Erlass der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main"
Beschlussvorschlag
Der "Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main" wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere - auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main - zu veranlassen.
Begründung
A. Allgemeines
Die Stadt Frankfurt am Main hat derzeit eine Vielzahl an bestehenden Naturdenkmal-Verordnungen, die teilweise noch aus den 1930er Jahren stammen. Viele der einst ausgewiesenen Naturdenkmäler sind inzwischen nicht mehr existent oder erfüllen die Schutzkriterien nicht mehr. Aus diesem Grund wird eine Neuausweisung mit rechtskonformen Anlagen als sinnvoll und notwendig erachtet.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es findet keine Neuausweisung der Naturdenkmäler statt, dies bedeutet, dass die bisherigen Naturdenkmäler bestehen und die zugehörigen Verordnungen in Kraft bleiben.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Verordnung zur Neuausweisung von Naturdenkmälern wird verabschiedet, wodurch neue Naturdenkmäler hinzukommen und alte gelöscht werden.
D. Klimaschutz
Durch die Neuausweisung von Naturdenkmälern entstehen Kosten, da die Verkehrssicherungspflicht und Pflege bei der Unteren Naturschutzbehörde liegen. Die Kosten werden im Haushalt unter Produktgruppe 22.01 als "Entstehende Kosten (Pflege, Unterhalt) der ausgewiesenen Naturdenkmäler" veranschlagt.