Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“
Vorlagentyp: A AfD
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anfrage vom 04.05.2016, A 23 Betreff: Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark
"Innovationsquartier" Mit der Vorlage M 83 vom 22.04.2016 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum
Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger
Landstraße/Südlich Wasserpark "Innovationsquartier"). Damit soll der Magistrat u.a. beauftragt werden, zur
Sicherung der Ziele der Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" mit den
Eigentümern der Grundstücke im Bereich "Friedberger Landstraße/Südlich
Wasserpark" bzw. ihrer jeweils Bevollmächtigten städtebauliche Verträge
abzuschließen sowie ein Verlagerungskonzept für die durch die städtebauliche
Planung in Anspruch genommenen Freizeitgärten zu erarbeiten. Planungsziel ist nach Angaben des Magistrats eine
nachhaltige Siedlungsentwicklung im Bereich "Friedberger Landstraße/Südlich
Wasserpark" mit Schaffung von bis zu 1.500 Wohneinheiten sowie Einrichtungen
der erforderlichen Infrastruktur. Im Zuge der Entwicklung soll die Verlagerung
des Abenteuerspielplatzes an einen geeigneten Standort in räumlicher Nähe
innerhalb der Gesamtmaßnahme "Ernst-May-Viertel" geprüft werden. Unklar ist
dabei, nach welchen Kriterien diese Prüfung erfolgen soll, in welchem Gebiet
geprüft wird und wie der Magistrat im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses
zu verfahren gedenkt. Weiterhin ist die derzeit am Ostrand des
Plangebietes bestehenden gartenbauwirtschaftlichen Nutzung überplant. Hierzu
führt der Magistrat aus, dass entgegen den in den ersten Eigentümergesprächen
zunächst verlautbarten Positionen die Eigentümer nunmehr nach weitergehender
Erörterung einer langfristigen Betriebsaufgabe grundsätzlich positiv gegenüber
stehen. Unklar ist dabei, was die Eigentümer zur Änderung ihrer Auffassung
bewegt hat und was sie in diesem Zusammenhang unter "langfristiger
Betriebsaufgabe" verstehen. Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich etwa
8,6 ha mit einer kleinteiligen gärtnerischen Nutzung. Nach Angaben des
Magistrats wird eine Integration der Gärten in die städtebauliche Neuplanung
nicht bzw. nur zu einem sehr geringen Anteil möglich sein. Diese Gärten sollen
daher überbaut werden. Im Gesamtkonzept der Planungsmaßnahmen sollen für diese
wegfallenden Freizeitgärten "soweit wie möglich" Ersatzstandorte geschaffen
werden. Eine vollumfängliche Kompensation kann aller Voraussicht nach nicht
erreicht werden. Der Magistrat führt jedoch nicht aus, was er unter dem Begriff
"soweit wie möglich" versteht und welche potentiellen Standorte für
Ersatzgärten zur Verfügung stehen. Im Bereich des geplanten Innovationsquartiers sind
verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz geplant.
