Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM
2438 entstanden aus Vorlage:
OF 662/5 vom
06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der
Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber
der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät
Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät
Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und
hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies
bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine
zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu
Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 376
Aktenzeichen: 66 0