Meine Nachbarschaft: Blanchardstraße
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Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4956 entstanden aus Vorlage: OF 840/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Platz für Fußgänger an Samstagen - Autos bleiben mal draußen Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, folgende Veränderungen an der Verkehrssituation auf der Leipziger Straße vorzunehmen: Die Leipziger Straße wird von vielen Menschen zum Einkaufen genutzt, die überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Zu Haupteinkaufszeiten wie dem Samstag sind die relativ engen Bürgersteige kaum mehr in der Lage, diesen Verkehr aufzunehmen, sodass es zu schwierigen und mitunter im Zusammenhang mit dem Autoverkehr zu gefährlichen Situationen kommt. Um die Aufenthaltsqualität auf der Leipziger Straße zu erhöhen und das Einkaufen und Flanieren entspannter zu machen, soll man in die Leipziger Straße von der Bockenheimer Warte bis zur Kurfürstenstraße nicht mit dem Auto einbiegen können. Der Fahrradverkehr wird für diese Zeit zum Schrittverkehr aufgefordert. Um das umzusetzen, sollen Schranken oder temporäre Abweiser am Beginn der Leipziger Straße, an der Kreuzung zur Wildunger Straße/Landgrafenstraße und an der Einmündung Am Weingarten installiert sowie die Einbahnstraßenregelung in der Straße Am Weingarten aufgehoben werden. Diese Beschränkungen sollen samstags z. B. zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr gelten. Nach sechs Monaten sollen Rückmeldungen der Anwohner, der Besucher Bockenheims und des Einzelhandels eingeholt werden, um das Verkehrskonzept den Bedürfnissen anzupassen. Bei der Umsetzung sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: 1. Eine Anfahrtsregelung für Anwohner soll geprüft werden. 2. Auf die Parkhäuser soll zusätzlich hingewiesen werden. 3. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob für diese Zeit die Bürgersteige als Sondernutzungsfläche den anliegenden Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden können. 4. Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrs auf den Nebenstraßen zu berichten und - soweit notwendig - weitere Maßnahmen vorzuschlagen. 5. Zusätzlich soll mittels einer wissenschaftlichen Begleitung die Umsatzentwicklung in der Straße und die Zufriedenheit der Bürger sowie der Gewerbetreibenden erfasst werden. 6. Die Ergebnisse sollen im Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Das Nebeneinander der Verkehrsträger stößt auf der Leipziger Straße an räumliche Grenzen. Dem zunehmenden Fußgängerverkehr soll Rechnung getragen werden. Da sich Verkehrsströme und Auswirkungen von Maßnahmen schlecht prognostizieren lassen, soll testweise die vorgeschlagene Begrenzung eingeführt werden, um dann auf Grundlage der Ergebnisse neue Verkehrskonzepte zu entwickeln. Ziel ist das Miteinander aller am Verkehr Beteiligten und die Steigerung der Attraktivität der Leipziger Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2087 Antrag vom 27.05.2020, OF 1076/2 Auskunftsersuchen vom 27.05.2020, V 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1705 Antrag vom 04.02.2021, OF 1312/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLeipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4770 entstanden aus Vorlage: OF 839/2 vom 30.05.2019 Betreff: Leipziger Straße attraktiver machen: Mehr Fahrradständer Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, mehr Fahrradabstellbügel auf der Leipziger Straße zu installieren. Dazu sollen auf der Leipziger Straße im Abschnitt zwischen Bockenheimer Warte und Wildunger Straße sowie zwischen der Wildunger Straße und der Straße Am Weingarten jeweils auf einem Pkw-Stellplatz Fahrradabstellplätze eingerichtet werden. Begründung: Die Leipziger Straße hat tagsüber deutlich zu wenig Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Gerade Lastenräder und Fahrräder mit Anhängern brauchen ausreichend Parkmöglichkeiten, wo sie niemanden behindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 1981 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 25.04.2019 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen bzw. den damit einhergehenden Absperrungen wieder verstärkt auf den Erhalt der Barrierefreiheit zu achten und die erforderlichen Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen zu versehen. Begründung: In letzter Zeit hat es in Bockenheim wiederholt Beschwerden von Bewohnern über Absperrmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben gegeben, so z. B. zuletzt im Bereich der Ecke Wurmbachstraße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0
Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 entstanden aus Vorlage: OF 753/2 vom 01.02.2019 Betreff: Freies Parken dank Personalmangel im Ordnungsamt? Vorgang: OM 4127/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Personaldecke des Ordnungsamtes soweit zu stärken, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, insbesondere in Halteverbotszonen, abgeschleppt werden; 2. im Falle, dass Ziffer 1. nicht entsprochen wird, zu prüfen und berichten, welche alternative Strategie verfolgt wird, um das Zuparken von Halteverbotszonen nachhaltig zu unterbinden; 3. mitzuteilen, welche Indikatoren er für eine Beurteilung des Erfolgs seiner Strategie heranzieht und wie er damit definiert, ab wann die Strategie als erfolgreich beurteilt wird; 4. mitzuteilen, er seine Strategie aufgrund dieser Indikatoren derzeit beurteilt; 5. mitzuteilen, welche Alternativen er sieht, sollte sich das Ergebnis der Beurteilung zukünftig als nicht erfolgreich herausstellen. Begründung: In letzter Zeit häufen sich Berichte von Anwohnerinnen und Anwohnern über abgestellte Fahrzeuge an sensiblen Stellen (Gehwege, Radwege, Feuerwehrzufahrten, Kreuzungsbereiche). In diesem Zusammenhang wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern weiter berichtet, dass das Ordnungsamt auf telefonische Meldung dieser Fahrzeuge wegen Personalmangels keine Abschleppungen veranlassen könne. Als Beispiel in jüngster Zeit sei die Anregung OM 4127 zur Kreuzung Hedwig-Dransfeld-Straße/Sophienstraße genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1969 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 738/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich der Sophienstraße und der Hedwig-Dransfeld-Straße gegen Zuparken zu sichern, um die Verkehrssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Schulwegnutzung zum Auslagerungsstandort der Franckeschule, sicherzustellen. Begründung: Hinweis der Kinderbeauftragten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.02.2019, OF 753/2 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4260 Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 803 Aktenzeichen: 66 0
Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 741/2 vom 21.01.2019 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden, für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Clemensstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2018, OF 690/2 Betreff: Clemensstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Befindet sich die Clemensstraße komplett in Privatbesitz? 2. Welche vertraglichen Vereinbarungen gibt es zwischen der Stadt Frankfurt und dem Eigentümer des privaten Teils der Clemensstraße hinsichtlich der öffentlichen Nutzung der Clemensstraße, des Platzes innerhalb des Gebäudecarrés, welches von der Clemensstraße durchzogen wird und im Hinblick auf den Durchgang von der Clemensstraße zur Wildunger Straße? 3. Was hat es mit der aktuell installierten "Security" auf oben erwähnten Platz auf sich? Da die Person über so gut wie keine Deutschkenntnisse verfügt, ist die Klärung der Anwesenheit schwierig. Quelle: OpenStreetMap Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1057 2018 Die Vorlage OF 690/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Schulwegsicherung Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1
Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3508 entstanden aus Vorlage: OF 606/2 vom 27.07.2018 Betreff: Aus eng mach weit, so entsteht Sicherheit! Der Magistrat wird gebeten, den Überweg über die Gräfstraße an der Kreuzung mit der Sophienstraße derart baulich zu verändern, dass ein Aufenthalt auf der Mittelinsel gefahrlos möglich ist. Hierbei ist besonders zu prüfen, ob zu diesem Zweck die zweite Fahrspur der Gräfstraße in diesem Bereich (auf einer Länge von circa drei Meter) zugunsten der Verbreiterung der Mittelinsel verwendet werden kann, was zusätzlich den Nebeneffekt der Verkehrsberuhigung hätte. Benötigt wird die zweite Spur an dieser Stelle nicht, da von keiner Seite zweispurig in die Gräfstraße eingefahren werden darf. Sollten diese Maßnahmen vom Magistrat nicht befürwortet werden, so wird er gebeten, die Ampelschaltung