das Baugebiet liegt im nordwestlichsten Teil des Nordends und ist Teil der Kaltluftschneise, die vom Lohrberg über den Huthpark und den Bornheimer Friedhof bis in den Günthersburgpark reicht. Durch diese Lage nimmt hier jede Bebauung Einfluss auf die Kaltluftzufuhr des Nordends. Die bisherigen Pläne nehmen auf diesen Umstand nur unzureichend Rücksicht und sind deshalb entsprechend anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2017, ST 1037 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 80, NR 186 und OA 125 = Ablehnung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 00

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einhausung der A 661 weiter voran bringen

23.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 155/3 Betreff: Einhausung der A 661 weiter voran bringen Die aktuelle Diskussion um die Bebauung des Innovationsviertels hat den aktuellen Zielkonflikt zwischen der Notwendigkeit zur Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen und den damit teilweise einhergehenden drastischen Eingriffen, bzw. der Reduzierung von Grün- und Naherholungsflächen wieder deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund sollte sich die Stadt Frankfurt mit allen Mitteln für die Einhausung der A661 in größtmöglichem Umfang einsetzen. Die Einhausung ist die einzige und einmalige Möglichkeit für die dichtbesiedelten Stadtteile Bornheim und Nordend neue Grünflächen zu schaffen und die Stadtteile an die Grünflächen Huthpark und Lohrberg anzubinden und damit eine durchgehende Grünverbindung zu schaffen. Deshalb möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Verfolgt der Magistrat nach wie vor das Ziel die A 661 in größtmöglichem Umfang einzuhausen? 2. Welche Initiativen seitens der Stadt wurden bereits ergriffen, um die Einhausung der A 661 zu realisieren? 3. Welche Initiativen seitens der Stadt werden kurzfristig ergriffen, um die Einhausung der A 661 zu realisieren? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 354 2017 Die Vorlage OF 155/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82

05.09.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2016, OA 57 entstanden aus Vorlage: OF 49/11 vom 10.08.2016 Betreff: Änderungen/Ergänzungen zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planungen für das sogenannte Ernst-May-Viertel folgende Punkte aufzunehmen: 1. Volleinhausung der A 661 über circa 1.200 Meter zwischen der Friedberger Landstraße und der Seckbacher Landstraße. Eine Einhausung über eine Länge von nur 400 Metern wird abgelehnt. 2. Erhalt der Auffahrt stadtauswärts auf die Friedberger Landstraße in Höhe des Auerwegs. 3. Erhalt des Fußwegs von der Festeburgsiedlung in den Huthpark über Hartmannweg und Propst-Goebels-Weg. 4. Herrichtung eines Fußwegs von der Melsunger Straße in den Huthpark. 5. Für eine eventuelle räumliche Erweiterung der Friedrich-Ebert-Schule werden entsprechende Freiflächen zwischen der Schule und dem geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule vorgehalten. 6. Im geplanten Quartier nördlich der Friedrich-Ebert-Schule wird ein Nachbarschaftszentrum für den Stadtteil Seckbach eingeplant. 7. Gemäß des Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt wird während der weiteren Entwicklung des Projektes Sorge getragen, dass der notwendige Luftaustausch im Strömungskorridor für die nordöstlichen Strömungsbereiche erhalten bleibt, sodass der sogenannte Wetterauwind in das Stadtgebiet eindringen kann. Begründung: Aufgrund der Vorstellung des Stadtplanungsamts am 12.07.2016 zu den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark kam es zu Anregungen einzelner Bürger zu der vorgenannten Entwicklungsmaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 168 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 14.09.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 06.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 13.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 6. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 82 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 87 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 146 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 57 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 84 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage OA 85 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.01.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.01.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 87 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 115 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 146 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 57 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) und FRANKFURTER (= Annahme) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 82 = Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85, NR 87, OA 57, OA 84 und OA 85 = Annahme, NR 146 = Ablehnung) FDP (M 82 = Annahme im Rahmen NR 115, NR 87, NR 146 und OA 84 = Ablehnung, OA 57 und OA 85 = Annahme) 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 115 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 58 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 87, NR 115, OA 57, OA 58, OA 84 und OA 85), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.02.2017, TO I, TOP 18 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 82, NR 87, NR 146, OA 58 und OA 84 = Ablehnung, NR 115 und OA 85 = Annahme, OA 57 = Ziffern 1. und 7 Annahme, Ziffern 2. bis 6 Prüfung und Berichterstattung) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 240 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 251 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 120 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 126 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 128 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 7. a) Die Vorlage NR 247 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 8. Der Vorlage M 80 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 9. Die Vorlage NR 186 wird abgelehnt. 10. a) Die Vorlage OA 125 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 11. Der Vorlage M 81 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 12. Die Vorlage NR 86 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage NR 114 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage OA 82 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 15. a) Die Vorlage OA 83 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 16. Der Vorlage M 82 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 17. Die Vorlage NR 87 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage NR 115 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage NR 146 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage OA 57 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 21. Die Vorlage OA 58 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 22. Die Vorlage OA 84 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 235 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 23. a) Die Vorlage OA 85 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 24. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 25. Die Vorlage NR 88 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 27. a) Die Vorlage NR 141 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. 28. a) Der Vorlage NR 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Tafel-Stein, Yilmaz, Zieran, Baier, Förster und Wehnemann sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. c) Es dient zur Kenntnis, dass die FRAKTION fünf Minuten und die FRANKFURTER zehn Minuten Redezeit an die LINKE. übertragen haben. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und BFF (= Annahme) zu 5. Ziffer 1.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 251) sowie BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 8. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186) sowie BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 10. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 186), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 11. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 114) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 12. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 14. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 15. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 16. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 115) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 17. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 18. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 19. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 20. zu Ziffern 1. und 7.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu Ziffern 2. bis 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme), FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 21. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme), FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 22. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 23. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 24. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 141) sowie FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 25. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 26. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 27. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 28. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1053, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2017 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung des Fahrradwegkonzepts Friedberger Platz - Günthersburgallee - Wetteraustraße – Kleingartenweg - Dortelweiler Straße Richtung Lohrberg

