Kauf einer Wegefläche entlang des Griesheimer Stadtwegs 89
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM
783 entstanden aus Vorlage:
OF 251/6 vom
17.01.2012 Betreff: Kauf einer Wegefläche entlang des
Griesheimer Stadtwegs 89 Der Magistrat wird gebeten, mit
den Eigentümern der Liegenschaft Griesheimer Stadtweg 89 in Verhandlungen zu
treten mit dem Ziel, die Fläche des vorgesehenen Durchgangsweges zu erwerben
und so zu einem öffentlichen, sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main
befindlichen Weg zu machen. Dabei ist anzustreben, die Breite des Weges von
derzeit nur eineinhalb Metern zu erweitern. Die bauliche Ausführung des Weges (z. B.
Bodenbeschaffenheit, keine Treppen) soll so erfolgen, dass auch für Personen
mit Kinderwagen, Benutzer von Rollatoren oder Rollstühlen u. Ä. eine gute
Nutzbarkeit gegeben sein wird. Begründung: Der vorgesehene Durchgang vom Stadtteil Griesheim zum
Mainufer mit seinen Grünanlagen und Spielplätzen liegt etwa zwischen den
bereits vorhandenen Durchgängen "Untere Rützelstraße" und demjenigen entlang
des Geländes des Rudervereins Frankfurter Ruderclub Griesheim 1906 e. V.
Eine bessere Verbindung des
Uferbereichs mit dem Stadtteil ist wünschenswert. Schon vor vielen Jahrzehnten
hatte die Stadt Frankfurt deshalb diese bessere Erreichbarkeit zum Ziel der
Stadtplanung erklärt und sogar eine Grünanlage dort vorgesehen. Darüber ist die
Entwicklung hinweggegangen und das Ziel einer Grünanlage wird nicht
weiterverfolgt. Der Grundgedanke einer zusätzlichen Wegeverbindung wurde aber
weiterverfolgt und ist in Form einer Baulast dem Eigentümer zur Umsetzung
aufgegeben worden. Es zeigt sich aber, dass ein Privatweg nicht die optimale
Lösung ist. Die Baulast gibt der Stadt keinen vollständigen Einfluss auf die
Gestaltung und Unterhaltung des Weges. Fragen nach einer Beleuchtung bleiben
ungeklärt und wären mit der Eigentümergemeinschaft jeweils zu verhandeln. Diese
vielen Unwägbarkeiten würden vermieden werden, wenn die Stadt Frankfurt das
Gelände kauft, auf dem sich der Weg befindet. Die bisher vorgesehene Breite von
eineinhalb Metern ist recht schmal, insbesondere weil sich der Weg auf einem
größeren Abschnitt zwischen Mauern befindet, sodass der Eindruck eines Kanals
entsteht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.04.2012, ST 597
Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 10