Modellregion Inklusion - schnellstmöglich Klarheit schaffen
Begründung
Klarheit schaffen Der Magistratsvortrag M 6 wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Insbesondere wird die fehlende Substanz dieser Vorlage dafür sorgen, dass die betroffenen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen noch weitere zwei Jahre verunsichert sind und die Auswirkungen dieser unzulänglichen Inklusionsverordnung alleine tragen müssen. Je schneller der Magistrat Klarheit schafft, desto eher besteht die Chance, dass Inklusion von Kindern mit Förderbedarf auch wirklich gelingt. Und dies sollte das Ziel aller im Römer vertretenen Fraktionen sein. Um gleichzeitig mit dem Schulentwicklungsplan zum Schuljahr 2015/2016 an den Start gehen zu können - dessen Beschlussfassung laut M6 parallel zum Beschluss der Modellregion Inklusion erfolgen soll - ist ein zeitlicher Vorlauf nötig, so dass beide Konzepte spätestens im Herbst 2014 vorliegen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 6 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat bis zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ein Konzept vorlegt, das die folgenden Fragen beantwortet:
- Wie sollen die Grundstrukturen der Modellregion aussehen?
- a)Soll die Struktur des Inklusionsverbunds Nord oder der Pilotregion Süd auf die Modellregion übertragen werden?
- b)Wie beurteilt der Magistrat in diesem Zusammenhang, dass an der Pilotregion Süd noch keine weiterführende Schule teilnimmt?
- c)Bis wann plant der Magistrat, die endgültige Ausbaustufe der Pilotregion Süd erreicht zu haben?
- Wie werden die Erfahrungen der allgemeinbildenden Schulen aus dem ersten Jahr der Inklusionsverordnung des Landes Hessen, die im Bericht B 551/2013 dargelegt sind, in die Struktur aufgenommen?
- Wie konkret soll die angestrebte "Anpassung der stationären Fördersysteme" erfolgen?
- a)Trifft es zu, dass die Bürgermeister-Grimm-Schule und die Karl-Oppermann-Schule als Förderschulen auslaufen, aber ihr Förderzentrum weiterführen sollen?
- b)Trifft es zu, dass die Casinoschule als Förderschule erhalten bleibt, aber ihr Förderzentrum aufgeben soll?
- c)Hält es der Magistrat für sinnvoll, Förderschulen und Förderzentren in dieser Form voneinander zu trennen?
- Trifft es zu, dass das Personal der auslaufenden Förderschulen bis zum Schuljahr 2019/20202 sukzessive in einen zentralen Stellenpool überführt werden soll?
- a)Wenn ja, wird dieser Stellenpool dann direkt dem Stadtschulamt zugeordnet?
- b)Oder soll das Personal in die Förderzentren eingegliedert werden?
- c)Wie steht der Magistrat zu der Forderung der allgemeinbildenden Schulen, die Förderlehrer jeweils wieder - wie vor der Inklusionsverordnung - in ihr eigenes Kollegium zu integrieren?
- d)Wann gedenkt der Magistrat die Personalräte zu informieren?
- Wie soll die Verteilung der für Frankfurt insgesamt bewilligten Förderstunden auf die einzelnen Förderzentren erfolgen, die diese dann den Kindern mit Förderbedarf zuteilen?
- Wer soll diese Verteilung koordinieren und was gedenkt der Magistrat zu tun, wenn die Förderstunden nicht ausreichen, um den vorhandenen Bedarf zu decken (wie in 2013 bereits geschehen)?
- Wie will der Magistrat die "Partizipation von Eltern, Schulen und Verbänden" gewährleisten?
- Ist der Magistrat bereit, sich gegenüber der schwarz-grünen Landesregierung dafür einzusetzen, dass der Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz gestrichen wird (§54 HSchG)?
