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Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 161 Betreff: Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4145 (M 6) 1. Dem Entwurf der Kooperationsvereinbarung (s. Anlage) zwischen dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt am Main über die Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen abzuschließen. 3. Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die damit verbundenen schulplanerischen Organisationsmaßnahmen gem. § 146 Hessischen Schulgesetz vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30.01.2014 den Beschluss gefasst (§ 4145), dass sich die Stadt Frankfurt am Main beim Land Hessen als Modellregion für Inklusive Schulentwicklung bewirbt. Die rechtliche Grundlage für die inklusive Schulentwicklung in Frankfurt am Main ist die in 2009 von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), das zum 01. August 2011 in Kraft getretene Hessische Schulgesetz (HSchG) sowie die zum 15. Mai 2012 beschlossene Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen (VOSB). Der anliegende Entwurf der Kooperationsvereinbarung mit dem Hessischen Kultusministerium regelt die Einrichtung einer Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main ab dem Schuljahr 2015/2016. In der Kooperationsvereinbarung wird zum einen der geplante Umgestaltungsprozess der Frankfurter Schullandschaft in Richtung Inklusion skizziert, zum anderen werden die hierfür erforderlichen Leistungen festgehalten, die sowohl das Land Hessen als auch die Stadt Frankfurt am Main zu erbringen haben. Darüber hinaus weist die Kooperationsvereinbarung darauf hin, dass nach der Unterzeichnung unter der Federführung des Staatlichen Schulamtes Frankfurt und unter Beteiligung der Schulen eine Gesamtkonzeption entwickelt wird. Zudem unterstreicht die Kooperationsvereinbarung die gemeinsame staatlich-kommunale Verantwortung für das Projekt "Modellregion für Inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main". Die Schulentwicklungsplanung 2015-2019 wird aktuell in breiter Beteiligung durch verschiedene Fachleute und Akteursgruppen aus dem Bildungsbereich sowie der Politik und Verwaltung gestaltet. Dieser Beteiligungsprozess "Frankfurt macht Schule" hat in der Phase der Konzeptionsentwicklung für den Schulentwicklungsplan richtungsweisende Gestaltungsprinzipien hervorgebracht, die auch für die inklusive Schulentwicklung von Relevanz sind. So ist einer der Leitsätze, Schulentwicklung ‚vom Kind her' zu denken, statt aus dem Blick bestehender Strukturen. Ein weiterer ist, die positiven Erfahrungen aus dem Gemeinsamen Unterricht (GU) in das Konzept der Inklusion zu integrieren und Profilbildungen auf dem Weg zur Inklusion zu fördern. Ein dritter Leitsatz ist, die Kooperation von Schulen untereinander und mit anderen Institutionen sowie eine multiprofessionelle Zusammenarbeit vor Ort zu unterstützen. Die vorliegende Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Modellregion folgt diesen Prinzipien und nimmt konkrete Maßnahmenvorschläge aus dem Konzeptwerkraum auf. Dass die Bewerbung als Modellregion Inklusion des Landes zeitlich vor der Verabschiedung des Schulentwicklungsplans geschehen soll, wurde in dem Beteiligungsprozess ebenfalls kommuniziert und akzeptiert. Zur Entwicklung der inklusiven Bildung ist eine Umlenkung der sonderpädagogischen Ressource aus den ‚stationären Systemen der Förderschullandschaft' in die inklusive Beschulung an den Regelschulen vorgesehen. Konkret bedeutet das, dass die Lehrerinnen und Lehrer in den Regelschulen durch Förderschullehrerinnen und -lehrer unterstützt werden. So kommt die wichtige sonderpädagogische Kompetenz, um die gesetzlich verankerte inklusive Beschulung aller Kinder und Jugendlichen zu erfüllen, an die Regelschulen. Ziel dieser Ressourcenumlenkung ist es, allen Elternanfragen auf inklusive Beschulung ihrer Kinder in einer allgemeinen Schule nachzukommen und so das Recht der UN-Behindertenkonvention umzusetzen. Die Wahlfreiheit für Eltern zwischen inklusiver Beschulung an allgemeinen Schulen und der Beschulung an einer Förderschule bleibt bestehen. Bei den geplanten ersten Schritten des Umsteuerungsprozesses hin zur Inklusion werden zunächst die Förderschwerpunkte Lernen und Sprache in den Fokus genommen, da hier die Anschlussfähigkeit an eine Regelschule nach Einschätzung der Fachleute und Prozessbeteiligten am höchsten ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle Kinder, deren Eltern das Recht auf inklusive Beschulung ihres Kindes an einer Regelschule wahrnehmen wollen, diese Möglichkeit auch erhalten. Und zudem gilt, dass perspektivisch alle Förderschwerpunkte auf dem Weg zur Inklusion unterstützt werden. Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass Frankfurt verschiedene Modelle auf dem Weg zur Inklusion beschreitet. Diese verschiedenen Wege sollen wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden, um Gelingensbedingungen und für die weitere Fortentwicklung der inklusiven Beschulung zu gewinnen und so über die Modellphase hinaus den bestmöglichen Weg zur Inklusion weiterzuverfolgen. Ab dem Schuljahr 2015/16 werden Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprach-heilförderung, die aktuell im herkömmlichen Sinne als stationäre Förderschulsysteme arbeiten, schrittweise umgewandelt, um mit ihrer sonderpädagogischen Ressource die Regelschule zu stärken. Diese Umwandlung soll in verschiedenen Varianten erfolgen. Eine Variante ist die Umwandlung von bisherigen Förderschulen zu Regelschulen. Eine andere Variante ist die Fortführung der betreffenden Förderschulen, die sich jedoch über Zielvereinbarungen zur Reduktion der Förderschulbesuchsquote verpflichten. Die Organisationsstruktur der Modellregion folgt einem wesentlichen im Beteiligungsprozess entwickelten Gestaltungsprinzip: Dem einer stärkeren und strukturierten regionalen Zusammenarbeit. Dabei kommen verschiedene Varianten zum Tragen, die an die jeweilig vorhandene regionale Struktur anknüpfen und den Potentialen vor Ort entsprechen. Konkret heißt dies: Bildungsbezirk Süd - Wallschule: Der Frankfurter Süden hat über das kommunale Programm Pilotregion Süd optimale Voraussetzungen für inklusive Beschulung. Daher soll der Frankfurter Süden zu einem Bildungsbezirk ohne Förderschule Lernen entwickelt werden. Die Wallschule wird als Förderschule mit Schwerpunkt Lernen aufgehoben und in eine Regel-Grundschule mit dem Schulprofil ganztägige Inklusionsschule umgewandelt. Die Pilotregion Süd wird über die bisherigen Verbundschulen hinaus auf die Schulen aller Frankfurter Stadtteile südlich des Mains und die beiden Schulen in Fechenheim-Süd, die Freiligrathschule und die Heinrich-Kraft-Schule, erweitert. Die sonderpädagogische Ressource, also die Förderschullehrerinnen und -lehrer der jetzigen Wallschule, verbleiben zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts im Bildungsbezirk Süd. In einer regionalen Koordinierungsstelle Inklusion wird das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) sowie kommunale Ressourcen der sozialpädagogischen Förderung zusammengeführt. Über diese Stelle werden auch die therapeutischen Leistungen sowie weitere Unterstützungen im Jugendhilfebereich vernetzt und mit dem schulischen Bereich verzahnt. Hierfür sollen die stadtweit freiwerdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen in den regionalen Koordinierungsstellen Inklusion gebündelt werden, um die inklusive Beschulung der Grundschulen zu unterstützen. Über die Profilbildung Inklusion im Bildungsbezirk Süd erhalten Eltern die Möglichkeit, eine Grundschule für ihre Kinder anzuwählen, die außerhalb ihres eigentlichen Schulbezirks, jedoch innerhalb des neuen Bildungsbezirks liegt. Weißfrauenschule: Die Weißfrauenschule wird von einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachheil schrittweise in eine Regelschule mit dem Schulprofil "Sprachheil" umgewandelt. Um die freie Schulwahl für die Eltern zu gewährleisten, die für ihre Kinder eine Sprachheil-Förderschule möchten, können hier gegebenenfalls Kooperationsklassen an der Regelschule gebildet werden. Die sonderpädagogische Ressource der jetzigen Weißfrauenschule verbleibt zur Profilbildung anteilig am Standort und wird zu einem anderen Teil für die inklusive Unterstützung der Regelschulen im Sprachheilbereich der gesamten Stadt genutzt. Bildungsbezirk West - Karl-Oppermann-Schule: Die Karl-Oppermann-Schule wird schrittweise aufgehoben und in eine Grundschule überführt, die Kasinoschule bleibt als Förderschule lernen erhalten. In einer regionalen Koordinierungsstelle Inklusion wird das regionale Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ) sowie kommunale Ressourcen der sozialpädagogischen Förderung zusammengeführt. Über diese Stelle werden auch die therapeutischen Leistungen sowie weitere Unterstützungen im Jugendhilfebereich vernetzt und mit dem schulischen Bereich verzahnt. Hierfür sollen die stadtweit freiwerdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen in den regionalen Koordinierungsstellen Inklusion gebündelt werden, um die inklusive Beschulung der Grundschulen zu unterstützen. Über die Profilbildung Inklusion im Bildungsbezirk West erhalten Eltern die Möglichkeit, eine Grund-schule für ihre Kinder anzuwählen, die außerhalb ihres eigentlichen Schulbezirks, jedoch innerhalb des neuen Bildungsbezirks liegt. Die anderen Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (Kasinoschule, Bürgermeister-Grimm-Schule, Charles-Hallgarten-Schule, Johann-Hinrich-Wichern-Schule) bleiben als Förderschulen Lernen erhalten. Um die Förderschulbesuchsquote zu reduzieren und die Inklusionsquote zu erhöhen werden Zielvereinbarungen zur Reduktion der Förderschulbesuchsquote