Taktisches Feuerwehrkonzept 2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache (BW) 21, Nähe Nordwestzentrum
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 11.05.2015, M 75 Betreff: Taktisches Feuerwehrkonzept
2020 Bau- und Finanzierungsvorlage Bereichswache (BW) 21, Nähe
Nordwestzentrum Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5791 (M
39) 1. Dem Bau der Bereichswache (BW) 21 auf dem Areal
zwischen Rosa-Luxemburg-Straße und Erich-Ollenhauer-Ring wird auf Basis der
beiliegenden Planung (Anlagen) mit Gesamtkosten von 10,006 Mio. Euro brutto
zugestimmt. Von der Gesamtsumme entfallen 1,63
Mio. € inkl. Nebenkosten auf die Erschließung des Grundstücks, davon ca.
413.000,- Euro auf die archäologische Untersuchung des Geländes und etwa 2,29
Mio. Euro inkl. Nebenkosten auf die Erstellung der Außenanlagen. 2. Mit der Durchführung der Baumaßnahme und dem
Betrieb des Objektes wird die Brandschutz-, Katastrophenschutz- und
Rettungsdienstzentrum (BKRZ) GmbH & Co. KG beauftragt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die
Feuer- und Rettungswache grundsätzlich nach den gültigen ökologischen Standards
der Stadt errichtet wird. Die Planung wurde dem Energiemanagement und dem
Grünflächenamt vorgestellt. Die Dachfläche erhält eine Begrünung, im Bereich
der Außenanlage werden umfangreiche Neuanpflanzungen durchgeführt. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Wache
voraussichtlich erst im 2. Quartal 2016 in Betrieb gehen kann. Der Mietvertrag
für die derzeit im Nordwestzentrum untergebrachte Bereichswache endet am
31.05.2015. Daher ist für die interimsweise Unterbringung der Wache mit
zusätzlichen Kosten zu rechnen. 5. Die Refinanzierung der Investitionskosten wird im
Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 im Budget der Branddirektion
sichergestellt. Gleiches gilt für die Kosten der Interimslösung. 6. Es dient abschließend zur Kenntnis, dass das
derzeit in der Wache 21 untergebrachte Katastrophenschutzlager auf das Gelände
des Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrums am Marbachweg
verlagert werden soll. Auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5791
vom 26.03.2015 zur M 39 Bau- und Finanzierungsvorlage: Zentrales
Katastrophenschutzlager am Marbachweg wird verwiesen. 7. Dem geplanten Raumprogramm der Bereichswache 21
wird zugestimmt. Begründung: Einleitung: Die Standortsuche für den Neubau der Bereichswache
(BW) 21 gestaltete sich äußerst schwierig. Es wurden mehrere potenzielle
Standorte (u. a. "Schwarzer Platz" und Römerstadtschule) geprüft, die aus
unterschiedlichen Gründen nicht zum Tragen kommen konnten. Auch der jetzige Standort, eine ursprünglich für
Zwecke des Straßenbaus vorgehaltene Brache zwischen dem Erich-Ollenhauer-Ring
und Rosa-Luxemburg-Straße, konnte erst nach intensiver Prüfung aus
baurechtlicher und städtebaulicher Sicht für den Bau der Feuer- und
Rettungswache freigegeben werden. Dabei wurde die Ausnutzung des Areals aus
städtebaulichen Erwägungen auf die jetzt geplante Bruttogeschossfläche
begrenzt. Aus einsatztaktischer Sicht liegt das
Grundstück durch die Anbindung an die beiden Hauptverkehrsstraßen ideal.
