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Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 895/3 Betreff: Sanierung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend Vorgang: V 265/21 OBR 3; ST 2215/22 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, sind die in der ST 2215 aus 2022 erwähnten Maßnahmen in den Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile abgeschlossen? a) Gibt es für die Kinderzentren Gellertstraße und Hartmann-Ibach-Straße mittlerweile einen Sanierungsplan und eine für die Komplettsanierung erforderliche Auslagerungsmöglichkeit? b) Sind neue Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen dazu gekommen? Wenn ja, welche? c) Wie erfolgt die Überwachung der städtischen Gebäude der bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen mit Blick auf erforderliche Sanierungen, Instandhaltung und Modernisierungsmaßnahmen? Begründung: Nachdem bekannt wurde, dass bei der Kinderbetreuungseinrichtung Rote Eule eine jahrzehntelanger Sanierungsstau entstanden ist und die Rote Eule nicht auf der Liste der o.g. Stellungnahmen aus 2022 erscheint, veranlasst den Ortsbeirat hierzu eine Anfrage zu stellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 265 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2215 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 895/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1271 2025 Die Vorlage OF 895/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrößere Müllbehälter für die Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6823 entstanden aus Vorlage: OF 860/3 vom 08.04.2025 Betreff: Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße, im Bereich der Bänke vor dem "Radschlag" sowie bei der Bank vor der Wartburggemeinde, jeweils einen größeren Müllbehälter (Müllgarage) aufzustellen. Begründung: Der Bereich der jeweiligen Bänke ist ein beliebter Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger jeden Alters. Dabei verzehren viele fertig verpackte Speisen und Getränke aus dem nahe gelegene REWE-Markt. Die Plastikbehältnisse für Salat, Sandwiches und Sonstiges sind so sperrig, dass sie den kleinen Abfallbehälter vor Ort völlig zum Überlaufen bringen; der Müll sammelt sich um die Bänke. Besonders gravierend ist das Problem im Bereich der Rotlintstraße, wo das Grünflächenamt erst vor Kurzem eine Rattenplage einzudämmen versuchte. Die Problematik zeigt zudem deutlich, dass der Magistrat dringend über einen weiterführenden Weg zum Umgang mit Verpackungsmüll nachdenken sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1062
Reduzierung der Leuchtwerte im AdolphvonHolzhausenPark und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6820 entstanden aus Vorlage: OF 839/3 vom 03.03.2025 Betreff: Reduzierung der Leuchtwerte im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark gemäß §§ 4 und 35 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (HeNatG) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park und Günthersburgpark auf ein erforderliches Maß gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft reduziert werden kann. Zu prüfen ist außerdem, ab wie viel Uhr die künstliche Beleuchtung stellenweise ganz abgeschaltet werden kann. Von diesen Maßnahmen sollen Insekten und andere nachtaktive Tiere profitieren und weniger in ihrem natürlichen Rhythmus gestört werden. Begründung: Auf Einladung des Ortsbeirats referierte am 20.02.2025 ein Mitglied der Klimawerkstatt Ginnheim und Mitbegründer des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung über die negativen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Bei einer Messung im Adolph-von-Holzhausen-Park wurde eine massive Überschreitung der erforderlichen Lichtwerte festgestellt. Empfohlen werden vom Gesetzgeber demnach fünf bis zehn Lux - tatsächlich wurden im Adolph-von-Holzhausen-Park zwischen 80 und 104 Lux gemessen. Im Günthersburgpark wurde der südliche Weg, der parallel zur Hartmann-Ibach-Straße verläuft, moniert. Durch extreme Leuchtstärke entsteht eine starke Blendwirkung. Zudem wird der Weg die ganze Nacht beleuchtet. Quelle: Präsentation Klimawerkstatt, J. J. Hofmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1717 Beratung im Ortsbeirat: 3
Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 11.03.2025 Betreff: Leer stehende Hausmeisterwohnungen im Nordend sanieren und vermieten Vorgang: OM 5915/24 OBR 3; V 1049/24 OBR 3; ST 288/25 Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren leer stehenden Hausmeisterwohnungen im Nordend, insbesondere die zwei Wohnungen in der Martin-Luther-Straße 55, die zwei Wohnungen in der Hartmann-Ibach-Straße 54 und die drei Wohnungen in der Lenaustraße 79, umgehend zu sanieren und zu vermieten. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.02.2025, ST 288, werden die oben genannten Wohnungen im Nordend als leer stehend und sanierungsbedürftig benannt. Bereits in der Anregung vom 12.09.2024, OM 5915, wird der Magistrat aufgefordert, zum jahrelangen Leerstand in der Lenaustraße 79 Stellung zu beziehen und diesen Missstand zu beseitigen. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt stellt der jahrelange Leerstand städtischer Wohnungen eine unverantwortliche Untätigkeit seitens des Magistrats dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 288 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 916
Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577 entstanden aus Vorlage: OF 819/3 vom 09.01.2025 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die zwei in der Vergangenheit bereits vorhandenen, jetzt aber nicht mehr bestehenden Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach-Straße 54 (auf Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten. Begründung: An vorbenannter Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits zwei Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einen Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich, dort kurz zu parken, um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der zweiten Reihe ist ebenfalls nicht möglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und man damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nicht nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791
Weitere Öffnung der Grünen Lunge für Besucher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6387 entstanden aus Vorlage: OF 814/3 vom 06.01.2025 Betreff: Weitere Öffnung der Grünen Lunge für Besucher Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gartentor westlich des Kleingartenwegs, das zum "Amazonasweg" im Gebiet der Grünen Lunge führt, für zunächst ein Jahr für BesucherInnen geöffnet werden kann. Nach Ablauf dieses Zeitraums soll evaluiert werden, ob es zu vermehrtem Vandalismus und Vermüllung kam. Idealerweise soll ein Schild an der Stelle des Tors auf die neue Situation und den zunächst temporären Charakter hinweisen. Begründung: Die Öffnung der Grünen Lunge war von Anbeginn an nicht nur politisch gewollt, sondern wird auch von vielen SpaziergängerInnen gewünscht. Damit wäre das Gebiet auch über eine Ost-West-Achse begehbar. Wie die Bürgerinitiative zum Erhalt der Grünen Lunge am Günthersburgpark mitteilt, hat sie bereits vergeblich versucht, sich selbst mit dem Anliegen an die Ämter zu wenden, offenbar fühlte sich niemand zuständig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 entstanden aus Vorlage: OF 806/3 vom 07.11.2024 Betreff: Umsetzung der zugesagten Poller und Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3798/23 OBR 3; ST 1485/23 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme vom 10.07.2023, ST 1485, für das vierte Quartal 2023 anvisierte Umsetzung der Fahrradbügel und Poller an der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße zügig umzusetzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich wiederholt darüber, dass die Kreuzung unübersichtlich und daher unsicher bei der Überquerung sei, da die Autofahrer die Ecken zuparken. Durch die Umsetzung der zugesagten Maßnahmen würden die Sichtachsen für eine gefahrlose Überquerung frei werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 629 Aktenzeichen: 66-0
Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2025, OF 823/3 Betreff: Parkordnung in der Butzbacher Straße ändern Die Butzbacher Straße ist eine enge aber gerade Straße, die gerne dazu genutzt wird, mit unangemessen hoher Geschwindigkeit hier entlang zu fahren. Ein einfaches Mittel, dies zu verhindern, ist es, die Parkordnung von einseitig auf der nördlichen Seite zu ändern in abwechselnd beidseitiges Parken. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die einseitige Parkordnung in der Butzbacher Straße wird aufgebrochen. Es werden abwechseln auf der südlichen und der nördlichen Straßenseite Parkmarkierungen eingezeichnet Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 823/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: Linke
Weiter lesenBewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6077 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 09.10.2024 Betreff: Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für ältere Kinder und Jugendliche im Nordend In den letzten Jahren wurden viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze in ihrer Struktur für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und generell nur für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren zugelassen. Kinder über zwölf Jahren brauchen jedoch auch wohnortnahe Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Jugendliche wollen ebenfalls wohnortnahe Räume, um sich zu treffen. Leider wurde auch bei neuen Planungen, wie der Erweiterung des Günthersburgparks, diese Gruppe zu wenig bedacht. Bislang weniger genutzte Flächen im Stadtteil sollten deshalb nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie so gestaltet werden können, dass sie insbesondere von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt werden können. Zugleich müssen natürlich auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Das gilt für öffentliche Plätze, aber auch für Grünanlagen. Wünschenswert wäre die Beteiligung der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen bei Umgestaltungsmaßnahmen, etwa durch Anfragen bei Schulen, dem Jugendhaus Heideplatz, Kirchengemeinden und sonstigen Institutionen mit Jugendgruppen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf den Grünflächen - in der Klettenbergstraße; - in der Eysseneckstraße (z. B. unterer Teil zwischen Holzhausenstraße und Cronstettenstraße und/oder oberer Teil zwischen Cronstettenstraße und Adickesallee); - in der Hallgartenstraße; - im Oeder Weg zwischen Lersnerstraße und Fürstenbergerstraße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder im Alter von über zwölf Jahren zu schaffen. Diese könnten u. a. Folgende sein: - Tischtennisplatten; - Trampoline (siehe Hafenpark); - sonstige Fitnessgeräte; - ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk oder Ähnliches möglich, z. B. Eysseneckstraße unterer Teil). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 726 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5171 entstanden aus Vorlage: OF 642/3 vom 08.02.2024 Betreff: Planung Erweiterung Günthersburgpark vorstellen Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die aktuellen Pläne für das Erweiterungsgelände des Günthersburgparks vorzustellen. Begründung: Die ursprünglichen Pläne für die Gestaltung des Günthersburgparks sahen eine Erweiterung durch die geplante "Wildnis" bis zur Friedberger Landstraße und die Neugestaltung des Weges von der Friedberger Landstraße bis zur Wetteraustraße vor. Zudem war eine Platzgestaltung am Ende der Wetteraustraße am Günthersburgpark geplant. Den Ortsbeirat interessiert, welche der Maßnahmen mit den in der Presse genannten 13 Millionen Euro umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 923 Aktenzeichen: 67-0
Mehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4687 entstanden aus Vorlage: OF 563/3 vom 07.09.2023 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und, wenn ja, die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Paul-Hindemith-Anlage - Grünfläche am Oeder Weg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünanlage in der Martin-Luther-Straße (zwischen Rohrbachstraße und Hallgartenstraße) - Grünfläche in der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die dauerhafte Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, zudem stellen sie eine verhältnismäßig günstige und wartungsarme Investition mit hohem Nutzungspotenzial dar. Demnach ist es wünschenswert, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 127 Aktenzeichen: 67-0
Lisa-und-WolfgangAbendrothPlatz am Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2023, OF 589/3 Betreff: Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz am Günthersburgpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Platz an der Ecke Rohrbachstraße / Hartmann-Ibach-Straße am Eingang zum Günthersburgpark mit dem Namen Lisa-und-Wolfgang-Abendroth-Platz zu benennen. Begründung: Die Namen von Lisa (*1917 in Bremen - †2012 in Frankfurt am Main) und Wolfgang (*1906 in Wuppertal-Elberfeld - †1985 in Frankfurt am Main) Abendroth sind tief mit der Geschichte der Stadt Frankfurt am Main verbunden, seitdem die Familie 1910 nach Frankfurt gezogen war. Wolfgang Abendroth besuchte die Herder-, später die Musterschule und studierte danach Jura in Frankfurt, Münster und Tübingen. Er engagierte sich seit seiner frühen Jugend in der Arbeiterbewegung. 1928 wurde er aus der KPD, in die er als Junge eingetreten war, ausgeschlossen, weil er die aufkommenden Nationalsozialisten nur gemeinsam mit der SPD und anderen Demokraten bekämpfen wollte. Er wurde Mitglied der KP-Opposition (KPO). Ab 1933 arbeitete er im Widerstand und wurde im Gericht in Frankfurt als Gerichtsreferendar verhaftet. Ihm wurde die weitere juristische Arbeit untersagt. Nach einer kurzen "Schutzhaft" promovierte er in Bern mit einer völkerrechtlichen Arbeit. 