geschlossen. Hierzu sind in der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Sonderregelungen vorgesehen, die einen flexiblen Einsatz der sonderpädagogischen Ressourcen je nach Elternwahl entweder in der Förderschule oder in der inklusiven Beschulung ermöglichen. Diese Regelung gewährt die Wahlfreiheit der Eltern in Richtung inklusive Beschulung. Bisher gibt es durch den bestehenden Ressourcenvorbehalt eine Deckelung der Förderschullehrerinnen und -lehrerstunden für die Regelschulen, daher konnten nicht alle Kinder, deren Eltern die Inklusion wollten, an jeder Schule inklusiv beschult werden. Die zukünftige Regelung erlaubt einen flexibleren Einsatz der Förderschullehrerinnen und -lehrerstunden - entweder im Förderschulsystem oder zur Unterstützung der Regelschule. Damit Inklusion für die Schülerinnen und Schüler sowie alle Beteiligten gut gelingen kann, sind weitere Umstrukturierungsprozesse notwendig. Der Aufbau der regionalen Koordinierungsstellen Inklusion erfordert eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Ebenen und Professionen. Hierfür müssen sich auch die Strukturen in der Verwaltung ändern. Wir streben daher an, diese regionale Perspektive auch auf der Ebene der Verwaltung abzubilden und Unterstützungsinstrumente für das bessere Zusammenwirken aller zu entwickeln. Ziel ist, dass nicht nur die verschiedenen Professionen, sondern auch die Verwaltungsstrukturen der relevanten Fachfelder systematisch aufeinander bezogen werden. Dazu werden geeignete Beteiligungs- und Kooperationsformen entwickelt, mit denen die Bildungspartnerinnen und -partner, die auf dieser Ebene agieren - Lehrkräfte, Sozialpädagogische Fachkräfte, Jugendhilfe, Therapie, Berufsberatung -, effizient zusammenarbeiten können. Zudem sollen in gemeinsamer Finanzierung und Verantwortung mit dem Staatlichen Schulamt Qualifizierungsprogramme für Fachkräfte aufgebaut werden. Inklusion braucht zum einen funktionierende Strukturen und Unterstützungssysteme, findet dennoch aber im Wesentlichen in den Köpfen statt. Um diesen Prozess zu fördern, soll eine Kampagne zum Thema inklusive Bildung für die positive Wirkung der Modellregion werben und den Blick auf Gelingendes und Erfolge richten. Flankiert wird diese Kampagne durch Unterstützungsangebote für Schulen bei der Kommunikation mit Eltern und anderen Interessierten. Die Entscheidung über die Organisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz erfolgt mit der Beschlussfassung über die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes. A. Zielsetzung Mit der Einrichtung der Modellregion für inklusive Schulentwicklung Frankfurt am Main werden die nachstehenden Ziele verfolgt: (1) Alle Schülerinnen und Schüler sollen unabhängig von ihren unterschiedlichen Lernvoraussetzungen die Möglichkeit erhalten, einen Bildungsabschluss zu erlangen, der Lebenschancen eröffnet. Dazu werden die individuellen Bildungsverläufe bei der Beschulung stärker berücksichtigt, die Bildungszugänge und die Übergänge zwischen einzelnen Bildungsphasen werden verbessert. (2) Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bzw. mit einer Beeinträchtigung an der allgemeinen Schule wird erhöht, um der anhaltend hohen Nachfrage der Eltern auf inklusive Unterrichtung im Regelschulsystem entsprechen zu können. Im Gegenzug wird die Förderschulbesuchsquote in den nächsten Jahren gesenkt. Mit der Modellregion werden inklusive Strukturen eingerichtet und bestehende weiterentwickelt. Die allgemeinen Schulen sollen in die Lage versetzt werden, dass Recht auf inklusive Beschulung qualitativ auf hohen Niveau einzulösen. Gemäß dem Elternwahlrecht werden Kooperationsklassen an Regelschulen mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt eingerichtet oder entsprechende stationäre Förderschulsysteme vorgehalten. (3) Um die Bildungsangebote in Frankfurt tatsächlich konsequent an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auszurichten, wird die Planung und Steuerung unserer Bildungsangebote um eine regionale Perspektive ergänzt. (4) Der Erhalt der vorhandenen Lehrerinnen- und Lehrerstellen für sonderpädagogische Förderung in Frankfurt am Main wird sichergestellt und darüber hinaus der prosperierenden demografischen Entwicklung angepasst. Schrittweise werden diese personellen Ressourcen in den inklusiven Unterricht an den allgemeinen Schulen gelenkt. Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen wird damit noch umfassender die Möglichkeit geboten, eine Regelschule zu besuchen. (5) Die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main sozialpädagogische Ressourcen in die Modellregion einzubringen wird durch eine Umsteuerung und regionale Bündelung von stadtweit freiwerdenden Ressourcen aus der sozialpädagogischen Förderung und Jugendhilfe an Schulen erfüllt. Mit diesem Umsteuerungsprozess ist der Auftrag verbunden, die inklusive Beschulung in den Grundschulen zu unterstützen. (6) Die langjährigen Erfahrungen des Gemeinsamen Unterrichts, der in Frankfurt erfolgreich entwickelt und eingeführt wurde, wird in diesem Umgestaltungsprozess mit einbezogen. Die Erfahrungen und Netzwerkstrukturen der "Pilotregion Inklusive Schulentwicklung im Frankfurter Süden" fließen vollständig ein, die Ergebnisse des Projektes "Entwicklung eines lokalen Bildungsmanagements am Bildungsstandort Frankfurt/Main - Unterstützung der Entwicklung von Bildungsnetzen in Höchst und Unterliederbach" (Olk 2012) werden aufgenommen. (7) Der förder- und kompetenzorientierte Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen wird ausgebaut. So soll ein individuelles und passgenaues Bildungsangebot für die heterogene Schülerschaft der Stadt etabliert werden. Dieses beinhaltet, dass Förderbedarfe wie der Anspruch auf sonderpädagogische oder sprachliche Förderung berücksichtigt werden und zudem spezifisch auf beispielsweise die Bedarfe durch den familiären Hintergrund oder auch Migrations- und Genderaspekte eingegangen wird. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die anfallenden Sach- und Personalkosten werden im Rahmen des vorhandenen Budgets des Dezernats Bildung und Frauen gedeckt. Anlage Entwurf_Kooperationsvereinbarung (ca. 134 KB) Anlage Schreiben_Hauptamt_04-11-14 (ca. 53 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 15.10.2014, NR 1045 Anregung vom 07.10.2014, OA 561 Antrag vom 09.10.2014, OF 837/9 Antrag vom 06.10.2014, OF 1145/6 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 6 Vortrag des Magistrats vom 07.10.2016, M 189 Antrag vom 07.11.2016, OF 263/5 Vortrag des Magistrats vom 27.11.2020, M 197 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss KAV Versandpaket: 24.09.2014 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 35 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1145/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 561 2014 1. Der Vorlage M 161 wird unter Hinweis auf OA 561 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. und 2. der Vorlage OF 1145/6 werden (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 1145/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU gegen SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Annahme) b) Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 07.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 07.10.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 07.10.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO II, TOP 7 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 837/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 09.10.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 10.10.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und NPD 34. Sitzung des OBR 12 am 10.10.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 13.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.10.2014, TO I, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis. 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) 22. Sitzung der KAV am 03.11.2014, TO I, TOP 2 Beschluss: 1. Die Vorlage M 161 wird abgelehnt. 2. Der Vorlage NR 1045 wird zugestimmt. 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und WBE gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 36. Sitzung des OBR 1 am 04.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 06.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 837/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. In dem Schreiben an den Magistrat soll mit aufgenommen werden, dass Interessenten, die an einem Termin nicht teilnehmen konnten, bei künftigen Terminen nicht mehr in der Verteilerliste gewesen sind. Abstimmung: zu 1. Annahme bei zwei Enthaltungen SPD zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 10.11.2014, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 161 = Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561, NR 1045 und OA 561 = Annahme) REP (M 161, NR 1045 und OA 561 = Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 13 am 11.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage M 161 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2014, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Der Vorlage M 161 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 04.11.2014, 10.21.6, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1045 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 561 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1045) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 1045 und OA 561) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage M 161 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 161 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5277, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 Aktenzeichen: 40 1

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