Erfolgreiche Inklusion braucht Infrastruktur
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 161 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgende Punkte in die Kooperationsverein-barung mit aufgenommen werden:
- Die für Frankfurt vorgesehene Zuweisung von Lehrerstellen ist dahin gehend zu überprüfen, ob sie ausreicht, um die Gleichbehandlung mit der Region herzustellen. Wenn nicht, ist entsprechend nach zu verhandeln.
- An jeder inklusiv arbeitenden Schule soll eine sonderpädagogische Grundversorgung eingerichtet werden, d. h. im Kollegium jeder Schule muss mindestens eine Lehrkraft sein, die auch eine sonderpädagogische Ausbildung hat und dafür eine ausreichende Entlastung erhält.
- Zu dieser Grundversorgung gehört auch die Möglichkeit, kleinere Klassen zu bilden oder die Unterrichtszeiten flexibel zu gestalten.
- Das Jugend- und Sozialamt muss rechtzeitig beteiligt werden, wenn Integrationshelfer benötigt werden. Dies kann z. B. über eine Einbindung in die Förderausschüsse geschehen. Die weiteren Verwaltungsabläufe müssen vereinfacht werden.
- Einer Umverteilung von Ressourcen aus den Programmen "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte Hauptschule" von den Hauptschulen bzw. Realschulen zu den inklusiv arbeitenden Schulen wird nicht zugestimmt. Vielmehr sollen analog zu dem Sozialindex der Hessischen Landesregierung Bildungsregionen mit hohem Bedarf zusätzliche Ressourcen erhalten.
- Alle künftig anstehenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen ein Inklusionskonzept beinhalten - dies gilt auch für Gymnasien und Realschulen. Für alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen gilt außerdem, dass eine sonderpädagogische Fachkraft aus einem regionalen Beratungs-und Förderzentrum in die Planungen einbezogen wird, die auf die räumlichen Bedarfe inklusiver Schularbeit achtet, z. B. für die Teamarbeit.
- Angestrebt wird eine flächendeckende Versorgung aller Stadtteile. Die Kooperationsverein-barung muss einen Zeitplan enthalten, nachdem auch die Bildungsregionen Nord, Ost und Mitte entsprechend umgestaltet werden.
- Die regionalen Beratungs-und Förderzentren arbeiten künftig nach geographischen Schwerpunkten und nicht mehr nach Art der Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler. Auch für den Inklusionsverbund Nord sowie die Bildungsregion Ost sollen bereits jetzt regionale Koordinierungsplattformen eingerichtet werden.
- Alle inklusiv arbeitenden Grundschulen sollen vorzugsweise zu Ganztagsschulen nach Profil 2 ausgebaut werden. Alle inklusiv arbeitenden, weiterführenden Schulen sollen bevorzugt zu Ganztagsschulen nach Profil 3 ausgebaut werden.
- Es wird ein Förderprogramm aufgelegt, das integriert, ganztägig und inklusiv arbeitende Schulen auszeichnet als Vorreiter für die weitere Entwicklung. Durch die Förderung erhalten sie die Möglichkeit, sich in einem Schulverbund zu organisieren, in dem Kinder von der Kita bis zum Abitur inklusiv unterrichtet werden. In diesem Rahmen sollen auch die bestehenden GU-Schulen als Modellschulen weiterentwickelt werden unter Beibehaltung der jetzigen GU-Lehrkräfte. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Staatlichen Schulamt entsprechend ins Benehmen zu setzen, um die genannten Punkte in die Kooperationsvereinbarung und das zu erarbeitende Umsetzungskonzept aufzunehmen.
Inhalt
S A C H S T A N D : Antrag vom
15.10.2014, NR 1045 Betreff: Erfolgreiche Inklusion braucht
Infrastruktur Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der M 161 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass
folgende Punkte in die Kooperationsverein-barung mit aufgenommen werden:
1. Die für Frankfurt vorgesehene Zuweisung von
Lehrerstellen ist dahin gehend zu überprüfen, ob sie ausreicht, um die
Gleichbehandlung mit der Region herzustellen. Wenn nicht, ist entsprechend nach
zu verhandeln. 2. An jeder inklusiv arbeitenden
Schule soll eine sonderpädagogische Grundversorgung eingerichtet werden, d. h.
im Kollegium jeder Schule muss mindestens eine Lehrkraft sein, die auch eine
sonderpädagogische Ausbildung hat und dafür eine ausreichende Entlastung
erhält. 3. Zu dieser Grundversorgung gehört
auch die Möglichkeit, kleinere Klassen zu bilden oder die Unterrichtszeiten
flexibel zu gestalten. 4. Das Jugend- und Sozialamt muss rechtzeitig
beteiligt werden, wenn Integrationshelfer benötigt werden. Dies kann z. B. über
eine Einbindung in die Förderausschüsse geschehen. Die weiteren
Verwaltungsabläufe müssen vereinfacht werden. 5. Einer Umverteilung von Ressourcen aus den
Programmen "Jugendhilfe in der Schule", "Sternpiloten" und "Praxisorientierte
Hauptschule" von den Hauptschulen bzw. Realschulen zu den inklusiv arbeitenden
Schulen wird nicht zugestimmt. Vielmehr sollen analog zu dem Sozialindex der
Hessischen Landesregierung Bildungsregionen mit hohem Bedarf zusätzliche
Ressourcen erhalten. 6. Alle künftig anstehenden Bau- und
Sanierungsmaßnahmen sollen ein Inklusionskonzept beinhalten - dies gilt auch
für Gymnasien und Realschulen. Für alle Bau- und Sanierungsmaßnahmen gilt
außerdem, dass eine sonderpädagogische Fachkraft aus einem regionalen
Beratungs-und Förderzentrum in die Planungen einbezogen wird, die auf die
räumlichen Bedarfe inklusiver Schularbeit achtet, z. B. für die Teamarbeit.
7. Angestrebt wird eine flächendeckende Versorgung
aller Stadtteile. Die Kooperationsverein-barung muss einen Zeitplan enthalten,
nachdem auch die Bildungsregionen Nord, Ost und Mitte entsprechend umgestaltet
werden. 8. Die regionalen Beratungs-und
Förderzentren arbeiten künftig nach geographischen Schwerpunkten und nicht mehr
nach Art der Beeinträchtigung der Schülerinnen und Schüler. Auch für den
Inklusionsverbund Nord sowie die Bildungsregion Ost sollen bereits jetzt
regionale Koordinierungsplattformen eingerichtet werden. 9. Alle inklusiv arbeitenden Grundschulen sollen
vorzugsweise zu Ganztagsschulen nach Profil 2 ausgebaut werden. Alle inklusiv
arbeitenden, weiterführenden Schulen sollen bevorzugt zu Ganztagsschulen nach
Profil 3 ausgebaut werden. 10. Es wird ein Förderprogramm
aufgelegt, das integriert, ganztägig und inklusiv arbeitende Schulen
auszeichnet als Vorreiter für die weitere Entwicklung. Durch die Förderung
erhalten sie die Möglichkeit, sich in einem Schulverbund zu organisieren, in
dem Kinder von der Kita bis zum Abitur inklusiv unterrichtet werden. In diesem
Rahmen sollen auch die bestehenden GU-Schulen als Modellschulen
weiterentwickelt werden unter Beibehaltung der jetzigen GU-Lehrkräfte. Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem
Staatlichen Schulamt entsprechend ins Benehmen zu setzen, um die genannten
Punkte in die Kooperationsvereinbarung und das zu erarbeitende
Umsetzungskonzept aufzunehmen. Antragsteller:
SPD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Sylvia
Weber Stadtv.
Mike Josef
Stadtv. Anna Latsch
Stadtv. Rita
Streb-Hesse Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.09.2014, M 161
dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 20.02.2015, B 78 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 22.10.2014 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung
der KAV am 03.11.2014, TO I, TOP 2
Beschluss: 1. Die Vorlage
M 161 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1045 wird zugestimmt.
34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 10.11.2014, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 161 = Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561, NR 1045
und OA 561 = Annahme) REP (M 161, NR 1045 und OA 561 = Ablehnung)
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO I, TOP 14
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom
04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung)
24.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.12.2014, TO I, TOP 37
Beschluss: Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Beschlussausfertigung(en):
§ 5277, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 40 1