1936 kehrte er nach Deutschland zurück, wo er im Februar 1937 verhaftet und in Folge durch Foltergefängnisse an vielen Orten Deutschlands (auch in Frankfurt) geschleust und im November 1937 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Nach seiner Entlassung im Sommer 1941 lernte er in Marburg die Historikerin Lisa Hörmeyer kennen. Kurz darauf wurde er zur Strafdivision 999 zwangsverpflichtet - eine Art Todeskommando für Nazigegner. Nachdem er in Griechenland zur Widerstandsbewegung ELAS desertiert war, kam er in britische Kriegsgefangenschaft nach Ägypten. Durch den Einsatz von Gefährten des Widerstands konnte er Ende 1946 nach Deutschland zurückkehren. In Marburg, wo Lisa Hörmeyer 1945 promoviert hatte, heirateten die beiden. Da Wolfgang sein zweites juristisches Staatsexamen in den Westzonen nicht rasch nachholen konnte, ging er auf Anraten seines Studienfreundes, des späteren hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn, nach Potsdam, um sich mit einer völkerrechtlichen Arbeit zu habilitieren. Danach bekleidete er kurz nacheinander juristische Professuren in Halle, Leipzig und Jena. 1948, noch vor der Gründung der DDR, musste er als bekennender Sozialdemokrat mit seiner Frau und seiner einjährigen Tochter in den Westen fliehen. Er wurde Gründungsrektor der sozialwissenschaftlichen Hochschule in Wilhelmshaven-Rüstersiel und baute ab 1951 an der Philipps-Universität Marburg die Politikwissenschaft auf. Er gehörte den Staatsgerichtshöfen in Bremen und in Hessen an. In den kommenden Jahren setzte er sich u.a. für die justitielle und wissenschaftliche Aufarbeitung des NS-Unrechts und die Demokratisierung der Hochschule, gegen die Notstandsgesetze und die Berufsverbote ein und arbeitete eng mit den Gewerkschaften, insbesondere der IG-Metall (Hauptvorstand in Frankfurt) zusammen. Er unterstützte den SDS (Sozialistischer Deutscher Studentenbund), weswegen er 1961 aus der SPD ausgeschlossen wurde. Nach seiner Emeritierung 1972 kehrten er und Lisa zurück nach Frankfurt in die Neuhaußstraße 5 im Frankfurter Nordend. Von 1972 bis 1985 setzte er seine wissenschaftliche, publizistische und politische Arbeit von hier aus fort. Unter anderem lehrte er an der Frankfurter Akademie der Arbeit. Abendroths politisches Hauptanliegen war eine soziale, demokratische und sozialistische Entwicklung in Deutschland und Europa, die er sich nur als Weiterentwicklung der Menschenrechte und durch den Ausbau der bürgerlichen Freiheiten vorstellen konnte. Seine Empathie galt den Verfolgten überall. So verurteilte er den Einmarsch des Warschauer Paktes in die CSSR 1968 ebenso wie den Krieg der USA in Vietnam. Wolfgang Abendroth kannte keine ideologisch begründete Gesprächsverweigerung: Sein Kampf galt immer der Demokratie und den Menschenrechten. So kann Wolfgang Abendroth als Vorbild für eine engagierte demokratische Streitkultur über alle ideologischen Gegensätze hinweg angesehen werden. Lisa Abendroth, geborene Hörmeyer, unterstützte nicht nur ihren - durch die Spätfolgen der Nazifolter zeitlebens gezeichneten - Mann in seiner immensen politischen und wissenschaftlichen Arbeit redaktionell wie konzeptionell, sondern war auch eine höchst eigenständige Person. So spielte sie eine wichtige Rolle in der Frankfurter SPD und brachte sich in die Debatten um den Goethepreis an Ernst Jünger 1982, um den Abriss der Grundmauern des alten jüdischen Ghettos am Börneplatz 1987 und um die Abschaffung des § 218 StGB ein. Vor allem aber kämpfte sie gegen die Änderung des Artikels 16 GG und somit für den Erhalt des Rechts auf Asyl. Lisa Abendroth hat die Frankfurter Stadtgesellschaft bis in die beginnenden 2000er Jahre hinein mitgeprägt. Im Gedenken an zwei wichtige Persönlichkeiten der Frankfurter Stadtgeschichte wird der Magistrat gebeten, den bisher namenlosen Platz am Günthersburgpark nach Lisa und Wolfgang Abendroth zu benennen. Durch die Benennung entsteht kein verwalterischer Aufwand, da keine Adresse an diesem Platz liegt. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 589/3 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenMehr Tischtennisplatten für das Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 entstanden aus Vorlage: OF 458/3 vom 09.01.2023 Betreff: Fahrradbügel Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Vorgang: OM 3121/22 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung von Fahrradbügeln auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße gemäß der folgenden Planung des Radfahrbüros umzusetzen. . Quelle: Straßenverkehrsamt/Stadtvermessungsamt/Geoportal Begründung: Auf der Grundlage der Anregung OM 3121, in der der Ortsbeirat 3 den Magistrat bittet, auf der Rotlintstraße/Ecke Hallgartenstraße Fahrradbügel installieren zu lassen, entwickelte das Radfahrbüro des Straßenverkehrsamtes den oben aufgeführten Vorschlag. Der Ortsbeirat ist mit dem Vorschlag einverstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1485 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6378 Beratung im Ortsbeirat: 3
Fitnessbänke für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3444 entstanden aus Vorlage: OF 416/3 vom 27.10.2022 Betreff: Fitnessbänke für das Nordend Das Bedürfnis der Nordendbewohnerschaft nach Bewegung an der frischen Luft ist sehr groß. Viele nutzen die begrünten Straßenzüge zum Joggen und für Freiluftübungen. Im Rahmen des Projektes Nahmobilität war bereits angedacht, mehr Fitnessangebote im öffentlichen Raum zu etablieren. Das Grünflächenamt hat nun die Aufstellung von einzelnen Fitnessgeräten abgelehnt mit dem Argument, es wären mehrere Fitnessgeräte pro Standort nötig. Die Aufstellung von Fitnessbänken wäre eine mögliche Alternative. Sie werden gegebenenfalls auch vom Sportamt unterstützt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordend Fitnessbänke aufgestellt werden können. Folgende Standorte sollten geprüft werden: - Rotlintstraße in der Grünfläche zwischen Böttgerstraße und Hallgartenstraße; - Hallgartenstraße; - Grünfläche im Bereich der Klettenbergstraße; - Grünfläche im Bereich der Eysseneckstraße. (Quelle: www.urbanparc.de/products/fitnessbank) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.04.2023, OF 505/3 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 983 Aktenzeichen: 66-0
Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3262 entstanden aus Vorlage: OF 411/3 vom 26.10.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der oberen Rotlintstraße und Freihaltung der Wegebeziehung Der Magistrat wird gebeten, in der oberen Rotlintstraße (zwischen Alleenring und Hallgartenstraße) den Grünanlagenübergang im Bereich der Tischtennisplatte beidseitig mit Fahrradbügeln zu versehen. Zur besseren Passierbarkeit sollen auch die Bordsteine abgesenkt bzw. abgerampt werden. Begründung: In der oberen Rotlintstraße gibt es bislang keine Fahrradbügel. Außerdem ist die Grünanlage durch die geparkten Fahrzeuge für Menschen mit Kinderwagen oder Rollator so gut wie nicht zu erreichen. Rollstuhlfahrer haben zudem wegen der hohen Bordsteine keine Chance der Passierbarkeit. Durch ein Öffnen der Wegebeziehung, die Installation von Fahrradbügeln sowie die Bordsteinabsenkung kann für alle Bürgerinnen und Bürger eine qualitätsvollere Situation geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 891 Aktenzeichen: 66-2
Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3121 entstanden aus Vorlage: OF 394/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradbügel auf schraffierter Fläche der Hallgartenstraße/Ecke Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche auf der Kreuzung Hallgartenstraße /Ecke Rotlintstraße Fahrradbügel installieren zu lassen. Begründung: Anwohner klagen zu Recht über mangelnde Abstellmöglichkeiten. An besagter Ecke befinden sich zudem ein kleines Restaurant sowie eine Kita. Es ist anzunehmen, dass die Fahrradbügel dankbare Abnehmer finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 458/3 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 582 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3798 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2980 entstanden aus Vorlage: OF 395/3 vom 26.09.2022 Betreff: Fahrradanbindung des Hallgartenviertels über die Rotlintstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Anbindung des Hallgartenviertels über die Rohrbachstraße verbessert werden kann. Hierbei sollte geprüft werden, ob die Erneuerung des Fahrbahnbelags (aktuell noch Kopfsteinpflaster) im Bereich zwischen Hallgartenstraße und Alleenring und die Freigabe der östlichen Fahrbahn für den Fahrradverkehr entgegen der Einbahnstraße möglich ist und wie die Anbindung an die Querung des Alleenrings an der Kreuzung mit der Rohrbachstraße erfolgen könnte. In diesem Zuge sollte auch die Querung des Alleenrings in diesem Bereich neu geordnet werden. Eine Anbindung des Fahrradwegs über die Ampel an der Rohrbachstraße weiter in die Rotlintstraße wäre sinnvoll. Begründung: Der Fahrradverkehr aus dem Hallgartenviertel nutzt u. a. die Rotlintstraße zur Fahrt in die Stadt - eine sinnvolle Alternative, allerdings ist die Fahrradführung im Teilstück zwischen Alleenring und Hallgartenstraße ungeordnet. Offiziell darf die östliche Fahrbahn nicht gegen die Einbahnstraße genutzt werden. Weiterhin fehlt eine Anbindung an den Übergang an der Rohrbachstraße. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen, insbesondere für wartende zu Fuß Gehende. Zusätzlich ist die Fläche im Bereich der Querung sehr schmal, durch eine Änderung der Aufteilung ließe sich die Situation verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 339 Aktenzeichen: 32 1
Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2760 entstanden aus Vorlage: OF 306/3 vom 01.06.2022 Betreff: Zwischennutzung der Gebrauchtwagenhändlerfläche an der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche, auf der die Gebrauchtwagenhändler oberhalb des Schlinkenwegs neben der Friedberger Landstraße angesiedelt sind/waren, im Rahmen einer Zwischennutzung für entsprechende Unterkünfte für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende möglichst unbürokratisch und schnell bereitgestellt werden könnte. Begründung: Es gibt in Frankfurt einen eklatanten Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete, Studierende und Auszubildende. Die Fläche der Gebrauchtwagenhändler an der Friedberger Landstraße stellt eine versiegelte Fläche dar und könnte daher bis zur endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Geländes der ehemaligen Günthersburghöfe auch für eine bauliche Zwischennutzung für die Unterbringung der genannten Zielgruppen genutzt werden. Selbst wenn es sich dabei nur um eine befristete Zwischennutzung und um entsprechende Interimsgebäude/Container handelt, würde die angespannte Unterbringungssituation auf diese Weise erheblich entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2807 Aktenzeichen: 51
Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2540 entstanden aus Vorlage: OF 336/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fahrbahnmarkierung in der Hartmann-Ibach-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahnmarkierung des Radweges in der Hartmann-Ibach- Straße Richtung Rohrbachstraße zu erneuern. Begründung: Die Markierungen sind schon sehr abgeblättert und teilweise kaum noch erkennbar. Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten sie erneuert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2555 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Fitnessgeräte für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2106 entstanden aus Vorlage: OF 220/3 vom 01.02.2022 Betreff: Fitnessgeräte für das Nordend Der Wunsch nach Bewegungs- und Fitnesstrainingsmöglichkeiten an der frischen Luft im öffentlichen Raum nimmt nicht nur seit Corona stetig zu. Gerade auch in den Altersgruppen der jungen und der älteren Erwachsenen ist die Nachfrage hoch. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in den Grünstreifen - auf der Rotlintstraße, - im Bereich der Grünflächen Rotlintstraße/Hallgartenstraße, - in der Klettenbergstraße und - in der Eysseneckstraße Fitnessgeräte installiert werden können und zu welchen Kosten. Dabei sollten auch seniorengerechte Angebote geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1762 Aktenzeichen: 67 0
Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1763 entstanden aus Vorlage: OF 217/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln an der Kreuzung Wetteraustraße/Hallgartenstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel für Lastenräder an der Kreuzung Wetteraustraße/ Hallgartenstraße - an der Ostseite zum Günthersburgpark hin - zum Schutz des Fußverkehrs zu errichten. Zusätzlich sollen Markierungen auf der Straße die Stellflächen von Kraftfahrzeugen von den Stellflächen für Lastenräder abgrenzen. Begründung: Die Wetteraustraße macht an dem Punkt, an dem die Hallgartenstraße kreuzt, einen Bogen. Nördlich sowie südlich der Kreuzung gibt es jeweils einen Fußgängerüberweg, welche von den Besucherinnen und Besuchern des Günthersburgparks genutzt werden. Zwischen diesen Fußgängerüberwegen parken an der Ostseite der Kreuzung Kraftfahrzeuge. Durch den geschwungenen Verlauf der Straße in Kombination mit den parkenden Kraftfahrzeugen auf eben dieser Seite, wird für den rollenden Verkehr entlang der Wetteraustraße die Sichtachse auf die Fußgängerüberwege verdeckt. Es besteht die Gefahr, dass querender Fußverkehr übersehen wird. Da der Günthersburgpark sehr gerne von Familien benutzt wird, ist hier insbesondere der Schutz von Kindern zu berücksichtigen, die durch plötzliches Queren der Straße durch die parkenden Kraftfahrzeuge verdeckt wären. Um die Sichtachse freizuhalten, sollen die aktuell genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge um zwei reduziert werden (jeweils am nördlichen und südlichen Ende des Bereichs). Eine entsprechende Markierung, die die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und Lastenräder klar trennt, soll auf der Straße aufgetragen werden. Die Fahrradbügel sollen explizit für Lastenräder ausgelegt werden, da bereits ein hohes Angebot für Fahrräder rund um den Standort vorhanden ist. Eine Lösung, die eine reine Straßenmarkierung - ohne Hindernisse - vorsieht, wird erfahrungsgemäß trotzdem zugeparkt und wird daher wenig zur Lösung des Problems beitragen. Eine Einrichtung von Hindernissen in Form von Fahrradbügeln ist Pollern vorzuziehen, da Poller keinen weiteren Nutzen mit sich bringen. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 187 Aktenzeichen: 66 2
Gymnasium an den Günthersburghöfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1750 entstanden aus Vorlage: OF 199/3 vom 03.02.2022 Betreff: Gymnasium an den Günthersburghöfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie ein kompaktes, mehrstöckig gebautes vierzügiges Gymnasium auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei westlich des Kleingartenwegs errichtet werden kann. Begründung: Es existiert ein gravierender Mangel an Gymnasialplätzen in der Bildungsregion Ost. Zur Abdeckung dieses Bedarfs müssen alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. Stadtplanungsamt, Stadtschulamt und ABI sind daher aufgefordert, diesen Standort auf seine Machbarkeit für ein Gymnasium dieser Größe zu überprüfen. Dabei sollten der Bildungsauftrag der Stadt für ihre Kinder und Jugendlichen und die notwendigen Bemühungen gegen Klimawandel und für Artenvielfalt zusammengedacht und nicht gegeneinander gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 462 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33
Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1762 entstanden aus Vorlage: OF 216/3 vom 31.01.2022 Betreff: Errichtung von Fahrradbügeln in der Wetteraustraße am Abenteuerspielplatz Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel am nördlichen Ende der Wetteraustraße am Eingang des Abenteuerspielplatzes zu errichten. Begründung: Am nördlichen Ende der Wetteraustraße befindet sich der Abenteuerspielplatz. Dort gibt es momentan keine Abschließmöglichkeiten für Fahrräder. Der Ortsbeirat begrüßt das Angebot des Abenteuerspielplatzes Riederwald e. V. und möchte den besuchenden Familien ein Angebot für das Abstellen von Fahrrädern ermöglichen. Besonders bei Veranstaltungen des Abenteuerspielplatzes besteht ein hoher Bedarf an Abschließmöglichkeiten. Der betroffene Bereich ist rot umrandet. Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, https://geoportal.frankfurt.de/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1241 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1474 entstanden aus Vorlage: OF 181/3 vom 05.01.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit In einigen Straßen im Nordend ist die Fahrbahnbreite so gering, dass Zweirichtungsverkehr kaum möglich ist, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Verkehrsführungsänderungen im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und auch der Verkehrsreduzierung möglich sind: 1. Einbahnstraßenregelung auf der Burgstraße zwischen Bornheimer Landstraße und Martin-Luther-Platz in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Bornheimer Landstraße möglich); 2. Einbahnstraßenregelung auf der Wetteraustraße zwischen Hartmann-Ibach-Straße und Hallgartenstraße in südöstlicher Richtung (Einfahrt nur noch aus der Hartmann-Ibach-Straße möglich). Begründung: Bei beiden Verkehrsführungsänderungen sind keine nennenswerten Verkehrsverlagerungen in die Nachbarstraßen zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 252/3 Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1
Wege im Günthersburgpark besser befestigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2022, OF 178/3 Betreff: Wege im Günthersburgpark besser befestigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, besser zu befestigen und sie so ganzjährig nutzbar zu machen. Begründung: Die Wege im Günthersburgpark, insbesondere im nördlichen Teil, verwandeln sich in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch bei länger anhaltender feuchter Witterung in Schlammpisten. Sie sind so für zu Fuß Gehende stellenweise praktisch kaum mehr nutzbar und können für Radfahrende wegen der teils tiefen Furchen und des rutschigen Untergrunds eine Gefahrenquelle darstellen. Die Wege werden zudem von den Kindern genutzt, deren Einrichtungen in die Wetteraustraße 10 (ehemaliges Gelände des Grünflächenamts) ausgelagert wurden. Um diesen sowie Parkbesucherinnen und -besuchern einen sicheren und sauberen Aufenthalt zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat darum, die Wege besser zu befestigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 178/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Annahme); 1 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenAufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 569 entstanden aus Vorlage: OF 27/3 vom 16.05.2021 Betreff: Aufwertung der Günthersburgallee zwischen Alleenring und Hartmann-Ibach-Straße Vorgang: OIB 27/21 OBR 3 Der Magistrat wird gebeten, eine Instandsetzung und Aufwertung des o. g. Abschnitts der Günthersburgallee vorzunehmen. Angesichts knapper Mittel für eine reguläre denkmalgerechte Sanierung soll im ersten Schritt mit kleineren Maßnahmen für eine verbesserte Aufenthaltsqualität und eine bessere ästhetische Anmutung begonnen werden. Dazu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden: 1. Die Grünanlagen werden gereinigt, neue krähensichere Abfallbehälter werden im Bereich der Bänke installiert, und die Wege werden ausgebessert. 2. Im oberen östlichen Abschnitt im Bereich des Übergangs zwischen den beiden Zebrastreifen sollen zwei Fitnessgeräte für Erwachsene aufgestellt werden. Der Ortsbeirat stellt dazu die Hälfte der erforderlichen Mittel, maximal 5.000 Euro, aus seinem Ortsbeiratsbudget zur Verfügung (siehe OIB 27) . 3. Dieser Bereich des Übergangs soll außerdem durch eine besonders widerstandsfähige wassergebundene Decke ertüchtigt werden, da er häufig benutzt wird und oft verschlammt. 4. Es sollen zusätzliche Bänke für mehr Sitzgelegenheiten aufgestellt werden, insbesondere auch zur Abschirmung der jeweiligen Rasenflächen. 5. Im mittleren Abschnitt, unterhalb des Rosenrondells, soll eine Blühwiese eingesät werden und den unansehnlichen Rasen mit seinem Trampelpfad in der Mitte ersetzen. 6. Im letzten, unteren Abschnitt werden Hochbeete für ein Urban Gardening-Projekt bereitgestellt. Die Anwohner sollen vorab mit Flyern auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht und damit Paten gefunden werden. Da die Fläche dies zulässt, steuert das Grünflächenamt weitere Elemente wie Schachspiele und eine Tischtennisplatte bei. Begründung: Bei einem Ortstermin mit Vertretern des Grünflächenamts und des Ortsbeirats trafen diese Lösungen auf breiten Konsens. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dem vermehrten Aufenthaltsbedürfnis im Freien sowie einem gepflegteren Erscheinungsbild der Anlage Rechnung tragen und bleiben im finanziellen Rahmen. Zusätzlich wird mit geringen Mitteln zu einem qualitativ hochwertigeren Grün beigetragen (Blühwiese). Ein Urban Gardening-Projekt soll die Möglichkeit für ökologisch-soziales Miteinander bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 08.07.2021, OIB 27 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1937 Antrag vom 06.01.2022, OF 177/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 67 0
Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7161 entstanden aus Vorlage: OF 1014/3 vom 11.11.2020 Betreff: Ausweis von Autoparkplätzen in der Gießener Straße und der Wetteraustraße Der Magistrat wird aufgefordert, in folgenden Straßenabschnitten reine Autoparkplätze auszuweisen: 1. In der Gießener Straße entlang der Friedhofsmauer - hier sind bereits einige Bereiche ausgewiesen, die Regelung soll jetzt auf die gesamte Länge ausgedehnt werden; 2. in der Wetteraustraße im Abschnitt von der Einmündung in die Rotlintstraße bis zum Straßenende am Günthersburgpark. Begründung: In diesen Straßenabschnitten werden häufig Transporter, Anhänger und Wohnmobile abgestellt, die dann über Wochen dort stehen bleiben. Aufgrund des auch hier herrschenden Parkdrucks sollten die Stellplätze im öffentlichen Raum den Autos vorbehalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 788 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7165 entstanden aus Vorlage: OF 1030/3 vom 27.11.2020 Betreff: Verkehrsüberwachung optimieren, Sonnemannstraße war bekannt für schnelles Fahren Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsüberwachung zu optimieren. Viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zu verstärkten Verkehrskontrollen, zur Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Rotlichtverstößen und Falschparken werden abschlägig beantwortet oder nur auf besonderen Nachdruck umgesetzt. Den Mitgliedern des Ortsbeirates sind Straßen bekannt, auf denen durch rücksichtsloses Verhalten von Autofahrern immer wieder Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bestehen. Beispielsweise ist in der Nibelungenallee und der Höhenstraße nachts Tempo 30 vorgeschrieben. Dieses Tempolimit wird aber nicht überwacht. Gleiches gilt auch für die Strecke des Anlagenrings vom Sandweg bis zum Eschenheimer Tor. Regelmäßigere Schwerpunktkontrollen wären ausdrücklich erwünscht. Begründung: Auf viele Anregungen aus den Ortsbeiräten zur Überwachung des Straßenverkehrs werden unter Hinweis auf beschränkte Ressourcen, nicht gegebener Zuständigkeit oder dem Nichtvorliegen eines Unfallschwerpunktes immer wieder abschlägige Antworten gegeben. Dabei gibt es Fußgängerüberwege, auch Schulwege, auf denen regelmäßig noch über die Kreuzung gefahren wird, wenn die Fußgängerampel schon Grün zeigt. Es gibt Straßenabschnitte, auf denen immer wieder zu schnell gefahren oder unnütz stark beschleunigt wird. Autos werden abgestellt, wo es gefällt und ohne Sicherheitsaspekte anderer zu bedenken. Dass Kontrollen und ein Eingreifen aber sinnvoll sind, zeigte sich im Nordend beispielsweise in der Hallgartenstraße. Auch in dieser Straße fanden Autorennen statt, die dann aber durch die Polizeieinheit KART beendet wurden. Leider gingen dieser Maßnahme aber auch mehrere Anläufe von Anliegern und Ortsbeiratsmitgliedern voraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 787 Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 847/3 vom 05.03.2020 Betreff: Freie Straßenfläche Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee An der Ecke Rohrbachstraße/Ecke westliche Günthersburgallee befindet sich vor dem Restaurant Niewo eine freie dreieckige Straßenfläche, die keinerlei Markierungen besitzt. Von der Rohrbachstraße kommende Fahrzeuge biegen in die Günthersburgallee ab, von der Hartmann-Ibach-Straße kommende Fahrzeuge queren die Rohrbachstraße. Neuerdings parken auf der Fläche Fahrzeuge, insbesondere nachts, sodass der Verkehr behindert wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dort Markierungen aufzubringen, die das Parken regeln oder verbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 347 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff. - Zusage vom 13.05.2019 umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 947/3 vom 10.09.2020 Betreff: Parken Hallgartenstraße Nr. 61 ff. - Zusage vom 13.05.2019 umsetzen Vorgang: OM 4193/19 OBR 3; ST 869/19 Der Magistrat wird nunmehr umgehend aufgefordert, die in der Vorlage ST 869 zugesagte Änderung der Beschilderung umzusetzen. In bezeichneter Stellungnahme heißt es: "Der Anregung wird hinsichtlich der Beschilderung entsprochen." Leider scheint es nun auch beim Straßenverkehrsamt üblich zu werden, bei einfachen Maßnahmen ein bis drei Jahre abzuwarten, wohl in der Hoffnung, dass sich die Sache irgendwann verläuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 154 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 894/3 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Ortsbeirat wird gebeten, zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstr. und Rotlintstr. wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 31570-73) nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstr. zwischen Gluck- und Lenaustr.) geschützt. 2. Zwischen Rotlintstr. und Hausnummer 59 der Hallgartenstr. wird das vorgesehene Längsparken auf der Straße durch Aufstellen von Radbügeln auf dem Gehweg durchgesetzt und so das nicht erlaubte aber praktizierte Querparken auf dem Gehweg beendet. 3. Ab Hausnummer 57 bis zur Martin-Luther-Straße wird das erlaubte Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg nur noch in einer Länge von 2,0 bis maximal 2,50 Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter 1.) geschützt. 4. Der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Str. und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten. 5. Durch zusätzliche Beschilderung in den Kreuzungsbereichen werden die Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. An der Kreuzung Hallgarten-/Rotlintstr. wird ein Piktogramm (Vorsicht Kinder!) auf dem Straßenbelag angebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen AnwohnerInnen, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 m) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustr.) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 31570-73). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die dann deutlich verbreiterten Gehwege vor zuparkenden Autos schützen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.06.2020, OF 932/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 894/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 894/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 932/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 932/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6083 entstanden aus Vorlage: OF 863/3 vom 14.05.2020 Betreff: Zusätzliche Tempo-30-Hinweise auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend Der Magistrat wird gebeten, auf der Hartmann-Ibach-Straße in Höhe der IGS Nordend in beide Fahrtrichtungen ein Tempo-30-Piktogramm auf dem Straßenbelag anzubringen. Begründung: Die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung wird viel zu häufig ignoriert, was möglicherweise auch darauf zurückzuführen ist, dass die Schilder für Fahrzeuge aus der Rohrbachstraße bzw. Burgstraße kommend übersehen oder auch einfach ignoriert werden. In der Konsequenz führt dies zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere für die Schülerinnen und Schüler der IGS Nordend. Von der optischen Verstärkung verspricht sich der Ortsbeirat eine positive Wirkung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2020, OA 535 entstanden aus Vorlage: OF 775/3 vom 02.01.2020 Betreff: Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen Vorgang: OA 344/18 OBR 3; OA 345/18 OBR 3; OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19; B 427/19 Der Ortsbeirat hat die Stadtverordnetenversammlung bzw. den Magistrat in