Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M
161 Betreff:
Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 30.01.2014, § 4145 (M 6) 1. Dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung (s.
Anlage) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main über die
Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main wird
zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die
Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen abzuschließen. 3. Der Magistrat wird weiterhin
beauftragt, die damit verbundenen schulplanerischen Organisationsmaßnahmen gem.
§ 146 Hessischen Schulgesetz vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.01.2014 den
Beschluss gefasst (§ 4145), dass sich die Stadt Frankfurt am Main beim Land
Hessen als Modellregion für Inklusive Schulentwicklung bewirbt. Die rechtliche Grundlage für die inklusive
Schulentwicklung in Frankfurt am Main ist die in 2009 von Deutschland
ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das zum 01. August 2011
in Kraft getretene Hessische Schulgesetz (HSchG) sowie die zum 15. Mai 2012
beschlossene Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder
Behinderungen (VOSB). Der anliegende Entwurf der Kooperationsvereinbarung
mit dem Hessischen Kultusministerium regelt die Einrichtung einer Modellregion
für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main ab dem Schuljahr
2015/2016. In der Kooperationsvereinbarung wird
zum einen der geplante Umgestaltungsprozess der Frankfurter Schullandschaft in
Richtung Inklusion skizziert, zum anderen werden die hierfür erforderlichen
Leistungen festgehalten, die sowohl das Land Hessen als auch die Stadt
Frankfurt am Main zu erbringen haben. Darüber hinaus weist die Kooperationsvereinbarung
darauf hin, dass nach der Unterzeichnung unter der Federführung des Staatlichen
Schulamtes Frankfurt und unter Beteiligung der Schulen eine Gesamtkonzeption
entwickelt wird. Zudem unterstreicht die Kooperationsvereinbarung die
gemeinsame staatlich-kommunale Verantwortung für das Projekt "Modellregion für
Inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main". Die Schulentwicklungsplanung 2015-2019 wird aktuell
in breiter Beteiligung durch verschiedene Fachleute und Akteursgruppen aus dem
Bildungsbereich sowie der Politik und Verwaltung gestaltet. Dieser
Beteiligungsprozess "Frankfurt macht Schule" hat in der Phase der
Konzeptionsentwicklung für den Schulentwicklungsplan richtungsweisende
Gestaltungsprinzipien hervorgebracht, die auch für die inklusive
Schulentwicklung von Relevanz sind. So ist einer der Leitsätze,
Schulentwicklung ‚vom Kind her' zu denken, statt aus dem Blick bestehender
Strukturen. Ein weiterer ist, die positiven Erfahrungen aus dem Gemeinsamen
Unterricht (GU) in das Konzept der Inklusion zu integrieren und Profilbildungen
auf dem Weg zur Inklusion zu fördern. Ein dritter Leitsatz ist, die Kooperation
von Schulen untereinander und mit anderen Institutionen sowie eine
multiprofessionelle Zusammenarbeit vor Ort zu unterstützen. Die vorliegende Kooperationsvereinbarung zur
Umsetzung der Modellregion folgt diesen Prinzipien und nimmt konkrete
Maßnahmenvorschläge aus dem Konzeptwerkraum auf. Dass die Bewerbung als
Modellregion Inklusion des Landes zeitlich vor der Verabschiedung des
Schulentwicklungsplans geschehen soll, wurde in dem Beteiligungsprozess
ebenfalls kommuniziert und akzeptiert. Zur Entwicklung der inklusiven Bildung ist eine
Umlenkung der sonderpädagogischen Ressource aus den ‚stationären Systemen der
Förderschullandschaft' in die inklusive Beschulung an den Regelschulen
vorgesehen. Konkret bedeutet das, dass die Lehrerinnen und Lehrer in den
Regelschulen durch Förderschullehrerinnen und -lehrer unterstützt werden. So
kommt die wichtige sonderpädagogische Kompetenz, um die gesetzlich verankerte
inklusive Beschulung aller Kinder und Jugendlichen zu erfüllen, an die
Regelschulen. Ziel dieser Ressourcenumlenkung ist es, allen Elternanfragen auf
inklusive Beschulung ihrer Kinder in einer allgemeinen Schule nachzukommen und
