Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Begründung

Die vorgelegte Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als Satzung beschlossen, um die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers zu schaffen, einschließlich einer Grundschule und einer Kindertagesstätte.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 1
TO I, TOP 43
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Ökolinx-Arl
Sitzung 40
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ELF Wohnen BFF-BIG AFD
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 40
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei
Sitzung 43
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 150 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
Gartenpartei