Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 161 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgende Punkte in die Kooperationsverein-barung mit aufgenommen werden:
- Die für Frankfurt vorgesehene Zuweisung von Lehrerstellen ist dahin gehend zu überprüfen, ob sie ausreicht, um die Gleichbehandlung mit der Region herzustellen. Wenn nicht, ist entsprechend nach zu verhandeln.
- An jeder inklusiv arbeitenden Schule soll eine sonderpädagogische Grundversorgung eingerichtet werden, d. h. im Kollegium jeder Schule muss mindestens eine Lehrkraft sein, die auch eine sonderpädagogische Ausbildung hat und dafür eine ausreichende Entlastung erhält.
- Zu dieser Grundversorgung gehört auch die Möglichkeit, kleinere Klassen zu bilden oder die Unterrichtszeiten flexibel zu gestalten.
- Das Jugend- und Sozialamt muss rechtzeitig beteiligt werden, wenn Integrationshelfer benötigt werden. Dies kann z. B. über eine Einbindung in die Förderausschüsse geschehen. Die weiteren Verwaltungsabläufe müssen vereinfacht werden.
- Einer Umverteilung von Ressourcen aus den Programmen "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte Hauptschule" von den Hauptschulen bzw. Realschulen zu den inklusiv arbeitenden Schulen wird nicht zugestimmt. Vielmehr sollen analog zu dem Sozialindex der Hessischen Landesregierung Bildungsregionen mit hohem Bedarf zusätzliche Ressourcen erhalten.
- Alle künftig anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen ein Inklusionskonzept beinhalten - dies gilt auch für Gymnasien und Realschulen. Für alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen gilt außerdem, dass eine sonderpädagogische Fachkraft aus einem regionalen Beratungs-und Förderzentrum in die Planungen einbezogen wird, die auf die räumlichen Bedarfe inklusiver Schularbeit achtet, z. B. für die Teamarbeit.
- Angestrebt wird eine flächendeckende Versorgung aller Stadtteile. Die Kooperationsverein-barung muss einen Zeitplan enthalten, nachdem auch die Bildungsregionen Nord, Ost und Mitte entsprechend umgestaltet werden.
- Die regionalen Beratungs-und Förderzentren arbeiten künftig nach geographischen Schwerpunkten und nicht mehr nach Art der Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler. Auch für den Inklusionsverbund Nord sowie die Bildungsregion Ost sollen bereits jetzt regionale Koordinierungsplattformen eingerichtet werden.
- Alle inklusiv arbeitenden Grundschulen sollen vorzugsweise zu Ganztagsschulen nach Profil 2 ausgebaut werden. Alle inklusiv arbeitenden, weiterführenden Schulen sollen bevorzugt zu Ganztagsschulen nach Profil 3 ausgebaut werden.
- Es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das integriert, ganztägig und inklusiv arbeitende Schulen auszeichnet als Vorreiter für die weitere Entwicklung. Durch die Förderung erhalten sie die Möglichkeit, sich in einem Schulverbund zu organisieren, in dem Kinder von der Kita bis zum Abitur inklusiv unterrichtet werden. In diesem Rahmen sollen auch die bestehenden GU-Schulen als Modellschulen weiterentwickelt werden unter Beibehaltung der jetzigen GU-Lehrkräfte. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Staatlichen Schulamt entsprechend ins Benehmen zu setzen, um die genannten Punkte in die Kooperationsvereinbarung und das zu erarbeitende Umsetzungskonzept aufzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2014, NR 1045
Betreff: Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 161 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgende Punkte in die Kooperationsverein-barung mit aufgenommen werden:
- Die für Frankfurt vorgesehene Zuweisung von Lehrerstellen ist dahin gehend zu überprüfen, ob sie ausreicht, um die Gleichbehandlung mit der Region herzustellen. Wenn nicht, ist entsprechend nach zu verhandeln.
- An jeder inklusiv arbeitenden Schule soll eine sonderpädagogische Grundversorgung eingerichtet werden, d. h. im Kollegium jeder Schule muss mindestens eine Lehrkraft sein, die auch eine sonderpädagogische Ausbildung hat und dafür eine ausreichende Entlastung erhält.
- Zu dieser Grundversorgung gehört auch die Möglichkeit, kleinere Klassen zu bilden oder die Unterrichtszeiten flexibel zu gestalten.
- Das Jugend- und Sozialamt muss rechtzeitig beteiligt werden, wenn Integrationshelfer benötigt werden. Dies kann z. B. über eine Einbindung in die Förderausschüsse geschehen. Die weiteren Verwaltungsabläufe müssen vereinfacht werden.
- Einer Umverteilung von Ressourcen aus den Programmen "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte Hauptschule" von den Hauptschulen bzw. Realschulen zu den inklusiv arbeitenden Schulen wird nicht zugestimmt. Vielmehr sollen analog zu dem Sozialindex der Hessischen Landesregierung Bildungsregionen mit hohem Bedarf zusätzliche Ressourcen erhalten.
- Alle künftig anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen ein Inklusionskonzept beinhalten - dies gilt auch für Gymnasien und Realschulen. Für alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen gilt außerdem, dass eine sonderpädagogische Fachkraft aus einem regionalen Beratungs-und Förderzentrum in die Planungen einbezogen wird, die auf die räumlichen Bedarfe inklusiver Schularbeit achtet, z. B. für die Teamarbeit.
- Angestrebt wird eine flächendeckende Versorgung aller Stadtteile. Die Kooperationsverein-barung muss einen Zeitplan enthalten, nachdem auch die Bildungsregionen Nord, Ost und Mitte entsprechend umgestaltet werden.
- Die regionalen Beratungs-und Förderzentren arbeiten künftig nach geographischen Schwerpunkten und nicht mehr nach Art der Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler. Auch für den Inklusionsverbund Nord sowie die Bildungsregion Ost sollen bereits jetzt regionale Koordinierungsplattformen eingerichtet werden.
- Alle inklusiv arbeitenden Grundschulen sollen vorzugsweise zu Ganztagsschulen nach Profil 2 ausgebaut werden. Alle inklusiv arbeitenden, weiterführenden Schulen sollen bevorzugt zu Ganztagsschulen nach Profil 3 ausgebaut werden.
- Es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das integriert, ganztägig und inklusiv arbeitende Schulen auszeichnet als Vorreiter für die weitere Entwicklung. Durch die Förderung erhalten sie die Möglichkeit, sich in einem Schulverbund zu organisieren, in dem Kinder von der Kita bis zum Abitur inklusiv unterrichtet werden. In diesem Rahmen sollen auch die bestehenden GU-Schulen als Modellschulen weiterentwickelt werden unter Beibehaltung der jetzigen GU-Lehrkräfte. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Staatlichen Schulamt entsprechend ins Benehmen zu setzen, um die genannten Punkte in die Kooperationsvereinbarung und das zu erarbeitende Umsetzungskonzept aufzunehmen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 161
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
22
KAV
TO I, TOP 2
1. Die Vorlage M 161 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1045 wird zugestimmt.
Sitzung
34
Ausschusses für Bildung und Integration
TO I, TOP 10
1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Römer
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler
Sitzung
35
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 4
1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Römer
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler
Sitzung
36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 14
1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne FDP Römer
Ablehnung:
SPD Linke Freie Wähler REP ÖkoLinX-ARL
Sitzung
24
Jugendhilfeausschusses
TO I, TOP 37
Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en): § 5277,
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