07.07.2016 · Aktualisiert: 16.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 381 entstanden aus Vorlage: OF 17/3 vom 17.05.2016 Betreff: Vorstellung des Fahrradwegkonzepts Friedberger Platz - Günthersburgallee - Wetteraustraße - Kleingartenweg - Dortelweiler Straße Richtung Lohrberg Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für einen durchgehenden Fahrradweg vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee - Wetteraustraße - Kleingartenweg - Dortelweiler Straße zum Huthpark/Lohrberg im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf die Nachfrage eines möglichen Fahrradwegs parallel zur Friedberger Landstraße berichtete der Magistrat über Planungen eines Fahrradwegs vom Friedberger Platz über die Günthersburgallee Richtung Norden. Da diese Fahrradwegverbindung für das gesamte östliche Nordend äußerst wichtig ist - eine derartige Verbindung fehlt zurzeit -, sollten die Planungen frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1435 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mi

11.01.2016 · Aktualisiert: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2016, OF 915/3 Betreff: A 661-Kompletteinhausung: Frisch- und Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senken Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. Es gibt eine Kompletteinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstraße. 2. Alle Kleingärten und die sozialen Strukturen in dem Bereich Huthpark-Seckbach-Bornheim- Günthersburgpark-Friedberger Landstraße bleiben erhalten. Die mit dem Bau der A 661 beseitigten Kleingärten werden wiederhergestellt. Die Umlegung von Kleingärten im Randgebiet zur Bebauung werden nur im Einvernehmen mit den Kleingärtner*innen innerhalb dieses Gebietes umgelegt. 3. Der Abenteuerspielplatz erhält am heutigen Standort Bestandsschutz. 4. Die Wohnungsbauplanungen für Reiche und Vermögende werden beendet zugunsten von städtischem Sozialwohnungsbau (1. Förderweg), d.h. subventioniertem Wohnungsbau zugunsten der Unterschicht und der unteren sowie mittleren Mittelschicht. Auf die ABG Holding GmbH wird entsprechend Einfluss genommen. Die Flächen für den Wohnungsbau werden dementsprechend angepasst. 5. Das sogenannte Innovationsviertel wird nicht gebaut. Es werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen um die kleinen Gewerbefirmen im südlichen Teil der Frisch- und Kaltluftschneise an der Friedberger Landstraße an einen anderen Ort zu verlagern. 6. Die stadtplanerischen Möglichkeiten, die sich aus dem Deckel über der A 661 ergeben werden, mit wenigen Ausnahmen, neben den Kleingärten und dem Abenteuerspielplatz für eine Grünvernetzung vom Huthpark zum Günthersburgpark genutzt. Diese Chance, mit einer großzügigen Frisch- und Kaltluftschneise der zunehmenden Erhitzung Frankfurts durch den Klimawandel entgegen zu wirken, wird genutzt. So kann auch der Artenschwund von Tieren und Pflanzen gemildert werden. 7. Um der Spekulation von Grund und Boden entgegenzuwirken werden - so weit noch nicht geschehen -, alle Grundstücke in diesem Gebiet kommunalisiert, d. h. von der Stadt aufgekauft und nicht an private Wohnungsbauinvestoren verkauft. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 01.07.2015, OF 838/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 915/3 wird zum gemeinsamen Antrag von LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 838/3 wird durch die Vorlage OF 915/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 915/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OF (Antrag Ortsbeirat)

„Grüne Lunge“ auf der ehemaligen Trasse des Alleentunnels zwischen dem Abenteuerspielplatz am Günthersburgpark und der A 661 im Rahmen der Wohnbebauung des Innovationsviertels entwickeln!

26.10.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2015, OF 879/3 Betreff: "Grüne Lunge" auf der ehemaligen Trasse des Alleentunnels zwischen dem Abenteuerspielplatz am Günthersburgpark und der A 661 im Rahmen der Wohnbebauung des Innovationsviertels entwickeln! Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Pläne für die ehemalige Trasse des Alleentunnels(Alleenspange) als sog. Grüne Lunge zu entwickeln und im Ortsbeirat Nordend vorzustellen. Begründung: Die ehemalige Trasse des Alleentunnels(Alleenspange) wird gegenwärtig im Wesentlichen von Kleingärten(teilweise aufgelassen!), einigen Immobilienzwischennutzungen und verbuschten Abschnitten geprägt. Als Anbindung an den Huthpark/Lohrberg spielt die alte Alleentunneltrasse eine wesentliche Rolle als Kaltluftschneise(Grüne Lunge) zum Nordend/zur Innenstadt. Dass diese Kaltluftschneise erhalten werden muss, ist offenkundig, unabhängig von der diskutierten Einhausung der A661(oder ggf. einer Fußgänger-/Fahrradbrückenlösung zum Huthpark/Lohrberg mit Schallschutz über die A661). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 879/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 879/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 879/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 49. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 879/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegesanierung im Huthpark fortführen

08.10.2015 · Aktualisiert: 23.11.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2015, OF 364/11 Betreff: Wegesanierung im Huthpark fortführen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Weshalb wurde die begonnene Wegesanierung im Huthpark eingestellt? 2. Wann wird die Wegesanierung fortgeführt? 3. Ist auch die Sanierung des Propst-Goebels-Weges geplant (südöstlicher Zugang zum Huthpark)? Begründung: Seit ca. einem Jahr wird die Wegesanierung im Huthpark nicht mehr fortgeführt. Dies ist aber dringend notwendig. Wege an denen die Sanierung begonnen, aber nicht vollendet wurde, werden durch den auftretenden Regen jetzt weitaus stärker ausgewaschen und beschädigt als vorher. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 16.11.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1516 2015 Die Vorlage OF 364/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

A 661-Kompletteinhausung: Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senk

01.07.2015 · Aktualisiert: 27.01.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2015, OF 838/3 Betreff: A 661-Kompletteinhausung: Kaltluftschneise erweitern, großflächige Grünvernetzung Kleingärten und Abenteuerspielplatz erhalten Statt Innovationsviertel: Sozialwohnungsbau für die untere, mittlere Mittelschicht und die Unterschicht, um deren Mieten zu senken Der Ortsbeirat beschließt: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat: 1. Es gibt eine Kompletteinhausung der A 661 von der Friedberger Landstraße bis zur Seckbacher Landstr. 2. Alle Kleingärten und deren soziale Strukturen in dem Bereich Huthpark-Seckbach-Bornheim- Günthersburgpark-Friedberger Landstraße bleiben erhalten. Die mit dem Bau der A 661 beseitigten Kleingärten werden wiederhergestellt. Die Umlegung von Kleingärten im Randgebiet zur Bebauung werden nur im Einvernehmen mit den Kleingärtner*innen innerhalb dieses Gebietes umgelegt. 3. Der Abenteuerspielplatz erhält am heutigen Standort Bestandsschutz. 4. Die Wohnungsbauplanungen für Reiche und Vermögende werden zugunsten von städtischem Sozialwohnungsbau (1. Förderweg), d.h. subventionierter Wohnungsbau zugunsten der Unterschicht und der unteren sowie mittleren Mittelschicht geändert. Die Flächen für den Wohnungsbau werden verkleinert. 5. Das sogenannte Innovationsviertel wird nicht gebaut. Statt dessen gibt es nur eine Blockrandbebauung an der Friedberger Landstraße. Eine zweite Reihe wird nur gebaut, wenn sie nicht in Kleingärten eingreift. 6. Die stadtplanerischen Möglichkeiten, die sich aus dem Deckel über der A 661 ergeben werden, werden, mit wenigen Ausnahmen, neben den Kleingärten und dem Abenteuerspielplatz für eine Grünvernetzung vom Huthpark zum Günthersburgpark genutzt. Diese Chance, mit einer großzügigen Kaltluftschneise der zunehmenden Erhitzung Frankfurts durch den Klimawandel entgegen zu wirken, wird genutzt. So kann auch der Artenschwund von Tieren und Pflanzen gemildert werden. 7. Um der Spekulation von Grund und Boden entgegenzuwirken werden - so weit noch nicht geschehen -, alle Grundstücke in diesem Gebiet kommunalisiert, d. h. von der Stadt aufgekauft und nicht an private Wohnungsbauinvestoren verkauft. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.01.2016, OF 915/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 02.07.2015, TO I, TOP 23 Der Antragsteller ändert vor Beschlussfassung die Vorlage OF 838/3 dahin gehend ab, dass unter Ziffer 5. des Tenors der zweite und dritte Satz gestrichen werden. Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 838/3 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 838/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 6 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 44. Sitzung des OBR 3 am 17.09.2015, TO I, TOP 30 Mehrere Fraktionen beantragen die Zurückstellung der Vorlage OF 838/3. Da hierüber kein Einvernehmen mit dem Antragsteller zu erzielen ist, wird über den Geschäftsordnungsantrag abgestimmt. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 838/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 838/3 wird bis zur Vorstellung der Planungen für das Innovationsviertel zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 838/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 838/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2016, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 915/3 wird zum gemeinsamen Antrag von LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 838/3 wird durch die Vorlage OF 915/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 915/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark

29.06.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4261 entstanden aus Vorlage: OF 333/11 vom 03.06.2015 Betreff: Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung von zwei Behindertenparkplätzen am Huthpark auf der Freifläche (von der Auerfeldstraße kommend in Richtung BGU) direkt unten am ersten Zugang zum Park möglich ist und falls ja, diese auszuweisen. Begründung: Der Huthpark verfügt seit 2013 über das Ausflugscafé "Bergstation". Dieses ist unter anderem über den steilen, stetig ansteigenden Probst-Goebel-Weg von Seckbach aus zu erreichen. Menschen mit Gehbehinderung, die unter anderem in Nutzung eines Rollators unterwegs sind, haben enorme Schwierigkeiten, zum Beispiel das Ausflugscafé "Bergstation" zu erreichen. Wären auf dem Areal des Huthparkes zwei Behindertenparkplätze, so könnte man bequem und fast ohne nennenswerte Steigung das Ausflugscafé erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 540 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Überprüfung des Fitnessparcours und gegebebenfalls Ausführung nötiger Reparaturarbeiten im Huthpark

29.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4259 entstanden aus Vorlage: OF 331/11 vom 03.06.2015 Betreff: Regelmäßige Überprüfung des Fitnessparcours und gegebebenfalls Ausführung nötiger Reparaturarbeiten im Huthpark Der Magistrat wird gebeten, im Huthpark den großen Freiluft-Fitnessparcours, welcher über viele diverse Sportgeräte für Jung und Alt verfügt, durch regelmäßige Überprüfung instand zu halten. Begründung: Der Park ist für jedermann zugänglich und die Sportgeräte werden auch regelmäßig genutzt. Leider kommt es immer wieder vor, dass diverse Sportgeräte und deren Anzeige beziehungsweise Erklärungstafeln mutwillig demontiert oder aber auch zerstört werden und somit keine Nutzung mehr gewährleistet ist, so auch derzeit die Station "Zielwerfen". Hier müssen dringend die fehlende Bälle sowie der komplett fehlende Wurfkorb erneuert werden. Auch die Erklärungstafel ist beschädigt und die Nutzerin sowie der Nutzer kann nur teilweise die Erklärungstafel entziffern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1416 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Kaffeehaus für Frankfurter Kinder

04.10.2014 · Aktualisiert: 13.10.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2014, OF 276/11 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umgestaltung des Heinrich-Kraft-Parks zum Spielpark mit Kaffeehaus für Frankfurter Kinder Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um den Heinrich-Kraft-Park wieder mehr zu einem Spielpark für Frankfurter Kinder zu machen, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Die Umgestaltung des Parks hat zum Ziel einen attraktiven Spiel-Park als Ausflugsziel für Frankfurter Kinder und Bürger zu gestalten. Dieser sollte zukünftig auch mehr mit dem Fahrrad angefahren werden. Für den jetzigen Kiosk wird ein Gebäude für ein richtiges Kaffee benötigt (vergleiche Kaffee im Huthpark (Seckbach) und Günthersburgpark (Frankfurt-Nord)). Die Möglichkeiten, die sich in diesem Gelände verwirklichen ließen, werden nicht genutzt. Eine solche Gestaltung ist den Bürgern aus den umliegenden Stadtteilen sehr wichtig. Es ist anstelle des jetzigen Kiosks ein Gebäude für ein kleines Kaffeehaus zu errichten und eine geeignete Toilettenanlage zu integrieren. In den letzten Jahren hat sich der Heinrich-Kraft-Park in seiner Art der Nutzung verändert. Er war einst als Spielpark für Kinder angelegt worden. Er ist zwischenzeitlich zu einem öffentlichen Grillplatz geworden. Der Heinrich-Kraft-Park zeichnet sich besonders durch seinen integrativen Tabaluga-Spielbereich aus. Hier können behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern spielen. Außerdem gibt es: eine BMX-Strecke, eine Rollschuhbahn, einen Basketballplatz, kleine Fußballplätze, eine 18-Loch-Minigolfanlage, Tischtennis, Boccia und Federballfelder etc.
 Der große Grillplatz mit offenen und geschlossenen Feuerstellen ist besonders im Sommer sehr gut besucht. Der Park erfreut sich größter Beliebtheit, besonders bei den Bewohnern umliegender Gemeinden. Er hat Platz für insgesamt 400 Personen. Das Mitbringen von Tischen, Bänken und zusätzlichen Grills ist dort gestattet. Eine Toilettenanlage für den Grillbereich existiert seit fünf Jahren nicht mehr. Am Wochenende und an den Feiertagen wird der Park von den Bürgern aus den angrenzenden Frankfurter Stadtteilen gemieden, da er völlig überlaufen und dreckig ist. Die Parksituation ist an diesen Tagen angespannt und es wird vorwiegend verbotswidrig geparkt. Die Toilettensituation ist völlig unzureichend und die Notdurft wird auf den Waldwegen oder auf den angrenzenden Nachbar-Liegenschaften verrichtet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 06.10.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 8 2014 Die Vorlage OF 276/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks nach Verlagerung der Werkstatt des Grünflächenamts in 2015

05.03.2014 · Aktualisiert: 23.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 554/3 Betreff: Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks nach Verlagerung der Werkstatt des Grünflächenamts in 2015 Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks nach der Verlagerung der Werkstatt des Grünflächenamts in 2015 zu erstellen Dabei wären im einzelnen folgende Planungsoptionen zu analysieren: - umzusetzendes Parkkonzept, d.h. Parkarchitektur, Bepflanzung und Bepflanzungssysteme, etc. - potenzielle Nutzungskonzepte(Rasenflächen, Joggingwege, Spielplätze, Urban Gardening, Theater, Cafe, Toilettenanlage, etc.) - Abriss oder Erhalt vorhandener Gebäude und etwaige Nutzung - Anbindung des Parks über die aufgegebene Alleenspange an Huthpark und Lohrberg, - Kostenanalyse(Investitionskosten, Unterhaltungskosten) - Zeitrahmen Begründung: Mit der Aufgabe der Werkstatt des Grünflächenamts am nördlichen Günthersburgpark wird endlich die städtebaulich sinnvolle und wünschenswerte Erweiterung des Günthersburgparks Realität. Wie im Rahmen des Runden Tischs vom 17.02.2014 diskutiert wurde, müssen dazu entsprechende Planungen erstellt werden, die mit sämtlichen betroffenen Gremien und Bürgern abzustimmen sind. Dieser Planungsprozess sollte möglichst zeitnah erfolgen, um eine Verwahrlosung des Geländes nach dem Wegzug der ehemaligen Werkstatt zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 554/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 554/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 554/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bolzplatz im Huthpark

