Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die vorgelegte Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen, um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers zu schaffen, einschließlich einer Grundschule und einer Kindertagesstätte.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
43
OBR 1
TO I, TOP 43
Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Ökolinx-Arl
Sitzung
40
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 13
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF Wohnen BFF-BIG AFD
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung
40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 16
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung
43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung
45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 22
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei