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Vorlagen
Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7318 entstanden aus Vorlage: OF 1723/1 vom 31.08.2025 Betreff: Durchwegung Adam-Riese-Straße sicherstellen Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110 Der Magistrat wird im Zusammenhang mit der Magistratsvorlage M 110 aufgefordert, im Zuge des Verkaufs des Grundstücks zur künftigen Erweiterung der S-Bahn-Wartungshalle an die Deutsche Bahn dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche, durchgehende Wegeverbindung für Radfahrende und zu Fuß Gehende entlang der Adam-Riese-Straße auch in Zukunft sichergestellt wird. Begründung: Aus der Magistratsvorlage und den Anlagen geht nicht konkret hervor, dass auch künftig die Wegeverbindung entlang der Adam-Riese-Straße bestehen bleibt. Bereits jetzt und insbesondere nach Fertigstellung der künftigen Fuß- und Radbrücke über den Hafentunnel stellt die Wegebeziehung eine wichtige und sichere Verbindung ins Gallus dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2025, M 110
Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 1348/1 Betreff: Lieferzonen, E-Scooter-Parkzonen und Radbügel nördlich des Hauptbahnhofs Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Nördlich des Hauptbahnhofs liegt das Saar-Karree umgeben von den Straßen Poststraße, Niddastraße, Ludwigstraße und Rudolfstraße. Dort wurden Lieferzonen und E-Scooter-Parkzonen ausgewiesen, sowie Radbügel installiert. Der Magistrat wird gebeten dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum werden in diesem Bereich so viele Lieferzonen benötigt? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Einschätzung und Festlegung der Anzahl und Größe der Lieferzonen vorgenommen? 3. Warum wurden Radbügel auf PKW-Parkplätzen installiert und nicht auf anderen Flächen? 4. In diesem Bereich gibt es schon zahlreiche Radbügel. Wie kam man auf die Einschätzung, dass hier weitere Radbügel benötigt werden? 5. Wie ist die Konzeption für die Nutzung der Parkflächen am Straßenrand in Poststraße 22-32, Niddastraße 101-103, Ludwigstraße und Rudolfstraße? Gerne auch mit Begründung der Maßnahmen und angesetzten Kosten. 6. Gibt es weitere noch nicht umgesetzte Planungen z.B. Parkraumbewirtschaftung/Anwohnerparken in dem genannten Bereich? 7. Ist es möglich Anwohner an den weiteren Planungen zu beteiligen und deren Interessen abzufragen? Begründung: Wie bereits im Gutleutviertel wurden im Gallus Maßnahmen umgesetzt, über die weder der Ortsbeirat noch die Anwohner vorab informiert und eingebunden wurden. Bürgerbeteiligung und Transparenz fanden im Vorfeld nicht statt. Die Anwohner sind verwundert und können einige der Maßnahmen nicht nachvollziehen. Hier ist Aufklärung dringend von Nöten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1007 2024 Die Vorlage OF 1348/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenKontaktschleife Hafenstraße/Adam-Riese-Straße für Radfahrer ertüchtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1168/1 Betreff: Kontaktschleife Hafenstraße/Adam-Riese-Straße für Radfahrer ertüchtigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kontaktschleife in der Hafenstraße auf der Linksabbiegerspur für Linksabbieger zur Adam-Riese-Straße auch für Radfahrer zu ertüchtigen. Begründung: Die Kontaktschleife registriert aktuell nur PKW/LKW, weshalb Radfahrer hier aktuell keine Möglichkeit haben, ordnungsgemäß links abzubiegen. Radfahrer sind bei der Planung und Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen ausreichend zu berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1168/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1168/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenHöchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4774 entstanden aus Vorlage: OF 886/6 vom 06.11.2023 Betreff: Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Straße) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Höchster Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm, im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form von Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u. v. m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege stehen. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solche Spielgeräte waren bereits vor mehr als zehn Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Höchster Schlossfest, Kreisstadt-Lauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, - die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden); - auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) auf die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden. Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche Quelle: Nassauische Heimstätte (Webseite) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 20.01.2024, OF 927/6 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5071 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 457 Aktenzeichen: 67-2