08.10.2013 · Aktualisiert: 04.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2013, OF 213/11 Betreff: Bolzplatz im Huthpark Vorgang: ST 518/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Weshalb wurde, entgegen der Zusage des Magistrats in der Stellungnahme vom 08.04.2013, ST 518, der Bolzplatz im Huthpark nicht im Verlauf des Sommers 2013 gebaut? 2. Wann sollen die Arbeiten zum Bau des Bolzplatzes beginnen und wann sollen sie beendet sein? 3. Wann kann der Bolzplatz bespielt werden? Begründung: Auch dem Magistrat ist bekannt, dass der Atzelbergplatz vom September 2013 bis März 2015 umgebaut wird. In dieser Zeit steht er den Seckbacher Kindern und Jugendlichen als Aufenthaltsbereich nicht zur Verfügung. Gerade aus diesem Grund ist es sehr ärgerlich, dass der geplante Bolzplatz nicht bereits heute als Ausweichmöglichkeit vorhanden ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 847 2013 Die Vorlage OF 213/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fitnessangebote für Jugendliche und Erwachsene im Park zwischen Paquetstraße und Ricarda-Huch-Straße

14.03.2013 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2058 entstanden aus Vorlage: OF 573/9 vom 28.02.2013 Betreff: Fitnessangebote für Jugendliche und Erwachsene im Park zwischen Paquetstraße und Ricarda-Huch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 50.000 Euro für Trimm- und Fitnessgeräte in dem großen Park zwischen Paquetstraße und Ricarda-Huch-Straße im Haushalt 2014 einzuplanen. Begründung: Der Park wird schon zum Joggen, Fußball- und Volleyballspielen genutzt. Fest installierte Trainingsgeräte machen den Park noch attraktiver. Gedacht ist an Geräte, wie sie im Huthpark zur Verfügung stehen. Gerade Jugendliche kämen so in den Genuss, kostenfrei und an der frischen Luft trainieren zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 935 Antrag vom 25.09.2014, OF 821/9 Anregung an den Magistrat vom 09.10.2014, OM 3545 Antrag vom 06.01.2016, OF 1028/9 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4946 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines „Trimm-dich-Pfads“ auf dem Huthpark-Gelände

18.06.2012 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2012, OM 1319 entstanden aus Vorlage: OF 136/11 vom 25.05.2012 Betreff: Einrichtung eines "Trimm-dich-Pfads" auf dem Huthpark-Gelände Der Magistrat wird gebeten, im Huthpark einen Trimm-dich-Pfad einzurichten. Begründung: Es gab in der Vergangenheit schon einmal einen Trimm-dich-Pfad im Huthpark. Ein offenes, kostenloses Angebot könnten außerdem viele Menschen nutzen, die sich kein teures Sportstudio leisten können. Der nun neu gestaltete Huthpark, mit dem bereits kleinen eingerichteten Trainingsplatz, eignet sich hervorragend dazu, das bereits bestehende Angebot zu erweitern. Da der Park unmittelbar an die BG-Unfallklinik sowie an die nahe Friedrich-Ebert-Schule angrenzt, könnte ein bestehender Trimm-dich-Pfad von Patientinnen und Patienten der Klinik wie auch von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern in den Sportstunden genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.09.2012, ST 1568 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplatz im Huthpark

13.02.2012 · Aktualisiert: 27.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.02.2012, OM 875 entstanden aus Vorlage: OF 88/11 vom 27.01.2012 Betreff: Bolzplatz im Huthpark Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neugestaltung des Seckbacher Huthparks auch die Möglichkeiten zum Fußballspielen zu verbessern. Hierzu ist der schon seit den 1980er-Jahren vorhandene und seitdem nicht mehr gepflegte Bolzplatz neu zu gestalten. Die Neuanlage ist unter anderem mit einer wassergebundenen Decke zu versehen und mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Im Rahmen der Neugestaltung des Huthparks wurden diverse neue Sportmöglichkeiten, wie zum Beispiel ein Fitnessparcours für die Generation "50 plus" sowie ein Basketballkorb mit Feld, geschaffen. Für die beliebteste Freizeitsportart jedoch ist keine adäquate Fläche vorhanden. Der vorhandene Bolzplatz befindet sich schon seit Jahren in beklagenswertem Zustand. Die Spielfläche ist schräg, holprig und mit Löchern übersät. Vor den Toren ist schon seit Jahren kein Rasen mehr vorhanden. Dies führt dazu, dass das Fußballspielen auf Grund der Unebenheiten nur sehr schwer möglich und wegen der Löcher auch gefährlich ist. Daher wird der Platz nur selten genutzt. Ein attraktiver Bolzplatz hätte zur Folge, dass Jugendliche, die momentan auf dem Atzelbergplatz Fußball spielen und dadurch die Anwohnerinnen und Anwohner stören, vermehrt im Huthpark Fußball spielen würden. Auch würde die ein oder andere Spielerin sowie der ein oder andere Spieler sicher nach dem Spielen das neu errichtete Café im Huthpark besuchen und somit auch dessen Ertrag verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 849 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1805 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 518 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tischtennisplatte auf dem Spielplatz an der evangelischen Mariengemeinde

05.12.2011 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 70/11 vom 10.11.2011 Betreff: Tischtennisplatte auf dem Spielplatz an der evangelischen Mariengemeinde Der Magistrat wird gebeten, auf dem städtischen Spielplatz an der evangelischen Mariengemeinde eine Tischtennisplatte installieren zu lassen. Begründung: Der sehr schön hergerichtete Spielplatz an der evangelischen Mariengemeinde wird zunehmend auch von "älteren" Kindern, nämlich 7 Jahre + genutzt, die die Zeit nach Schulende und Hortöffnung dort verbringen. Leider gibt es dort zur Zeit nur einen Basketballkorb. Die nächste Tischtennisplatte befindet sich erst im Huthpark oder auf dem Atzelberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 429 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Notdurft: Vergebliche Hoffnung

