Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Beschlussvorschlag
- Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 875 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.
Begründung
A. Allgemeines
Für die Erweiterung des Günthersburgparks liegt ein Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 vor (§ 6082, M 324). Nachdem die
- Parkerweiterung in den 90er Jahren umgesetzt wurde, steht noch der nördlich angrenzende
- Parkteil auf der Fläche, auf welcher sich heute der Betriebshof Wetteraustraße 10 befindet, aus. Der historische Park mit einer Fläche von ca. 8,4 ha und die
- Parkerweiterung mit einer Fläche von ca. 4 ha sollen um einen weiteren Parkteil mit ca. 3,7 ha Größe erweitert werden. Der Günthersburgpark wird dann insgesamt eine Flächengröße von ca. 16,1 ha aufweisen. Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Grünflächen im Stadtviertel: Gemessen an der hohen Siedlungsdichte im Nordend ist die Anzahl an verfügbaren öffentlichen Grün- und Spielflächen relativ gering. Dies führt zu einer starken Übernutzung des bestehenden Parkgeländes. Mit der Erweiterung des Parks soll diese hohe Nutzungsintensität entzerrt werden. Gleichzeitig sollen dringend notwendige öffentliche Freiflächen für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil geschaffen werden. Voraussetzung für die Parkerweiterung war der Umzug der Werkstatt des Grünflächenamts im Jahr
- Die seitdem leerstehenden Gebäude, Lagerhallen und die versiegelten Freiflächen sollen abgebrochen werden, damit auf diesem Gelände eine öffentliche Grünfläche entstehen kann (1. Bauabschnitt).
B. Finanzielle Auswirkungen
Eine weitere Nutzung der Gebäude und des Werkstattgeländes, z. B. durch Vereine oder durch Privatpersonen, ist nicht wirtschaftlich. Die Gebäude weisen aufgrund der alten Bausubstanz hohe Betriebskosten auf und könnten in großen Teilen ohne umfangreiche Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten nicht weitervermietet werden. Die Nutznießung Einzelner würde zudem in keinem Verhältnis stehen zur Nutzung der Gesamtfläche als Parkerweiterung durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils. Eine weitere Nutzung der Gebäude steht weiterhin im Widerspruch zum o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.1991. Die Erweiterung des Günthersburgparks wurde darin bis an die im Norden angrenzenden Kleingärten sowie die ehemalige Gärtnerei Friedrich beschlossen. Der Abbruch des Betriebshofes wird deshalb als alternativlos angesehen.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Der Rückbau und Abbruch des ehemaligen Betriebshofes des Grünflächenamtes wurde Anfang der 1960er Jahre erbaut. Die Rückbau- und Abbrucharbeiten erfolgen in 5 Abbruchphasen. Ein Abbruchkonzept liegt vor, das die anfallenden Abfallarten benennt und die fachgerechte Entsorgung beschreibt. Die Staubentwicklung wird wirkungsvoll mit Einsatz von Wasser eingedämmt.
D. Klimaschutz
Die geplante 2. Erweiterung des Günthersburgparks hat eine zentrale Bedeutung für die Versorgung der nordöstlichen Innenstadtrandbereiche mit Frischluft aus den höher gelegenen Außenbereichen der Stadt im Nordosten. Das ehemalige Werkstattgelände des Grünflächenamtes gegen Bebauung zu sichern und als Grünfläche zu entwickeln ist daher klimatisch gesehen von elementarer Bedeutung für die Stadt.