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Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark „Innovationsquartier“

Vorlagentyp: A AfD

Inhalt

S A C H S T A N D : Anfrage vom 04.05.2016, A 23 Betreff: Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark "Innovationsquartier" Mit der Vorlage M 83 vom 22.04.2016 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 880 (Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark "Innovationsquartier"). Damit soll der Magistrat u.a. beauftragt werden, zur Sicherung der Ziele der Entwicklung des "Ernst-May-Viertels" mit den Eigentümern der Grundstücke im Bereich "Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" bzw. ihrer jeweils Bevollmächtigten städtebauliche Verträge abzuschließen sowie ein Verlagerungskonzept für die durch die städtebauliche Planung in Anspruch genommenen Freizeitgärten zu erarbeiten. Planungsziel ist nach Angaben des Magistrats eine nachhaltige Siedlungsentwicklung im Bereich "Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" mit Schaffung von bis zu 1.500 Wohneinheiten sowie Einrichtungen der erforderlichen Infrastruktur. Im Zuge der Entwicklung soll die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes an einen geeigneten Standort in räumlicher Nähe innerhalb der Gesamtmaßnahme "Ernst-May-Viertel" geprüft werden. Unklar ist dabei, nach welchen Kriterien diese Prüfung erfolgen soll, in welchem Gebiet geprüft wird und wie der Magistrat im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verfahren gedenkt. Weiterhin ist die derzeit am Ostrand des Plangebietes bestehenden gartenbauwirtschaftlichen Nutzung überplant. Hierzu führt der Magistrat aus, dass entgegen den in den ersten Eigentümergesprächen zunächst verlautbarten Positionen die Eigentümer nunmehr nach weitergehender Erörterung einer langfristigen Betriebsaufgabe grundsätzlich positiv gegenüber stehen. Unklar ist dabei, was die Eigentümer zur Änderung ihrer Auffassung bewegt hat und was sie in diesem Zusammenhang unter "langfristiger Betriebsaufgabe" verstehen. Innerhalb des Planungsgebietes befinden sich etwa 8,6 ha mit einer kleinteiligen gärtnerischen Nutzung. Nach Angaben des Magistrats wird eine Integration der Gärten in die städtebauliche Neuplanung nicht bzw. nur zu einem sehr geringen Anteil möglich sein. Diese Gärten sollen daher überbaut werden. Im Gesamtkonzept der Planungsmaßnahmen sollen für diese wegfallenden Freizeitgärten "soweit wie möglich" Ersatzstandorte geschaffen werden. Eine vollumfängliche Kompensation kann aller Voraussicht nach nicht erreicht werden. Der Magistrat führt jedoch nicht aus, was er unter dem Begriff "soweit wie möglich" versteht und welche potentiellen Standorte für Ersatzgärten zur Verfügung stehen. Im Bereich des geplanten Innovationsquartiers sind verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz geplant. Hierzu gehört auch ein "innovativer Umgang mit Regenwasser". Hierzu gehört nach Angaben des Magistrats eine Veränderung der "Sichtweise und die Handhabung des Niederschlagswassers im urbanen Raum" als Folge der die unvermindert fortschreitenden Flächenversiegelung und deren Auswirkungen auf den natürlichen Wasserkreislauf. Dies erfordert neue Ansätze in der Quartiersentwicklung beim Umgang mit Regenwasser. Dabei wird angestrebt, die Niederschläge nicht in die bestehende Kanalisation einzuleiten, sondern in der Fläche zurückzuhalten, um sie letztendlich dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zuzuführen. Hierdurch soll nach Angaben des Magistrats das Regenwasser in der Stadt wieder "erlebbar" gemacht werden. Hier vermisst man jedoch Ansätze, die vom Magistrat beklagte Flächenversiegelung zu begrenzen. Kritisch zu betrachten ist die durch die Planungen des Magistrats möglicherweise beeinträchtigte bzw. unterbrochene Kaltluftschneise. Diese ist städteklimatisch bedeutsam und sichert bislang den Zustrom der regionalen Winde aus Nord bis Nordost, insbesondere jedoch des stadtklimatisch wichtigen Wetterauwinds bis weit in das nordöstliche Stadtgebiet. Eine Bebauung im Bereich dieser Kaltluftschneise ist geeignet, diese Funktion zu stören bzw. zu beeinträchtigen. Hierzu trägt der Magistrat vor, dass der von der freien Landschaft rund um den Lohrberg über den Huthpark bis zur Friedberger Landstraße verlaufende Grünkorridor aufgrund seiner topographischen Struktur in verschiedene, räumlich abgrenzbare Kaltluftentstehungsgebiete unterteilt werden könne, deren jeweilige Kaltluftproduktivität in Abhängigkeit von der Landnutzung ebenso variiert, wie die Größe und die klimatische Vorbelastung der ihnen jeweils zuzuordnenden Wirkzonen. Das mit dem Bebauungsplans Nr. 880 erfasste Gebiet korrespondiere nicht mit den aus Nordosten bzw. dem Huthpark kommenden Kaltluftströmen und sei daher für die kleinklimatischen Verhältnisse in den zentralen Siedlungsbereichen Bornheims und des östlichen Nordends ohne Belang. Diese Ausführungen sind wenig überzeugend, da ein klimatisches System gedanklich zerlegt wird, um potentielle Auswirkungen nicht erkennbar werden zu lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Nach welchen Kriterien prüft der Magistrat die für die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes in Betracht kommenden Flächen? 2. Welche konkreten Flächen hat der Magistrat für den Abenteuerspielplatz in den Blick genommen? 3. Welche Planung hat der Magistrat für den Fall, dass sich für die Verlagerung des Abenteuerspielplatzes kein geeignetes Gelände findet, d.h. der Spielplatz ersatzlos wegfallen würde? 4. Was hat die Eigentümer des gartenbauwirtschaftlichen Betriebes dazu bewogen, entgegen ihrer ursprünglichen Absicht, ihren Betrieb "langfristig" möglicherweise aufzugeben? 5. Was ist in diesem Zusammenhang unter dem Begriff "langfristig" zu verstehen, v.a. im Hinblick auf die zeitliche Planung der Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen? 6. Welche Ersatzstandorte hat der Magistrat für die wegfallenden Freizeitgärten vorgesehen bzw. in die Planung aufgenommen? 7. Was versteht der Magistrat unter einem Ersatz der Gärten "soweit wie möglich" (d.h. welcher prozentuale Anteil der wegfallenden Flächen der Freizeitgärten werden ersetzt)? 8. Sieht der Magistrat die vo n ihm beklagte "unvermindert fortschreitenden Flächenversiegelung" als naturgesetzlich gegeben an oder hat er Maßnahmen geplant, diese Flächenversieglung zu reduzieren bzw. zu vermeiden? 9. Falls solche Planungen zur Vermeidung von Flächenversiegelungen bestehen: wie sehen diese konkret aus? 10. Was versteht der Magistrat konkret, wenn er ausführt, das Regenwasser wieder "erlebbar" zu machen? 11. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die Ausführungen des Magistrats hinsichtlich der Kaltluftschneise und deren gedankliche Zerlegung in verschiedene Strömungen, die unabhängig voneinander sind? 12. Hat der Magistrat zur Frage der Kaltluftschneise bzw. deren Beeinträchtigung durch die geplanten Baumaßnahmen eigene Untersuchungen durchgeführt? 13. Falls 12. zutreffend: mit welchem Ergebnis? Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B 187 Versandpaket: 11.05.2016