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Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache (BW) 21, Nähe Nordwestzentrum

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache (BW) 21, Nähe Nordwestzentrum Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5791 (M 39) 1. Dem Bau der Bereichswache (BW) 21 auf dem Areal zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Erich-Ollenhauer-Ring wird auf Basis der beiliegenden Planung (Anlagen) mit Gesamtkosten von 10,006 Mio. Euro brutto zugestimmt. Von der Gesamtsumme entfallen 1,63 Mio. € inkl. Nebenkosten auf die Erschließung des Grundstücks, davon ca. 413.000,- Euro auf die archäologische Untersuchung des Geländes und etwa 2,29 Mio. Euro inkl. Nebenkosten auf die Erstellung der Außenanlagen. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem Betrieb des Objektes wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Feuer- und Rettungswache grundsätzlich nach den gültigen ökologischen Standards der Stadt errichtet wird. Die Planung wurde dem Energiemanagement und dem Grünflächenamt vorgestellt. Die Dachfläche erhält eine Begrünung, im Bereich der Außenanlage werden umfangreiche Neuanpflanzungen durchgeführt. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Wache voraussichtlich erst im 2. Quartal 2016 in Betrieb gehen kann. Der Mietvertrag für die derzeit im Nordwestzentrum untergebrachte Bereichswache endet am 31.05.2015. Daher ist für die interimsweise Unterbringung der Wache mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. 5. Die Refinanzierung der Investitionskosten wird im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 im Budget der Branddirektion sichergestellt. Gleiches gilt für die Kosten der Interimslösung. 6. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass das derzeit in der Wache 21 untergebrachte Katastrophenschutzlager auf das Gelände des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg verlagert werden soll. Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5791 vom 26.03.2015 zur M 39 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales Katastrophenschutzlager am Marbachweg wird verwiesen. 7. Dem geplanten Raumprogramm der Bereichswache 21 wird zugestimmt. Begründung: Einleitung: Die Standortsuche für den Neubau der Bereichswache (BW) 21 gestaltete sich äußerst schwierig. Es wurden mehrere potenzielle Standorte (u. a. "Schwarzer Platz" und Römerstadtschule) geprüft, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zum Tragen kommen konnten. Auch der jetzige Standort, eine ursprünglich für Zwecke des Straßenbaus vorgehaltene Brache zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring und Rosa-Luxemburg-Straße, konnte erst nach intensiver Prüfung aus baurechtlicher und städtebaulicher Sicht für den Bau der Feuer- und Rettungswache freigegeben werden. Dabei wurde die Ausnutzung des Areals aus städtebaulichen Erwägungen auf die jetzt geplante Bruttogeschossfläche begrenzt. Aus einsatztaktischer Sicht liegt das Grundstück durch die Anbindung an die beiden Hauptverkehrsstraßen ideal. Allerdings verursachen die Erschließung des Geländes und die wegen der ungünstigen topografischen Lage notwendigen und sehr aufwändigen Außenanlagen immense zusätzliche Kosten von insgesamt 3 Mio. Euro. Hier sind insbesondere die wegen des Höhenunterschieds zum Straßenniveau komplexen Stützmauern und Rampen zu nennen, die Verlegung des bestehenden Fahrradwegs und die archäologischen Untersuchungen des Areals. Trotz der im Verhältnis hohen Investitionskosten stellt der Neubau die mit Abstand wirtschaftlichere Alternative zum derzeitigen Mietverhältnis dar. Obwohl bereits vor mehr als 5 Jahren mit der Suche nach einem neuen Standort begonnen wurde, ist es nicht gelungen, ein entsprechend geeignetes Areal zu finden und den Neubau so rechtzeitig zu beginnen, dass der Bezug rechtzeitig mit Ablauf des derzeitigen Mietverhältnisses im Nordwestzentrum zum 31.05.2015 hätte realisiert werden können. Es wird daher eine Übergangslösung notwendig werden, die entweder mit einer Verlängerung des Mietvertrages einhergeht oder die temporäre Verlagerung der Wache in ein Provisorium (ggf. Containerlösung) notwendig macht. Der Magistrat prüft derzeit die Möglichkeiten unter sachlichen und finanziellen Gesichtspunkten. Das der BW 21 derzeit angegliederte Katastrophenschutzlager kann wegen der zu geringen baulichen Ausnutzungsmöglichkeiten des neuen Geländes dort nicht mehr realisiert werden und soll auch aus Gründen der internen Betriebsabläufe und wegen der Nähe zu anderen Katastrophenschutzeinheiten, insbesondere dem Technischen Hilfswerk, auf das Gelände des Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg verlegt und gemeinsam genutzt und betrieben werden. Hier stehen auch alle sonstigen notwendigen Infrastruktureinrichtungen für den Betrieb eines leistungsfähigen Katastrophenschutzzentrums (Umkleideräume, Kantine, Sanitärräume) zur Verfügung. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) und der beschlossenen einsatztaktisch neuen Ausrichtung. Sicherstellung des gesetzlichen Schutzzielerreichungsgrades im Frankfurter Nordwesten. Die geplante Bereichswache ersetzt die seit 40 Jahren im Nordwestzentrum untergebrachte Feuer- und Rettungswache B. Alternativen Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2004 (M 116) und dem durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan wird insofern verwiesen. C. Lösung Neubau einer Bereichswache auf dem Gelände zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Erich-Ollenhauer-Ring. Die Wache soll mit folgenden Abweichungen vom Standardraumprogramm realisiert werden: Fahrzeughallen: Die beiden zusätzlich geplanten Fahrzeughallen werden benötigt, um den Zugrettungstransportwagen (Z-RTW) gemeinsam mit dem Versorgungsfahrzeug der Bereichswache, das Großtanklöschfahrzeug und die Reservedrehleiter des Wachbereichs 2 unterbringen zu können, die auf der Bereichsleitungswache 2 auch im Falle eines Neubaus aus Platzgründen nicht abgestellt werden können. Technikräume: Die Wache soll mit einer Pellet-Heizung betrieben werden. Hierfür ist ein zusätzlicher Raum für die eigentliche Heizungsanlage und die Pufferspeicher im Obergeschoss vorgesehen. Die Lagerung der Pellets erfolgt in einem Silo auf dem Dach. Die neue Feuerwache wird die energiepolitischen Ziele der Stadt Frankfurt am Main erreichen. So werden nur die absolut notwendigen Bereiche, wie z.B. innen liegende Räume und die Küche, über eine Lüftungsanlage be- und entlüftet. Verzichtet wird ferner auf ein Wärmedämmverbundsystem. Es wird stattdessen eine zweischalige Bauweise mit zwischen den Schalen liegender Dämmung realisiert. Die Planung wurde dem Energiemanagement vorgestellt. Auf der BW 21 befindet sich ein Knotenpunkt für öffentliche Brandmeldeanlagen im Frankfurter Nordwesten, die über diesen Knotenpunkt mit der Zentralen Leitstelle verbunden sind. Wie alle Feuer- und Rettungswachen, wird auch die BW 21 mit einer Netzersatzanlage ausgestattet, um bei Stromausfällen weiter funktionsfähig bleiben zu können. Für Technikräume sind im Standardraumprogramm insgesamt 89 m2 vorgesehen, die mit der vorgelegten Planung geringfügig um 3 m2 überschritten werden. Mannschaftsräume: Insgesamt werden 9 Funktionen und damit eine Funktion mehr gegenüber dem Standard, der auf einer Gruppenwache mit 8 Funktionen basiert, auf dieser Wache untergebracht. Bei der zusätzlichen Funktion handelt es sich um den Rettungsassistenten des Notarzteinsatzfahrzeugs am Krankenhaus Nordwest, der organisatorisch dieser Wache zugeordnet ist und sich hier einsatzbereit macht. Entsprechend sind die Umkleiden und ein Aufenthaltsraum größer ausgelegt worden. Durch die Unterbringung von Bettenspinden in den Verkehrsflächen konnten aber auch gleichzeitig Einsparungen gegenüber dem Standardraumprogramm erzielt werden. Sportraum: Zur Erhaltung der Einsatzdiensttauglichkeit gehören Ausdauer- und Kraftsport zum festen Dienstplan der Feuerwehr. Damit die Einsatzbereitschaft nach dem Dienstsport möglichst schnell wieder hergestellt werden kann, wird der Dienstsport mittlerweile so weit als möglich in den Wachen selbst absolviert. Der gestiegene Raumbedarf ist zum einen der höheren Funktionszahl und zum anderen der Ausstattung des Sportraums mit Kraft- und Ausdauergeräten geschuldet. Die Größe entspricht den Raumgrößen der zuletzt realisierten Wachstandorte. Werkstätten: In der Feuerwehr Frankfurt gibt es mehr als ein Dutzend Sonderdienste, die zur Kostenreduzierung während der Bereitschaftszeit Pflege- und Reparaturarbeiten für Einsatzgeräte selbst durchführen. Hierzu zählen z. B. die Kettensägen-Werkstatt, die Werkstatt für hydraulische Geräte, die Desinfektion usw. In der BW 21 sollen zwei Werkstätten untergebracht werden, da auf dieser Wache traditionell für die Sonderdienste geschultes Personal vorgehalten wird. In der Zentralwäscherei wird die Feuerschutzkleidung für den gesamten Einsatzbereich und die Ausbildung gewaschen und zwischengelagert. In der Krankentragenwerkstatt werden die im Rettungsdienst der Feuerwehr eingesetzten Krankentragen gewartet und repariert. Die Kleinwerkstatt für allgemein anfallende Arbeiten fällt etwas kleiner aus. Wegen des hohen Platzbedarfes der beiden Sonderdienste sind insgesamt 75 m2 an Fläche gegenüber dem Standard zusätzlich vorgesehen. Sonstiges: Wegen der zweigeschossigen Bauweise müssen Putzmittelräume und Toiletten auf jeder Geschossebene vorgesehen werden. Insgesamt soll die Wache um 213 m2 gegenüber dem Standardraumprogramm größer werden. Hiervon entfallen alleine 129 m2 auf die beiden zusätzlich benötigten Fahrzeugstellplätze und 75 m2 auf die in diesem Fall besonders Platz zehrenden Sonderdienste. Alle übrigen Abweichungen vom Raumprogramm sind entweder der höheren Funktionszahl, der mehrgeschossigen Bauweise oder der Kubatur des Gebäudes geschuldet. Die Rettungswache ist entsprechend der Vorgaben des Bereichsplans der Stadt Frankfurt am Main für 3 Rettungstransportwagen vorgesehen. Sie entspricht in Größe und Ausstattung dem von den Kostenträgern akzeptierten Standard. D. Finanzierung a. Investitionskosten Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 sichergestellt. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. c. Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten unverändert weiter. Anlage _Ansichten (ca. 618 KB) Anlage _Grundriss_EG (ca. 739 KB) Anlage _Grundriss_OG (ca. 898 KB) Anlage _Grundriss_UG (ca. 894 KB) Anlage _Kostenberechnung (ca. 38 KB) Anlage _Lageplan (ca. 1,5 MB) Anlage _Schnitte (ca. 560 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.06.2004, M 116 Vortrag des Magistrats vom 28.09.2007, M 219 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2010, M 254 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 24.01.2014, M 30 Vortrag des Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8, 10 Versandpaket: 13.05.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.06.2015, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6042, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 37 0

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