Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus
Begründung
am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der in Aufstellung befindlichen Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main - Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus, M 228 / 2014 eine sofortige Veränderungssperre zu erlassen wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das geplante Bauvorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde. Begründung: Für das Gebiet der Erhaltungssatzung Nr. 53 - Frankfurt am Main -Bahnhofsviertel/Gutleutviertel/Gallus Aufstellungsbeschluß M 228/2014 ist eine Veränderungssperre dringend notwendig. In einer Presseerklärung vom 14.11.2014 wurde erläutert, dass Planungsdezernent O. Cunitz für das Gebiet von 7 Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufstellen möchte. "Im Rahmen einer Gesamtstrategie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente bei der Wohnraumversorgung und tragen zur Vermehrung von bezahlbarem Wohnraum, zur Sicherung von vorhandenem Wohnraum wie auch zur Qualifizierung der Stadtteile bei", erläutert Bürgermeister Cunitz. Um diesen Schutz sofort auch während der Aufstellungsphase gewährleisten zu können, ist eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB besonders dringlich.