derart zu verändern, dass man diesen Überweg in einem Zug überqueren kann. Begründung: Die Mittelinsel bildet beim Überqueren dieses Bereichs eine sehr große Gefahrenstelle, da sie extrem eng ist. Personen im Rollstuhl oder mit Rollator können dort nicht in Fahrtrichtung stehend auf die nächste Grünphase warten, von Fahrradfahrenden ganz zu schweigen. Eltern mit Kindern erleben dort sehr heikle Situationen. Da eine Veränderung der Ampelschaltung seitens des Magistrats nicht gewünscht ist, muss nun eine bauliche Veränderung erfolgen. Die Reduktion auf einen Fahrstreifen würde die Mittelinsel angemessen vergrößern und hätte den Nebeneffekt, dass Rasende, die noch schnell die rot werdende Ampel in der Ludolfusstraße überqueren, entsprechend verlangsamt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2114 Aktenzeichen: 66 0
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 02.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat gebeten, über die Messungen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1028 Aktenzeichen: 32 1
Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2
Barrierefreiheit - aber richtig!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2498 entstanden aus Vorlage: OF 439/2 vom 17.11.2017 Betreff: Barrierefreiheit - aber richtig! Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der dem Prinzip nach barrierefreie Aufzug an der Max-Beckmann-Schule mit einer Außensteuerung ausgerüstet wird, sodass dieser auch tatsächlich barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Ein behindertengerechter Aufzug sollte die Benutzung auch ohne zusätzliche Hilfskräfte ermöglichen. Dies ist im Falle des Aufzugs an der Max-Beckmann-Schule nicht gegeben. Der Aufzug kann nur von einer Person, welche einen entsprechenden Schlüssel hat, bedient werden. Zudem fehlt am Außenzugang zum Fahrstuhl (Sophienstraße) eine Sprechanlage, über die bedürftige Personen auf sich aufmerksam machen könnten. Auch vor dem Hintergrund, dass zwischenzeitlich vier Wahllokale ihre Heimat in der Max-Beckmann-Schule gefunden haben, stellt es ein Unding dar, dass Personen, welche auf den Fahrstuhl angewiesen sind, mittels Mobiltelefon eine der Wahlvorsteherinnen/einen der Wahlvorsteher anrufen müssen, damit diese/dieser den Fahrstuhl mit dem ihr/ihm zur Verfügung gestellten Schlüssel bedient. Dies ist keine Barrierefreiheit, dies ist absurd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 616 Antrag vom 11.10.2019, OF 929/2 Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 Aktenzeichen: 63 0
Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 entstanden aus Vorlage: OF 440/2 vom 07.11.2017 Betreff: Interimsampelanlage zur Schulwegsicherung für den Auslagerungsstandort der Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, am Ende der Sophienstraße, Ecke Ginnheimer Straße, eine bedarfsgesteuerte Interimsampelanlage zu installieren, die die Überquerung der Ginnheimer Straße für die Grundschulkinder absichert. Im Zuge dessen wäre es ratsam, auch die Ampelanlage zur Querung der Ginnheimer Landstraße mit einer Bedarfssteuerung auszustatten. Begründung: Der Schulweg der Grundschulkinder, der ab Ende Dezember ausgelagerten Franckeschule weist an diesem Übergang ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf. Um diesen Umstand zu mildern, ist es notwendig diesen Übergang mit einer bedarfsgesteuerten (Interims-) Ampelanlage für die Grundschulkinder, die aus dem südlichen Bereich der Sophienstraße und Ginnheimer Straße kommen, besser zu schützen. Gerade zu den Zeiten, zu denen die Grundschulkinder zum Auslagerungsstandort der Franckeschule gehen, sind sowohl die Ginnheimer Landstraße als auch die Ginnheimer Straße stark befahrene Straßen. Die Unversehrtheit auf dem Schulweg sollte eine Interimsampelanlage wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 678 Aktenzeichen: 66 2
Falkstraße wird zur Fahrradstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2017, OF 441/2 Betreff: Falkstraße wird zur Fahrradstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Die Falkstraße wird in ihrer gesamten Länge als Fahrradstraße mit Freigabe für Kraftfahrzeuge ausgewiesen und entsprechend markiert (Zeichen 244.1/2). An der Sophienstraße wird in Höhe der Konrad-Broßwitz-Str. und am Carlo-Schmid-Platz, eine entsprechende Hinweisbeschilderung zur Fahrradstraße angebracht. Begründung: Die Fahrradstraße soll künftig Teile des Fahrradverkehrs in der Leipziger Straße aufnehmen und eine innerörtliche sichere Fahrrad-Verkehrsverbindung schaffen. Ferner wird auch der überörtliche Fahrradverkehr aus Richtung Ginnheim und aus dem Volkspark Nidda von dieser Verbindung profitieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 441/2 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF und Piraten gegen SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhalle
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
Weiter lesenEinsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2173 entstanden aus Vorlage: OF 364/2 vom 30.08.2017 Betreff: Einsehbarkeit Bernusstraße/Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Bernusstraße/Ecke Sophienstraße einen Verkehrsspiegel aufzuhängen, um die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs für den aus der Bernusstraße in die Sophienstraße abbiegenden Verkehr zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 233 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 479 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2167 entstanden aus Vorlage: OF 350/2 vom 22.08.2017 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfriedenkirche") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dau er der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden, zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2433
Fahrradbügel in der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2017, OM 2178 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel in der Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Bürgersteig der Sophienstraße in Höhe der Hausnummern 43 und 45 (neuer Hort) circa sechs bis acht Fahrradbügel so anzubringen, dass die Einfahrten ohne Probleme genutzt werden können. Vorgeschlagen wird, die Bügel so zu platzieren, dass je zwei bis drei Bügel links und rechts der Einfahrt Nr. 43 und zwei bis drei Bügel links der Einfahrt Nr. 45, flankierend zur Bepflanzung zwischen der Nr. 43 und 45, installiert werden. Begründung: Die Nachfrage nach Fahrradbügeln ist in diesem Umfeld vorhanden - sowohl seitens der Anwohnerschaft als auch insbesondere durch die neue Horteinrichtung in der Sophienstraße 45. Bei entsprechender Anordnung bieten die genannten Standorte genügend Raum für Fahrradbügel und auch noch für die Nutzer der Einfahrten. Einfahrt vor Nr. 43 Grüne Mittelinsel Einfahrt vor Nr. 45 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2379 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel statt Sperrflächen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2017, OA 187 entstanden aus Vorlage: OF 349/2 vom 31.08.2017 Betreff: Fahrradbügel statt Sperrflächen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der ab Herbst 2017 geplanten sukzessiven Erneuerung der Fahrbahndecke der Sophienstraße auf das Aufbringen von Sperrflächen in Kreuzungsbereichen zu verzichten. Wo es möglich und sinnvoll ist, sollen stattdessen auf diese Flächen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Sperrflächen sind nicht mehr zeitgemäß und sollten, wo möglich, durch Gehwegnasen ersetzt werden. Bei der Planung der Deckenerneuerung der Sophienstraße wurden unverständlicherweise keine Gehwegnasen eingeplant. Durch Fahrradbügel werden die Sperrflächen wenigstens vernünftig genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRANKFURTER gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 62 Beschluss: Der Vorlage OA 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1998, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 Aktenzeichen: 66 2
Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 354/2 Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen, 7. Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane, abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.07.2017, M 141 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage M 141 wird unter Hinweis auf eine Information von der VONOVIA vom 08.09.2017 abgelehnt, wonach dort eine Begegnungsstätte, eine gepflasterte Fläche angelegt und der geplante Parkplatz nicht erstellt werden soll. 2. Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 3 SPD und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenJuliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1990 entstanden aus Vorlage: OF 331/2 vom 07.08.2017 Betreff: Juliusstraße: Schulweg frei halten - Barrierefreiheit gewährleisten Der Magistrat wird aufgefordert, den Bürgersteig Juliusstraße in Richtung Sophienstraße (gegenüber Hausnummern 37 - 39) so abzusichern, dass Autofahrer nicht mehr auf dem auch als Schulweg genutzten Bürgersteig parken können, sondern sich auf di e dafür vorgesehenen Stellplätze beschränken. Begründung: Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass hier immer wieder der Bürgersteig durch geparkte Autos verengt wird. Dadurch ist auch die Barrierefreiheit nicht mehr uneingeschränkt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2164 Aktenzeichen: 66 2
Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1986 entstanden aus Vorlage: OF 328/2 vom 07.08.2017 Betreff: Grünfläche vergrößern, Straßenraum optimal nutzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Gestaltung der Sophienstraße im Abschnitt etwa zwischen Hausnummer 56 und Jüdischem Friedhof aktuell optimal gestaltet ist. In die Prüfung einzubeziehen ist der anhängende Vorschlag des Ortsbeirates. Bei diesem teilen sich Straßenbahn und Kraftverkehr einen kleinen Abschnitt der Straße. Hierdurch wird es möglich, die Parkplätze aus der Grünfläche herauszuholen und ausschließlich auf asphaltierter Fläche unterzubringen. Dies ermöglicht ebenfalls eine klare Markierung der Parkplätze und somit eine optimale Ausnutzung der Pkw-Stellplätze. Das zuständige Amt ist natürlich herzlich eingeladen, eigene Vorschläge zur optimalen Nutzung des vorbezeichneten Bereichs zu unterbreiten, wobei keine weiteren Parkplätze entfallen dürfen. Begründung: Im derzeitigen Zustand parken die Kraftfahrzeuge zum größten Teil wild und unstrukturiert innerhalb einer Grünfläche. Eine bereits erfolgte Veränderung sollte eigentlich die Vergrößerung und Aufwertung der Grünfläche beinhalten, hat aber im Bereich der Parkplätze zum Gegenteil geführt. Laut Auskunft des Grünflächenamts ist jeder Quadratmeter neue Grünfläche dringend nötig. Anlage Anlage 1 (ca. 114 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2246 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 920 Aktenzeichen: 66 0
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1692 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 04.05.2017 Betreff: Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit Vertretern der Franckeschule, der Kinderbeauftragten sowie des Ortsbeirates 2 eine Ortsbegehung an der Kreuzung Sophienstraße/Ecke Blanchardstraße durchzuführen, um Möglichkeiten zur Entschleunigung des Verkehrs zu besprechen. Begründung: Die Ampelschaltung ist eine Bedarfsschaltung, ansonsten haben die Autofahrer Vorfahrt. Eltern von Schulkindern der Franckeschule haben sich über die schnellen Autofahrer beschwert. Da nicht ganz klar ist, ob der Sachverhalt unter das Thema Schulwegsicherung fällt, wird auf diesem Weg um einen Termin gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1701 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 222/2 vom 31.01.2017 Betreff: Fahrradweg Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Nach dem bereits erfolgten Wegfall der Benutzungspflicht werden die Fahrradwege in der Sophienstraße zukünftig ausschließlich auf der Straße geführt. 2. Hierzu werden beidseitig entsprechende Markierungen (wo noch nicht erfolgt) auf die Fahrbahn aufgebracht. 3. Die Markierungen auf den Gehwegen, die noch aus den Zeiten der Doppelnutzung (Rad/Fußgänger) herrühren, werden entfernt. 4. Der Straßenbereich vor dem Jüdischen Friedhof/Max-Beckmann-Schule bildet die einzige Engstelle im gesamten Straßenverlauf, daher soll hier der Radweg nur gestrichelt markiert werden, um die Mehrfachnutzung des Straßenabschnitts zu verdeutlichen. Der Ortsbeirat zeigt sich hierbei aber auch offen für kreative Lösungsansätze seitens der zuständigen Fachämter. 5. Im Bereich der (sehr) breiten Gehwege zwischen Ginnheimer Straße und Juliusstraße erfolgt eine möglichst lückenlose und durchgängige Begrünung mit Bäumen, Sträuchern und dergleichen, wie dies in ähnlicher Form auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits seit Jahrzehnten verwirklicht ist. Dabei sollen keine Parkplätze wegfallen. Begründung: Die Sophienstraße gehört zu den breitesten Straßen im Ortsbezirk, wenn nicht in ganz Frankfurt. Daher können Spuren für den Fahrradverkehr bestens auf der Fahrbahn geführt werden. Dadurch gehören die Gehsteige wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern alleine, was Konfliktsituationen verhindert. Nicht nur eine Verbesserung des Mikroklimas und der Klimawandel ermahnen zu einer Begrünung der teilweise sehr breiten Bürgersteige, sondern auch eine deutliche optische Aufwertung der Straße wird dadurch erzielt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1704 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenPlatz schaffen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.02.2017, OA 124 entstanden aus Vorlage: OF 202/2 vom 27.01.2017 Betreff: Platz schaffen Vorgang: OM 4878/16 OBR 2; ST 1677/16 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum deutlich zu steigern, den Abschnitt der Leipziger Straße zwischen Am Weingarten und Kurfürstenstraße einschließlich des Umfeldes um die U-Bahn-Station "Leipziger Straße" an der Ecke Markgrafenstraße/Leipziger Straße mit einem Etat von 150.000 Euro in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufzunehmen. Die Mittel sollen schwerpunktmäßig dazu dienen, statt der bisherigen oberirdischen Altglascontainer sogenannte Unterflursysteme zu prüfen und zu installieren. Weiterhin sollen folgende zweckdienliche Maßnahmen aus dem Etat realisiert werden: 1. Die frei stehenden Auskunftstafeln werden durch modernere, platzsparende Ausführungen ersetzt und verlegt. 2. Der Fahrkartenautomat wird umgesetzt. 3. Die Standorte der aktuell vorhandenen Fahrradbügel sind der Gesamtkonzeption anzupassen. 4. Frankfurter Bänke als Rundbänke ersetzen die vorhandenen Drahtbänke. 5. Der Wohlfühlcharakter wird durch eine erweiterte, kreative Begrünung gesteigert. 6. Eine verbesserte Anordnung der Fahrradbügel, moderne, platzsparende Auskunftstafeln und Begrünungen sind auch für die gegenüberliegende Seite der Kreuzung Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße zu planen und zu realisieren. 7. Im Kreuzungsbereich ist zudem an gut sichtbarer Stelle ein Hinweisschild auf den Hülya-Platz zu platzieren. Begründung: Aus Sicht des Ortsbeirates kann das Ziel, diesen zentralen Bereich der Leipziger Straße qualitativ zu verbessern, nur durch verschiedene, platzgestaltende Maßnahmen erreicht werden, die teilweise bereits in der Stellungnahme ST 1677 kommentiert werden. So wird etwa die Verlegung der jetzigen Glascontainer vom Ortsbeirat als prioritär angesehen. Die erwähnte Stellungnahme eröffnet hierfür keine Möglichkeiten und lässt auf der anderen Seite eine ersatzlose Entfernung bedenklich erscheinen. Da Unterflursysteme bislang nur im Rahmen des Ausbauprogramms "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert wurden, erscheint die Aufnahme der Maßnahmen in dieses Programm zwingend. Die hierbei anfallenden höheren Kosten werden ausgeglichen durch ein verbessertes Erscheinungsbild der Umgebung, eine Reduzierung der in Anspruch genommenen Gehwegfläche, weniger Lärmbelästigung und eine barrierefreie Nutzung. In Absprache mit dem Ortsbeirat 2, auch was mögliche finanzielle Eigenleistungen bei der Maßnahmenrealisierung anbelangt, können die vorgeschlagenen Verbesserungen im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" in einer Gesamtplanung auf den Weg gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1677 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1725 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 500 Antrag vom 11.10.2018, OF 657/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3869 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 22.02.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 124 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 51 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 124 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Aktenzeichen: 61 0
Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 207/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängiger Radweg auf der Sophienstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Radweg auf der Sophienstraße stadteinwärts durchgehend eingerichtet. Begründung: Der Radweg wird ist hier nicht durchgängig eingerichtet, diese Radstrecke wird aber trotzdem von vielen genutzt. Besonders problematisch ist es auf der Höhe der Einbiegung Wildunger Straße (Verlängerung "Privatstraße"), wo in dem Bereich, wo man einen Radweg vermutet, (legal) geparkt wird und eine Litfaßsäule steht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenStraßenreinigungsgebühren Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUmgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen „Am Weingarten“ und „Markgrafenstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2016, OF 171/2 Betreff: Umgestaltung Leipziger Straße zwischen den Straßen "Am Weingarten" und "Markgrafenstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen in einem Konzept für eine teilweise Umgestaltung der Leipziger Straße umsetzbar sind: - Der Bereich zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße wird zunächst probeweise für den Kraft- und Autoverkehr gesperrt. - Für den Fall der dauerhaften Sperrung des Bereichs zwischen den Straßen Am Weingarten und Markgrafenstraße soll eine planerische Neugestaltung des Platzes konzipiert werden, in der der Bereich als modernes und attraktives Zentrum der Leipziger Straße wahrgenommen wird, das aufgrund seiner Gestalt und Gewerbeangebote zum Verweilen einlädt. - Der Kraftverkehr der Leipziger Straße wird durch die Straße Am Weingarten auf die Sophienstraße aus dem Quartier heraus geführt. Hierfür wird die Einbahnstraßenregelung in der Wurmbachstraße umgekehrt, so dass diese Straße nicht mehr von der Straße Am Weingarten befahrbar ist. - In der Rohmerstraße wird die Einbahnstraßenregelung umgekehrt, so dass sie als Sackgasse an der Leipziger Straße endet. Falls weitere bzw. alternative verkehrstechnische Maßnahmen vom Dezernat als erforderlich angesehen werden, wird der Magistrat gebeten, diese in seinem Bericht aufzuführen. Begründung: Eine moderne Gestaltung des benannten Bereiches soll die Attraktivität der Leipziger Straße als Einkaufsstraße, aber auch für die Anwohnerinnen und Anwohner erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 171/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 832 entstanden aus Vorlage: OF 133/2 vom 07.10.2016 Betreff: Ampelanlagen für Seh- und Hörgeschädigte Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlagen - in der Leonardo-da-Vinci-Allee zur Straßenbahnhaltestelle "Rebstockbad"; - ab der Leonardo-da-Vinci-Allee bis in den Rebstockpark (alt); - an der Kreuzung der Bockenheimer Landstraße zur Senckenberganlage; - an der Kreuzung Adalbertstraße zur Gräfstraße (Bockenheimer Warte); - an der Kreuzung Schloßstraße zur Adalbertstraße (Richtung Westbahnhof); - an der Kreuzung Sophienstraße zur Franz-Rücker-Allee; - an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße zur Schloßstraße mit Drückern ausgestattet werden können, die sowohl akustische Signale und möglichst auch Vibrationen ausgeben können. Sollte dies umsetzbar sein, wird der Magistrat um zeitnahe Umsetzung gebeten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, bei Neu- und Umplanungen von Ampelanlagen diese gleich mit Ampeldrückern mit akustischem Signal sowie Vibration auszustatten. Begründung: Blinde und/oder hörgeschädigte Menschen in unserer Stadt können die Signale der Ampeln nicht oder nur schwer wahrnehmen. Diesen Bürgerinnen und Bürgern könnten entsprechende Ampeln ermöglichen, ohne Gefahr und/oder fremde Hilfe die Straße zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 290
Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen
S A C H S T A N D : Anregung vom 31.10.2016, OA 86 entstanden aus Vorlage: OF 127/2 vom 11.10.2016 Betreff: Das Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage als letztes erhaltenes Industriedenkmal unter Denkmalschutz stellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das um 1890 erbaute Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/Senckenberganlage (inklusive des Schornsteins) unter Denkmalschutz zu stellen. Begründung: Bei dem Gebäude der ehemaligen Druckerei Dondorf an der Ecke Sophienstraße/ Senckenberganlage handelt es sich um das letzte erhaltene Industriedenkmal des Westends. Das um 1890 gebaute viergeschossige Gebäude wird einseitig durch einen resalitartigen Kopfbau begrenzt. Der Schornstein zeichnet sich durch ein Klinkermuster aus, das an die Muster der ehemaligen Spielkarten erinnert. Die Backsteinfassade hat Segmentbogenfenster mit Lisenen und wird unter dem Traufgesims durch kleinere Fenster verbunden. In der ehemaligen Druckerei Dondorf wurden früher Spielkarten, Lampenschirme, Wertpapiere und Banknoten hergestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.02.2017, B 50 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.12.2016, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird abgelehnt. