Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg hier: 2. bis 4. Bauabschnitt
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 04.04.2016, M
72 Betreff:
Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales
Katastrophenschutzlager am Marbachweg hier: 2. bis 4. Bauabschnitt
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5791 (M 39) 1. Es wird zugestimmt, die Rettungshundestaffel als
Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main aus
einsatztaktischen und infrastrukturellen Gründen schnellstmöglich dauerhaft am
Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers unterzubringen. Die
Unterbringung im Funktionsgebäude des 2. Bauabschnitts des zentralen
Katastrophenschutzlagers erfolgt in Doppelnutzung der herzustellenden
Einrichtungen. Die zugehörigen Fahrzeuge werden in der
Fahrzeughalle (3. Bauabschnitt) eingestellt. 2. Dem Bau des 2. bis einschließlich 4. Bauabschnitts
des zentralen Katastrophenschutzlagers mit Gesamtkosten von rund 2,99 Mio. Euro
brutto auf dem nördlichen Teil des Geländes des Brandschutz-,
Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg (ehemaliges
Gelände der Gibbs-Kaserne) wird zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der
Unterbringung der Rettungshundestaffel die Bauabschnitte 2 bis 4 gegenüber den
bisherigen Planungen zeitlich vorgezogen werden und voraussichtlich bis Mitte
2018 realisiert werden sollen. Es wird ergänzend auf den Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015, § 5791 (M 39 "Bau- und
Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg"),
verwiesen. 4. Mit der Durchführung bzw.
Koordination der Baumaßnahmen sowie mit dem künftigen Betrieb des zentralen
Katastrophenschutzlagers soll die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt werden. 5. Der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH & Co. KG hat
der Durchführung der Maßnahme bereits zugestimmt und die notwendigen Mittel in
der Wirtschafts- und Finanzplanung 2016 der Gesellschaft bereitgestellt.
6. Für die Finanzierung der Neubaumaßnahme soll
geprüft werden, ob Fördermittel aus den Kommunalinvestitionsprogrammen von Bund
und Land (KIP) beantragt werden können. Die Refinanzierung der
Investitionskosten ist im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion
sicherzustellen.
Begründung: Einleitung Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung, § 5791 vom 26.03.2015 (M 39), zur Bau- und
Finanzierungsvorlage Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg sollen die
über das Stadtgebiet verstreute Katastrophenschutzausrüstung und die vom Land
Hessen überlassenen Katastrophenschutzfahrzeuge künftig im neuzubauenden
zentralen Katastrophenschutzlager am Marbachweg untergebracht werden. Diese
zentrale Unterbringung ist auch im Hinblick auf die räumliche Nähe zum
Brandschutzzentrum sowie zum THW, das auf dem Nachbargrundstück in der
ehemaligen Gibbs-Kaserne untergebracht werden soll, auch aus einsatztaktischen
Gründen sehr günstig. Für den eingereichten Bauantrag wurde die
Baugenehmigung jedoch nur für den 3. und 4. Bauabschnitt (BA) erteilt,
weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), als Eigentümerin des
angrenzenden THW-Grundstücks, die erforderlichen Nachbarerklärungen trotz
vorher getroffener mündlicher Absprachen nicht abgegeben hat. Dies führte dazu,
dass das Bauvorhaben des 1. BA nicht begonnen werden konnte und die gesamte
Baumaßnahme überplant und um insgesamt ca. 1,50 m nach Osten verschoben werden
musste. Die Bauantragsunterlagen wurden dementsprechend korrigiert. Im Zuge der Überarbeitung der
Planungsunterlagen wurden auch Überlegungen zur dauerhaften Unterbringung der
Rettungshundestaffel (RHS) am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers
umgesetzt. Die Rettungshundestaffel Frankfurt am Main ist eine Sondereinheit
der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main. Sie setzt sich aus
ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, welche teilweise auch Mitglied in einer
Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr sind. Die Rettungshundestaffel
ist innerhalb kürzester Zeit einsatzbereit. Derzeit verfügt die Staffel über 17
geprüfte Hunde. Aktuell ist die RHS auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 701
untergebracht. Das Gelände, das seit langem für Hundesportzwecke dient, ist
jedoch als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen. Es soll auch in Zukunft als
potentieller Schulstandort vorgehalten werden. Das Gelände wird unter Beachtung der seit Juni 2015
geltenden Seveso III (vorher Seveso II) Richtlinie allerdings
bodengutachterlich zu untersuchen sein. Mit der Vorlage des Seveso-Gutachtens
wird im Frühjahr 2016 gerechnet. Belastbare Aussagen zu den sich hieraus
ergebenden Konsequenzen sind derzeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist
es erforderlich, für die RHS möglichst rasch eine tragfähige Lösung zur
dauerhaften Unterbringung zu finden und ihr damit Planungssicherheit
wiedergeben zu können. Eine
Unterbringung der RHS am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers ist
mit wenigen Umplanungen des bisher vorgesehenen Raumprogramms möglich. Die
Rettungshundestaffel wird im Obergeschoss des Funktionsgebäudes (2. BA) im
Sinne einer Doppelnutzung mit dem Bereich Freiwillige Feuerwehr - Logistik
untergebracht. Die zugehörigen Fahrzeuge werden in der Fahrzeughalle (3.