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4795 entstanden aus Vorlage: OF 1034/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radschutzstreifen in der Adam-Riese-Straße von der Einmündung Hafenstraße bis über die S- Kurve hinaus beidseitig verlängern zu lassen. Begründung: In der S-Kurve des Adam-Riese-Platzes stellen sich stadteinwärts derzeit drei unterschiedliche Situationen dar: - absolutes Halteverbot Ende (Pfeil nach rechts, Verkehrszeichen Nr. 283-20); - "vermeintlich nicht geregelte Fläche" auf der Länge von zehn Metern und - Radschutzstreifen. Die "vermeintlich nicht geregelte Fläche" wird innerhalb der Kurve von Fahrzeugen dauerhaft zum Halten und Dauerparken genutzt. Vielfach werden auch der Radschutzstreifen und der Halteverbotsbereich zugeparkt. Die restliche Fahrbahnbreite reicht nicht mehr aus, um zu Rad und mit dem Pkw in beide Richtungen gefahrlos die Kurve zu passieren. Außerdem fahren die meisten Autofahrer dort nicht mit angepasster Geschwindigkeit. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 368 Aktenzeichen: 32-1
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 entstanden aus Vorlage: OF 1078/1 vom 28.11.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern - wirklich! Vorgang: OM 3943/23 OBR 1; ST 2317/23 Der Magistrat wird gebeten, wie in der Anregung an den Magistrat OM 3943 unter Ziffer 1. gefordert, die generelle Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Hafenstraße und Rudolfstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern. Wie in der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2317, erörtert, entfallen die bestehenden Stellplätze ersatzlos zugunsten zusätzlichen Platzes für den Fußverkehr - mit Ausnahme einer auf dem Hochbord neu einzurichtenden Lieferzone. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat OM 3943 beabsichtigte der Ortsbeirat nicht, statt dem Gehwegparken das Parken auf der Fahrbahn der Mainzer Landstraße zu erlauben. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass dies dort unmöglich ist, und es ginge am Ziel der ursprünglichen Anregung (mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr) vorbei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 534
Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3943 entstanden aus Vorlage: OF 814/1 vom 13.04.2023 Betreff: Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkerlaubnis auf dem Gehweg im Abschnitt Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße aufzuheben und den Gehweg baulich zu sichern; 2. in der Rudolfstraße zwischen Niddastraße und Mainzer Landstraße mit Parkwinkeln das Fahrbahnparken zu verdeutlichen und neben den Einfahrten das Zuparken des Gehweges durch Poller zu unterbinden; 3. im Bereich aus den Punkten 1. und 2. ein bis zwei Lieferzonen einzurichten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die Rudolfstraße im genannten Bereich zumindest teilweise entsiegelt werden kann. Begründung: An der Mainzer Landstraße zwischen Rudolfstraße und Hafenstraße ist der Gehweg durch die markierten Parkstände und die Außengastronomie stark verengt, sodass für Fußgängerinnen und Fußgänger kaum noch Platz übrig bleibt. Durch das Ein- und Ausparken entstehen zusätzlich gefährliche Situationen für Radfahrerinnen und Radfahrer, die den Radschutzstreifen auf der Mainzer Landstraße befahren. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität sollten diese Parkstände entfallen. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass der Gehweg danach nicht weiterhin als Parkplatz genutzt wird. Die Rudolfstraße weist eine große Fahrbahnbreite auf und ist in diesem Abschnitt eine wenig befahrene Einbahnstraße. Derzeit ist noch genügend Platz für beidseitiges Parken auf der Fahrbahn. Trotzdem wird der Gehweg zugeparkt und Fußgängerinnen und Fußgänger behindert. Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob diese Fahrbahndimensionierung wirklich noch zeitgemäß ist oder ob nicht die Möglichkeit besteht, hier Flächen zu entsiegeln und für dringend benötigtes Grün in der Nachbarschaft zu schaffen. Sollte die Dimensionierung beibehalten werden, ist auch hier eine bauliche Sicherung des Gehwegs angebracht. Dadurch würden keine Abstellmöglichkeiten entfallen, es würde lediglich die geltende Parkregelung zum Parken auf der Fahrbahn durchgesetzt. Die Ausweisung von Lieferzonen gestattet es, komfortabel Be- und Entladevorgänge zu realisieren. Im Bereich sind bisher keine Zonen explizit ausgewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2023, ST 2317 Antrag vom 28.11.2023, OF 1078/1 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4821 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Rad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 802/1 vom 12.04.2023 Betreff: Rad- und Fußweg Adam-Riese-Straße durchlässig machen Der Magistrat wird gebeten, den als Rad- und Fußweg sowie als Radweg mit Zwischenwegweiser beschilderten, asphaltierten Weg entlang der Adam-Riese Straße in Richtung Hafenstraße durchgängig freizugeben. Der Weg endet derzeit an einer Schranke. Falls erforderlich, ist die Grundstückseigentümerin einzubeziehen. Begründung: Der beschilderte Rad- und Fußweg ist an der Zufahrt abgepollert und suggeriert aufgrund seiner Breite und asphaltierten Fahrbahn eine durchgängige Wegeverbindung. Er endet jedoch jäh an einer Schranke. Radfahrende und zu Fuß Gehende sowie mobilitätseingeschränkte Personen müssen sich am Ende des Weges durch die Engstelle durchschlängeln oder gar wieder umdrehen. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1739
Stau im Hafentunnel vermeiden
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenBarrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 12.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung in der Adam-Riese-Straße und der Mainzer Landstraße in einen barrierefreien Fuß- und Radweg umgestalten zu lassen. Begründung: Der Weg stellt ein wichtiges und viel genutztes Verbindungsstück zwischen der Mainzer Landstraße und der Adam-Riese-Straße dar und wird von vielen Mitarbeitenden und Besuchenden der Ämter genutzt. Hohe Bordsteine und Schotterflächen erschweren jedoch das Vorankommen. Der Weg soll jedoch auch für die zahlreichen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Radfahrende bequem zu benutzen sein, die derzeit einen großen Umweg in Kauf nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 496 Aktenzeichen: 66-2
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Taubenabwehr an der Galluswarte
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2019, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 1099/1 vom 11.11.2019 Betreff: Bebauungsplan Adam-Riese-Straße hier: Sichere Infrastruktur für Radverkehr und Spielflächen für Kinder Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 148, Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 912, wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Die Adam-Riese-Straße wird als verkehrsberuhigter Bereich oder als Fahrradstraße konzipiert, und es werden Maßnahmen ergriffen, dort den motorisierten Durchgangsverkehr zu verhindern. 2. Auf dem Adam-Riese-Platz wird eine öffentliche Spielfläche für Kinder und Jugendliche errichtet. Begründung: Die Adam-Riese-Straße bietet sich für den Fahrradverkehr als Alternative zur Mainzer Landstraße an, um das Gallus in Ost-West-Richtung zu durchfahren. Diese Alternative kann aber nur dann sicher genutzt werden, wenn Rad Fahrenden dort genügend sicherer Raum geboten wird und andere Formen des Verkehrs dort soweit möglich vermieden werden. In den bisherigen Plänen ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf den Außenbereich der Kindertagesstätte kein Spielplatz geplant. Im Sinne einer "Stadt für alle" sind Spiel- und Freiflächen für Kinder und Jugendliche jedoch unbedingt notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.09.2019, M 148 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 256 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 658 Bericht des Magistrats vom 09.07.2021, B 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 272 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 503 wird zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau zurückverwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 148 = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 148 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 503 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 503) sowie FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 503 Ziffer 2.) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 503 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 59. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4986, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 § 5331, 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2020 Aktenzeichen: 61 00
Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.09.2019, OA 467 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 24.08.2019 Betreff: Kein Planungsaufwand, kostengünstig und schnell: Durchfahrt Adam-Riese-Straße ermöglichen Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Adam-Riese-Straße in allen Abschnitten für den Radverkehr als gute Radfahralternative zur Mainzer Landstraße öffnen zu lassen. Begründung: Zurzeit ist die Adam-Riese-Straße im Abschnitt des Gebäudes der städtischen Behörden aus nicht nachvollziehbaren Gründen gesperrt. Eine Öffnung für den Radverkehr ermöglicht eine Ausweichroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße mit mehr Sicherheit und besserer Luftqualität. Die Freigabe kann ohne Verhandlungen mit Dritten kostengünstig erfolgen. Der Anschluss an den Hauptbahnhof ist über die Niddastraße gegeben. Die Fortführung der Route mit besserer Verkehrsführung im Bereich der Hafenstraße kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2020, B 52 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 259 = Zurückweisung, OA 467 = Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.11.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 259 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 467 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4849, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2019, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 861/1 vom 03.02.2019 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße zur westöstlichen Querung des Ortsbezirks 1 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine geschützte und eigens für Radfahrende ausgewiesene Fahrradstraße zur West-Ost-Durchquerung des Ortsbezirks 1 einzurichten und zwar nach Möglichkeit in folgender Weise: a) Südlich der Mainzer Landstraße auf Höhe der Günderrodestraße ist ein Durchstich von der Kreuzung Galluswarte/Mainzer Landstraße zur Adam-Riese-Straße einzurichten. b) Der Radweg ist in beiden Richtungen entlang der Adam-Riese-Straße auch auf Höhe von Speyerer Straße bis Heinrichstraße bis zur Hafenstraße zu führen. c) Im Bereich Hafenstraße ist eine gut nutzbare Überquerungsmöglichkeit vorzusehen. d) Im Abschnitt Niddastraße, Rudolfstraße, Poststraße bis zum Hauptbahnhof (Bahnhofsvorplatz) ist ein sicherer Radweg in beide Richtungen anlegen zu lassen. e) Im Bereich des Bahnhofsvorplatzes soll eine friktionslose Radverkehrsführung mit eigener Doppelspur hin zur Kaiserstraße führen, wo man sich heute nur halblegal durchquälen kann. f) In der Kaiserstraße bis zum Roßmarkt und von dort über die Katharinenpforte sind Radwege in beide Richtungen neu anzulegen bzw. zu ergänzen. g) Die bereits bestehende Fahrradstraße über Bleidenstraße, Liebfrauenberg und Töngesgasse ist besser zu kennzeichnen und vom störenden Kopfsteinpflaster zu befreien. h) Im Bereich der östlichen Töngesgasse sind Radwege in beiden Richtungen anlegen zu lassen. i) Die Route ist dann durch die Straße An der Staufenmauer zur Kurt-Schumacher-Straße zu führen. j) In der Kurt-Schumacher-Straße ist auf dem vorhandenen Parkstreifen ein Radweg gegen die Fahrtrichtung bis zur Fußgängerquerung auf Höhe der Albusstraße einzurichten. Der Radverkehr quert dort parallel mit dem Fußverkehr zur Albusstraße. k) Von dort ist die Fahrradstraße über die Breite Gasse in die Zeil und weiter mit einem guten Übergang über die Seilerstraße hinein in die Friedberger Anlage zu führen, von wo aus Radfahrende Sandweg, Berger Straße, Zoo etc. ansteuern können. Begründung: Ziel ist es, Radfahrenden, die aus dem westlichen Teil des Ortsbezirks 1 in die Innenstadt oder den östlichen Teil des Ortsbezirks fahren möchten, die mit Abgasen verseuchte Mainzer Landstraße auf ihrem Weg zu ersparen und außerdem ein ruhiges, sicheres "Flaniergefühl" für Radfahrende zu ermöglichen (siehe Fahrradstraßen in den Niederlanden). Heute ist die Fahrt entweder nur entlang der großen, abgasbelasteten Straßen oder als kleinteiliger, dauernd unterbrochener Spießrutenlauf von großer Querstraße zu großer Querstraße ohne eigenen Raum und meist ohne eigene Verkehrsregelung für Radfahrende möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.07.2019, B 259 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3819, 29. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.03.2019 Aktenzeichen: 32 1
Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 144/1 vom 17.10.2016 Betreff: Bewohnerparkzone im Bereich Poststraße/Niddastraße/Ludwigstraße/Rudolfstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Poststraße/Niddastraße/L udwigstraße/Rudolfstraße eine Bewohnerparkzone mit der längstmöglichen Schutzzeit für die Bewohner einzurichten. Begründung: Durch die Nähe zum Hauptbahnhof parken in diesem Bereich vermehrt Langzeitparker. Dadurch wird die Parkplatzsuche für die Bewohner deutlich erschwert. Es ist deshalb sinnvoll, in diesem Bereich eine Bewohnerparkzone einzurichten, wie es in den meisten anderen Stadtteilen schon üblich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 176 Antrag vom 09.04.2017, OF 281/1 Auskunftsersuchen vom 25.04.2017, V 434 Antrag vom 03.01.2018, OF 495/1 Anregung vom 23.01.2018, OA 219
