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Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Die Verkehrssituation ist seit Jahren geprägt von einer immer weiter steigenden Rücksichtslosigkeit im Verkehr. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der schwächsten Gruppe im Straßenverkehr gewidmet werden, den Kindern, den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den mobilitätseingeschränkten Personen. Gehwege, Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen sollten ein sicherer Schutzraum sein. Tatsächlich aber fahren Fahrradfahrer und E-Scooter zunehmend auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zum Teil schweren Unfällen, die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Unfallverursachers in der Regel nicht angezeigt werden. Gefährdet sind hiervon insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Kinder können nicht mehr frei in den Parks, Grünanlagen und an den Mainufern spielen, die Gehwege und die Fußgängerzonen haben sich zu "Angstbereichen" für Fußgänger entwickelt. Die Gefährdung hat weiter zugenommen durch E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Roller und das Verhalten von Fahrradfahrern von Lieferdiensten, die mit mehr Gewicht und mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sind. Dieser fatalen Entwicklung muss wirksam entgegengetreten werden. Der Magistrat ist muss daher konsequent Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern ergreifen. Je nach örtlicher Situation können dabei unterschiedliche und zudem zeitlich differenzierte Maßnahmen sinnvoll sein, etwa in Fußgängerzonen. Es muss für insbesondere für Kinder, aber auch Seniorinnen und Senioren, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen wieder möglich sein, sich ohne Angst, plötzlich und unerwartet umgefahren zu werden, in der Stadt bewegen zu können.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, NR 1194 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen und in einem der Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Handlungskonzept zu bündeln, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger insbesondere in ihren ureigenen Schutzräumen, also auf Gehwegen und in Fußgängerzonen, zu erhöhen. Dazu soll beispielsweise gehören: - konsequentes Einschreiten gegen das Fahrradfahren auf Gehwegen - Einschränkung des Fahrradfahrens in Fußgängerzonen ortsbezogen durch ein generelles Verbot, ein zeitlich eingeschränktes Verbot und/oder eine Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit - Schrittgeschwindigkeit für Fahrradfahrer orts- und zeitabhängig in Grünanlagen und Parks - konsequentes Einschreiten gegen das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen - Verbot und Kontrolle des Abstellens von E-Scootern in Grünanlagen und auf Gehwegen außerhalb von besonders gekennzeichneten Abstellplätzen Bei einem Fehlverhalten sind konsequent Bußgelder zu verhängen. Begründung: Die Verkehrssituation ist seit Jahren geprägt von einer immer weiter steigenden Rücksichtslosigkeit im Verkehr. Ein besonderes Augenmerk muss dabei der schwächsten Gruppe im Straßenverkehr gewidmet werden, den Kindern, den Fußgängerinnen und Fußgängern sowie den mobilitätseingeschränkten Personen. Gehwege, Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen sollten ein sicherer Schutzraum sein. Tatsächlich aber fahren Fahrradfahrer und E-Scooter zunehmend auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zum Teil schweren Unfällen, die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Unfallverursachers in der Regel nicht angezeigt werden. Gefährdet sind hiervon insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Kinder können nicht mehr frei in den Parks, Grünanlagen und an den Mainufern spielen, die Gehwege und die Fußgängerzonen haben sich zu "Angstbereichen" für Fußgänger entwickelt. Die Gefährdung hat weiter zugenommen durch E-Bikes, E-Lastenfahrräder, E-Roller und das Verhalten von Fahrradfahrern von Lieferdiensten, die mit mehr Gewicht und mit höherer Geschwindigkeit unterwegs sind. Dieser fatalen Entwicklung muss wirksam entgegengetreten werden. Der Magistrat ist muss daher konsequent Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern ergreifen. Je nach örtlicher Situation können dabei unterschiedliche und zudem zeitlich differenzierte Maßnahmen sinnvoll sein, etwa in Fußgängerzonen. Es muss für insbesondere für Kinder, aber auch Seniorinnen und Senioren, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie mobilitätseingeschränkte Personen wieder möglich sein, sich ohne Angst, plötzlich und unerwartet umgefahren zu werden, in der Stadt bewegen zu können. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 278 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage NR 1194 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 46/23 überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6001, 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 28.04.2025

Beratungsverlauf 1 Sitzung

35
35. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
Linke ÖkoLinX-ELF FRAKTION AfD

Verknüpfte Vorlagen