BA) eingestellt. Die zeitnahe Unterbringung der RHS macht es erforderlich, dass
die nächsten Bauabschnitte schnellstmöglich realisiert werden. Hierzu sind -
entgegen bisherigen Festlegungen - die Bauabschnitte 2 und 3 des Neubaus
Katastrophenschutzlagers zeitlich vorzuziehen. Mit dieser Maßnahme lassen sich
unter einsatztaktischen Gesichtspunkten aufgrund der Nähe zum
Brandschutzzentrum zusätzliche infrastrukturelle Synergien erzielen. Dies
bildet einen weiteren Baustein in der Sicherheitsarchitektur der Stadt
Frankfurt am Main. Hinsichtlich der Realisierung der ersten drei
Bauabschnitte ist es konsequent und folgerichtig, zeitnah auch den 4. BA
anzugehen. Dadurch lässt sich die gesamte Baumaßnahme zeitlich bündeln. Ebenso
können gegenüber der bisherigen Planung zusätzlich Kosten und Zeit eingespart
werden, da beispielsweise die Baustelle während der gesamten Bauzeit nur einmal
eingerichtet und betrieben werden muss. Auch die von der Baustelle ausgehenden Emissionen für
die angrenzende Wohnbebauung und die zurzeit im Bau befindliche
Kindertagesstätte in der Feuerwehrstraße lassen sich dadurch erheblich
reduzieren. A. Zielsetzung Durch eine zeitlich verdichtete
Realisierung aller 4 Bauabschnitte der Gesamtmaßnahme werden folgende Aspekte
verfolgt: a) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers zur
Aufnahme und Wartung der kommunalen Katastrophenschutzausstattung sowie der vom
Land und vom Bund für den Katastrophenschutz bereitgestellten Fahrzeuge und
Gerätschaften. b) Standort in
unmittelbarer Nachbarschaft des Brandschutz-, Katastrophenschutz und
Rettungs-dienstzentrums (BKRZ), um im Bedarfsfall eine gemeinsame Nutzung mit
dem Technischen Hilfswerk und den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Frankfurt
am Main sicherstellen zu können. c) Dauerhafte Unterbringung der zurzeit in einer
Interimslösung ausgelagerten Rettungshundestaffel (RHS) der Branddirektion der
Stadt Frankfurt am Main durch Doppelnutzung des Obergeschosses des
Funktionsgebäudes (2. Bauabschnitt) sowie Einstellen der zugehörigen Fahrzeuge
in der Fahrzeughalle (3. Bauabschnitt). d) Optimierung einsatztaktischer Abläufe sowie
Erzielen von Synergieeffekten durch Nutzung der gesamten Infrastruktur des
BKRZ. e) Optimierung der
Baumaßnahmen und -kosten durch komprimierte Bauabläufe und
Baustellenlogistik. f)
Geringere Emissionen-Beeinträchtigungen der angrenzenden wohnwirtschaftlichen
Bebauung und der zurzeit im Bau befindlichen Kindertagesstätte in der
Feuerwehrstraße. B. Alternativen Im Hinblick auf die vorbeschriebenen Zielsetzungen a
- f: keine. C. Lösung Konsequente Fortentwicklung und Umsetzung der in der
Bau- und Finanzierungsvorlage Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg
(M 39/2015) beschriebenen Planung durch zeitlich kompakte Realisierung aller 4
Bauabschnitte des Baus eines zentralen Katastrophenschutzlagers auf dem
nördlichen Teil des ehemaligen Gibbs-Geländes in unmittelbarere Nähe des BKRZ
und der THW Landeszentrale mit Unterbringungs- und Wartungsmöglichkeiten für
das gesamte, der Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen überlassene
Katastrophenschutzmaterial und die Katastrophenschutzfahrzeuge. Ausführung in folgenden Bauabschnitten
