Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg
Begründung
Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Inhalt
Antrag vom 08.02.2013, OF 511/5
Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).