Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus
Begründung
am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass: - der räumlichen Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung um die Wohngebäude Mainzer Landstraße 86 - 96 erweitert wird. Begründung: Es nicht nach zu voll ziehen warum die Häuser Mainzer Landstraße 86 - 96 nicht dem Schutz durch eine Erhaltungssatzung unterliegen sollten.
Inhalt
Antrag vom 18.01.2015, OF 575/1
Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass: - der räumlichen Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung um die Wohngebäude Mainzer Landstraße 86 - 96 erweitert wird. Begründung: Es nicht nach zu voll ziehen warum die Häuser Mainzer Landstraße 86 - 96 nicht dem Schutz durch eine Erhaltungssatzung unterliegen sollten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 228 Beratung im Ortsbeirat: 1