Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom 06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO).
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2013, OF 511/5
Betreff: Grenzmarkierung im
Einmündungsbereich des Hasselhorstwegs in den Sachsenhäuser Landwehrweg Vorgang: ST 1158/12 In Erinnerung an die ST 1185 vom
06.08.2012 bitten wir den Magistrat um Auskunft, wann mit der Umsetzung der
zugesagten Maßnahme zu rechnen ist. Begründung: Der Magistrat wurde gebeten, im Einmündungsbereich
des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine Grenzmarkierung für
Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und
Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und
Parkverbote, § 41 (1) StVO). Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5
am 22.02.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF
511/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 5
am 15.03.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 678 2013
Die Vorlage OF
511/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme