Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M
228 Betreff:
Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main -
Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §
172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.1991, § 7366 (M 85)
I. Für das Gebiet - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel
/ Gallus - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch
aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich
ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher
Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten
Bereich in Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus soll
die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. III. Es dient zur Kenntnis,
dass der Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr.
8 - Nördlich des Hauptbahnhofs in den Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung Nr. 53 integriert wird. Das separate Verfahren zur
Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 8 wird eingestellt. Begründung: A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am
Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise,
bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie
Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger
Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am
stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile -
Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim,
Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den
bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die
Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen.
Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 53 -
Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus deuten sich die Verdrängung der
ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und
unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur
gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit
ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten
Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener
Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist
der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung
von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden,
wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der
Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 53 -
Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus umfasst folgende Bereiche: - Im Bahnhofsviertel: Düsseldorfer
Straße, Am Hauptbahnhof, Baseler Straße, Untermainkai, Gallusanlage,
Taunusanlage, Niddastraße, Weserstraße, Mainzer Landstraße, - im Gallus: Poststraße,
Rudolfstraße, Güterplatz, Hohenstaufenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Landstraße,
Düsseldorfer Straße, - im
Gutleutviertel: Baseler Straße, Speicherstraße, Hafenstraße, Gutleutstraße,
Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße, Karlsruher Straße sowie Gutleutstraße,
Heilbronner Straße, Mannheimer Straße, Hafenstraße. Für den Stadtteil Gallus befindet sich bereits die
Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 8 - Nördlich des Hauptbahnhofs im
Verfahren. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs des Geltungsbereiches des
Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung Nr. 8 und weiterer Bereiche des
Gallus für die sich eine Verdrängung der ansässigen und schützenswerten
Wohnbevölkerung andeutet, wird das eigenständige Verfahren zur
Erhaltungssatzung Nr. 8 eingestellt und der Geltungsbereich der
Erhaltungssatzung Nr. 8 in die Erhaltungssatzung Nr. 53 - Bahnhofsviertel
/ Gutleutviertel / Gallus integriert. Das Bahnhofsviertel, das Gutleutviertel und das
Gallus sind multikulturell geprägt. Mehr als 60 % der Einwohner haben einen
Migrationshintergrund. Preiswerter Wohnraum hat in der Vergangenheit auch
Studenten, Künstler und Kulturschaffende angezogen, die das Viertel ebenfalls
beleben. Das Bahnhofsviertel hat aufgrund seiner Lage, der dichten Bebauung und
der vorhandenen Bevölkerungsstruktur einen besonderen Charakter entwickelt, der
es auch über die Grenzen von Frankfurt am Main bekannt gemacht hat. Die Wohn- und Geschäftsgebäude stammen größtenteils
aus der Zeit um 1900 und den 1950er und 1960er Jahren. Die Wohnungsbestände der
Gründerzeit wurden in den Nachkriegsjahren teilmodernisiert und weisen zusammen
mit den Bauten des Wiederaufbaus einen ähnlichen Ausstattungsstandard auf. Die
Struktur der Wohnungsbestände variiert hinsichtlich der Wohnungsgrößen. Zur Behebung des Leerstandes von Wohn- und
Büroflächen und dem teilweise schlechten Zustand der Bausubstanz wurde mit dem
StVV-Beschluss § 9118 (2005) die "Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln
zur Sanierung des Wohnungsbestandes und der Wohnumfeldverbesserung im
Bahnhofsviertel" eingeführt. Zur Unterstützung des strukturellen Wandels wurde
das Bahnhofsviertel ebenfalls in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau in
Hessen aufgenommen (StVV-Beschlüsse § 813 (2006) und § 814 (2006)). Vor allem
durch die geförderte Umnutzung von Büroflächen in Wohnraum und die steigende
allgemeine Akzeptanz des Viertels als Wohnstandort wuchs die Einwohnerzahl
allein im Bahnhofsviertel von ca. 2.300 Personen (2006) auf ca. 3.400 Personen
(2013). In einer ersten überschlägigen
Abschätzung wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Ausstattungsstandards der
Wohnungen überwiegend noch ein günstiges Mietniveau besteht. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den
Bereich Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus eine vertiefende
sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der
Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert.
Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der
Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Bahnhofsviertel
/ Gutleutviertel / Gallus zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie
für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen
Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme
zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also
auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die bereits bestehende Erhaltungssatzung Nr. 40 -
Gutleutviertel, deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart des Gebietes
aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzt die zukünftige
"Milieuschutzsatzung" Nr. 53 - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus.
D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein
externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel
des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_53 (ca. 5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
09.02.2015, NR 1125
Anregung vom
20.01.2015, OA 596
Antrag vom
18.01.2015, OF
575/1
Antrag vom 18.01.2015, OF 576/1
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 01.10.2018, M 173
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1
Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
22 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 228 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
38. Sitzung des OBR 1
am 20.01.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 596 2015
1. Der Vorlage
M 228 wird unter Hinweis auf OA 575 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 575/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 576/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 228 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
20 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 596 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen OA 596)
zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 228 und OA 596 = Ablehnung, NR
1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 228 = Enthaltung, OA 596 = Annahme)
38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 17
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OA 596 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme
im Rahmen OA 596) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (=
Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und
RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: Piraten (M 228 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung, OA 596 =
vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 228 und OA 596 = Annahme, NR
1125 = Ablehnung) 39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 25
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1125 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 596 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 596) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER
(= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und
ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE
WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 5649, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00