Einrichtung eines Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, 1. die Einrichtung eines eigenständigen Amtes 38 - Zivil- und Katastrophenschutz - im Geschäftsbereich des Dezernates IX - Ordnung, Sicherheit und Brandschutz - zu planen, 2. das neue Amt soll die Aufgabenbereiche des Bevölkerungsschutzes, insbesondere Zivilschutz, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, Warnsysteme, Notfallvorsorge und Krisenkommunikation unter einem Dach bündeln. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung vereinen, 3. die Zuständigkeiten für den allgemeinen Brandschutz sowie für den Einsatzdienst von Feuerwehr und Rettungsdienst verbleiben beim bestehenden Amt 37 - Branddirektion, 4. der Magistrat wird beauftragt, die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung des Amtes 38 vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnahe einen Vorschlag zur konkreten Umsetzung vorzulegen und zu berichten, 5. dabei ist sicherzustellen, dass eine enge Zusammenarbeit mit der Branddirektion, dem Gesundheitsamt, dem Ordnungsamt sowie externen Behörden und Hilfsorganisationen gewährleistet bleibt und die Stabsstruktur der Stadt Frankfurt am Main organisatorisch eingebunden wird, 6. der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung der Punkte 1. bis 5. durch Nutzung vorhandener Strukturen und Zusammenlegungen möglichst kostenminimiert zu gestalten.
Begründung
Frankfurt steht als größte Stadt Hessens und als bedeutendes europäisches Finanz- und Verkehrszentrum vor wachsenden Herausforderungen im Bereich der Krisenprävention und Gefahrenabwehr. Die Stadt ist aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität als primäres Ziel bei Krisen oder kriegerischen Auseinandersetzungen zu betrachten: Als Sitz der Europäischen Zentralbank, als Bankenmetropole mit Börse, als zentraler Verkehrsknotenpunkt mit Flughafen, Hauptbahnhof und Autobahnkreuz sowie als einer der wichtigsten Internetknoten Europas mit rund 100 Rechenzentren konzentriert sich hier kritische Infrastruktur auf engstem Raum. Die Ereignisse der letzten Jahre, von extremen Wetterlagen über Cyberangriffe bis hin zu großflächigen Versorgungsstörungen, sowie die akute Gefahr eines Krieges in Europa haben deutlich gezeigt, dass Kommunen ihre Krisenresilienz strategisch und organisatorisch stärken müssen. Die aktuelle Situation des Bevölkerungsschutzes in Frankfurt offenbart gravierende strukturelle Defizite: Frankfurt verfügt derzeit über kein funktionierendes flächendeckendes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung, und die Installation eines flächendeckenden Sirenennetzes wird nach derzeitigem Stand etwa fünf Jahre in Anspruch nehmen. Ebenso dramatisch ist die Schutzraum-Situation: Mit lediglich vier dem Zivilschutz gewidmeten Schutzräumen für etwa 7.500 Menschen kann Frankfurt im Spannungs- oder Verteidigungsfall nicht einmal für ein Prozent der Stadtbevölkerung einen Schutzraum vorhalten. Derzeit sind die Aufgaben des Bevölkerungsschutzes organisatorisch innerhalb der Branddirektion (Amt 37) und dem Hauptamt angesiedelt. Die Branddirektion führt zwar eine Abteilung "Bevölkerungsschutz", diese ist jedoch strukturell der historisch gewachsenen und stark einsatzorientierten Verwaltungsstruktur einer Feuerwehr untergeordnet. Durch die zunehmende Komplexität nichtfeuerwehrspezifischer Krisenlagen, etwa im Bereich Infrastruktur, Energieversorgung, IT-Sicherheit, Warnsysteme, Schutzraumplanung und zivile Verteidigung, stößt diese Verknüpfung zwischen allgemeinem Brandschutz und Bevölkerungsschutz an seine Grenzen. Die Branddirektion ist primär auf operative Einsätze ausgerichtet, während der moderne Bevölkerungsschutz strategische Planung, interdisziplinäre Koordination und präventives Krisenmanagement erfordert. Ein für den Bevölkerungsschutz zuständiges Amt 38 gehörte zur standardisierten Verwaltungsstruktur von bundesdeutschen Kommunen zu Zeiten des Kalten Krieges und existierte auch in Frankfurt bis in die 1990er Jahre. Im Zuge der sogenannten Friedensdividende wurden diese Ämter ersatzlos abgeschafft, eine Entscheidung, die sich heute als Fehler erweist und die andere Kommunen bereits korrigiert haben, wie das Beispiel des Oberbergischen Kreises oder der StädteRegion Aachen zeigt. Das neu einzurichtende Amt 38 Zivil- und Katastrophenschutz soll als strategisches Fachamt fungieren, das die Stadtverwaltung auf Krisen vorbereitet, Einsatz- und Kommunikationsstrukturen pflegt und im Ereignisfall den Krisenstab professionell unterstützt. Es soll die untere Katastrophenschutzbehörde sowie das zurzeit im Hauptamt angesiedelte Büro für zivile Verteidigung unter einem Dach vereinen und übergreifend die Schnittstellen zwischen Verwaltung, Hilfsorganisationen, Feuerwehr, Polizei, Landes- und Bundesbehörden koordinieren. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Deutsche Städte- und Gemeindebund empfehlen Kommunen ausdrücklich, ihre Bevölkerungsschutzstrukturen angesichts gestiegener Bedrohungen zu stärken und professionell aufzustellen. Ziel ist eine klare Aufgabentrennung zwischen operativem Brandschutz und strategischem Krisenmanagement: Der Brandschutz bleibt beim Amt 37, das sich auf Einsatz- und Präventionsaufgaben konzentriert, während das Amt 38 planerische, organisatorische und koordinierende Aufgaben im Bevölkerungsschutz übernimmt, von der Wiederherstellung des Sirenennetzes über die Schutzraumplanung bis hin zur Vorbereitung auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall. Durch diese Trennung wird eine effizientere Ressourcensteuerung, eine bessere Krisenvorsorge und eine professionalisierte Verwaltungsstruktur erreicht. Gleichzeitig wird die Branddirektion von Aufgaben entlastet, die nicht unmittelbar zu ihrem Kerngeschäft gehören. Die Einrichtung eines eigenständigen Amtes stärkt zudem die Außenwirkung und Wahrnehmung des Zivil- und Katastrophenschutzes in der Stadtgesellschaft und schafft eine klare Anlaufstelle für Bürger, Hilfsorganisationen und Unternehmen, die sich an der städtischen Krisenvorsorge beteiligen. Frankfurt kann so eine Vorreiterrolle in Hessen einnehmen und die Anforderungen moderner Krisenbewältigung zeitgemäß erfüllen.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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