Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Stadtverordnetenversammlung
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29. Februar 2024
29. Februar 2024
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Erweiterung des Günthersburgparks vor, um dringend benötigte Grünflächen für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil zu schaffen. Der Rückbau des Betriebshofs Wetteraustraße 10 ist als erster Bauabschnitt vorgesehen, um Platz für die neue Parkfläche zu schaffen. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die hohe Nutzungsintensität des bestehenden Parks zu entzerren.
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Beschluss
I. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird. II. Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 875 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 875 lauten: "Der Magistrat wird beauftragt, 2. neue, bessere Pläne zu erarbeiten, die die Bäume verschonen sollen, egal ob diese unter die Baumschutzsatzung fallen oder nicht. Durch eine bessere Planung, die einige wenige Betonteile erhält und integriert und sich an den Gegebenheiten orientiert, ist das spielend leicht möglich. Ein Wegschmeißen und Neukaufen wie in der großen Gallusstraße darf es nicht geben. 3. die sieben Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, zu verschonen. Das wäre leicht, wenn man die Mauer stehen lässt. Die Wurzeln der Bäume werden so nicht freigelegt. Die Mauer kann einfach weiter genutzt werden, wie die Mauer im unteren Teil des Parks. Wenn man Bänke davorstellt, sind geniale windgeschützte Sonnenplätze geschaffen. 4. auch die bisherigen Wege und Treppen zu integrieren. Ein behutsames Vorgehen bei den Abbrucharbeiten ist geboten. Ein Leitsatz aus einem Naturgartenbuch muss hier gelten: ‚Finden Sie Steine in ihrem Garten, schleppen Sie diese nicht raus, sondern integrieren Sie diese.' Insbesondere wenn dadurch Bäume erhalten werden. Natürlich soll das Gros an Beton entfernt und entsiegelt werden, aber es muss auch einiges integriert werden. 5. die vielen Sträucher und Bäume, die nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, zu erhalten. Sie dürfen nicht entfernt werden, nur weil sie nicht in ein Konzept passen. Das Konzept muss sich nach den Gegebenheiten richten." III. Die Ziffer 1. der Vorlage NR 875 wird abgelehnt.