so das Recht der UN-Behindertenkonvention umzusetzen. Die Wahlfreiheit für
Eltern zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung
an einer Förderschule bleibt bestehen. Bei den geplanten ersten Schritten des
Umsteuerungsprozesses hin zur Inklusion werden zunächst die Förderschwerpunkte
Lernen und Sprache in den Fokus genommen, da hier die Anschlussfähigkeit an
eine Regelschule nach Einschätzung der Fachleute und Prozessbeteiligten am
höchsten ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Kinder, deren Eltern das
Recht auf inklusive Beschulung ihres Kindes an einer Regelschule wahrnehmen
wollen, diese Möglichkeit auch erhalten. Und zudem gilt, dass perspektivisch
alle Förderschwerpunkte auf dem Weg zur Inklusion unterstützt werden. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass
Frankfurt verschiedene Modelle auf dem Weg zur Inklusion beschreitet. Diese
verschiedenen Wege sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, um
Gelingensbedingungen und für die weitere Fortentwicklung der inklusiven
Beschulung zu gewinnen und so über die Modellphase hinaus den bestmöglichen Weg
zur Inklusion weiterzuverfolgen. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen und Sprach-heilförderung, die aktuell im herkömmlichen
Sinne als stationäre Förderschulsysteme arbeiten, schrittweise umgewandelt, um
mit ihrer sonderpädagogischen Ressource die Regelschule zu stärken. Diese Umwandlung soll in verschiedenen Varianten
erfolgen. Eine Variante ist die Umwandlung von bisherigen Förderschulen zu
Regelschulen. Eine andere Variante ist die Fortführung der betreffenden
Förderschulen, die sich jedoch über Zielvereinbarungen zur Reduktion der
Förderschulbesuchsquote verpflichten. Die Organisationsstruktur der Modellregion folgt
einem wesentlichen im Beteiligungsprozess entwickelten Gestaltungsprinzip: Dem
einer stärkeren und strukturierten regionalen Zusammenarbeit. Dabei kommen
verschiedene Varianten zum Tragen, die an die jeweilig vorhandene regionale
Struktur anknüpfen und den Potentialen vor Ort entsprechen. Konkret heißt dies: Bildungsbezirk Süd - Wallschule: Der Frankfurter Süden hat über das
kommunale Programm Pilotregion Süd optimale Voraussetzungen für inklusive
Beschulung. Daher soll der Frankfurter Süden zu einem Bildungsbezirk ohne
Förderschule Lernen entwickelt werden. Die Wallschule wird als Förderschule mit
Schwerpunkt Lernen aufgehoben und in eine Regel-Grundschule mit dem Schulprofil
ganztägige Inklusionsschule umgewandelt. Die Pilotregion Süd wird über die bisherigen
Verbundschulen hinaus auf die Schulen aller Frankfurter Stadtteile südlich des
Mains und die beiden Schulen in Fechenheim-Süd, die Freiligrathschule und die
Heinrich-Kraft-Schule, erweitert. Die sonderpädagogische Ressource, also die
Förderschullehrerinnen und -lehrer der jetzigen Wallschule, verbleiben zur
Unterstützung des inklusiven Unterrichts im Bildungsbezirk Süd. In einer regionalen
Koordinierungsstelle Inklusion wird das regionale Beratungs- und Förderzentrum
(rBFZ) sowie kommunale Ressourcen der sozialpädagogischen Förderung
zusammengeführt. Über diese Stelle werden auch die therapeutischen Leistungen
sowie weitere Unterstützungen im Jugendhilfebereich vernetzt und mit dem
schulischen Bereich verzahnt. Hierfür sollen die stadtweit freiwerdenden
Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen in
den regionalen Koordinierungsstellen Inklusion gebündelt werden, um die
inklusive Beschulung der Grundschulen zu unterstützen. Über die Profilbildung Inklusion im Bildungsbezirk
Süd erhalten Eltern die Möglichkeit, eine Grundschule für ihre Kinder
anzuwählen, die außerhalb ihres eigentlichen Schulbezirks, jedoch innerhalb des
neuen Bildungsbezirks liegt. Weißfrauenschule: Die Weißfrauenschule wird von einer Schule mit dem
Förderschwerpunkt Sprachheil schrittweise in eine Regelschule mit dem
Schulprofil "Sprachheil" umgewandelt. Um die freie Schulwahl für die Eltern zu
gewährleisten, die für ihre Kinder eine Sprachheil-Förderschule möchten, können
hier gegebenenfalls Kooperationsklassen an der Regelschule gebildet werden.
Die sonderpädagogische
Ressource der jetzigen Weißfrauenschule verbleibt zur Profilbildung anteilig am
Standort und wird zu einem anderen Teil für die inklusive Unterstützung der
Regelschulen im Sprachheilbereich der gesamten Stadt genutzt. Bildungsbezirk West - Karl-Oppermann-Schule: Die Karl-Oppermann-Schule wird schrittweise
aufgehoben und in eine Grundschule überführt, die Kasinoschule bleibt als
Förderschule lernen erhalten. In einer regionalen Koordinierungsstelle Inklusion
wird das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) sowie kommunale
Ressourcen der sozialpädagogischen Förderung zusammengeführt. Über diese Stelle
werden auch die therapeutischen Leistungen sowie weitere Unterstützungen im
Jugendhilfebereich vernetzt und mit dem schulischen Bereich verzahnt. Hierfür
sollen die stadtweit freiwerdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen
Förderung und Jugendhilfe an Schulen in den regionalen Koordinierungsstellen
Inklusion gebündelt werden, um die inklusive Beschulung der Grundschulen zu
unterstützen. Über die Profilbildung Inklusion im
Bildungsbezirk West erhalten Eltern die Möglichkeit, eine Grund-schule für ihre
Kinder anzuwählen, die außerhalb ihres eigentlichen Schulbezirks, jedoch
innerhalb des neuen Bildungsbezirks liegt. Die anderen Förderschulen mit dem Schwerpunkt
Lernen (Kasinoschule, Bürgermeister-Grimm-Schule, Charles-Hallgarten-Schule,
Johann-Hinrich-Wichern-Schule) bleiben als Förderschulen Lernen erhalten. Um
die Förderschulbesuchsquote zu reduzieren und die Inklusionsquote zu erhöhen
werden Zielvereinbarungen zur Reduktion der Förderschulbesuchsquote
geschlossen. Hierzu sind in der Kooperationsvereinbarung mit dem Land
Sonderregelungen vorgesehen, die einen flexiblen Einsatz der
sonderpädagogischen Ressourcen je nach Elternwahl entweder in der Förderschule
oder in der inklusiven Beschulung ermöglichen. Diese Regelung gewährt die
Wahlfreiheit der Eltern in Richtung inklusive Beschulung. Bisher gibt es durch
den bestehenden Ressourcenvorbehalt eine Deckelung der Förderschullehrerinnen
und -lehrerstunden für die Regelschulen, daher konnten nicht alle Kinder, deren
Eltern die Inklusion wollten, an jeder Schule inklusiv beschult werden. Die
zukünftige Regelung erlaubt einen flexibleren Einsatz der
Förderschullehrerinnen und -lehrerstunden - entweder im Förderschulsystem oder
zur Unterstützung der Regelschule. Damit Inklusion für die Schülerinnen und Schüler
sowie alle Beteiligten gut gelingen kann, sind weitere
Umstrukturierungsprozesse notwendig. Der Aufbau der regionalen Koordinierungsstellen
Inklusion erfordert eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener
Ebenen und Professionen. Hierfür müssen sich auch die Strukturen in der
Verwaltung ändern. Wir streben daher an, diese regionale Perspektive auch auf
der Ebene der Verwaltung abzubilden und Unterstützungsinstrumente für das
bessere Zusammenwirken aller zu entwickeln. Ziel ist, dass nicht nur die
verschiedenen Professionen, sondern auch die Verwaltungsstrukturen der
relevanten Fachfelder systematisch aufeinander bezogen werden. Dazu werden
geeignete Beteiligungs- und Kooperationsformen entwickelt, mit denen die
Bildungspartnerinnen und -partner, die auf dieser Ebene agieren - Lehrkräfte,
Sozialpädagogische Fachkräfte, Jugendhilfe, Therapie, Berufsberatung -,
effizient zusammenarbeiten können. Zudem sollen in gemeinsamer Finanzierung und
Verantwortung mit dem Staatlichen Schulamt Qualifizierungsprogramme für
Fachkräfte aufgebaut werden. Inklusion braucht zum einen funktionierende
Strukturen und Unterstützungssysteme, findet dennoch aber im Wesentlichen in
den Köpfen statt. Um diesen Prozess zu fördern, soll eine Kampagne zum Thema
inklusive Bildung für die positive Wirkung der Modellregion werben und den
Blick auf Gelingendes und Erfolge richten. Flankiert wird diese Kampagne durch
Unterstützungsangebote für Schulen bei der Kommunikation mit Eltern und anderen
Interessierten.
Die Entscheidung über die
Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz erfolgt mit der
Beschlussfassung über die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. A. Zielsetzung Mit der Einrichtung der Modellregion für inklusive
Schulentwicklung Frankfurt am Main werden die nachstehenden Ziele verfolgt:
(1) Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig
von ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen die Möglichkeit erhalten, einen
Bildungsabschluss zu erlangen, der Lebenschancen eröffnet. Dazu werden die
individuellen Bildungsverläufe bei der Beschulung stärker berücksichtigt, die
Bildungszugänge und die Übergänge zwischen einzelnen Bildungsphasen werden
verbessert. (2) Der Anteil von Schülerinnen und
Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bzw. mit einer
Beeinträchtigung an der allgemeinen Schule wird erhöht, um der anhaltend hohen
Nachfrage der Eltern auf inklusive Unterrichtung im Regelschulsystem
entsprechen zu können. Im Gegenzug wird die Förderschulbesuchsquote in den
nächsten Jahren gesenkt. Mit der Modellregion werden inklusive Strukturen
eingerichtet und bestehende weiterentwickelt. Die allgemeinen Schulen sollen in
die Lage versetzt werden, dass Recht auf inklusive Beschulung qualitativ auf
hohen Niveau einzulösen.