Inhalt
Antrag vom 22.01.2014, NR 779
Betreff: Modellregion Inklusion - schnellstmöglich Klarheit schaffen Der Magistratsvortrag M 6 wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Insbesondere wird die fehlende Substanz dieser Vorlage dafür sorgen, dass die betroffenen Förderschulen und allgemeinbildenden Schulen noch weitere zwei Jahre verunsichert sind und die Auswirkungen dieser unzulänglichen Inklusionsverordnung alleine tragen müssen. Je schneller der Magistrat Klarheit schafft, desto eher besteht die Chance, dass Inklusion von Kindern mit Förderbedarf auch wirklich gelingt. Und dies sollte das Ziel aller im Römer vertretenen Fraktionen sein. Um gleichzeitig mit dem Schulentwicklungsplan zum Schuljahr 2015/2016 an den Start gehen zu können - dessen Beschlussfassung laut M6 parallel zum Beschluss der Modellregion Inklusion erfolgen soll - ist ein zeitlicher Vorlauf nötig, so dass beide Konzepte spätestens im Herbst 2014 vorliegen müssen. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 6 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat bis zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 ein Konzept vorlegt, das die folgenden Fragen beantwortet:
- Wie sollen die Grundstrukturen der Modellregion aussehen?
- a)Soll die Struktur des Inklusionsverbunds Nord oder der Pilotregion Süd auf die Modellregion übertragen werden?
- b)Wie beurteilt der Magistrat in diesem Zusammenhang, dass an der Pilotregion Süd noch keine weiterführende Schule teilnimmt?
- c)Bis wann plant der Magistrat, die endgültige Ausbaustufe der Pilotregion Süd erreicht zu haben?
- Wie werden die Erfahrungen der allgemeinbildenden Schulen aus dem ersten Jahr der Inklusionsverordnung des Landes Hessen, die im Bericht B 551/2013 dargelegt sind, in die Struktur aufgenommen?
- Wie konkret soll die angestrebte "Anpassung der stationären Fördersysteme" erfolgen?
- a)Trifft es zu, dass die Bürgermeister-Grimm-Schule und die Karl-Oppermann-Schule als Förderschulen auslaufen, aber ihr Förderzentrum weiterführen sollen?
- b)Trifft es zu, dass die Casinoschule als Förderschule erhalten bleibt, aber ihr Förderzentrum aufgeben soll?
- c)Hält es der Magistrat für sinnvoll, Förderschulen und Förderzentren in dieser Form voneinander zu trennen?
- Trifft es zu, dass das Personal der auslaufenden Förderschulen bis zum Schuljahr 2019/20202 sukzessive in einen zentralen Stellenpool überführt werden soll?
- a)Wenn ja, wird dieser Stellenpool dann direkt dem Stadtschulamt zugeordnet?
- b)Oder soll das Personal in die Förderzentren eingegliedert werden?
- c)Wie steht der Magistrat zu der Forderung der allgemeinbildenden Schulen, die Förderlehrer jeweils wieder - wie vor der Inklusionsverordnung - in ihr eigenes Kollegium zu integrieren?
- d)Wann gedenkt der Magistrat die Personalräte zu informieren?
- Wie soll die Verteilung der für Frankfurt insgesamt bewilligten Förderstunden auf die einzelnen Förderzentren erfolgen, die diese dann den Kindern mit Förderbedarf zuteilen?
- Wer soll diese Verteilung koordinieren und was gedenkt der Magistrat zu tun, wenn die Förderstunden nicht ausreichen, um den vorhandenen Bedarf zu decken (wie in 2013 bereits geschehen)?
- Wie will der Magistrat die "Partizipation von Eltern, Schulen und Verbänden" gewährleisten?
- Ist der Magistrat bereit, sich gegenüber der schwarz-grünen Landesregierung dafür einzusetzen, dass der Ressourcenvorbehalt aus dem Schulgesetz gestrichen wird (§54 HSchG)?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
Reden im Parlament
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