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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg hier: 2. bis 4. Bauabschnitt

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 04.04.2016, M 72 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg hier: 2. bis 4. Bauabschnitt Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5791 (M 39) 1. Es wird zugestimmt, die Rettungshundestaffel als Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main aus einsatztaktischen und infrastrukturellen Gründen schnellstmöglich dauerhaft am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers unterzubringen. Die Unterbringung im Funktionsgebäude des 2. Bauabschnitts des zentralen Katastrophenschutzlagers erfolgt in Doppelnutzung der herzustellenden Einrichtungen. Die zugehörigen Fahrzeuge werden in der Fahrzeughalle (3. Bauabschnitt) eingestellt. 2. Dem Bau des 2. bis einschließlich 4. Bauabschnitts des zentralen Katastrophenschutzlagers mit Gesamtkosten von rund 2,99 Mio. Euro brutto auf dem nördlichen Teil des Geländes des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg (ehemaliges Gelände der Gibbs-Kaserne) wird zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der Unterbringung der Rettungshundestaffel die Bauabschnitte 2 bis 4 gegenüber den bisherigen Planungen zeitlich vorgezogen werden und voraussichtlich bis Mitte 2018 realisiert werden sollen. Es wird ergänzend auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015, § 5791 (M 39 "Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg"), verwiesen. 4. Mit der Durchführung bzw. Koordination der Baumaßnahmen sowie mit dem künftigen Betrieb des zentralen Katastrophenschutzlagers soll die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt werden. 5. Der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG hat der Durchführung der Maßnahme bereits zugestimmt und die notwendigen Mittel in der Wirtschafts- und Finanzplanung 2016 der Gesellschaft bereitgestellt. 6. Für die Finanzierung der Neubaumaßnahme soll geprüft werden, ob Fördermittel aus den Kommunalinvestitionsprogrammen von Bund und Land (KIP) beantragt werden können. Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion sicherzustellen. Begründung: Einleitung Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, § 5791 vom 26.03.2015 (M 39), zur Bau- und Finanzierungsvorlage Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg sollen die über das Stadtgebiet verstreute Katastrophenschutzausrüstung und die vom Land Hessen überlassenen Katastrophenschutzfahrzeuge künftig im neuzubauenden zentralen Katastrophenschutzlager am Marbachweg untergebracht werden. Diese zentrale Unterbringung ist auch im Hinblick auf die räumliche Nähe zum Brandschutzzentrum sowie zum THW, das auf dem Nachbargrundstück in der ehemaligen Gibbs-Kaserne untergebracht werden soll, auch aus einsatztaktischen Gründen sehr günstig. Für den eingereichten Bauantrag wurde die Baugenehmigung jedoch nur für den 3. und 4. Bauabschnitt (BA) erteilt, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), als Eigentümerin des angrenzenden THW-Grundstücks, die erforderlichen Nachbarerklärungen trotz vorher getroffener mündlicher Absprachen nicht abgegeben hat. Dies führte dazu, dass das Bauvorhaben des 1. BA nicht begonnen werden konnte und die gesamte Baumaßnahme überplant und um insgesamt ca. 1,50 m nach Osten verschoben werden musste. Die Bauantragsunterlagen wurden dementsprechend korrigiert. Im Zuge der Überarbeitung der Planungsunterlagen wurden auch Überlegungen zur dauerhaften Unterbringung der Rettungshundestaffel (RHS) am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers umgesetzt. Die Rettungshundestaffel Frankfurt am Main ist eine Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main. Sie setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, welche teilweise auch Mitglied in einer Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Die Rettungshundestaffel ist innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit. Derzeit verfügt die Staffel über 17 geprüfte Hunde. Aktuell ist die RHS auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 701 untergebracht. Das Gelände, das seit langem für Hundesportzwecke dient, ist jedoch als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen. Es soll auch in Zukunft als potentieller Schulstandort vorgehalten werden. Das Gelände wird unter Beachtung der seit Juni 2015 geltenden Seveso III (vorher Seveso II) Richtlinie allerdings bodengutachterlich zu untersuchen sein. Mit der Vorlage des Seveso-Gutachtens wird im Frühjahr 2016 gerechnet. Belastbare Aussagen zu den sich hieraus ergebenden Konsequenzen sind derzeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, für die RHS möglichst rasch eine tragfähige Lösung zur dauerhaften Unterbringung zu finden und ihr damit Planungssicherheit wiedergeben zu können. Eine Unterbringung der RHS am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers ist mit wenigen Umplanungen des bisher vorgesehenen Raumprogramms möglich. Die Rettungshundestaffel wird im Obergeschoss des Funktionsgebäudes (2. BA) im Sinne einer Doppelnutzung mit dem Bereich Freiwillige Feuerwehr - Logistik untergebracht. Die zugehörigen Fahrzeuge werden in der Fahrzeughalle (3. BA) eingestellt. Die zeitnahe Unterbringung der RHS macht es erforderlich, dass die nächsten Bauabschnitte schnellstmöglich realisiert werden. Hierzu sind - entgegen bisherigen Festlegungen - die Bauabschnitte 2 und 3 des Neubaus Katastrophenschutzlagers zeitlich vorzuziehen. Mit dieser Maßnahme lassen sich unter einsatztaktischen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe zum Brandschutzzentrum zusätzliche infrastrukturelle Synergien erzielen. Dies bildet einen weiteren Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Stadt Frankfurt am Main. Hinsichtlich der Realisierung der ersten drei Bauabschnitte ist es konsequent und folgerichtig, zeitnah auch den 4. BA anzugehen. Dadurch lässt sich die gesamte Baumaßnahme zeitlich bündeln. Ebenso können gegenüber der bisherigen Planung zusätzlich Kosten und Zeit eingespart werden, da beispielsweise die Baustelle während der gesamten Bauzeit nur einmal eingerichtet und betrieben werden muss. Auch die von der Baustelle ausgehenden Emissionen für die angrenzende Wohnbebauung und die zurzeit im Bau befindliche Kindertagesstätte in der Feuerwehrstraße lassen sich dadurch erheblich reduzieren. A. Zielsetzung Durch eine zeitlich verdichtete Realisierung aller 4 Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme werden folgende Aspekte verfolgt: a) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers zur Aufnahme und Wartung der kommunalen Katastrophenschutzausstattung sowie der vom Land und vom Bund für den Katastrophenschutz bereitgestellten Fahrzeuge und Gerätschaften. b) Standort in unmittelbarer Nachbarschaft des Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungs-dienstzentrums (BKRZ), um im Bedarfsfall eine gemeinsame Nutzung mit dem Technischen Hilfswerk und den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main sicherstellen zu können. c) Dauerhafte Unterbringung der zurzeit in einer Interimslösung ausgelagerten Rettungshundestaffel (RHS) der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main durch Doppelnutzung des Obergeschosses des Funktionsgebäudes (2. Bauabschnitt) sowie Einstellen der zugehörigen Fahrzeuge in der Fahrzeughalle (3. Bauabschnitt). d) Optimierung einsatztaktischer Abläufe sowie Erzielen von Synergieeffekten durch Nutzung der gesamten Infrastruktur des BKRZ. e) Optimierung der Baumaßnahmen und -kosten durch komprimierte Bauabläufe und Baustellenlogistik. f) Geringere Emissionen-Beeinträchtigungen der angrenzenden wohnwirtschaftlichen Bebauung und der zurzeit im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der Feuerwehrstraße. B. Alternativen Im Hinblick auf die vorbeschriebenen Zielsetzungen a - f: keine. C. Lösung Konsequente Fortentwicklung und Umsetzung der in der Bau- und Finanzierungsvorlage Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg (M 39/2015) beschriebenen Planung durch zeitlich kompakte Realisierung aller 4 Bauabschnitte des Baus eines zentralen Katastrophenschutzlagers auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Gibbs-Geländes in unmittelbarere Nähe des BKRZ und der THW Landeszentrale mit Unterbringungs- und Wartungsmöglichkeiten für das gesamte, der Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen überlassene Katastrophenschutzmaterial und die Katastrophenschutzfahrzeuge. Ausführung in folgenden Bauabschnitten (BA): 1. BA: Lagerhalle mit einem überdachten Multifunktionsbereich 2. BA: Funktionsgebäude (mit Dispositions- und Wartungsbereich) 3. BA: Fahrzeughalle für 4 Fahrzeuge und 2 Chemielager 4. BA: Fahrzeughalle für 10 Fahrzeuge Einzelheiten können den als Anlagen beigefügten Planskizzen entnommen werden. D. Finanzierung a) Investitionskosten Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf rund 4,45 Mio. Euro brutto geschätzt. Die Einzelheiten zu den Kosten der einzelnen Bauabschnitte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Kostengruppe 1. BA Lagerhalle 2. BA Funktionsgebäude 3. BA Fahrzeughalle 2 4. BA Fahrzeughalle 1 gesamt 100 Grundstück 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 200 Herrichten / Erschließen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € 300 Bauwerk 824.013,53 € 481.422,38 € 269.742,57 € 458.959,02 € 2.034.137,50 € 400 Technik 198.335,18 € 322.932,03 € 105.964,90 € 183.637,70 € 810.869,80 € 500 Außenanlage 0 € 0 € 0 € 239.162,00 € 239.162,00 € 600 Ausstattung 0 € 34.628,00 € 0 € 0 € 34.628,00 € 700 Nebenkosten 204.500,00 € 167.800,00 € 75.100,00 € 176.400,00 € 623.800,00 € Summe netto 1.226.848,71 € 1.006.782,41 € 450.807,47 € 1.058.158,72 € 3.742.597,30 € Summe brutto 1.459.949,96 € 1.198.071,06 € 536.460,89 € 1.259.208,88 € 4.453.690,79 € Zur Finanzierung des 1. BA werden eingesparte Mittel bei der Baumaßnahme "Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter" in Höhe von rund 1 Mio. Euro herangezogen. Der Restbetrag wird aus liquiden Mitteln der BKRZ GmbH & Co. KG oder durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Die Refinanzierung des 2., 3. und 4. BA erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion. Für die Finanzierung der Neubaumaßnahme sollen - soweit dies möglich ist - Fördermittel aus den Kommunalinvestitionsprogrammen von Bund und Land (KIP) herangezogen werden. b) Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c) Sachkosten Der Betrieb eines modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim derzeitigen Mietverhältnis der Fall ist. Des Weiteren lassen sich durch die Unterbringung der Rettungshundestaffel im zentralen Katastrophenschutzlager Miet- und Sachkosten gegenüber anderen ggf. externen RHS-Standorten reduzieren. Anlage 1_und_4_BA-Grundriss_EG (ca. 252 KB) Anlage 2_und_3_BA-Grundrisse_EG_und_OG (ca. 274 KB) Anlage Ansichten_Norden_Osten (ca. 217 KB) Anlage Ansichten_Westen_Sueden (ca. 187 KB) Anlage Kostenberechnung (ca. 129 KB) Anlage Lageplan (ca. 698 KB) Anlage Schnitte_A-A_B-B_E-E (ca. 290 KB) Anlage Schnitte_C-C_D-D (ca. 205 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.04.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 79, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 Aktenzeichen: 37 3