Allerdings verursachen die Erschließung des Geländes und die wegen der
ungünstigen topografischen Lage notwendigen und sehr aufwändigen Außenanlagen
immense zusätzliche Kosten von insgesamt 3 Mio. Euro. Hier sind insbesondere
die wegen des Höhenunterschieds zum Straßenniveau komplexen Stützmauern und
Rampen zu nennen, die Verlegung des bestehenden Fahrradwegs und die
archäologischen Untersuchungen des Areals. Trotz der im Verhältnis hohen
Investitionskosten stellt der Neubau die mit Abstand wirtschaftlichere
Alternative zum derzeitigen Mietverhältnis dar. Obwohl bereits vor mehr als 5 Jahren mit der Suche
nach einem neuen Standort begonnen wurde, ist es nicht gelungen, ein
entsprechend geeignetes Areal zu finden und den Neubau so rechtzeitig zu
beginnen, dass der Bezug rechtzeitig mit Ablauf des derzeitigen
Mietverhältnisses im Nordwestzentrum zum 31.05.2015 hätte realisiert werden
können. Es wird daher eine Übergangslösung notwendig werden, die entweder mit
einer Verlängerung des Mietvertrages einhergeht oder die temporäre Verlagerung
der Wache in ein Provisorium (ggf. Containerlösung) notwendig macht. Der
Magistrat prüft derzeit die Möglichkeiten unter sachlichen und finanziellen
Gesichtspunkten. Das der BW 21 derzeit angegliederte
Katastrophenschutzlager kann wegen der zu geringen baulichen
Ausnutzungsmöglichkeiten des neuen Geländes dort nicht mehr realisiert werden
und soll auch aus Gründen der internen Betriebsabläufe und wegen der Nähe zu
anderen Katastrophenschutzeinheiten, insbesondere dem Technischen Hilfswerk,
auf das Gelände des Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrums
am Marbachweg verlegt und gemeinsam genutzt und betrieben werden. Hier stehen
auch alle sonstigen notwendigen Infrastruktureinrichtungen für den Betrieb
eines leistungsfähigen Katastrophenschutzzentrums (Umkleideräume, Kantine,
Sanitärräume) zur Verfügung. A. Zielsetzung Weiterhin konsequente Umsetzung des Taktischen
Feuerwehrkonzeptes 2020 (Staffelkonzept) und der beschlossenen einsatztaktisch
neuen Ausrichtung. Sicherstellung des gesetzlichen Schutzzielerreichungsgrades
im Frankfurter Nordwesten. Die geplante Bereichswache ersetzt die seit 40 Jahren
im Nordwestzentrum untergebrachte Feuer- und Rettungswache B. Alternativen Unter der beschriebenen Zielsetzung: keine. Auf die Ausführungen im Grundsatzbeschluss aus dem
Jahr 2004 (M 116) und dem durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen
Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan wird insofern verwiesen. C. Lösung Neubau einer Bereichswache auf dem Gelände zwischen
Rosa-Luxemburg-Straße und Erich-Ollenhauer-Ring. Die Wache soll mit folgenden Abweichungen vom
Standardraumprogramm realisiert werden: Fahrzeughallen: Die beiden zusätzlich geplanten Fahrzeughallen werden
benötigt, um den Zugrettungstransportwagen (Z-RTW) gemeinsam mit dem
Versorgungsfahrzeug der Bereichswache, das Großtanklöschfahrzeug und die
Reservedrehleiter des Wachbereichs 2 unterbringen zu können, die auf der
Bereichsleitungswache 2 auch im Falle eines Neubaus aus Platzgründen nicht
abgestellt werden können. Technikräume: Die Wache soll mit einer Pellet-Heizung betrieben
werden. Hierfür ist ein zusätzlicher Raum für die eigentliche Heizungsanlage
und die Pufferspeicher im Obergeschoss vorgesehen. Die Lagerung der Pellets
erfolgt in einem Silo auf dem Dach. Die neue Feuerwache wird die energiepolitischen Ziele
der Stadt Frankfurt am Main erreichen. So werden nur die absolut
notwendigen Bereiche, wie z.B. innen liegende Räume und die Küche, über eine
Lüftungsanlage be- und entlüftet. Verzichtet wird ferner auf ein
Wärmedämmverbundsystem. Es wird stattdessen eine zweischalige Bauweise mit
zwischen den Schalen liegender Dämmung realisiert. Die Planung wurde dem
Energiemanagement vorgestellt. Auf der BW 21 befindet sich ein Knotenpunkt für
öffentliche Brandmeldeanlagen im Frankfurter Nordwesten, die über diesen
Knotenpunkt mit der Zentralen Leitstelle verbunden sind. Wie alle Feuer- und Rettungswachen, wird auch die BW
21 mit einer Netzersatzanlage ausgestattet, um bei Stromausfällen weiter
funktionsfähig bleiben zu können. Für Technikräume sind im Standardraumprogramm
insgesamt 89 m2 vorgesehen, die mit der vorgelegten Planung geringfügig um 3 m2
überschritten werden. Mannschaftsräume: Insgesamt werden 9 Funktionen und damit eine Funktion
mehr gegenüber dem Standard, der auf einer Gruppenwache mit 8 Funktionen