29.11.2011 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 669 entstanden aus Vorlage: OF 66/4 vom 18.10.2011 Betreff: Notdurft: Vergebliche Hoffnung Der Magistrat wird gebeten, an den Stellen, wo in der neuen Auflage der Grüngürtelfreizeitkarte öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 4 verzeichnet sind, auch tatsächlich welche vorzuhalten. Begründung: Abbild und Wirklichkeit hinsichtlich öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk stimmen nicht überein. Namentlich finden sich in der 7. Auflage, 2011, der Grüngürtelfreizeitkarte Hinweise auf öffentliche Toiletten in der Rose-Schlösinger-Anlage, Höhe Wittelsbacherallee, sowie Zoo, Thüringer Straße. Auf letztere wird auch noch mit Schildern an Laternenpfählen in selbiger Straße hingewiesen. Die "Örtchen" sind aber gerade mal weg. Für Ortsunkundige, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, liefert die genannte Karte mitunter essentielle Hinweise. Die neue Auflage vermittelt den Eindruck pulsierender Aktualität, beispielsweise durch die Verzeichnung sowohl der gerade eingeweihten Klanginstallation an der Deutschherrenbrücke als auch der noch nicht eröffneten Gaststätte im Huthpark. Da sollte man denken, dass das andere auch stimmt. Nötig wäre es in diesem Fall jedenfalls aus Sicht des Ortsbeirats. Es könnte zu Beschwerden durch Touristen kommen. Das will der Magistrat bestimmt nicht. Der Ortsbeirat befürwortet daher eine Anpassung der Wirklichkeit ans Abbild. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 414 Aktenzeichen: 91 22

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorenbewegungsparcours in der Nordweststadt

03.11.2011 · Aktualisiert: 05.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2011, OM 567 entstanden aus Vorlage: OF 81/8 vom 13.09.2011 Betreff: Seniorenbewegungsparcours in der Nordweststadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. wo in der Nordweststadt ein sogenannter "Seniorenspielplatz" eingerichtet werden kann. Begründung: Ältere Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt haben den dringenden Wunsch nach wohnortnahen Bewegungs- und Trainingsmöglichkeiten an der frischen Luft geäußert - ein Wunsch, der im Zusammenhang mit der Diskussion um Krankheitsvorbeugung und Lebensqualität im Alter nur zu unterstützen ist. Ein solcher Fitness-Parcours für die Generation 50+ wie im Huthpark könnte z.B. gut im Martin-Luther-King-Park angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 188 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1053 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneuerung der Wege und Umbau des Pavillons im Huthpark

26.08.2011 · Aktualisiert: 29.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2011, OF 39/11 Betreff: Erneuerung der Wege und Umbau des Pavillons im Huthpark Erneuerung der Wege und Umbau des Pavillons im Huthpark Im Seckbacher Huthpark werden seit geraumer Zeit Umgestaltungsmaßnahmen durchgeführt. So wurden die Fußwege teilweise erneuert und der Umbau des Huthpark - Pavillons in ein Cafe begonnen. Bei Besuchern des Parks entsteht der Eindruck, dass die Baumaßnahmen keinen Fortschritt erzielen. So sind immer noch Teile der Wege eingezäunt und offenkundig nur provisorisch erneuert. Weiterhin ist ein Baufortschritt am Pavillon seit Wochen nicht zu erkennen. In der Presse war die Übergabe des Pavillons bereits für Anfang 2011 angekündigt, danach waren immer wieder neue Termine zu lesen. Nunmehr ist auf der offiziellen Frankfurt Internetseite (http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=909831&_ffmpar[_id_inhalt]=321 0062) zu lesen, dass das Cafe "den Parkbesuchern voraussichtlich ab Frühjahr 2011 zur Verfügung steht". Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, folgende Fragen an den Magistrat zu richten und um Beantwortung zu bitten: 1. Wodurch haben sich die Verzögerungen bei dem Umbau des Pavillons ergeben? 2. Ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen? 3. Welcher Termin ist momentan für die Übergabe des umgebauten Pavillons an die Pächter geplant? 4. Entstehen durch die Verzögerung Mehrkosten für die Stadt Frankfurt, etwa durch eine Vertragsstrafe gegenüber den Pächtern wegen der verzögerten Übergabe 5. Wann ist mit dem Abschluss der Erneuerungsmaßnahmen der Wege zu rechnen? Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 12.09.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 104 2011 Die Vorlage OF 39/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach

22.11.2010 · Aktualisiert: 30.09.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.11.2010, OA 1223 entstanden aus Vorlage: OF 501/11 vom 03.11.2010 Betreff: Albert Speer & Partner (AS&P) - Gutachten zur Einhausung der A 661 Städtebauliche und stadträumliche Verflechtung der Stadtteile Bornheim und Seckbach Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein vom Ortsbeirat 11 vorgelegtes Szenario 4 in die Gesamtabwägung einzubeziehen und für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung heranzuziehen, das einen städtebaulichen Testentwurf unter Berücksichtigung der Baustruktur der Szenarien 1, 2 und 3 darstellt (siehe Entwurf Anlage 4). Dieses sieht wie folgt aus: In einem Szenario 4 würde aus Szenario 1 (Siedlungsentwicklung Nord A1) statt der Teileinhausung die Kompletteinhausung des untersuchten Bereichs der A 661 bevorzugt werden. Aus Szenario 1 würde weiterhin die Siedlungserweiterung westlich der A 661 an das bestehende Quartier "New Atterberry" mit der Erschließung über die Valentin-Senger-Straße und über Stichstraßen unverändert übernommen werden. Östlich der A 661 würde die Siedlungserweiterung des Quartiers "An der Festeburg" mit der Bebauung um die Ringerschließung in geschlossener Bauweise übertragen werden, die sich aber nicht nur an den Rändern zum Kleingartengebiet, sondern auch zum "Grünen Deckel" durch die versetzte Anordnung von Stadthäusern öffnen würde. Aus Szenario 2 würde die Siedlungserweiterung des bestehenden Quartiers "Seckbach -West" (B) in einer reduzierten Form mit der Erschließung über die Seckbacher Landstraße und die Arolser Straße übernommen werden. Die Bebauung schlösse zwar auch in Zeilen an den Bestand an, um eine städtebauliche Fassung der bestehenden Baustruktur zu erhalten, aber statt der Wohncluster aus Reihenhäusern und Stadtvillen würde sich durch die aufgelockerte Aufstellung von Stadthäusern, analog zur Erweiterung des "Festeburgquartiers", die Siedlungserweiterung zur "Grünspange" und zum "Gründeckel" öffnen und den Kaltlufttransport der Freiflächen mit hoher Kaltluftproduktion nach Süden begünstigen. Aus Szenario 3 würde für den Siedlungsbereich nördlich des Quartiers "An den Röthen" (C) die bestehende Struktur der sich auffächernden Zeilen aufgenommen und diese durch Geschosswohnungsbauten mit der Erschließung über die Dortelweiler Straße ergänzt werden. Auf die Wohnhöfe mit Winkelbebauung und die Kette von Stadtvillen würde aber verzichtet werden, um die im Landschaftsplan als "freizuhaltende Flächen aus Klimaschutzgründen" bezeichneten Flächen nicht zu überbauen. Der für die Siedlungsentwicklung erforderliche Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet Zone 1 auf Bereichen der Kleingartenflächen mit zum Teil sehr hoher ökologischer Wertigkeit im Szenario 4 fiele gegenüber Szenario 2 und 3 deutlich geringer aus und käme damit auch dem Schutzziel der Erhaltung und Entwicklung der vielfältigen Nutzungsstrukturen von Flora und Fauna näher. Die Regionalwinde könnten vom Nordosten über das Plangebiet Richtung Innenstadt (Huthpark, Bornheimer Friedhof, Wasserpark) ungehinderter strömen. Durch die aufgelockerte Baukubatur an den Randbereichen zum anschließenden Grünraum würde neben den Wechselwirkungen durch Ein- und Ausblicke auch aus klimatologischen Gründen der bestmögliche städtebauliche Benefit erzielt. Daher ist mit der Kompletteinhausung und mit dem vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Szenario 4 ein ganzheitlicher Ansatz der stadträumlichen Verflechtung der Stadtteile und der Landschaftsräume Bornheim und Seckbach bestmöglich umsetzbar. Das Szenario 4 ermöglicht eine zusätzliche Durchwegung des bisher mangelhaft fußläufig erschlossenen Bereichs östlich der A 661 zwischen Huthpark und westlichem Seckbach über die eingehauste und begrünte Autobahn hinweg und verhilft zu einer Vernetzung mit hoher Qualität und stadtteilübergreifender Bedeutung zum bestehenden Günthersburgpark über die vorgehaltene, aber nicht überbaute Trasse der Alleenspange südlich des Bornheimer Friedhofs. Begründung: Der Ortsbeirat 11 sieht sich in der Reihe der Gründerväter der Einhausung im Frankfurter Osten an erster Stelle. Schon im Januar 2007 hat der Ortsbeirat auf Vorschlag des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn als erstes parlamentarisches Gremium die vollständige Einhausung der A 661 im Planbereich angeregt. Obwohl die Entscheidung zur Zeit noch aussteht, ob die A 661 einen Deckel bekommt, der eine ungeordnete Ausbreitung von Lärm, Abgas und Feinstaub verhindern kann, begrüßt der Ortsbeirat ausdrücklich den bei Verkehrsminister Peter Ramsauer erzielten Teilerfolg der Oberbürgermeisterin Petra Roth und des Planungsdezernenten Edwin Schwarz. Es ist ermutigend, dass eine finanzielle Beteiligung des Bundes eingehend geprüft wird und er sich je nach dem Untersuchungsergebnis möglicherweise angemessen engagieren wird, wenn sich das Land Hessen und die Stadt Frankfurt ebenfalls adäquat beteiligen werden. Erfreulicherweise ist mit einer diesbezüglichen Stellungnahme zeitnah zu rechnen. Daher legt auch der Ortsbeirat frühzeitig ein, nach seiner Einschätzung, konsensfähiges Konzept mit einem verkleinerten und ausgewogenen Angebot an Geschosswohnungsbau in Form von freistehenden Einzelhäusern und in Form von Zeilen oder Blockrändern vor. Eine überfällige Gesamtbelastungsstudie, die die Bedrohung der Gesundheit und Lebensqualität der Menschen durch Flug- und Kraftfahrzeugbewegungen nicht nur im Frankfurter Osten aufzeigen würde, könnte auch Hinweise auf den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Einhausung liefern, die bisher noch keinen Eingang in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gefunden hat. Der Ortsbeirat strebt daher keine maximale Ausnutzung der Flächenpotentiale zu Ungunsten der Grün- und Freiräume sowie der Klimafunktion an. Vielmehr sieht sich der Ortsbeirat in erster Linie dem Primat der Politik verpflichtet und erst in zweiter Linie der Wirtschaftlichkeit. Dass dies andernorts bereits praktiziert wurde, zeigt das Beispiel des Petueltunnels in München, der 2002 freigegeben wurde. Mit einer Länge von ca. 1.500 m, einem Aufkommen von ca. 120 000 Kfz/24 h und Baukosten von ca. 200 Mio. Euro entstand auf dem Tunnel und in den Randbereichen der Petuelpark mit Themengärten, einem Kanal, Brücken und anderen Elementen für Grün- und Freiflächen. Im Vordergrund standen weder die Möglichkeiten einer Refinanzierung der Baukosten, noch die Wertsteigerung der Grundstücke, noch die Möglichkeiten einer maximalen Entwicklungschance durch Neuansiedlung von Geschosswohnungsbauten. Im Vordergrund stand ausschließlich die Möglichkeit, neue Grünräume für das belastete Stadtklima zu schaffen. Anlage 1 (ca. 243 KB) Anlage 2 (ca. 252 KB) Anlage 3 (ca. 250 KB) Anlage 4 (ca. 232 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2011, B 191 Bericht des Magistrats vom 10.02.2012, B 85 Anregung vom 18.06.2012, OA 223 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1223 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 48. Sitzung des OBR 4 am 18.01.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 3 SPD, 3 GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und 2 GRÜNE 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1223 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) 50. Sitzung des OBR 3 am 20.01.2011, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 51. Sitzung des OBR 3 am 10.02.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 1223 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); SPD, LINKE. und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9252, 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.01.2011 Aktenzeichen: 61 12

