Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu ermöglichen
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 22.05.2007, OA 393 entstanden aus Vorlage:
OF 484/6 vom
21.05.2007 Betreff: Neubau der Unterführung Alte Falterstraße zur
Waldschulstraße: Die Errichtung von zusätzlichen Rampen ist zu
ermöglichen Vorgang:
OM 672 OBR 6; ST 320/07 Zwischenbescheid des Magistrats vom
28.09.2007 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei der Planung der
neuen Unterführung von der Waldschulstraße zur Alten Falterstraße mit der
nötigen Kreativität neben den Aufzügen für Mobilitätseingeschränkte zusätzliche
Rampen, z. B. für Fahrradfahrer, vorzusehen. Begründung: Die Unterführung stellt die Verbindung
zwischen dem südlichen und mittleren Teil Griesheims her und hat somit für den
Stadtteil erhebliche Bedeutung. Sie dient keinesfalls vorrangig dem Zugang des
zweiten Gleises im Bahnhof Griesheim. Der Ortsbeirat ist von den Argumenten
gegen Rampen, wie sie der Magistrat in der sehr knappen Stellungnahme vom
07.02.2007, ST 320, darlegt, nicht überzeugt. Insbesondere am nördlichen Ende
der Unterführung ist sehr viel Platz, um eine passende Lösung für die Rampen zu
finden. Der als Gegenargument genannte kleine Einkaufsmarkt wird nach
branchenüblicher Meinung wegen seiner geringen Größe nur noch kurze Zeit dort
sein. Die Zufahrt zu den wenigen Kundenparkplätzen ist auch bei der
Realisierung von Rampen möglich. Zudem ist die Nutzungsdauer der nun in Planung
befindlichen Unterführung erheblich länger als der Restbetrieb des
Einkaufsmarktes, so dass schon aus dieser Erwägung der Großmarkt keine
bedeutende Rolle zu spielen braucht. Am südlichen Ende der Unterführung ist zwar weniger
Platz, aber auch hier ist ungenutzte Fläche vorhanden. Sicherlich wird das alte
Schrankenwärterhäuschen mehr als 30 Jahre nach Entfernung des beschrankten
Bahnübergangs nicht mehr vollständig und mit Nebengebäude erforderlich sein.
Etwaige technische Anlagen der Bahn lassen sich in einem Teil des Gebäudes
konzentrieren.
Nach Auffassung des Ortsbeirates
wird durch Rampen und die damit verbundene andere Gestaltung der Zugänge zur
Tunnelröhre, die letztlich eine Unterführung ist, eine Lösung gefunden, welche
das Trennende einer Bahnlinie mitten durch einen Stadtteil vermindert, weil der
Eindruck der Weite und der Durchlässigkeit entsteht und ein ästhetisch und
städtebaulich ansprechendes Bauwerk möglich wird. Die bereits in der Anregung OM 672 genannten
Vorbehalte gegen den ausschließlichen Bau von Aufzügen werden vollumfänglich
aufrechterhalten. Aufzüge werden insbesondere im Umfeld des Bahnhofes häufig
verschmutzt und Ziel von Vandalismus sein. In Verbindung mit normalen,
unvermeidbaren Ausfällen dieser technischen Geräte stellen Aufzüge eine
unnötige Behinderung des Durchganges für zahlreiche Personen dar. Die
Unterführung wird von Fußgängern mit geschobenen oder gezogenen Wagen,
Radfahrern mit und ohne Anhänger, Personen mit Gehhilfen oder Lasten,
Rollstuhlfahrern und weiteren Nutzern durchquert. Für all diese sind Rampen
beim Ausfall der Aufzüge dringend erforderlich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil von Rampen ist
deren deutlich höhere Beförderungskapazität. Sobald eine größere Gruppe von
Personen zur Unterführung kommt, die - aus welchen Gründen auch immer - auf die
Aufzüge angewiesen sind, würde sich dort eine Schlange bilden, und überflüssige
Wartezeiten wären die Folge. Die Rampen sollen zusätzlich zu den Fahrstühlen,
welche vor allem für Rollstuhlfahrer gedacht sind, gebaut werden und sind
u. a. für Fahrradfahrer gedacht. Auch Personen mit Kinderwagen, Handwagen,
Anhängern etc. können wahlweise diese Rampen benutzen. Als Beispiel sei auf den
Bahnhof Louisa in Frankfurt-Sachsenhausen verwiesen, wo trotz eines kleinen
Platzangebots auch Rampen errichtet worden sind. Da sich das Objekt noch in der Planungsphase
befindet, erwartet der Ortsbeirat, dass die Planung geändert wird, mit der
Maßgabe an die Ausführenden, dass an der Unterführung Rampen vorzusehen sind.
So kann noch eine Fehlplanung verhindert werden, die ansonsten für Jahrzehnte
für Unmut sorgen würde. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 09.11.2007, B 805
Bericht des
Magistrats vom 11.04.2008, B 193
Bericht des
Magistrats vom 19.09.2008, B 623
Bericht des
Magistrats vom 15.05.2009, B 364
Bericht des
Magistrats vom 04.12.2009, B 1021
Bericht des
Magistrats vom 24.09.2010, B 616
Bericht des
Magistrats vom 28.03.2011, B 170
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss Versandpaket:
30.05.2007 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.06.2007, TO I, TOP
48 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
393 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE.WASG und BFF gegen SPD und FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FAG und REP (= Annahme) NPD (=
vereinfachtes Verfahren) 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.06.2007, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
393 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
SPD gegen LINKE.WASG, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (=
Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD
(= vereinfachtes Verfahren) 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 03.07.2007, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und FDP (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE. und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP und ÖkoLinX/E.L. (=
Annahme) NPD (= vereinfachtes Verfahren) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.07.2007, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA
393 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und NPD (= vereinfachtes
Verfahren) sowie LINKE., FAG, BFF, REP und ÖkoLinX/E.L. (= Annahme)
15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2007, TO I, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 393 spätestens in einem Monat
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Beschlussausfertigung(en): § 2221, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.07.2007 Aktenzeichen: 66 6