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Meine Nachbarschaft: Burgenlandweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müll in den Oberräder Gärten

15.05.2020 · Aktualisiert: 21.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5981 entstanden aus Vorlage: OF 1634/5 vom 28.04.2020 Betreff: Müll in den Oberräder Gärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Abladen von Schutt jeglicher Art in den Oberräder Gärten so erlaubt ist, wie auf den als Anlage beigefügten Fotos zu sehen ist. Begründung: Die als Anlage beigefügten Fotos sind in dem Geviert Offenbacher Landstraße/Wege zum Friedhof von der Wiener Straße aus kommend (in Höhe der Hausnummer 50), Im Eichlehen/ Burgenlandweg gemacht worden. Auf der Suche nach einem Bolzplatz für Jugendliche war der Regionalrat vor einigen Jahren innerhalb dieses Areals fündig geworden. Damals ist den Oberrädern von der Stadt beschieden worden, dass in diesem Gebiet keine Tore aufgestellt werden dürften, da das vorgeschlagene Grundstück sich im Grüngürtel befände. Für die Jugendlichen ist dann ein anderer Standort für die Tore gefunden worden - auf dem Platz hinter der Villa Bonn. Nur müssen hier die Tore bei jeder Veranstaltung ab- und wieder aufgebaut werden. Die Tore hätten dem Grundgürtel viel weniger Schaden zugefügt als es die in der Anlage zu sehenden Ablagerungen nun tun. Anlage 1 (ca. 354 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1448 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens

13.03.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße

13.09.2019 · Aktualisiert: 05.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 24.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen, und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg

23.08.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung

10.05.2019 · Aktualisiert: 25.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg

22.03.2019 · Aktualisiert: 13.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 18.03.2019 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: OM 1164/12 OBR 5; ST 1000/13; F 1503/18 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Parkordnung vor der Schule, wie auch schon vor der Kita, in Längsparken umzuwandeln und entsprechend zu markieren; 2. die Fahrbahn, wo immer möglich, zugunsten des Fußverkehrs auf das Mindestmaß zu verengen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob an der Martin-Buber-Schule die Straße für den Autoverkehr morgens oder auch mittags für jeweils 30 Minuten gesperrt werden kann. Begründung: Jedes Jahr zum Schulanfang wird die besonders für Kinder unerträgliche Verkehrssituation auf dem Weg zur Martin-Buber-Schule und zur Kita beklagt. Eltern wird eingeschärft, welche Nachteile das "Elterntaxi" für die eigenen Kinder und für die Allgemeinheit hat. Schulkinder laufen oder fahren mit Rollern oder Fahrrädern die Straße entlang. Da der Gehweg aufgrund der Breite nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, fahren und laufen die Kinder auch auf der Fahrbahn. Zu 1: Autos weichen vor der Schule aufgrund der quer parkenden Kfzs auf den ohnehin zu schmalen Gehweg aus und gefährden Fußgänger. Das vor der Kita praktizierte Längsparken muss auch vor der Schule umgesetzt werden. Zu 2: Die Verbreiterung des Fußwegs ist abschnittsweise durchaus möglich. Der Magistrat hat dies in seiner Stellungnahme ST 1000 angekündigt und sollte es jetzt umsetzen. Zu 3: Um die Eindämmung der "Elterntaxis" zu erreichen, sind hier auch einmal ungewöhnliche Maßnahmen notwendig, da mit Appellen offenbar nur wenige Eltern erreicht werden. Der vor der Ebelfeldschule in Praunheim in Aussicht genommene Versuch (F 1503) sollte auch auf die Martin-Buber-Schule übertragen werden. Sachsenhäuser Landwehrweg vor der Martin-Buber-Schule Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Frage vom 01.11.2018, F 1503 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2019, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2307 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1664 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung)

