Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM
1165 entstanden aus
Vorlage: OF 308/5 vom
21.04.2012 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des
Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im
Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg eine
Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll-
und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte-
und Parkverbote, § 41 (1) StVO). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich
beschwert, dass der Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den
Sachsenhäuser Landwehrweg derart zugeparkt wird, dass es für aus dem
Sachsenhäuser Landwehrweg in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge nicht
möglich ist, am Gegenverkehr vorbeizufahren. Besonders problematisch stellt
sich dieses Parkverhalten für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr dar.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1158