Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM
4620 entstanden aus Vorlage:
OF 1256/5 vom
19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher
Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier:
Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann,
sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße
und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass
es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu
Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die
Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen
der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe
Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung
Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher
Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die
Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die
zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach
in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte
Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen
und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig
ist. Es ist zu prüfen und zu berichten,
inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren
Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430
Aktenzeichen: 32 1