Gemäß dem Elternwahlrecht werden Kooperationsklassen an Regelschulen mit dem
jeweiligen Förderschwerpunkt eingerichtet oder entsprechende stationäre
Förderschulsysteme vorgehalten. (3) Um die Bildungsangebote in Frankfurt
tatsächlich konsequent an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler
auszurichten, wird die Planung und Steuerung unserer Bildungsangebote um
eine regionale Perspektive ergänzt. (4) Der Erhalt der vorhandenen Lehrerinnen- und
Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in Frankfurt am Main wird
sichergestellt und darüber hinaus der prosperierenden demografischen
Entwicklung angepasst. Schrittweise werden diese personellen Ressourcen in den
inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen gelenkt. Kindern und
Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen wird damit noch
umfassender die Möglichkeit geboten, eine Regelschule zu besuchen. (5) Die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main
sozialpädagogische Ressourcen in die Modellregion einzubringen wird durch eine
Umsteuerung und regionale Bündelung von stadtweit freiwerdenden Ressourcen aus
der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen erfüllt. Mit
diesem Umsteuerungsprozess ist der Auftrag verbunden, die inklusive Beschulung
in den Grundschulen zu unterstützen. (6) Die langjährigen Erfahrungen des Gemeinsamen
Unterrichts, der in Frankfurt erfolgreich entwickelt und eingeführt wurde, wird
in diesem Umgestaltungsprozess mit einbezogen. Die Erfahrungen und
Netzwerkstrukturen der "Pilotregion Inklusive Schulentwicklung im Frankfurter
Süden" fließen vollständig ein, die Ergebnisse des Projektes "Entwicklung eines
lokalen Bildungsmanagements am Bildungsstandort Frankfurt/Main - Unterstützung
der Entwicklung von Bildungsnetzen in Höchst und Unterliederbach" (Olk
2012) werden aufgenommen. (7) Der förder- und kompetenzorientierte Unterricht
für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen wird ausgebaut. So
soll ein individuelles und passgenaues Bildungsangebot für die heterogene
Schülerschaft der Stadt etabliert werden. Dieses beinhaltet, dass Förderbedarfe
wie der Anspruch auf sonderpädagogische oder sprachliche Förderung
berücksichtigt werden und zudem spezifisch auf beispielsweise die Bedarfe durch
den familiären Hintergrund oder auch Migrations- und Genderaspekte eingegangen
wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die anfallenden Sach- und Personalkosten werden im
Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernats Bildung und Frauen gedeckt.
Anlage Entwurf_Kooperationsvereinbarung (ca. 134 KB) Anlage Schreiben_Hauptamt_04-11-14 (ca. 53 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
15.10.2014, NR 1045
Anregung vom
07.10.2014, OA 561
Antrag vom
09.10.2014, OF
837/9
Antrag vom 06.10.2014, OF 1145/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 6
Vortrag des
Magistrats vom 07.10.2016, M 189
Antrag vom
07.11.2016, OF
263/5
Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 197
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss
KAV
Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6
am 07.10.2014, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF
1145/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 561 2014
1. Der Vorlage
M 161 wird unter Hinweis auf OA 561 zugestimmt.
2. a) Die
Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1145/6 werden (bei Stimmengleichheit)
abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1145/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (=
Annahme) b) Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7
am 07.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 07.10.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4
am 07.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
34. Sitzung des OBR 9
am 09.10.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 837/9 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3
am 09.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8
am 09.10.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
15 am 10.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD
34. Sitzung des OBR
12 am 10.10.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5
am 10.10.2014, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
14 am 13.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 1
Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis.
38. Sitzung des OBR 2
am 03.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU und SPD gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) 22. Sitzung der KAV am
03.11.2014, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Die Vorlage
M 161 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1045 wird zugestimmt.
34. Sitzung des OBR
16 am 04.11.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD und WBE gegen CDU und FREIE WÄHLER (=
Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1
am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung 1 SPD
36. Sitzung des OBR
10 am 04.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9
am 06.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 161 wird zugestimmt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der
Vorlage OF 837/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu
berichten. In dem Schreiben an den Magistrat soll mit aufgenommen werden,
dass Interessenten, die an einem Termin nicht teilnehmen konnten, bei
künftigen Terminen nicht mehr in der Verteilerliste gewesen sind.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei zwei Enthaltungen SPD
zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 10.11.2014, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 161 = Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561, NR 1045
und OA 561 = Annahme) REP (M 161, NR 1045 und OA 561 = Ablehnung)
35. Sitzung des OBR
13 am 11.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 13.11.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 17.11.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER
(= Ablehnung) 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO I, TOP 14
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom
04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage
NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
3. Die Vorlage
OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung)
zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung)
37. Sitzung des OBR
10 am 02.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 11.12.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
38. Sitzung des OBR
10 am 20.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (=
Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 5277, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 40 1