22.03.2019 · Aktualisiert: 30.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 1222/5 vom 04.03.2019 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 (Fortsetzung) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18 Der Magistrat wird nochmals gebeten, an den in der Anregung OM 2332 aufgeführten Stellen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Eine Nullabsenkung bedeutet eine niveaugleiche Absenkung ohne Kante. Die an den Örtlichkeiten der Ziffern 1. bis 3. vorhanden Rundsteine mögen, wie der Magistrat ausführt, "mit dem technisch minimalsten Bordsteinvorstand" verbaut sein. Es bleibt aber eine Kante (Foto), die Radfahrende, vor allem bei ungünstiger Witterung, einem unnötigen Sturzrisiko aussetzt. Dies gilt besonders, da in dem genannten Bereich die Bordsteine schräg angefahren werden müssen. Die Maßnahmen zu den Örtlichkeiten der Ziffern 4. und 5. wurden zugesagt, aber nicht umgesetzt. Bordsteinabsenkung mit Kante an der Offenbacher Landstraße 507 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte

18.01.2019 · Aktualisiert: 31.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4088 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 02.01.2019 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden, z. B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert, die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/ Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 796 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73

02.01.2019 · Aktualisiert: 24.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 1106/5 Betreff: Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wurden mit dem Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 Gespräche geführt, um die Gründe für den derzeitigen Leerstand zu erfahren? 2. Wenn ja, wurde dabei erörtert, wie die Stadt Frankfurt am Main den Eigentümer dabei unterstützen kann, die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen? Begründung: Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg steht schon seit längerer Zeit leer und befindet sich in einem immer schlechter werdenden Zustand. Es wäre wünschenswert, wenn die Liegenschaft wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1119 2019 Die Vorlage OF 1106/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15

02.11.2018 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3909 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 13.10.2018 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor dem Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber, Burgenlandweg 15, 60599 Frankfurt am Main, eine zusätzliche Bushaltestelle in beide Richtungen einzurichten. Begründung: Besucherinnen und Besucher des Waldfriedhofs Oberrad kaufen häufig ihren Grabschmuck im Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber. Das Geschäft liegt jedoch genau zwischen den beiden existierenden Haltestellen "Burgenlandweg" und "Waldfriedhof Oberrad". Somit sind Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV gezwungen, das Blumengeschäft Oberräder Blütenzauber zu Fuß zu erreichen. Dies ist besonders für ältere Besucherinnen und Besucher beschwerlich. Hier wäre eine zusätzliche Haltestelle hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 190

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“

21.09.2018 · Aktualisiert: 17.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)

08.06.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 867/5 vom 20.05.2018 Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III) Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, 1. dass die Geschwindigkeit in der Straße Im Teller regelmäßig kontrolliert wird und 2. dass die Durchfahrtsgenehmigungen für die "Tellerbrücke" häufiger kontrolliert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich zunehmend über zu schnell fahrende Fahrzeuge, die durch die Straße Im Teller fahren. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich jedoch nicht um Anlieger oder forst- und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, sondern um Pkw mit auswärtigen Nummernschildern. Der Ortsbeirat erachtet die Geschwindigkeitskontrollen und die Kontrollen der Durchfahrtsgenehmigungen als ein sinnvolles Mittel, um Schleichverkehr und eine zusätzliche Belastung der im südlichen Oberrad lebenden Menschen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1731 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 346 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg

13.04.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856

13.04.2018 · Aktualisiert: 07.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3014 entstanden aus Vorlage: OF 821/5 vom 29.03.2018 Betreff: Ergänzung Bebauungsplan Nr. 856 Der Magistrat wird aufgefordert, den Bebauungsplan Nr. 856 - Siedlungsbereich Scholdererweg/Hainer Weg im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB dahin gehend zu ergänzen, dass die Flurstücke Flur 560, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 33 (485), Bereich Sachsenhäuser Landwehrweg auf der nördlichen Seite zwischen den Hausnummern 39 und 56, entsprechend den baulichen Vorgaben in diesem Bereich bebaut werden können. Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Vorliegend geht es um die Möglichkeit der Bebauung der Grundstücke nördlich des Sachsenhäuser Landwehrweges, östlich der Hausnummer 56. Diese soll die Flurstücke 2/4, 2/6, 2/2, 3/2, 3/4, 3/6, 4/2, 5/2, 13/3, 17/1, 18/2, 19/2 und 20/2 umfassen. Diese Fläche beträgt ca. 7.700 Quadratmeter. Sie liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 856 und stellt somit einen Außenbereich dar, sodass sich dieser bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB richtet. Hiernach ist eine Bebauung zurzeit nicht möglich. Eine solche bietet sich aber im Hinblick auf den Bedarf für neuen Wohnraum entsprechend zur vorhandenen beidseitigen Bebauung im Sachsenhäuser Landwehrweg bis zur Hausnummer 56 an. Diese Grundstücke liegen nicht im Schutzbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" vom 12.05.2010 (StAnz Nr. 22, S. 1508). Der Verordnungsgeber hat seinerzeit bei der Überarbeitung der Grüngürtelsatzung die vorbezeichneten Flurstücke von der Unterschutzstellung ausgenommen und die Grenze des Landschaftsschutzgebietes entlang einer fiktiven hinteren Baugrenze gezogen. Eine Ergänzung des Bebauungsplanes bietet sich geradezu an. Sie würde entlang des Sachsenhäuser Landwehrweges durchgängig eine beidseitige Bebauung ermöglichen und damit den Ortsteil abrunden. Die Bebauung entspräche voll und ganz dem Gebietscharakter und würde die Nachbarschaft nicht beeinträchtigen. Die Bebauung würde den Grüngürtel nicht schmälern oder nachteilig berühren, weil bei dessen Abgrenzung das Vorschlagsgebiet im Hinblick auf eine künftige Bebauung ausdrücklich zugelassen wurde. Die Bebauung entspricht weiterhin dem Gesetzeszweck, dringend benötigte Wohnbauflächen ohne Landschaftsverbrauch zu schaffen. Der Bebauungsplan führt nicht zu Kosten zulasten der Stadt, weil die vorhandenen Erschießungsanlagen für den Anschluss von ca. zehn bis elf Wohngebäuden á drei Wohneinheiten ausreichen. Im betroffenen Bereich befinden sich weiterhin vier Grundstücke im Eigentum der Stadt (Flurstücke 5/2, 13/3, 17/1 und 19/2). Hier hat die Stadt die Möglichkeit, schnell dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Es bietet sich an, vorliegend im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB vorzugehen. Nach der BauGB-Novelle 2017 können auch kleinere Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren zu Wohnbauflächen umgeplant werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fläche des Bebauungsplans weniger als 10.000 Quadratmeter umfasst, ausschließlich Wohnnutzung zugelassen wird, die geplante Fläche an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt, die Aufstellung bis zum 31.12.2019 beschlossen wird und der Bebauungsplan als Satzung bis zum 31.12.2021 beschlossen wird. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Das Gebiet würde als reines Wohngebiet festgesetzt werden, in dem zweigeschossige Einfamilienhäuser mit höchstens drei Wohnungen zulässig sind, die zur Straße hin an einer Baulinie liegen, an die zur Wahrung der Bauflucht angebaut werden muss und die im hinteren Grundstücksbereich eine Baugrenze nicht überschreiten dürfen. Ein solcher Bebauungsplan entspräche exakt den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 856. Diesem Vorhaben steht auch nicht der regionale Flächennutzungsplan (FNP) entgegen, der lediglich die tatsächliche Nutzung in diesem Bereich aufzeigt, ohne hier rechtsverbindlich eine endgültige planerische Festsetzung zu treffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1207 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße

16.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 entstanden aus Vorlage: OF 651/5 vom 02.11.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald (II) Vorgang: OM 1878/17 OBR 5; ST 1957/17 Der Magistrat wird erneut gebeten, zumindest den vom Gotheturm-Parkplatz aus kommend auf der linken Seite der Schranke befindlichen Baumstamm zu entfernen und den Bereich zur Umgehung der Schranke für Fußgänger und Fahrradfahrer zu befestigen. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg bildet einen wichtigen Zugang zum Stadtwald und muss daher barrierefrei sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 737 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)

19.01.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24

24.11.2017 · Aktualisiert: 16.10.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg

03.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2315 entstanden aus Vorlage: OF 523/5 vom 16.06.2017 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung für Kraftfahrzeugf ahrer im Oberen Schafhofweg im Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Mittlerem Schafhofweg zu schaffen. Begründung: In dem oben genannten Abschnitt kommt es sehr häufig zu Geschwindigkeitsübertretungen durch Kraftfahrer, die diesen als Schleichweg benutzen. Die Straße ist jedoch hier ausgesprochen eng. Zudem wird sie von vielen Radfahrern und Fußgängern benutzt, die immer wieder konkreten Gefährdungen hierdurch ausgeliefert sind. Die dort angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung wird meistens nicht eingehalten. Da eine ständige Verkehrsüberwachung durch Polizeibehörden nicht möglich ist, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung führen. So wäre beispielsweise zu überlegen, ob im Verlauf der Straße Bodenschwellen angebracht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 383 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5

03.11.2017 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 605/5 vom 17.10.2017 Betreff: Bordsteinabsenkungen im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden für den Radverkehr relevanten Bordsteinen eine Nullabsenkung vorzunehmen: 1. In der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 508 an der Einmündung des Waldweges entlang der Bahngleise; 4. i m Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Die Bordsteine sind für Radfahrer zu hoch und können zu gefährlichen Stürzen führen, wenn sie im spitzen Winkel angesteuert werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Antrag vom 04.03.2019, OF 1222/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Antrag vom 25.02.2020, OF 1627/5 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges

15.09.2017 · Aktualisiert: 19.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2142 entstanden aus Vorlage: OF 550/5 vom 30.08.2017 Betreff: Sanierung des Weges von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges Der Magistrat wird gebeten, das nicht asphaltierte Stück von der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Beckerweg bis zum Beginn des Forstweges (siehe Schild auf dem Foto) so herzurichten, dass dieses Wegestück gefahrlos genutzt werden kann, am besten wäre hier eine Asphaltierung. Begründung: Auf diesem kleinen Abschnitt des Weges befinden sich 15 mehr oder weniger große Löcher (siehe Foto). Diese Beschädigungen sind sicher durch die häufige Benutzung durch Autos, die zum Parkplatz des Sportplatzes fahren, entstanden. Diese Löcher sind aber eine Gefahr für Radfahrer und vor allen Dingen für Kinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2358 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1878 entstanden aus Vorlage: OF 435/5 vom 02.05.2017 Betreff: Barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges im Bereich Goetheturm bis Waldspielplatz Scheerwald Der Magistrat wird gebeten, die zu Beginn dieses Jahres auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh installierte Schranke wieder zu entfernen oder dergestalt umzustellen, dass ein barrierefreier Zugang des Sachsenhäuser Landwehrweges sichergestellt ist. Begründung: Der Ortsbeirat ist verwundert über die Installation einer Schranke auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe des Restaurants Goetheruh. In der Vergangenheit war eine derartige Maßnahme zur Verhinderung des im Stadtwald verbotenen privaten Pkw-Verkehrs an dieser Stelle nicht notwendig. Ein Anstieg der Verstöße gegen dieses Verbot ist dem Ortsbeirat nicht bekannt. Soweit der Magistrat an der Maßnahme festhält, ist die Schranke zumindest derart aufzustellen, dass sie für Personen mit Kinderwagen, Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer ohne Ausweichen auf einen unbefestigten Bereich des Weges zu passieren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1957 Antrag vom 02.11.2017, OF 651/5 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2603 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Vorgang: OM 291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13; V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 811 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 Auskunftsersuchen vom 07.11.2014, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