Übergang vom Gallus nördlich der Mainzer Landstraße und von der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zum Grünflächenamt und zum Amt für Straßenbau und Erschließung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 489 entstanden aus Vorlage: OF 86/1 vom 14.08.2016 Betreff: Übergang vom Gallus nördlich der Mainzer Landstraße und von der S-Bahn-Station "Galluswarte" zum Grünflächenamt und zum Amt für Straßenbau und Erschließung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die fußläufigen Wege für Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Gallus nördlich der Mainzer Landstraße und für Pendelnde von der S-Bahn-Station "Galluswarte" zur Adam-Riese-Straße verbessert werden können. Insbesondere die Querung der Mainzer Landstraße ist für Betroffene ein Hindernislauf mit vielen Umwegen. Begründung: Im Bereich der Adam-Riese-Straße sind eine Vielzahl von Arbeitsplätzen entstanden, die täglich erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1533 Aktenzeichen: 32 1
tleutviertel InnenstadtFraktion: CDUTitel/Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2014, OF 477/1 Betreff: Nach dem Einrichten der behindertengerechten Wahllokale diese auch beflaggen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten ob nachstehende Wahllokale am Wahltag dem Anlass gemäß beflaggt werden können: - Cronstettenhaus, Speicherstraße - Internationale Kita, Ackermannstraße - Internationales Zentrum, Mainzer Landstraße 464 - Begegnungsstätte Gallus, Frankenallee - Goethe Gymnasium, Außenstelle, Rudolfstraße Begründung: Für Demokraten ist der Wahltag ein Festtag. Die neu etablierten behindertengerecht zugänglichen Wahllokale verfügen über keine Fahnenstangen und werden von den Behörden demzufolge auch nicht beflaggt. Da für die deutschlandweit stattfinden Festlichkeiten zum 3. Oktober 2014 in Frankfurt am Main Millionenbeträge zur Verfügung stehen, kann man bei den genannten Örtlichkeiten die Voraussetzung zur Beflaggung am Nationalfeiertag und den kommenden Wahlen schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 17.06.2014, TO I, TOP 42 Beschluss: Die Vorlage OF 477/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Annahme)
Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 422 entstanden aus Vorlage: OF 54/1 vom 04.09.2011 Betreff: Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Straßenbereich nordöstlich des Güterplatzes von Radfahrern in beide Richtungen benutzt werden kann. Begründung: Dieser Straßenabschnitt stellt eine wichtige Verbindung für den Radverkehr vom Gallus zum Bahnhofsviertel und Innenstadt dar. Der Radweg endet am Güterplatz, sodass sich nun der Radfahrer seinen Weg suchen muss. Diesen findet er am sichersten auf der Wegebeziehung über den nordöstlichen Güterplatz, die Mainzer Landstraße im Schutze der Pförtnerampel oder der Straßenbahn querend in die Rudolfstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 4
Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2011, OF 28/1 Betreff: Besitzt die Brücke vor dem Hafentunnel eine verkehrstechnische Aufgabe? Der Ortsbeirat 1 möge beschließen: Der Magistrat wird um folgende Auskunft gebeten: Welche verkehrstechnische Funktion erfüllt die Brücke vor dem Hafentunnel und liegt ein Nutzungsplan für diese Brücke vor? Die Brücke befindet sich am nördlichen Ausgang des Hafentunnels und führt vom Commerzbank-Gelände auf den Parkplatz Ecke Rudolfstraße/ Poststraße (siehe Foto 1, Pfeil). Wenn die Brücke keine verkehrstechnische Funktion erfüllt und kein Nutzungsplan vorliegt soll berichtet werden ob ein Rückbau der Brücke möglich ist. Foto 1. Der Pfeil zeigt die im Antrag beschriebene Brücke. Begründung: Die Brücke vor dem Hafentunnel (von der Mainzer Landstraße kommend) wird seit mehreren Jahren verkehrstechnisch weder von Kraftfahrzeugen, noch von Radfahren und Fußgängern genutzt. Die Brücke ist gesperrt und nicht zugänglich. Aus der Sicht vieler Anwohner, die regelmäßig den Hafentunnel durchqueren, "verlängert" die Brücke den Fußgang bzw. Radweg durch den Hafentunnel unnötig. Wenn die Brücke keine verkehrstechnischen Aufgaben aufweist und kein Nutzungsplan vorliegt sollte über einen Rückbau der Brücke nachgedacht werden, da dies zu einer Verschönerung unseres Viertels beitragen würde. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 16.08.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 28/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 20.09.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 132 2011 Die Vorlage OF 28/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
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