basiert, auf dieser Wache untergebracht. Bei der zusätzlichen Funktion
handelt es sich um den Rettungsassistenten des Notarzteinsatzfahrzeugs am
Krankenhaus Nordwest, der organisatorisch dieser Wache zugeordnet ist und sich
hier einsatzbereit macht. Entsprechend sind die Umkleiden und ein
Aufenthaltsraum größer ausgelegt worden. Durch die Unterbringung von
Bettenspinden in den Verkehrsflächen konnten aber auch gleichzeitig
Einsparungen gegenüber dem Standardraumprogramm erzielt werden. Sportraum: Zur Erhaltung der Einsatzdiensttauglichkeit gehören
Ausdauer- und Kraftsport zum festen Dienstplan der Feuerwehr. Damit die
Einsatzbereitschaft nach dem Dienstsport möglichst schnell wieder hergestellt
werden kann, wird der Dienstsport mittlerweile so weit als möglich in den
Wachen selbst absolviert. Der gestiegene Raumbedarf ist zum einen der höheren
Funktionszahl und zum anderen der Ausstattung des Sportraums mit Kraft- und
Ausdauergeräten geschuldet. Die Größe entspricht den Raumgrößen der zuletzt
realisierten Wachstandorte. Werkstätten: In der Feuerwehr Frankfurt gibt es mehr als ein
Dutzend Sonderdienste, die zur Kostenreduzierung während der Bereitschaftszeit
Pflege- und Reparaturarbeiten für Einsatzgeräte selbst durchführen. Hierzu
zählen z. B. die Kettensägen-Werkstatt, die Werkstatt für hydraulische Geräte,
die Desinfektion usw. In der BW 21 sollen zwei Werkstätten untergebracht
werden, da auf dieser Wache traditionell für die Sonderdienste geschultes
Personal vorgehalten wird. In der Zentralwäscherei wird die
Feuerschutzkleidung für den gesamten Einsatzbereich und die Ausbildung
gewaschen und zwischengelagert. In der Krankentragenwerkstatt werden die im
Rettungsdienst der Feuerwehr eingesetzten Krankentragen gewartet und
repariert. Die Kleinwerkstatt für allgemein
anfallende Arbeiten fällt etwas kleiner aus. Wegen des hohen Platzbedarfes der beiden
Sonderdienste sind insgesamt 75 m2 an Fläche gegenüber dem Standard
zusätzlich vorgesehen. Sonstiges: Wegen der zweigeschossigen Bauweise müssen
Putzmittelräume und Toiletten auf jeder Geschossebene vorgesehen werden.
Insgesamt soll die Wache um 213 m2
gegenüber dem Standardraumprogramm größer werden. Hiervon entfallen alleine 129
m2 auf die beiden zusätzlich benötigten Fahrzeugstellplätze und 75 m2 auf
die in diesem Fall besonders Platz zehrenden Sonderdienste. Alle übrigen
Abweichungen vom Raumprogramm sind entweder der höheren Funktionszahl, der
mehrgeschossigen Bauweise oder der Kubatur des Gebäudes geschuldet. Die Rettungswache ist entsprechend der Vorgaben des
Bereichsplans der Stadt Frankfurt am Main für 3 Rettungstransportwagen
vorgesehen. Sie entspricht in Größe und Ausstattung dem von den Kostenträgern
akzeptierten Standard. D. Finanzierung a. Investitionskosten Die Refinanzierung der Investitionskosten ist im
Rahmen des Taktischen Feuerwehrkonzeptes 2020 sichergestellt. b. Personalkosten Es entstehen keine zusätzlichen Personalkosten.
c. Sachkosten Die Aussagen des Grundsatzbeschlusses gelten
unverändert weiter. Anlage _Ansichten (ca. 618 KB) Anlage
_Grundriss_EG (ca. 739 KB)
Anlage _Grundriss_OG (ca. 898 KB) Anlage
_Grundriss_UG (ca. 894 KB)
Anlage _Kostenberechnung (ca. 38 KB) Anlage
_Lageplan (ca. 1,5 MB)
Anlage _Schnitte (ca. 560 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des Magistrats
vom 25.06.2004, M 116
Vortrag des
Magistrats vom 28.09.2007, M 219
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2010, M 254 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 24.01.2014, M 30
Vortrag des
Magistrats vom 20.02.2015, M 39 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8, 10 Versandpaket:
13.05.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR
10 am 19.05.2015, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 75 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 08.06.2015, TO I, TOP
11 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 75 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.06.2015, TO II, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 75 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
42. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.06.2015, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 75 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6042, 42. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.06.2015 Aktenzeichen: 37 0