07.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern

07.10.2016 · Aktualisiert: 24.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 172/5 vom 20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern Der Magistrat wird gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges; siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof

09.09.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenschäden an der Bushaltestelle „Hasselhorstweg“

06.06.2016 · Aktualisiert: 07.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2016, OF 87/5 Betreff: Straßenschäden an der Bushaltestelle "Hasselhorstweg" Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu veranlassen, die Straßenschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg zu beseitigen. Begründung: Die Ausmaß an Schlaglöcher und Fahrbahnschäden auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bushaltestelle Hasselhorstweg stellt eine erheblich Gefährdung des Straßenverkehrs dar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 87/5 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg

12.02.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 26.01.2016 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von einem Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Schule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße

10.11.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

11.09.2015 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh

29.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 1086/5 vom 12.05.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die asphaltierte Straße An der Goetheruh vom Sachsenhäuser Landwehrweg in Richtung Sportplatz Beckerwiese so herzurichten, dass diese gefahrlos genutzt werden kann. Begründung: Die Straßenoberfläche in dem beschriebenen Abschnitt gleicht einer Kraterlandschaft und birgt daher nicht nur Gefahren für Personenkraftwagen, sondern auch für Fahrradfahrer, die diesen Weg oft nutzen. Die an diesem Straßenabschnitt befindlichen Gärten können nur über diese Straße erreicht werden. Besonders schlimm ist es bei Dunkelheit, da sich dort keinerlei Beleuchtung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1239 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 04.01.2015 Betreff: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. ohne finanziellen Mehraufwand und 2. ohne bauliche Veränderungen möglich ist, bei den Buslinien 81 und 82 zusätzlich eine Haltestelle a) im Bereich der Siedlung "Im Teller" und b) am Parkplatz "An der Goetheruh" zu installieren. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass man zusätzlich eine Haltestelle im Bereich der Siedlung "Im Teller" und am Parkplatz "An der Goetheruh" installieren möge. Mit Blick auf die Haushaltslage möchte der Ortsbeirat daher wissen, ob diesem Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand und ohne bauliche Veränderungen entsprochen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 639 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße

28.11.2014 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 989/5 vom 13.11.2014 Betreff: Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Buchrainstraße/ Gruneliusstraße ein oder zwei Parkmöglichkeiten auszuweisen. Begründung: An dieser Stelle liegt immer Müll, obschon dahinter der zu den Häusern Gruneliusstraße Nr. 113 bis Nr. 199 gehörende eingezäunte Müllplatz liegt. Wenn dort Autos parken, würde eine wilde Müllablagerung zumindest erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 151

OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III

14.10.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen in der südlichen Buchrainstraße

13.06.2014 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße

28.03.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg hier: Bereich der neuzubauenden Kita

13.10.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2013, OF 716/5 Betreff: Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg hier: Bereich der neuzubauenden Kita er Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob und wenn ja inwieweit die Pächterinnen und Pächter der Kleingärten im Sachsenhäuser Landwehrweg im Bereich der neuzubauenden Kita einen Ersatz oder eine Entschädigung für die bei den Rodungsarbeiten entstandenen Schäden an den Strom- und Wasserleitungen erhalten. Begründung: Durch den Neubau der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg sind Kleingärten entfallen. Bei den Rodungsarbeiten des Geländes wurden Strom- und Wasserleitungen zerstört. Der Ortsbeirat erwartet, dass hier für die Pächterinnen und Pächter Ersatz geschaffen wird, so dass diese ihre Kleingärten wieder voll nutzen und pflegen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 01.11.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 875 2013 Die Vorlage OF 716/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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