Planungsrichtlinien für inklusives Bauen von Schulen
Antrag
- Vor Ausweitung der Planungsrichtlinien auf alle Schulneubauten werden die Richtlinien zunächst zeitnah bei drei Schulneubauten unterschiedlicher Schultypen vollumfänglich umgesetzt und einem Praxistest unterzogen.
- Zwei Jahre nach dem Bau der drei Pilotschulen wird die Umsetzung durch die Schulgemeinden evaluiert. Die Stadtverordnetenversammlung erhält zeitnah einen Bericht darüber.
- Die Übertragung der baulichen Vorgaben auf alle anderen Schulneubauten erfolgt unter Berücksichtigung der aus Sicht der Pilotschulen erforderlichen Anpassungen.
- Bei der Umsetzung der Planungsrichtlinien für inklusives Bauen werden Ressourcen zunächst gezielt gebündelt, um kurzfristig in jeder Bildungsregion zumindest zwei Grundschulen und eine weiterführende Schule vollumfänglich inklusiv auszustatten - sowohl baulich als auch personell.
- Die Einrichtung von Einraumtoiletten im Hinblick auf Genderneutralität wird nicht seitens des Magistrats vorgegeben, sondern wird sowohl bei Umbau- als auch Neubaumaßnahmen von der Schulleitung/Schulkonferenz oder Planungsgruppe entschieden.
Begründung
Die konkrete Ausgestaltung der Modellregion Inklusive Bildung durch bauliche Planungsrichtlinien ist zu begrüßen und kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarfen leisten. Bei der Umsetzung der Richtlinien sollten jedoch Aspekte der Machbarkeit und anwenderfreundlichen Ausgestaltung stets miteinbezogen werden. Daher sollten die Vorgaben - die mit erheblichem planerischen und finanziellen Mehraufwand sowie gesteigerten Flächenbedarfen einhergehen - zunächst einem Praxistest unterzogen werden, bevor sie für alle künftigen Schulneubauten verbindlich festgelegt werden. Zudem erscheint angesichts der derzeitigen, häufig sehr unbefriedigenden inklusiven Ausstattung der meisten Schulen ein abgestuftes Vorgehen angezeigt. So sollte im Rahmen einer Schwerpunktsetzung zunächst sichergestellt werden, dass es in jeder Bildungsregion zumindest eine Mindestanzahl vollumfänglich inklusiv ausgestatteter Schulbauten gibt. Für die Einrichtung von Einraumtoiletten an Schulen gibt es nachvollziehbare Gründe, es existieren jedoch auch unterschiedliche pädagogische Ansichten dazu. Die Frage sollte nicht seitens der Stadt für alle Schulen ideologisch vorgegeben, sondern von den Schulgemeinden selbst entschieden werden. Die jeweilige Schulgemeinde kann somit entscheiden wie viele und wo genau Einraumtoiletten errichtet werden und ob es zusätzlich noch getrennte Toilettenanlagen geben soll.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen