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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlagen und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Als weiteren Schutz für die Schule wird die Stadt Frankfurt alle anderen Räume an der Süd- und Westfassade mit Lärmschutzfenstern versehen und die Unterrichtsräume zusätzlich mit Lüftungsanlagen ausstatten. Mit HessenMobil als Vorhabenträger wurde sich über die Durchführung der Maßnahme geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Planungen zur Umsetzung sind abgeschlossen und Abstimmungsgespräche mit den zu involvierenden Entscheidungsinstanzen haben stattgefunden. Die Maßnahme wurde in den Sommerferien 2021 begonnen. Der Einbau der Lärmschutzfenster und der Lüftungsanlagen hat aufgrund der eingetretenen Rohstoffknappheit im Bausektor und den damit einhergehenden verlängerten Lieferzeiten sowie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Bauablauf zu Verzögerungen geführt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für Sommer 2022 geplant.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 10
OBR 11
TO I, TOP 29
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1971 2022 1. Die Vorlage B 122 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 280/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 8
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 77
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 122 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen