Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM
700 entstanden aus Vorlage:
OF 172/5 vom
20.09.2016 Betreff: Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich
des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg verlängern
Der Magistrat wird
gebeten, das bereits vorhandene Halte- und Parkverbot im Einmündungsbereich des
Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg auf der Seite des
Grundstückes Sachsenhäuser Landwehrweg 95 (östliche Seite des Hasselhorstweges;
siehe auch rote Markierung in der Grafik) um circa sieben Meter (zwei
Autolängen) in den Hasselhorstweg hinein zu verlängern (Zeichen 299 -
Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote,
§ 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung). Quelle: Google Maps Begründung: Das bereits verfügte Halte- und Parkverbot im
Einmündungsbereich des Hasselhorstweges in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu
klein, um den aus dem Hasselhorstweg ausfahrenden Fahrzeugen eine ausreichende
Ausweichmöglichkeit für in den Hasselhorstweg einfahrende Fahrzeuge zu
ermöglichen. Besonders problematisch stellt sich die derzeitige Situation für
größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen oder die Müllabfuhr, dar. Hinzu kommt, dass seitdem der westliche Teil des
Anton-Burger-Weges eine Spielstraße ist, Bewohnerinnen und Bewohner des
Hasselhorstweges, des Scholdererweges und des östlichen Anton-Burger-Weges
vermehrt den Hasselhorstweg nutzen, um von den dortigen Liegenschaften
wegzufahren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.12.2016, ST 1687
Aktenzeichen: 32 1