Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB
Antrag
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") - wird geändert, sodass lediglich bereits versiegelte Flächen des bestehenden Geltungsbereichs neu beplant werden.
Begründung
Die Bebauung im Bereich des so genannten Innovationsviertels (Baugebiet "Günthersburghöfe") ist auf die bereits versiegelten Flächen zu begrenzen. Die Überbauung von Grün- und Gartenflächen, vor allem mit bestehendem alten Baum- und Pflanzenbestand, ist nicht zeitgemäß. Zudem ist die Biodiversität schützenswert. Eine Überbauung der Grünen Lunge, wie sie mit dem Projekt "Günthersburghöfe" zurzeit geplant ist, würde dies unwiederbringlich zerstören. Im derzeitigen Geltungsbereich befinden sich südlich des Schlinkenwegs, im Westen begrenzt durch die Friedberger Landstraße und im Süden durch die Hungener Straße, bereits versiegelte Flächen. Die Bebauung dieser Flächen mit bezahlbaren, d.h. geförderten oder gemeinschaftlich genutzten, Wohnungen kann den Mangel an bezahlbarem Wohnraum mindern. Auch als Schulstandort können diese Flächen im Rahmen einer Bebauungsplanung geprüft werden.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Annahme); bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL und BFF
Einstimmige Annahme