Ältere Menschen vor häuslicher Gewalt schützen
Bericht
Ältere Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen ist eine Notwendigkeit. Dieser Notwendigkeit soll in Frankfurt am Main durch ein angemessenes und passendes Hilfe- und Unterstützungssystem Rechnung getragen werden. Bei der Umsetzung der Istanbul Konvention ist die Zielgruppe älterer Frauen explizit benannt. Derzeit führt die Koordinierungsstelle eine Bestandsaufnahme durch, bei der sowohl städtische Ämter als auch die kommunalen Netzwerke beteiligt werden. Der Bereich zielgruppenorientierte Prävention des Polizeipräsidiums, zu der auch die Schwerpunkte Beziehungsgewalt und Seniorenprävention gehören, sind ebenfalls beteiligt. Auf dieser Grundlage sollen dezernatsübergreifend Maßnahmen identifiziert und umgesetzt werden. Im Frankfurter Förderprogramm "Würde im Alter" (FPWiA) besteht sowohl im stationären, als auch im zugehenden Bereich der Altenpflege bzw. -hilfe die Möglichkeit, Projektanträge zum Querschnittsthema "Gewalt in der Pflege" zu stellen. Im FPWiA-Zugehende Beratung, Betreuung und Begleitung zu Hause hat das Thema insbesondere bei der Versorgung von älteren Personen in der eigenen Häuslichkeit eine hohe Relevanz. So werden Personen mit einem Pflegebedarf überwiegend durch An- und Zugehörige zu Hause betreut. Aktuell gibt es jedoch kein im Rahmen des FPWiA-Zugehend gefördertes Projekt, das explizit eine Beratung und Begleitung bei Gewaltvorkommnissen in der häuslichen Pflege / bei häuslicher Gewalt für die Betroffenen anbietet. Für ein solches Projekt ist bisher kein Förderantrag seitens der Träger gestellt worden. Hinzuweisen ist zu dem auf die Handlungsansätze im Rahmen der Altenhilfe- und pflege, die einen Beitrag zur Gewaltprävention leisten. So unter anderem die niedrigschwelligen Angebote zur Entlastung Pflegender nach § 45a SGB XI oder die Maßnahmen innerhalb der Projekte im FPWiA-Zugehend. Pflegende An- und Zugehörige werden entlastet und das nachbarschaftliche Umfeld unterstützt. Hinzu kommt die soziale Kontrolle, die entsteht, wenn sich Mitarbeiter:innen aus den Projekten im FPWiA-Zugehend oder der Maßnahmen im Rahmen des § 45a SGB XI in das häusliche und soziale Umfeld der Älteren begeben. Sie werden als Ansprechpartner:innen auch für das soziale Umfeld der älteren Personen sicht- und greifbar. Sie gehen mit geschultem Blick und professionellem Wissen auf Menschen zu und sensibilisieren für die Bedürfnisse älterer (und ggf. durch gesundheitliche, lebensgeschichtliche oder altersbedingte Schwierigkeiten besonders belastete) Personen. Sie informieren und klären auf. Mögliche Konfliktsituationen, in denen es zu gewaltsamen oder grenzüberschreitendem Handeln gegenüber älteren Personen kommen könnte, können auf diese Weise bereits im Vorfeld verhindert werden. Auch während der Corona-Pandemie wurde das Angebot so weit als möglich im Rahmen geltender Verordnungen aufrechterhalten. Wichtig ist zudem die Sensibilisierung von Multiplikator:innen und Ansprechpartner:innen für das Thema, um ältere Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Dies sind insbesondere die Mitglieder des Seniorenbeirats und die Sozialbezirksvorsteher:innen. Bei der Umsetzung dezernatsübergreifender Maßnahmen der Gewaltprävention bzw. von Hilfs- bzw. Unterstützungsangeboten für ältere Betroffene von häuslicher Gewalt (in der Pflege oder in der Partnerschaft) ist geplant, die Perspektive des Seniorenbeirats einzubeziehen. Das Gremium hat sich in seiner letzten Sitzung über einen Fachvortrag bereits mit dem ganzheitlichen Thema "Gewalt gegen ältere Menschen" auseinandergesetzt.