Genehmigung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage NR 392 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Begründung
A. Allgemeines
Das Ziel von Inklusion ist, allen Menschen - unabhängig von etwaigen Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen - die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dies gilt auch für den Bildungsbereich (vgl. Art. 1 und 24 UN-Behindertenrechtskonvention). Inklusion hat den Anspruch, auf der Grundlage der Chancengerechtigkeit allen Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Entfaltung zu bieten. Dieser Anspruch geht weit über das Thema einer baulichen Barrierefreiheit hinaus. Er entspricht den Anforderungen einer Pädagogik, die auf die Unterschiedlichkeit von Kindern und Jugendlichen individuell eingeht. Zeitgemäße inklusive Schulen verfügen über eine ausgeprägte Lern- und Unterrichtskultur in und mit heterogenen Gruppen. Dafür benötigen sie andere bzw. anders verteilte Ressourcen als herkömmliche Schulen: für individuelle Differenzierungs- und Rückzugsmöglichkeiten; für Unterrichtsarrangements z. B. in Klein- oder Großgruppen; für Beratungs- und ganztägige Betreuungsangebote; für die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams; für die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit hohem Assistenzbedarf sowie für gemeinschaftliche Aktivitäten am Lern- und Lebensort Schule. Die Lernumgebungen sollen variabel, möglichst einfach, intuitiv und unter Berücksichtigung unterschiedlicher sensorischer Fähigkeiten zu nutzen sein. Alle relevanten Informationen zur Orientierung sind möglichst so zu gestalten, dass sie mit mindestens zwei Sinnen wahrnehmbar sind ("Mehr-Sinne-Prinzip"). Auf der Grundlage veränderter Lernsettings und deren Übertragung auf entsprechende Raum-Zeit-Konzepte werden räumliche Organisationsmodelle entwickelt, die die besonderen Anforderungen der Inklusion architektonisch beantworten, ohne zu separieren. Gleiches gilt für die Freiflächen einer Schule.