(BA): 1. BA: Lagerhalle mit einem
überdachten Multifunktionsbereich 2. BA: Funktionsgebäude (mit
Dispositions- und Wartungsbereich) 3. BA: Fahrzeughalle für 4 Fahrzeuge
und 2 Chemielager 4. BA: Fahrzeughalle für 10
Fahrzeuge Einzelheiten können den als Anlagen beigefügten
Planskizzen entnommen werden. D. Finanzierung a) Investitionskosten Die Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf rund 4,45
Mio. Euro brutto geschätzt. Die Einzelheiten zu den Kosten der einzelnen
Bauabschnitte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Kostengruppe 1. BA Lagerhalle
2. BA
Funktionsgebäude 3. BA Fahrzeughalle
2 4. BA
Fahrzeughalle 1 gesamt
100 Grundstück 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
200 Herrichten / Erschließen 0 € 0 € 0 € 0 € 0 €
300 Bauwerk 824.013,53 €
481.422,38 €
269.742,57 €
458.959,02 €
2.034.137,50 €
400 Technik 198.335,18 €
322.932,03 €
105.964,90 €
183.637,70 €
810.869,80 €
500 Außenanlage 0 € 0 € 0 € 239.162,00 €
239.162,00 €
600 Ausstattung 0 € 34.628,00 € 0 € 0 € 34.628,00 €
700 Nebenkosten 204.500,00 €
167.800,00 €
75.100,00 € 176.400,00 €
623.800,00 €
Summe netto 1.226.848,71 €
1.006.782,41 €
450.807,47 €
1.058.158,72 €
3.742.597,30 €
Summe
brutto 1.459.949,96 €
1.198.071,06 €
536.460,89 €
1.259.208,88 €
4.453.690,79 €
Zur Finanzierung des 1. BA werden
eingesparte Mittel bei der Baumaßnahme "Feuerwehr- und Rettungstrainingscenter"
in Höhe von rund 1 Mio. Euro herangezogen. Der Restbetrag wird aus liquiden
Mitteln der BKRZ GmbH & Co. KG oder durch die Aufnahme von Darlehen
finanziert. Die Refinanzierung des 2., 3. und 4.
BA erfolgt im Rahmen des vorhandenen Budgets der Branddirektion. Für die Finanzierung der Neubaumaßnahme sollen -
soweit dies möglich ist - Fördermittel aus den
Kommunalinvestitionsprogrammen von Bund und Land (KIP) herangezogen werden.
b) Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c) Sachkosten Der Betrieb eines modernen und funktionalen
Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten
verursachen als dies beim derzeitigen Mietverhältnis der Fall ist. Des Weiteren
lassen sich durch die Unterbringung der Rettungshundestaffel im zentralen
Katastrophenschutzlager Miet- und Sachkosten gegenüber anderen ggf. externen
RHS-Standorten reduzieren. Anlage 1_und_4_BA-Grundriss_EG (ca. 252 KB) Anlage 2_und_3_BA-Grundrisse_EG_und_OG (ca. 274 KB) Anlage
Ansichten_Norden_Osten (ca.
217 KB) Anlage Ansichten_Westen_Sueden (ca. 187 KB) Anlage
Kostenberechnung (ca.
129 KB) Anlage Lageplan (ca. 698 KB) Anlage
Schnitte_A-A_B-B_E-E (ca.
290 KB) Anlage
Schnitte_C-C_D-D (ca.
205 KB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 06.04.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10
am 03.05.2016, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 72 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 10.05.2016, TO I, TOP 41
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 72 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016, TO II, TOP 40
Beschluss: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 79, 2. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2016 Aktenzeichen: 37 3