Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM
1465 entstanden aus
Vorlage: OF 399/5 vom
03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße
(IV) Vorgang: OM
291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13;
V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der
Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu
sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM
291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches
gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem
Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche
Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V
811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller
installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST
1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013
ausgeführt werden.
Mit der Anfrage an den Magistrat
vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die
zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom
02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft
Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht
der Fall. Da sich an der Situation von 2011
nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten
Poller. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2011, OM 291
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385
Auskunftsersuchen
vom 29.08.2013, V 811
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631
Auskunftsersuchen
vom 07.11.2014, V
1170
Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288
Aktenzeichen: 66 0