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Meine Nachbarschaft: Alte Falterstraße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59

19.02.2013 · Aktualisiert: 20.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?

27.11.2012 · Aktualisiert: 09.01.2014

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd

10.09.2012 · Aktualisiert: 02.10.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims

21.08.2012 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 20.07.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim Ausgangssituation, Entwicklungschancen und -risiken Konzepte und Maßnahmen für die Zukunft Griesheims Das ehemalige Bauerndorf Griesheim wurde durch seine Nähe zur Großstadt Frankfurt und der Lage am nördlichen Mainufer im 19. Jahrhundert ein von der Industrie bevorzugter Standort. In dieser Ära erweiterte sich Griesheim nordwärts. Die chemische Industrie expandierte aufgrund des großen Flächenbedarfs direkt angrenzend sowie nördlich bis über die Bahngleise in Richtung Mainzer Landstraße. Ab den 50er-Jahren entwickelte sich Griesheim weiter nach Norden über die Mainzer Landstraße sowie nordwestwärts in Richtung Autobahn mit eigenständigen, großen Wohnsiedlungen. Dieser Entwicklungsschub veränderte die Erwerbs- und Bevölkerungsstruktur und war in ihrer Vielfalt bzw. Uneinheitlichkeit typisch für den kernstadtnahen Stadtteil. In den letzten Jahren hat sich das Erscheinungsbild verändert. Im Bereich südlich der Bahnlinie (Alt-Griesheim) entsteht auf ehemaligen Gewerbeflächen Wohnungsbau. Trotzdem hat sich der Einzelhandel mit seinen kleinen Läden zurückgezogen, wie zuletzt der Metzger in der Jungmannstraße. Es gibt seit Jahren Leerstand bei Ladenlokalen und Gastronomieräumen. Der als Mischgebiet gekennzeichnete Bereich hat sich immer stärker in ein Wohngebiet gewandelt. Die in der Vergangenheit gewachsenen Gewerbeflächen nördlich der S-Bahn wurden in den letzten Jahren zunehmend anderweitig genutzt. Hinzu kommen insolvente Unternehmen. Flächen liegen bereits jetzt brach und verkommen, weitere werden hinzukommen. Teilweise sind diese Flächen mit Altlasten belastet. Obwohl die Veränderungen bekannt sind, hat sich die Stadtentwicklung dieser Gebiete noch nicht neu angenommen. Noch immer gelten die vor Jahrzehnten verabschiedeten Flächennutzungs- und Bebauungspläne wie auch die beschlossene Gebietseinteilung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die noch gültige Bauleitplanung und das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm für Griesheim hinsichtlich der heutigen Anforderungen zu überprüfen und zu überarbeiten und dabei folgende aktuelle Problemstellungen, die von besonderer Dringlichkeit sind und einer schnellen Lösung bedürfen, zu berücksichtigen: 1. Die weitere Entwicklung der Gewerbegebiete wird durch die Waldschulstraße, die Eichenstraße, die Lärchenstraße und die Mainzer Landstraße begrenzt. 2. Die Möglichkeit, wenigstens Teile der Gewerbeflächen für die Wohnnutzung zu gewinnen, ist zu untersuchen. 3. Eine unkontrollierte Verwendung nicht mehr genutzter Gewerbeflächen ist zu unterbinden. 4. Der Schutz der Wohnnutzung in den Mischgebieten ist zu erweitern, dies besonders im älteren Teil Griesheims südlich der S-Bahn. Der Magistrat wird ferner gebeten, dem Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten und den Entwurf der Neufassungen öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Gewerbegebiete im Westen Griesheims befinden sich seit vielen Jahren in einer Phase der Nutzungsänderung. Die mittleren und größeren Gewerbebetriebe, die hier ihren Sitz hatten, verschwanden nach und nach. Für zwei Firmen, die noch größere Flächen nutzen, sind aktuell Insolvenzverfahren in unterschiedlichen Stadien anhängig. Die künftige Nutzung auch dieser Flächen ist unklar. Neue gewerbetreibende Firmen haben sich in letzter Zeit nicht mehr angesiedel. Dies entspricht nicht mehr den Absichten, die vor vielen Jahrzehnten mit der aktuell noch gültigen Bauleitplanung für dieses Gebiet verfolgt wurden. Es ist Zeit, erneut über die künftige Entwicklung der Gewerbegebiete in Griesheim-West zu diskutieren und wieder Leitsätze für diese Entwicklung zu formulieren und zu beschließen. Die Entwicklung der Mischgebiete im Bereich Alt-Griesheim gibt ebenfalls Anlass zur Sorge. Viele kleine Einzelhandelsgeschäfte haben in den letzten Jahren aufgegeben. Auch hier voll-ziehen sich Nutzungsänderungen, die das Wohnen im Stadtteil beeinträchtigen. Der Magistrat ist aufgefordert, hier tätig zu werden. Er ist ferner aufgefordert, möglichst schnell dort, wo es notwendig ist, regulierend einzugreifen. Viele Bürgerinnen und Bürger Griesheims sind besorgt über die Entwicklung und erwarten Maßnahmen. Auch möchten die Bürger über die Veränderungen, die stattfinden, rechtzeitig informiert sowie angehört und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1858 Aktenzeichen: 61 0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs

12.06.2012 · Aktualisiert: 12.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 12.06.2012, OA 208 entstanden aus Vorlage: OF 400/6 vom 23.05.2012 Betreff: Sicherheit am Bahndamm Griesheim entlang des Schwarzen Wegs Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen oder aber die Deutsche Bahn aufzufordern, die seit Jahren verrosteten und gebrochenen Eisenbegrenzungen zum Bahndamm zu entfernen und durch ein neues Zaunsystem, welches das Überqueren der Gleisanlagen unmöglich macht, zu ersetzen. Begründung: Seit Jahren ist die Eisenbegrenzung verrostet und gebrochen. Außerdem nutzen Fußgänger aus dem südlichen Griesheim den Bahndamm gesetzeswidrig als Abkürzung. Kinder und Jugendliche machen dies zwischenzeitlich nach. Hier hat die Stadt und die Bahn eine Fürsorgepflicht. Diese Gefahrenquelle muss geschlossen werden. Aus diesem Grunde muss schnellstens eine Situation geschaffen werden, die zum einen die verrostete und kaputte Begrenzung beseitigt und zum anderen die Querung des Bahndamms für Fußgänger unterbindet. Der angrenzende Schwarze Weg, der parallel zum Schwarzerlenweg verläuft, ist ein von Fußgängern und Fahrradfahrern viel genutzter Weg. Sobald es dunkel wird, liegt er völlig im Finsteren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 470 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 530 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 163 Beschluss: Der Vorlage OA 208 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1938, 12. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.08.2012 Aktenzeichen: 69

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße

16.05.2012 · Aktualisiert: 20.06.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2012, OF 398/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße/Oeserstraße Vorgang: V 55/11 OBR 6; ST 88/12 Der Magistrat wird aufgefordert, das Auskunftsersuchen des Ortsbeirats vom 09.08.2011, V 55, nun bald zu beantworten und zu berichten, ob an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße eine Ampel eingerichtet werden kann, die den Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Begründung: Der Ortsbeirat hatte im August letzten Jahres das o.g. Auskunftsersuchen beschlossen, weil es an der genannten Kreuzung immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Im letzten Jahr hatte sich zudem ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Bis heute ist aber noch nichts berichtet worden. Der Magistrat hat zwischenzeitlich lediglich mitgeteilt, dass es noch nicht möglich war, eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Das ist inzwischen aber auch schon wieder fast ein halbes Jahr her (ST 88 v. 13.1.2012). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 398/6 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen!

17.04.2012 · Aktualisiert: 04.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1076 entstanden aus Vorlage: OF 341/6 vom 31.03.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße - Ortstermin durchführen! Vorgang: OM 617/11 OBR 6; ST 259/12 Der Ortsbeirat 6 bat den Magistrat mit seiner Anregung vom 29.11.2011, OM 617, in der Lärchenstraße in Griesheim verschiedene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzuführen. In seiner Stellungnahme vom 10.02.2012, ST 259, antwortete der Magistrat, dass sich dies so, wie vom Ortsbeirat gewünscht, nicht verwirklichen lasse, da die Straße zu schmal sei. Wörtlich heißt es: "Im betroffenen Straßenbereich sind die benötigten Mindestmaße für zwei Radfahrstreifen und Zweirichtungsverkehr nicht gegeben. Aufgrund der vielen Bauminseln kann auch eine Änderung der Parkordnung keinen zusätzlichen Parkgewinn bringen. Aus o. g. Gründen kann der Anregung nicht entsprochen werden." Der Magistrat wird gebeten, genauere Überlegungen anzustellen, wie die unterbreiteten Vorschläge zumindest teilweise umgesetzt werden können, beispielsweise dadurch, dass das versetzte Parken nur in bestimmten Bereichen oder nur ein Fahrradstreifen auf einer Seite (immer noch besser als gar keiner) realisiert werden. Zur besseren Beurteilung der Situation ist ein Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und des Ortsbeirates 6 durchzuführen. Begründung: Die Lärchenstraße ist im Bereich zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße breit und gerade. Dies verführt zum Rasen. Wenn es nicht möglich sein sollte, die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagenen Maßnahmen komplett umzusetzen, müsste es doch möglich sein, zumindest kleinere Maßnahmen durchzuführen. Die Straße einfach so zu lassen, wie sie ist, wäre jedenfalls die schlechteste Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1021

OA (Anregung Ortsbeirat)

Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim

17.04.2012 · Aktualisiert: 25.09.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.04.2012, OA 179 entstanden aus Vorlage: OF 335/6 vom 02.04.2012 Betreff: Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die für die Planung des Erweiterungsbaus am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim, Jungmannstraße 6, notwendigen Mittel sind in den Haushalt 2 012 einzustellen. Begründung: Im Dezember 2010 hat die Stadt Frankfurt am Main das unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Grundstück gekauft und es als Erweiterungsfläche für das vorhandene Gerätehaus vorgesehen. Für die Nutzung dieses Erweiterungsgeländes sind Finanzmittel zur Planung einer Erweiterung des bestehenden Gerätehauses vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 25.04.2012 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 21.05.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 179 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) Aktenzeichen: 37 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen

17.04.2012 · Aktualisiert: 07.08.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1077 entstanden aus Vorlage: OF 342/6 vom 02.04.2012 Betreff: Waldschulstraße: Abschnitt der Stichstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 nur für Anliegerverkehr zulassen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Waldschulstraße zwischen Hausnummer 156 und 184 (Stichstraße) für Fahrzeuge aller Art zu sperren (VZ 250) und nur Anliegerverkehr (VZ 1020-30) zu erlauben. Begründung: In dieser Stichstraße befinden sich keine öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibende etc., sondern es besteht eine reine Wohnbebauung. Durch die vorgeschlagene Ausweisung wird Parkplatzsuchverkehr durch Ortsfremde vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1164 Beratung im Ortsbeirat: 6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89

17.01.2012 · Aktualisiert: 28.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 783 entstanden aus Vorlage: OF 251/6 vom 17.01.2012 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89 Der Magistrat wird gebeten, mit den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu erwerben und so zu einem öffentlichen, sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main befindlichen Weg zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von derzeit nur eineinhalb Metern zu erweitern. Die bauliche Ausführung des Weges (z. B. Bodenbeschaffenheit, keine Treppen) soll so erfolgen, dass auch für Personen mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u. Ä. eine gute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang vom Stadtteil Griesheim zum Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den bereits vorhandenen Durchgängen "Untere Rützelstraße" und demjenigen entlang des Geländes des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e. V. Eine bessere Verbindung des Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten hatte die Stadt Frankfurt deshalb diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung aufgegeben worden. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen nach einer Beleuchtung bleiben ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese vielen Unwägbarkeiten würden vermieden werden, wenn die Stadt Frankfurt das Gelände kauft, auf dem sich der Weg befindet. Die bisher vorgesehene Breite von eineinhalb Metern ist recht schmal, insbesondere weil sich der Weg auf einem größeren Abschnitt zwischen Mauern befindet, sodass der Eindruck eines Kanals entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 597 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten

29.11.2011 · Aktualisiert: 27.04.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 193/6 vom 14.11.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung Lärchenstraße: Radfahrstreifen einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der Lärchenstraße im Abschnitt zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße in beiden Richtungen Radfahrstreifen einzurichten. Zusätzlich ist der durchwegs gerade Straßenverlauf zu variieren, z. B. mittels Einrichten von Schrägparkplätzen. Langfristig sollten die Ziele dieser eher provisorischen Maßnahmen in eine Planung zur Neugestaltung dieser Straße einfließen. Begründung: Die verkehrlichen Ziele, welche den gegenwärtigen Ausbauzustand dieser Straße ergeben haben, bestehen inzwischen nicht mehr. Tatsächlich hat sich insbesondere die nördliche Straßenseite zu einem Wohngebiet entwickelt. Wichtige soziale Einrichtungen, wie ein Altersheim und ein Kindergarten, befinden sich dort. Weder die Straßenführung in Form einer langen Geraden noch die enorme Breite der Lärchenstraße sind den gegenwärtigen Erfordernissen angemessen. Die Einrichtung eines Radfahrstreifens in diesem Bereich ist schon ohne weitere Begründung sinnvoll. Hier verlängert er die vorhandenen Radfahrstreifen in der Espenstraße in westlicher Richtung. Schrägparkplätze sind eine kostengünstige Möglichkeit, den Straßenverlauf so zu variieren, dass keine lange Gerade mehr vorhanden ist, die zu Geschwindigkeitsüberschreitungen verleitet. So wird ein Beitrag zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung geleistet. Langfristig ist es sicher sinnvoll, die Straßenführung und den Straßenquerschnitt den tatsächlichen Entwicklungen in der Stadt anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 259 Antrag vom 31.03.2012, OF 341/6 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim

25.10.2011 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 163/6 vom 08.10.2011 Betreff: Maßnahmen gegen das Einfahren von Lkws in die Autogenstraße in Griesheim Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind zu verhindern, dass weiterhin Lkws verbotswidrig von der Waldschulstraße kommend über die Omegabrücke in die Autogenstraße einfahren und dort dann an den Bäumen hängen bleiben, Beschädigungen anrichten und durch langwieriges Rangieren die Anwohner belästigen. In erster Linie ist an eine deutlich verbesserte Beschilderung zu denken, möglicherweise wären auch markierte Hinweise auf der Fahrbahn oder sogar bauliche Maßnahmen sinnvoll. Begründung: Am 14. September 2011 verfuhr sich erneut ein sehr großer Lkw mit Anhänger in die Autogenstraße. Mitglieder des Ortsbeirates 6 hatten Gelegenheit, mit dem Fahrer zu sprechen und erfuhren, dass dieser ein ganz woanders in Frankfurt gelegenes Ziel gesucht und sich einfach total verfahren hatte. Nun stand er auf dem Parkplatz vor dem Netto-Markt und wusste nicht mehr weiter. Immerhin war er nicht in den schmalen Teil der Autogenstraße eingefahren, weil ein Anwohner ihn mit Handzeichen rechtzeitig gewarnt hatte. Sonst hätte ein Lkw dieser Größe festgesteckt. Schilder, die das Befahren der von ihm benutzten Straßen mit Lkws verbieten, hatte er nicht gesehen. Auch wenn Schilder bereits existieren und "eigentlich" alles klar geregelt ist, zeigt die Realität, dass die momentane Lösung einfach nicht funktioniert. Die Beschilderung muss deutlich verbessert werden, vielleicht helfen auch Striche auf der Straße, Kölner Teller, Verengungen oder andere Maßnahmen, um offensichtlich überforderte Lkw-Fahrer vom Befahren dieser Strecke abzuhalten. Irgendetwas muss jedenfalls passieren, der Zustand kann so nicht belassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2012, ST 300 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße

27.08.2011 · Aktualisiert: 21.09.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2011, OF 135/6 Betreff: Lkw-Durchfahrt in der Autogenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, dass ein Schild, Durchfahrt für den Schwerverkehr verboten, an der Ecke Jungmannstraße - Einfahrt Autogenstraße in Richtung Elektronstraße angebracht wird. Begründung: Die Autogenstraße ist ab der Abzweigung Jungmannstraße eine schmale Einbahnstraße in dem Links die Autos parken und Rechts Bäume stehen. Widerhold ist zu beobachten, dass immer wieder Lkw diese Straße benutzen und dann auf halber Strecke fest stecken und weder vor noch zurück können. Beim Rangieren werden dann die Bäume rasiert. Es ist daher dringend notwendig, ein dementsprechendes Verkehrsschild aufzustellen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 13.09.2011, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, FREIE WÄHLER, REP und FDP (= Annahme) bei Abwesenheit LINKE.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig?

22.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2011, OF 93/6 Betreff: Sind die Schwellen vor der Kreuzung Fabriciusstraße/Jungmannstraße wirklich noch notwendig? Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat: Sieht der Magistrat schwerwiegende Hindernisse, die beiden Bodenschwellen in der Fabriciusstraße vor der Kreuzung mit der Jungmannstraße entfernen zu lassen? Begründung: Der gesamte Bereich ist seit Anfang der Neunzigerjahre Tempo-30-Zone. Ausnahme war die Jungmannstraße, aufgrund der dort fahrenden Buslinie. Später wurde dann aber auch die Jungmannstraße mit Tempo 30 verkehrsberuhigt, was auch sehr sinnvoll ist. Um den Verkehrsbetrieben etwas entgegen zu kommen, wurde aber die Rechts-vor-links-Regelung, die sonst in Tempo-30-Zonen üblich ist, an dieser Kreuzung nicht eingeführt. Die Jungmannstraße hat weiter Vorfahrt, damit die von links kommenden Busse nicht auch noch anhalten müssen. Auch dies ist sinnvoll. Nur war man dann damals seitens der Ämter sehr vorsichtig und baute zwei ziemlich große Schwellen in die Fabriciusstraße vor die Kreuzung, damit nun bloß kein Autofahrer die Vorfahrt (Stopp-Schilder!) übersehen kann. Dabei ist die Fabriciusstraße durch beiderseitig parkende Fahrzeuge sehr eng, so dass nicht schnell gefahren werden kann, ein durchgezogener weißer Strich und die die Vorfahrtsschilder sind eigentlich nicht zu übersehen, und die Schwellen sind schon extrem hoch geraten und belasten Autofahrer, Anwohner und sind auch für Radfahrer recht unangenehm. Nachdem sich die Verkehrsführung nun über so viele Jahre eingespielt hat, könnte man eigentlich auf diese Schwellen verzichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 93/6 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße

20.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.07.2011, OF 76/6 Betreff: Ampel an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass an der Einmündung der Waldschulstraße in die Oeserstraße möglichst schnell eine Ampel eingerichtet wird, die den Auto- sowie Radfahrer- und Fußgängerverkehr an dieser Kreuzung regelt (einschließlich der Einmündung "Am Neufeld"). Die benachbarte Fußgängerbedarfsampel in Höhe der Bushaltestelle soll dafür wieder abgebaut werden. Begründung: An der genannten Kreuzung kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen. Erst vor kurzem hat sich dort ein tragischer Unfall mit Todesfolge ereignet. Die Hauptursache dafür ist sicher das hohe Verkehrsaufkommen auf der Waldschul- wie auch auf der Oeserstraße. Dazu kommen noch Fußgänger und Radfahrer sowie der Verkehr der Straße "Am Neufeld". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2011 Die Vorlage OF 76/6 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank für Griesheim

19.07.2011 · Aktualisiert: 17.08.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.07.2011, OF 94/6 Betreff: Bücherschrank für Griesheim Der Magistrat wird gebeten, einen Bücherschrank vor dem Rewe-Markt in der Alten Falterstraße in Griesheim aufzustellen. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Begründung: Mit einem Bücherschrank im öffentlichen Raum besteht die Möglichkeit einerseits, Bücher abzugeben, die man gelesen hat und gerne weitergibt, andererseits ermöglicht man auch Menschen unkonventionell Bücher kostenlos mitzunehmen. Als Örtlichkeit wurde der Platz vor dem Rewe-Markt in der Alte Falterstraße ausgewählt. Es handelt sich hier um eine öffentliche Fläche. Die Zustimmung vom Rewe-Markt ist nicht erforderlich, wobei der Marktleiter von dem Vorhaben angetan ist und seine Unterstützung angeboten hat. Es haben sich mehrere Bürger bereit erklärt dass sie als Paten dafür sorgen dass der Bücherschrank gepflegt wird. Die Initiative für den Bücherschrank in Griesheim geht von der Gruppe Aktive Nachbarn im Rahmen des Quartiersmanagement Griesheim-Süd aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 17 2011 Die Vorlage OF 94/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten

03.05.2011 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2011, OM 6 entstanden aus Vorlage: OF 4/6 vom 18.04.2011 Betreff: Griesheim vom Lkw-Durchgangsverkehr entlasten Der Magistrat wird gebeten, den südlich der Kreuzung mit der Eichenstraße befindlichen Abschnitt der Elektronstraße und den östlich der Zufahrt zum Industriepark Griesheim befindlichen Abschnitt der Stroofstraße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen zu sperren, ausgenommen Anlieger, Lieferverkehr und dergleichen. Begründung: Die gegenwärtige Beschilderung des Lkw-Verbots ab der Straße Alt-Griesheim führt dazu, dass die die Stroofstraße in östliche Richtung fahrenden Fahrzeuge nur über die recht schmale Elektronstraße weiter fahren können, wenn man von einer 180 Grad-Wende absieht. Dies zeigt, dass es sinnvoller ist, wenn die Lkws erst gar nicht bis zu dieser engen Kreuzung fahren können. Ein Verbot des Befahrens der Stroofstraße ab der Zufahrt des Industrieparks Griesheim würde bezwecken, dass der gesamte Schwerlastverkehr des Industrieparks über die westliche Stroofstraße zur Schwanheimer Brücke hin abgewickelt werden würde. Zusätzlich wird mit einer entsprechenden Regelung ab der Kreuzung der Elektronstraße mit der Eichenstraße erreicht, dass auch keine Lkws aus der anderen Richtung in die schmale südliche Elektronstraße einfahren. Eine Beeinträchtigung der Verkehrserschließung des Griesheimer Gewerbegebiets ergibt sich hierdurch nicht. Im Ergebnis wäre dann der gesamte, südlich der Bahnlinie liegende Teil Griesheims vom Lkw-Durchgangsverkehr befreit. Mit der Ausnahmeregelung sind die Belieferung der Supermärkte, Geschäfte etc. sowie der Bevölkerung ebenso wie die Busfahrten im Linien- und sonstigen Verkehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2011, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 87 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen

17.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4395 entstanden aus Vorlage: OF 1541/6 vom 02.08.2010 Betreff: Müllpolizisten an der Griesheimer Unterführung einsetzen Die Unterführung zwischen Alter Falterstraße und Waldschulstraße in Griesheim kann von der FES gar nicht so oft gereinigt werden, wie sie in kürzester Zeit wieder zugemüllt wird. Anwohner berichten, dass Menschen mit einem Snack aus dem anliegenden Einkaufsmarkt kommen, die Verpackung aufreißen und auf dem Weg zu den Bahnsteigen einfach in der Unterführung fallen lassen. Der so überall herumliegende Müll verleitet dann offensichtlich wieder andere Menschen, an dieser Stelle ebenfalls ihre Kleinabfälle einfach in die Gegend zu werfen. Der Magistrat wird gebeten, an und in der Griesheimer Unterführung Aktionen durchzuführen, um die Verschmutzung dieses Bereiches durch weggeworfenen Müll zu reduzieren. Dabei sollen Kräfte des Ordnungsamtes Müllsünder ansprechen, bei klaren und krassen Verstößen auch Strafzettel verteilen und insgesamt das Bewusstsein für die Problematik schärfen. Begründung: Schon das Wegwerfen einer einzigen Zigarettenkippe oder eines Kaugummis kann prinzipiell mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Rechtslage ist also klar, aber wohl noch zu wenig bekannt. Offensichtlich ist es in dem angesprochenen Bereich nötig, deutlich zu machen, dass das Wegwerfen von Müll einen Schaden für die Allgemeinheit verursacht und deswegen nicht einfach so hingenommen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2010, ST 1401 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren!

25.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.08.2009, OM 3468 entstanden aus Vorlage: OF 1254/6 vom 08.08.2009 Betreff: Kinderhaus Griesheim behutsam sanieren! Das Kinderhaus Griesheim in der Linkstraße ist seit vielen Jahren eine bewährte und gut funktionierende Einrichtung. Das Kinderhaus leistet gute Arbeit, die allgemein anerkannt wird. Trotz seiner Lage mitten im Wohngebiet war es dabei nie Auslöser von irgendwelchen Beschwerden. Entsprechend diesem guten Ruf wurde das Kinderhaus Griesheim in den letzten Jahren auch durch etliche Spenden von Institutionen aus dem Stadtteil unterstützt. Es ist bekannt, dass der Magistrat plant, das Kinderhaus zu sanieren. Dies war auch Gegenstand eines umfangreichen Fragenkatalogs seitens des Ortsbeirats an den Magistrat, der in der 34. Sitzung des Ortsbeirats 6 am 23.06.2009 auf den Weg gebracht wurde. Nun aber wurde bekannt, dass seitens des Magistrats der Stadt Frankfurt verstärkt an der Konzeption und Planung eines Neubaus gearbeitet wird. Das Gebäude soll nach diesen Überlegungen komplett abgerissen und wesentlich größer und klotziger wieder aufgebaut werden. Dadurch würde die bisherige Konzeption über den Haufen geworfen, viele über Jahre gewachsene Bestandteile, wie Teile des von den Kindern gepflegten Gartens, würden entfallen. Auch zwei sehr große Laubbäume entlang der Linkstraße müssten gefällt werden. Diese Planungen erscheinen höchst problematisch und würden die bewährte Konzeption des Kinderhauses sowie seine Einbindung in die Umgebung des Stadtteils gefährden. Der Magistrat wird gebeten, die anstehenden Entscheidungen über die Sanierung des Kinderhauses Griesheim nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates zu treffen. Begründung: Das Kinderhaus Griesheim - seit 1986 kommunalisiert und seit 1999 in direkter städtischer Trägerschaft - ist derzeit keineswegs in einem schlechten Zustand, im Gegenteil, mit Geldern der Stadt Frankfurt, aber auch mit Spenden aus dem Stadtteil wurde dort in den letzten Jahren viel für die Kinder getan. Verbesserungswürdig ist sicher die Wärmedämmung, insbesondere unter dem Dach. Einer behutsamen Sanierung würde also jeder vernünftige Mensch zustimmen. Es wäre jedoch katastrophal, wenn allein aufgrund der Möglichkeit, Gelder aus dem Konjunkturprogramm verwenden zu können, über das Ziel hinausgeschossen und ein klotziger Neubau hingestellt werden würde. Ein Kinderhaus mitten in einem Wohngebiet berührt die Belange der Menschen vor Ort in größtem Maße, deswegen sollte der Ortsbeirat unbedingt in die Entscheidungen eingebunden werden, bevor diese unumstößlich feststehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2009, ST 1545 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke

23.06.2009 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2009, OM 3360 entstanden aus Vorlage: OF 1220/6 vom 01.05.2009 Betreff: Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke Der Magistrat wird gebeten, die Omegabrücke für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t zu sperren. Begründung: Da die Jungmannstraße bereits für Lkw gesperrt ist und die Autogenstraße für Lkw wenig geeignet ist, sollte die Sperrung für Lkw bereits vor der Omegabrücke erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1309 Aktenzeichen: 32 4

OA (Anregung Ortsbeirat)

Lachegraben renaturieren

23.06.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.06.2009, OA 922 entstanden aus Vorlage: OF 1215/6 vom 06.06.2009 Betreff: Lachegraben renaturieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den zwischen Mainzer Landstraße und Mündung in den Main kanalisierten und größtenteils verrohrten Lachegraben zu renaturieren und einen naturnahen Zustand wiederherzustellen. Begründung: Der Lachegraben beginnt als offener Graben im Kleingartengelände östlich der Bundesautobahn A 5. Ab der Waldschulstraße in Griesheim verläuft er durch eine öffentliche Grünanlage mit altem Baumbestand. Nach der Mainzer Landstraße ist der Lachegraben größtenteils verrohrt und unsichtbar. Er läuft hier überwiegend durch Wiesengrundstücke. Früher bildete sich am offenen Lachegraben ein artenreiches, lebendiges Biotop, in dem Lurche, Salamander, Frösche, Ringelnattern und viele andere Tiere und Pflanzen anzutreffen waren. Dieser zugleich schöne und biologisch wertvolle Zustand soll wieder entstehen, indem der Lachegraben sein altes, offenes Fließbett zurückerhält und aus dem "Dornröschenschlaf" in der dunklen Röhre befreit wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 27.08.2009, TO I, TOP 61 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2009, TO II, TOP 74 Beschluss: Der Vorlage OA 922 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG, Freie Wähler, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und REP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6719, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009 Aktenzeichen: 79 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten

10.03.2009 · Aktualisiert: 03.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3027 entstanden aus Vorlage: OF 1080/6 vom 22.02.2009 Betreff: Behindertenparkplatz vor Alte Falterstraße 24 einrichten Der Magistrat wird gebeten, in der Umgebung der Liegenschaft Alte Falterstraße 24 einen Behindertenparkplatz einzurichten. Der nicht mehr erforderliche Behindertenparkplatz vor der Liegenschaft Hartmannsweiler Straße 66 kann entfallen. Begründung: Im Gebäude Alte Falterstraße 24 befindet sich nunmehr die Griesheimer Postagentur. In der Umgebung gibt es auch weitere Einrichtungen mit regem Publikumsverkehr, darunter Unternehmen aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Parkscheibenregelung sorgt zwar dafür, dass für die Einzelhändler notwendige freie Parkplätze vorhanden sind, aber es ist angeraten, für Behinderte einen Parkplatz zu reservieren. Am früheren Standort der Postagentur in der Hartmannsweiler Straße 66 ist der dort eingerichtete Behindertenparkplatz nicht mehr erforderlich und kann entfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 701 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds

09.09.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2008, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 925/6 vom 23.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitsregelung in der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds In der Waldschulstraße in Höhe des Niedwalds wechselt die Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb weniger hundert Meter jeweils von Tempo 30 auf Tempo 50 und umgekehrt. Insbesondere in Fahrtrichtung Oeserstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung wenige Meter vor dem Stoppschild vor der Oeserstraße auf Tempo 50 freigegeben. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeitsregelung in diesem Bereich zu überprüfen, vor allem aber das überflüssige Verkehrszeichen kurz vor der Oeserstraße zu entfernen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Bäume entlang der Waldschulstraße zu beschneiden, die die Verkehrsschilder verdecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2008, ST 1677 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw–Fahrer der Container–Firma Sperzel

06.05.2008 · Aktualisiert: 29.05.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.05.2008, OA 647 entstanden aus Vorlage: OF 805/6 vom 14.04.2008 Betreff: Vermeidung der unzumutbaren Lärmbelästigung von Anwohnern in Griesheim infolge falscher Fahrtrouten durch Lkw-Fahrer der Container-Firma Sperzel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mitzuteilen, wie er die Firma Sperzel dazu bringen will, die Fahrtroute ihrer Lkw in das Gewerbegebiet Griesheim und den Sitz der Firma über die Mainzer Landstraße und die beiden Linksabbiegemöglichkeiten Elektronstraße und In der Schildwacht oder über den Wendehammer in der Birminghamstraße einzuhalten; 2. erneut zu prüfen, ob die Espenstraße und die Lärchenstraße, die südliche Waldschulstraße sowie der östliche Teil der Eichenstraße für die Durchfahrt von Lkw gesperrt werden können. Begründung: Seit Verlagerung der Firma Sperzel vom Griesheimer Stadtweg in die Eichenstraße im Jahr 1994 reißen die Beschwerden über die Lärmbelästigung der Anwohner in der Espenstraße, der Lärchenstraße, dem südlichsten Teil der Waldschulstraße und des östlichen Teils der Eichenstraße über den durch die Lkw der Firma Sperzel verursachten Lärm nicht ab. Die Stadt hat insofern auf die Beschwerden reagiert, als mit den Abbiegemöglichkeiten von der Mainzer Landstraße in der Elektronstraße und der Straße In der Schildwacht Fahrtwege in das Gewerbegebiet geschaffen worden sind, die eine Durchfahrt durch Straßen mit hohem Wohnanteil entbehrlich machen. Trotzdem wählen die meisten Fahrer der Firma Sperzel diese Schleichwege. Wie weit dies eigenmächtig durch die Fahrer der Firma oder mit deren Billigung geschieht, ist unerheblich. Tatsache ist, dass es geschieht. Der Ortsbeirat 6 ist der Ansicht, dass der Magistrat alle ihm gegebenen Möglichkeiten nutzen soll, um den lärmgeplagten Anwohnern zu helfen. Dazu gehört auch, dass ernsthaft geprüft wird, ob die Durchfahrt von Lkw durch die Espenstraße, Lärchenstraße, südliche Waldschulstraße und östliche Eichenstraße verboten werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1509 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 51 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 647 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 647 wird abgelehnt Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (= Annahme) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4157, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim

06.05.2008 · Aktualisiert: 22.12.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2008, OM 2231 entstanden aus Vorlage: OF 806/6 vom 21.04.2008 Betreff: Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim Der Magistrat wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (evtl. über Gespräche mit der Bahn), um die Sauberkeit der westlichen Unterführung im Bahnhof Griesheim deutlich zu verbessern. Begründung: Der Antragsteller wurde aus der Bevölkerung auf den bedauernswerten Zustand dieser Unterführung hingewiesen. Der Uringeruch ist unverkennbar, oft sind auch Urinlachen zu sehen, die Wände sind verschmutzt, es ist eigentlich unzumutbar, diese Unterführung zu benutzen. Leider fand der Antragsteller die Unterführung bei etlichen Inspektionen in den letzten Wochen tatsächlich in dem beschriebenen Zustand vor. Die östliche Unterführung im Bereich der Waldschulstraße wird von der FES in der höchstmöglichen Reinigungsklasse gereinigt, d.h. die Reinigungsfrequenz ist sehr hoch. Trotzdem gibt es auch hier immer wieder Beschwerden aus der Bevölkerung, weil die Verschmutzung durch uneinsichtige Zeitgenossen sehr schnell "erneuert" wird. Die westliche Unterführung im Bahnhof Griesheim liegt im Zuständigkeitsbereich der Bahn und wird anscheinend wesentlich seltener gereinigt, entsprechend braucht man sich über den Zustand dann auch nicht zu wundern. Die westliche Unterführung ist aber sehr wichtig für alle Menschen, die im Westen Griesheims südlich der Bahnlinie wohnen, und das ist ein ganz erheblicher Teil. Diesen Menschen wird zugemutet, entweder einen wirklich großen Umweg über die östliche Unterführung zu gehen oder sich die Nase zuzuhalten und sich durch die westliche Unterführung zu quälen. Hier muss endlich eine vernünftige Lösung gefunden werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2008, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren

12.02.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2008, OM 1981 entstanden aus Vorlage: OF 732/6 vom 28.01.2008 Betreff: Geschwindigkeit auf der Stroofstraße am Ortseingang Griesheim reduzieren Der Magistrat wird beauftragt, Maßnahmen zu ergreifen, um die derzeit zu häufigen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Stroofstraße im Bereich des Ortseingangs deutlich zu reduzieren. Außerdem ist zu überprüfen, ob in diesem Bereich nicht die Einführung von Tempo 30 sinnvoll wäre, um Unfallrisiken zu reduzieren. Weiter ist zu prüfen, welche Maßnahmen die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von Tempo 50 auf der Stroofstraße im Bereich des Industrieparks Griesheim gewährleisten können. Begründung: Von Seiten des Ortsbeirates 6 wurde bereits in der OM 3962 vom 29.11.2005 die Installierung eines mobilen Geschwindigkeitsanzeigers vorgeschlagen, um zu verhindern, dass die neueröffnete Stroofstraße mit ihrem jetzt glatten Belag zur Rennstrecke wird. Der Magistrat lehnte dies in seiner Stellungnahme ST 207 vom 3.2.2006 ab mit der Begründung, ein mobiler Geschwindigkeitsanzeiger sei nur für relativ seltene bestimmte Sondersituationen vorgesehen (Schulwegsicherung in Tempo-30-Zonen sowie im Umfeld von Krankenhäusern, Altenheimen und an Unfallschwerpunkten). Von Anwohnern wird nun Folgendes vorgebracht und lässt sich durch eigene Beobachtung bestätigen: Ca. zwei Jahre nach Eröffnung der sanierten Stroofstraße muss man feststellen, dass auf Höhe des Werkes tatsächlich zu schnell gefahren wird. Außerdem kommen die Autos von Westen her häufig zu schnell in den Bereich der Wohnbebauung (ca. ab Stroofstraße 14 abnehmend). Von Osten her hingegen wird ab der leichten Kurve der Straße Alt-Griesheim und mit freier Sicht nach Westen die Stroofstraße hinunter Gas gegeben. Es gibt eine Altenwohnanlage in der Stroofstraße 9-11, wo sich die Menschen beunruhigt zeigen. Aber auch von Bewohnern der einmündenden Lepsiusstraße wird Besorgnis geäußert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2008, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2008, ST 1356 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen

22.05.2007 · Aktualisiert: 17.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage: OF 484/6 vom 21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen Vorgang: OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.09.2007 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen. Begründung: Die Unterführung stellt die Verbindung zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom 07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein. Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes konzentrieren. Nach Auffassung des Ortsbeirates wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen, unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen, Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten, Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen, welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen, Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind. So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte für Unmut sorgen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.11.2007, B 805 Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 193 Bericht des Magistrats vom 19.09.2008, B 623 Bericht des Magistrats vom 15.05.2009, B 364 Bericht des Magistrats vom 04.12.2009, B 1021 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 616 Bericht des Magistrats vom 28.03.2011, B 170 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP 48 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Mehr Grün bei der Umgestaltung der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim

11.02.2003 · Aktualisiert: 30.11.2025

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