Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“)
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B
187 Betreff:
Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark
"Innovationsquartier") Vorgang: A 23/16 AfD Der Magistrat nimmt zu den Aspekten aus der Anfrage
der AfD-Fraktion vom 04.05.2016, A 23, wie folgt Stellung: Fragen 1 bis 3: Dem Magi strat ist die
intensive soziale Verflechtung des Abenteuerspielplatzes insbesondere mit dem
Nordend und mit Bornheim sowie seine pädagogisch wertvolle Arbeit bekannt. Um
diese sozialräumlichen Bindungen nicht zu gefährden, werden vordringlich
Lösungen gesucht, den Abenteuerspielplatz in das Gesamtkonzept der Grünflächen
im "Ernst-May-Viertel" zu integrieren. Für den Fall, dass bei der beabsichtigten
Integration des Abenteuerspielplatzes in das "Innovationsquartier"
unüberwindbare Hemmnisse auftauchen sollten, liegt der Suchkorridor für eine
Ersatzfläche im Hinblick auf die Bedeutsamkeit der Einrichtung für die
umliegenden Stadtteile in räumlicher Nähe zu dem jetzigen Standort. Frage 4 und 5: Innerbetriebliche Abläufe der Gärtnereien und
Entscheidungen von Eigentümern der gartenbauwirtschaftlichen Betriebe sind
vertraulich und können nur vom Eigentümer selbst erläutert werden. Fragen 6 und 7: Der Eingriff in die Freizeitgärten soll nur in einem
vertretbaren Maß erfolgen, das Angebot an Kleingärten soll in der Summe
möglichst erhalten werden. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt in die
bestehenden gärtnerisch privatgenutzten Flächen zugunsten anderer Nutzungen und
öffentlicher Grünflächen tatsächlich eingegriffen werden wird, ist im heutigen
Planungsstand noch nicht verlässlich zu bestimmen. Daher können hierzu noch
keine abgesicherten Angaben gemacht werden. Gleiches gilt für die
Identifikation von Ersatzstandorten und für den Umfang möglicher
Kompensationsangebote. Fragen 8 und 9: Grundsätzlich muss bei der Schaffung von dringend
benötigtem Wohnraum immer eine Abwägung stattfinden, ob innerstädtische gut
angebundene Flächen mit erhöhter Dichte bebaut werden oder ob unerschlossene
Randlagen mit geringerer Dichte neu erschlossen werden sollen. Eine
Versiegelung ist bis zu einem bestimmten Grad in jedem Fall unvermeidbar.
Frage 10: Gemäß der in Hessen bestehenden wasserrechtlichen
Gesetzeslage ist das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück wo es
anfällt, zu verwerten, sofern dem nicht gesundheitliche und
wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Dieser Forderung kann
üblicherweise in dichter bebauten Stadtgebieten nicht immer entsprochen werden,
weil beispielsweise für eine vollständige Niederschlagsversickerung der
benötigte Platz auf den Baugrundstücken nicht zur Verfügung steht oder
hydrogeologische Gründe dagegensprechen. Daraus jedoch die Forderung nach einer
weniger dichten Bebauung abzuleiten, würde wiederum anderen ökologischen
Anforderungen widersprechen, wie z. B. dem Gebot des sparsamen
Flächenverbrauchs. Vor dem Hintergrund dieses planerischen
Zielkonflikts entwickelte der Magistrat deshalb bereits für verschiedene
Neubaugebiete Lösungen, wie die anfallenden Niederschläge im Gebiet dennoch
zurückgehalten werden können, ohne dass dies zu einer ungünstigen Flächenbilanz
führt. Beispielgebend sind die bereits umgesetzten
Niederschlagsbewirtschaftungskonzepte für die Baugebiete Riedberg und Edwards
Garden. Bei all diesen Konzepten werden die
anfallenden Niederschläge zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Raums
bzw. der Quartiersplätze und sonstigen Frei- und Grünflächen bewusst in Szene
gesetzt. Entweder als Wasserspiele in Kombination mit Spielplätzen oder als
temporäre Gerinne und Teiche. Frage 11: Die Analyse stützt sich auf die Erkenntnisse aus dem
Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main. Der Klimaplanatlas beruht wiederum
auf einer flächendeckenden wissenschaftlichen Analyse der lokalklimatischen
Wirkungszusammenhänge, die im Auftrag des Magistrats vom Umweltmeteorologischen
Institut der Universität Kassel (Prof. Katzschner) in Zusammenarbeit mit dem
Meteorologischen Institut der Universität Freiburg (Prof. Mayer) 1995
erarbeitet wurde.
Sie stellt somit eine
Grundlagenuntersuchung zu den lokalklimatischen Begebenheiten im Frankfurter
Stadtgebiet dar, zu denen auch das örtliche Kaltluftgeschehen gehört. Anhand
der Erkenntnisse dieser Grundlagenuntersuchung kann das Untersuchungsgebiet der
Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in verschiedene Kaltlufteinzugsgebiete mit
jeweils unterschiedlichen Wirkungszonen, wie im Aufstellungsbeschluss
beschrieben, untergliedert werden. Fragen 12 und 13: Aus fachlichen Gründen besteht zum gegenwärtigen
Stand des Planverfahrens keine Notwendigkeit für weitergehende detaillierte
Untersuchungen des örtlichen Kaltluftregimes, die über die Aussageschärfe des
o. g. Klimaplanatlasses hinausgehen. Solche vertiefenden Untersuchungen sind
aus wissenschaftlicher Sicht erst dann sinnvoll, wenn der städtebauliche
Entwurf soweit konkret ist, dass die den Kaltluftstrom maßgeblich
beeinflussende landschaftsplanerischen und städtebaulichen Kenngrößen (Lage und
Größe der klimaaktiven Freiflächen sowie der Gebäudestrukturen) hinreichend
feststehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
04.05.2016, A 23
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
03.08.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B
187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 4. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.09.2016, TO I, TOP
31 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 187 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 05.12.2016
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
4. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 29.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 187 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 01.12.2016
zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B
187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des OBR 3
am 10.11.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Die Vorlage B
187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 6. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.12.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 187
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRAKTION (=
Kenntnis) 6. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 187
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
7. Sitzung des OBR 3
am 08.12.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: a) Die Vorlage B
187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 8. Sitzung des OBR 3
am 19.01.2017, TO II, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage B
187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 187
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und
BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): §
777, 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom
05.12.2016