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Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228 Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.1991, § 7366 (M 85) I. Für das Gebiet - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereich in Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass der Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 8 - Nördlich des Hauptbahnhofs in den Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung Nr. 53 integriert wird. Das separate Verfahren zur Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 8 wird eingestellt. Begründung: A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 53 - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus deuten sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 53 - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus umfasst folgende Bereiche: - Im Bahnhofsviertel: Düsseldorfer Straße, Am Hauptbahnhof, Baseler Straße, Untermainkai, Gallusanlage, Taunusanlage, Niddastraße, Weserstraße, Mainzer Landstraße, - im Gallus: Poststraße, Rudolfstraße, Güterplatz, Hohenstaufenstraße, Ludwigstraße, Mainzer Landstraße, Düsseldorfer Straße, - im Gutleutviertel: Baseler Straße, Speicherstraße, Hafenstraße, Gutleutstraße, Stuttgarter Straße, Pforzheimer Straße, Karlsruher Straße sowie Gutleutstraße, Heilbronner Straße, Mannheimer Straße, Hafenstraße. Für den Stadtteil Gallus befindet sich bereits die Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 8 - Nördlich des Hauptbahnhofs im Verfahren. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs des Geltungsbereiches des Aufstellungsverfahren der Erhaltungssatzung Nr. 8 und weiterer Bereiche des Gallus für die sich eine Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung andeutet, wird das eigenständige Verfahren zur Erhaltungssatzung Nr. 8 eingestellt und der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 8 in die Erhaltungssatzung Nr. 53 - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus integriert. Das Bahnhofsviertel, das Gutleutviertel und das Gallus sind multikulturell geprägt. Mehr als 60 % der Einwohner haben einen Migrationshintergrund. Preiswerter Wohnraum hat in der Vergangenheit auch Studenten, Künstler und Kulturschaffende angezogen, die das Viertel ebenfalls beleben. Das Bahnhofsviertel hat aufgrund seiner Lage, der dichten Bebauung und der vorhandenen Bevölkerungsstruktur einen besonderen Charakter entwickelt, der es auch über die Grenzen von Frankfurt am Main bekannt gemacht hat. Die Wohn- und Geschäftsgebäude stammen größtenteils aus der Zeit um 1900 und den 1950er und 1960er Jahren. Die Wohnungsbestände der Gründerzeit wurden in den Nachkriegsjahren teilmodernisiert und weisen zusammen mit den Bauten des Wiederaufbaus einen ähnlichen Ausstattungsstandard auf. Die Struktur der Wohnungsbestände variiert hinsichtlich der Wohnungsgrößen. Zur Behebung des Leerstandes von Wohn- und Büroflächen und dem teilweise schlechten Zustand der Bausubstanz wurde mit dem StVV-Beschluss § 9118 (2005) die "Förderungsrichtlinie zur Vergabe von Mitteln zur Sanierung des Wohnungsbestandes und der Wohnumfeldverbesserung im Bahnhofsviertel" eingeführt. Zur Unterstützung des strukturellen Wandels wurde das Bahnhofsviertel ebenfalls in das Bund-Länder-Förderprogramm Stadtumbau in Hessen aufgenommen (StVV-Beschlüsse § 813 (2006) und § 814 (2006)). Vor allem durch die geförderte Umnutzung von Büroflächen in Wohnraum und die steigende allgemeine Akzeptanz des Viertels als Wohnstandort wuchs die Einwohnerzahl allein im Bahnhofsviertel von ca. 2.300 Personen (2006) auf ca. 3.400 Personen (2013). In einer ersten überschlägigen Abschätzung wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Ausstattungsstandards der Wohnungen überwiegend noch ein günstiges Mietniveau besteht. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Bereich Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die bereits bestehende Erhaltungssatzung Nr. 40 - Gutleutviertel, deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart des Gebietes aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzt die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 53 - Bahnhofsviertel / Gutleutviertel / Gallus. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_53 (ca. 5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Anregung vom 20.01.2015, OA 596 Antrag vom 18.01.2015, OF 575/1 Antrag vom 18.01.2015, OF 576/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 173 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 17.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 38. Sitzung des OBR 1 am 20.01.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 596 2015 1. Der Vorlage M 228 wird unter Hinweis auf OA 575 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 575/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 576/1 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 596 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 596) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 228 und OA 596 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 228 = Enthaltung, OA 596 = Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 596 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 596) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 228 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung, OA 596 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (M 228 und OA 596 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 596 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 596) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5649, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00

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