Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass: - der räumlichen Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung um die Wohngebäude Mainzer Landstraße 86 - 96 erweitert wird. Begründung: Es nicht nach zu voll ziehen warum die Häuser Mainzer Landstraße 86 - 96 nicht dem Schutz durch eine Erhaltungssatzung unterliegen sollten.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2015, OF 575/1
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt
am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Der Ortsbeirat möge
beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228
wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass: - der räumlichen Geltungsbereich der aufzustellenden
Erhaltungssatzung um die Wohngebäude Mainzer Landstraße 86 - 96 erweitert
wird. Begründung: Es nicht nach zu voll ziehen warum die Häuser
Mainzer Landstraße 86 - 96 nicht dem Schutz durch eine Erhaltungssatzung
unterliegen sollten. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.12.2014, M 228 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1
am 20.01.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 596 2015
1.
Der Vorlage M 228 wird unter Hinweis auf OA 575 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 575/1 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. 3. Die Vorlage OF 576/1 wurde zurückgezogen.
Abstimmung: zu 1.
GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung);
CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD,
LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)