Ideen

Idee
2

Spielplatz /Kleinkinder und Kinder unterhalb der Wilhelmshöher Straße

20.01.2021

Der Stadtteil Seckbach benötigt noch einen Spielplatz unterhalb der Wilhelmshöher Straße. Es gibt einen attraktiven Spielplatz im Huthpark. Dieser ist jedoch bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen nicht ausreichend. Ich plädiere daher dafür einen neuen attraktiven Spielplatz in der Nähe der Zentgrafenschule zu bauen, um Spielmöglichkeiten für Kinder zu haben und den Eltern einen Treffpunkt zu geben, an welchen sie sich mit ihren Kindern außerhalb der eigenen Wohnung treffen können. Spielplätze bieten attraktive Spiel- und Gestaltungsmöglichkeiten für Kinder verschiedener Altersgruppen.

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1

Anbringung von Abfalleimern

31.08.2020

Auf dem Hundeauslauf im Huthpark sollten an den Pfosten die den Auslauf markieren Abfalleimer für die Aufnahme von u.a. auch Hundekotbeuteln angebracht werden. Auch könnten dort weitere Kotbeutelspender plaziert werden.

Idee
43

Grünbrücke zwischen Bornheim und Seckbach über die A661

27.08.2020

Hessen Mobil arbeitet an der Offenlegung der Erweiterungsplanung A 661 zwischen Querung Friedberger und Querung Seckbacher Landstrasse. 4 streifiger Vollausbau plus 5'ten Fahrstreifen. Damit verbunden ist die Errichtung von 6 bis 8 m hohen Lärmschutzwänden in diesem Bereich (Bornheimer Seite). Da die Einhausung dieses Auobahnabschnittes (städtisches Projekt) in den Sternen steht und die Trennwirkung der Autobahn, Dank Hessen Mobil, durch Verbreiterung und Wände verstärkt wird, muss man von Hessen Mobil die Realisierung einer Wegeverbindung zwischen Bornheim und Seckbach für Mensch (Fußgänger, Jogger, Radfahrer) und Tier (Kleinsäuger, Insekten, Fledermäuse) fordern. Konkret die Realisierung einer mindestens 20 m breiten Grünbrücke über die Autobahn A661 als Verlängerung des Wasserletungsweges über diese Verkehrsstrasse. Ziel ist eine für Mensch und Tier zumutbare Wegeverbindung zwischen Bornheimer Friedhof/Wasserpark und Huthpark. Zwangsläufig ist dann auch die überlange Ausfädelspur nach Bad Vilbel auf die technisch notwendige Länge zurückzubauen und die gewonnen Fläche - als gebietsnahme Ausgleichsmaßnahme für die Verbreiterung der A661 - im Verbund mit der Grünbrücke auf Kosten des Bundes zu bepflanzen. Die unsichere Prognose einer Realisierung der Autobahneinhausung in diesem Bereich (Finanzierung ???) macht diese Forderung an den Bund - im Rahmen des anstehenden Planänderungsverfahrens - unverzichtbar.

Idee
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Beleuchtung des Trimm-dich-Platzes im Huthpark

04.10.2017

Der Huthpark ist ein bei vielen Frankfurtern beliebter Park. Durch seine vielfältige Nutzbarkeit lädt er fast alle Nutzergruppen ein. Zur kälteren Jahreszeit ist die Nutzbarkeit jedoch sehr eingeschränkt, weil der Park an vielen Stellen sehr dunkel ist. Eine zusätzliche Beleuchtung des ‚Trimm-dich-Platzes‘ am oberen Ende ließe eine Nutzung auch ab den frühen Abendstunden im Herbst und Winter zu.