Hierzu gehört auch ein "innovativer Umgang mit Regenwasser". Hierzu gehört nach
Angaben des Magistrats eine Veränderung der "Sichtweise und die Handhabung des
Niederschlagswassers im urbanen Raum" als Folge der die unvermindert
fortschreitenden Flächenversiegelung und deren Auswirkungen auf den natürlichen
Wasserkreislauf. Dies erfordert neue Ansätze in der Quartiersentwicklung beim
Umgang mit Regenwasser. Dabei wird angestrebt, die Niederschläge nicht in die
bestehende Kanalisation einzuleiten, sondern in der Fläche zurückzuhalten, um
sie letztendlich dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Hierdurch
soll nach Angaben des Magistrats das Regenwasser in der Stadt wieder "erlebbar"
gemacht werden. Hier vermisst man jedoch Ansätze, die vom Magistrat beklagte
Flächenversiegelung zu begrenzen. Kritisch zu betrachten ist die durch die Planungen
des Magistrats möglicherweise beeinträchtigte bzw. unterbrochene
Kaltluftschneise. Diese ist städteklimatisch bedeutsam und sichert bislang den
Zustrom der regionalen Winde aus Nord bis Nordost, insbesondere jedoch des
stadtklimatisch wichtigen Wetterauwinds bis weit in das nordöstliche
Stadtgebiet. Eine Bebauung im Bereich dieser Kaltluftschneise ist geeignet,
diese Funktion zu stören bzw. zu beeinträchtigen. Hierzu trägt der Magistrat
vor, dass der von der freien Landschaft rund um den Lohrberg über den Huthpark
bis zur Friedberger Landstraße verlaufende Grünkorridor aufgrund seiner
topographischen Struktur in verschiedene, räumlich abgrenzbare
Kaltluftentstehungsgebiete unterteilt werden könne, deren jeweilige
Kaltluftproduktivität in Abhängigkeit von der Landnutzung ebenso variiert, wie
die Größe und die klimatische Vorbelastung der ihnen jeweils zuzuordnenden
Wirkzonen. Das mit dem Bebauungsplans Nr. 880 erfasste Gebiet korrespondiere
nicht mit den aus Nordosten bzw. dem Huthpark kommenden Kaltluftströmen und sei
daher für die kleinklimatischen Verhältnisse in den zentralen
Siedlungsbereichen Bornheims und des östlichen Nordends ohne Belang. Diese
Ausführungen sind wenig überzeugend, da ein klimatisches System gedanklich
zerlegt wird, um potentielle Auswirkungen nicht erkennbar werden zu lassen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
1. Nach welchen Kriterien prüft der Magistrat die
für die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes in Betracht kommenden
Flächen? 2. Welche konkreten
Flächen hat der Magistrat für den Abenteuerspielplatz in den Blick
genommen? 3. Welche Planung
hat der Magistrat für den Fall, dass sich für die Verlagerung des
Abenteuerspielplatzes kein geeignetes Gelände findet, d.h. der Spielplatz
ersatzlos wegfallen würde? 4. Was hat die Eigentümer des
gartenbauwirtschaftlichen Betriebes dazu bewogen, entgegen ihrer ursprünglichen
Absicht, ihren Betrieb "langfristig" möglicherweise aufzugeben? 5. Was ist in diesem Zusammenhang
unter dem Begriff "langfristig" zu verstehen, v.a. im Hinblick auf die
zeitliche Planung der Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen? 6. Welche Ersatzstandorte hat der
Magistrat für die wegfallenden Freizeitgärten vorgesehen bzw. in die Planung
aufgenommen? 7. Was versteht
der Magistrat unter einem Ersatz der Gärten "soweit wie möglich" (d.h. welcher
prozentuale Anteil der wegfallenden Flächen der Freizeitgärten werden
ersetzt)? 8. Sieht der
Magistrat die vo n ihm beklagte "unvermindert
fortschreitenden Flächenversiegelung" als naturgesetzlich gegeben an oder hat
er Maßnahmen geplant, diese Flächenversieglung zu reduzieren bzw. zu
vermeiden? 9. Falls solche
Planungen zur Vermeidung von Flächenversiegelungen bestehen: wie sehen diese
konkret aus? 10. Was
versteht der Magistrat konkret, wenn er ausführt, das Regenwasser wieder
"erlebbar" zu machen? 11.
Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die Ausführungen des
Magistrats hinsichtlich der Kaltluftschneise und deren gedankliche Zerlegung in
verschiedene Strömungen, die unabhängig voneinander sind? 12. Hat der Magistrat zur Frage der
Kaltluftschneise bzw. deren Beeinträchtigung durch die geplanten Baumaßnahmen
eigene Untersuchungen durchgeführt? 13. Falls 12. zutreffend: mit welchem Ergebnis?
Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83
Bericht des
Magistrats vom 25.07.2016, B 187
Versandpaket: 11.05.2016