mehreren Anträgen gebeten, für Gebiete, die nicht in die Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend aufgenommen wurden, die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen erneut zu prüfen. Die Antworten des Magistrats können nicht überzeugen: "Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Kurzfristig wird es daher keine Ergänzung der bestehenden Erhaltungssatzungen geben. Ob und um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung". Der erste Satz des Zitats kann sich nur auf Gebiete beziehen, für die die Erhaltungssatzung gilt, denn nur in diesen Gebieten kann die Wirkung der Erhaltungssatzung auf B asis aktualisierter Daten und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks überprüft werden. Nicht dagegen in Stadtbezirken oder Teilbezirken, die nicht zum Satzungsgebiet gehören. Wenn signifikante Anhaltspunkte gegeben sind, die eine Ergänzung des Satzungsgebietes bzw. die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen geboten sein lassen, um "unerwünschten Veränderungsdruck durch übermäßige Aufwertungsprozesse zu dämpfen und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 Absatz Nr. 2 BauGB" beizutragen, ist es zwingend geboten, die erforderliche "umfassende Untersuchung" ohne Zeitverzug zu veranlassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verdrängungsdruck die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schon so weit verändert hat, dass es kein schützenswertes Milieu mehr gibt (siehe dazu Artikel in der FAZ vom 19.12.2019 "Häuserkampf mit Aktenbergen": https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/so-setzt-sich-frankfurt-fuer-den-milieusc hutz-der-viertel-ein-16543078.html). Der Ortsbeirat hat in seinen Anregungen darauf hingewiesen, dass die Begründungen für den Ausschluss bestimmter Gebiete aus den Erhaltungssatzungen teilweise nicht nachvollziehbar und zum Teil auch nachweislich unzutreffend sind. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den folgenden Stadtbezirken und Teilbereichen von Stadtbezirken unverzüglich mit den umfassenden Untersuchungen zu beginnen und die Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen: 1. Teilbereich des Stadtbezirks 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße) Diesem Teilbereich wird in der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt, was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße etc.). 2. Stadtbezirk 202 Die hier neu errichtete School of Finance & Management hat in den letzten Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem Stadtbezirk verschärft. 3. Teilbereich des Stadtbezirks 212 (Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße) Das ganz überwiegend hochpreisige Wohnungsneubauprojekt Marie wird den Aufwertungsdruck in diesem Teilbereich mit hoher Wahrscheinlichkeit erhöhen. 4. Teilbereich des Stadtbezirks 222 (Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße) Die Nachbarschaft zur Frankfurt University of Applied Sciences, vor allem aber zum Neubauquartier Günthersburghöfe wird den Aufwertungsdruck spürbar erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.11.2018, OA 344 Anregung vom 29.11.2018, OA 345 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Bericht des Magistrats vom 25.09.2020, B 534 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 78 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 90 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 535 auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 535 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 535 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5516, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5620, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 5956, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 22.06.2020 Aktenzeichen: 60 10
Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5854 entstanden aus Vorlage: OF 826/3 vom 29.01.2020 Betreff: Roteinfärbung des Radwegs auf dem Alleenring an Straßenkreuzungen/Friedberger Landstraße Einmündung Hungener Straße Der Magistrat wird gebeten, a) den Radweg auf dem Alleenring an allen Straßeneinmündungen; b) den Radweg an der Friedberger Landstraße, Einmündung Hungener Straße rot einzufärben. Begründung: Zu a) An den Einmündungen der Straßen auf den Alleenring werden Radfahrer häufig übersehen. Zu b) Der Radweg ist vorher und nachher bereits rot eingefärbt (Tankstelle, Netto, Wetteraustraße), lediglich die Hungener Straße wurde ausgespart. Deshalb muss dies nun nachträglich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2020, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2
Können Werbeschilder auch gefährlich sein?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5858 entstanden aus Vorlage: OF 830/3 vom 29.01.2020 Betreff: Können Werbeschilder auch gefährlich sein? Seit einiger Zeit hängt auf der Friedberger Landstraße stadtauswärts in Höhe Einmündung Wetteraustraße ein "Werbeschild" eines Schnellrestaurants auf der Friedberger Landstraße, dort wird ein U-Turn in 300 Metern als Fahrtweg zum Restaurant auf der anderen Straßenseite angezeigt. Ein U-Turn ist jedoch auf der Friedberger Landstraße an keiner Stelle erlaubt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, das o. g. Werbeschild entfernen zu lassen und durch ein Schild mit der nach Straßenverkehrsordnung erlaubten Zufahrtsmöglichkeit ersetzen zu lassen. Begründung: Vor einigen Tagen kam es zu einem schweren Verkehrsunfall auf der Friedberger Landstraße, Höhe Dortelweiler Straße. Dort hatte ein Auto verbotswidrig einen U-Turn versucht und war mit einem Bus zusammengestoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1287 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Kulturdenkmal „Günthersburgallee“ erhalten und pflegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5366 entstanden aus Vorlage: OF 722/3 vom 05.09.2019 Betreff: Kulturdenkmal "Günthersburgallee" erhalten und pflegen Die Günthersburgallee wird auf der Liste der Stadt Frankfurt der Kulturdenkmäler in Frankfurt geführt und sollte in diesem Sinne auch gepflegt und geschützt werden. Der aktuelle Zustand der oberen Günthersburgallee zwischen Friedberger Platz und Hartmann-Ibach-Straße wird diesem Anspruch in keinster Weise gerecht. Der gesamte Grünstreifen in der Mitte der Straße macht in weiten Teilen einen ungepflegten Eindruck. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Konzept zu entwickeln, wie der Grünstreifen der Günthersburgallee neu gestaltet werden kann. Eventuell kann der bestehende Trampelpfad durch die Mitte zu einem richtigen Weg gemacht werden, von dem sich rechts und links Blumen, kleine Pflanzen und Bänke zum Verweilen abwechseln. Hierzu soll ein Ortstermin mit dem Grünflächenamt stattfinden, zu dem auch die historischen Pläne mitgebracht werden sollen. Begründung: Die Günthersburgallee bietet die Möglichkeit, eine wunderschöne Durchgangs- und Verweilatmosphäre zu schaffen. Zurzeit sieht die gesamte Anlage eher trist aus und auch die Blumenbeete in den Rondellen helfen da nicht unbedingt. Das Potenzial hier wäre gigantisch, wenn es nur richtig genutzt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 322 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 41
Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 629/3 vom 21.01.2019 Betreff: Hallgartenstraße - Nutzbare Überquerungsmöglichkeit schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf der Hallgartenstraße auf der Seite der geraden Hausnummern auf Höhe der Kreuzung Hallgartenstraße/Martin-Luther-Straße den bestehenden großen Betonpoller inmitten der Parkplatzreihe durch zwei kleine Stahlpoller rechts und links der Parkverbotszone zu ersetzen. Für die gegenüberliegende Straßenseite soll geprüft werden, ob die Überquerung der Straßenecke ausreichend ist oder auch hier eine Fußgängerfurt notwendig ist. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in beiden Fahrtrichtungen auf der Hallgartenstraße sowie für Linksabbieger auf der Martin-Luther-Straße das Verkehrszeichen 133 - Fußgänger aufgestellt werden kann. Begründung: Während die gesperrte Parkfläche auf der Hallgartenstraße zum Überqueren in Richtung Martin-Luther-Straße durchaus Sinn ergibt, verfehlt die derzeitige Umsetzung diesen Sinn komplett. Der eine große aufgestellte Poller blockiert zurzeit die gesamte Parkfläche, ohne dass eine anständige Nutzung des Überganges gewährleistet ist, da direkt rechts und links daneben wieder Autos stehen. Gerade für Rollstuhlfahrer oder Kinderwagenschieber, die sich schwer zwischen Autos durchquetschen können und demnach in besonderem Maße von einem solchen Übergang profitieren würden, bietet er in seiner jetzigen Form keinen Mehrwert. Durch den schnell umsetzbaren und kostengünstigen o. g. Vorschlag würde die Parkfläche weiterhin frei bleiben, ohne diese ausweiten zu müssen, gleichzeitig erhielten die Fußgänger zwischen den kleinen Pollern eine Überquerungsmöglichkeit. Das Aufstellen der Schilder würde als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch die Sensibilisierung der Autofahrer auf den möglicherweise querenden Verkehr dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1819 Aktenzeichen: 66 2
Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4742 entstanden aus Vorlage: OF 690/3 vom 30.05.2019 Betreff: Spielplatz Butzbacher Straße ohne Spielgeräte Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 In der Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354, wurde berichtet, dass die Grundsanierung des Spielplatzes Butzbacher Straße - Sandbagger und Doppelfederwippe - im Jahr 2018 durchgeführt wird. Im März 2019 wurden jetzt auch die letzten verbliebenen Spielgeräte abgeräumt, sodass sich dort nur noch eine leere Sandfläche befindet. Der Spielplatz ist die Auslauffläche der Kindertageseinrichtung Kirchwiese. Die Eltern sind empört und stehen ungläubig vor dem leeren Sandplatz. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Stellung zu nehmen und die zugesagten Maßnahmen verzögerungsfrei zu veranlassen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird der Spielplatz wieder hergerichtet? 2. Wurden die anderen in der Stellungnahme ST 1354 benannten Maßnahmen umgesetzt? Aufstellung im Detail erwünscht. 3. Warum hat der Magistrat der jetzigen Situation nicht rechtzeitig entgegengewirkt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.04.2017, V 405 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1354 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1895 Aktenzeichen: 67 2
Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4346 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 07.02.2019 Betreff: Reduzierte Einzäunung der Hundewiese im oberen Günthersburgpark Der Magistrat wird gebeten, die Hundewiese im oberen Günthersburgpark in folgender Weise so einzuzäunen, dass sie durch die häufig sehr schnellen Radfahrer aus und in den Kleingartenweg nicht mehr direkt gequert werden kann und die frei laufenden Hunde weitgehend daran gehindert werden, die Wiese zu verlassen. 1. Die Nordseite der Hundewiese wird durch einen durchgehenden Zaun mit einem mittig bis halbrechts über der Hundewiese angebrachten selbst schließenden Tor zum Schutz vor querenden Radfahrern gesichert. 2. Die Ostseite ist schon jetzt durch den Zaun zum Betriebshof geschlossen. 3. Die Westseite der Wiese wird durch einen optisch unauffällig unter den Bäumen und dem Gebüsch verlaufenden durchgehenden Zaun zur Wetteraustraße hin gegen das Weglaufen von Hunden in Richtung Abenteuerspielplatz gesichert. 4. Die Südseite bleibt, gegebenenfalls bis auf ein kleines Zaunstück, das die Südwest-Ecke abschirmt, frei von einer Einzäunung. 5. Die Hundewiese wird insgesamt gelegentlich frisch eingesät und gegebenenfalls mit einer weiteren Bank versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1093 Antrag vom 10.09.2020, OF 939/3 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6670 Aktenzeichen: 67 0
Ideen
Endlich Umzäunung der Hundewiese Wetteraustraße
Die Hundewiese am oberen Ende der Wetteraustraße (gegenüber dem Abenteuerspielplatz) soll dringend endlich eingezäunt werden! Seit mehreren Jahren ist es der Wunsch vieler Menschen - natürlich besonders der Hundebesitzer -, dass diese ausgewiesene (!) Hundewiese bedenkenlos als solche genutzt werden kann. Denn das ist oftmals gar nicht möglich: Kinder spielen dort, Fahrradfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen durchqueren das Gelände. Nervöse Hunde verfolgen diese oftmals und sofort gibt es - unnötigerweise - Streit zwischen den Beteiligten. Hunde mit besonders wenig Impulskontrolle, rennen immer wieder sogar Menschen hinterher, die um die Wiese herumlaufen oder -fahren oder rennen gar quer über die Wetteraustraße, weil dort jemand z.B. mit seinem Hund spazieren geht oder um einem E-Roller nachzujagen. Tatsächlich ist es so, dass viele Leute trotz der Beschilderung noch nicht einmal wissen, dass es sich hier eigentlich um eine Hundewiese handelt und werden ausfällig gegenüber den Hundebesitzern! Um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen, weichen manche Hunderhalter*innen auf den nahegelegenen Fußballplatz des Abenteuerspielplatzes oder den Günthersburgpark aus. Das führt völlig zurecht zu noch mehr Ärger, weil es verboten ist. Die Hundewiese auf der Nibelungenallee hat gezeigt, dass ein solcher Ort gut angenommen wird. Allerdings ist es vielen Menschen zu weit, um dorthin zu laufen oder sie finden die Umgebung der verkehrsreichen Allee nicht sehr attraktiv. Mit der Einzäunung des Grünstreifens auf der oberen Günthersburgallee, wo jetzt eine Bienenwiese entsteht, sollte vermutlich auch erreicht werden, dass er nicht mehr so stark von Hundebesitzer*innen frequentiert wird. Da hiermit aber auch ein sozialer Treffpunkt eingedämmt wurde, spricht es erstrecht dafür, eine bereits bestehende Fläche so auszustatten, dass sie zweckgemäß und sorgenfrei genutzt werden kann. Wird ein Zaun nicht auch Einfriedung genannt? Dem allgemeinen Frieden wäre die Umzäunung der Hundewiese gewiss sehr zuträglich! Und übrigens: Viele Menschen erfreuen sich sehr am Anblick spielender Hunde! Ich bitte daher um Unterstützung der Initiative. Vielen Dank!
Mülleimer aufstellen im Kleingartenweg
An der Bank im Kleingartenweg liegt immer Müll und Kippen. Gerne hier Mülleimer aufstellen.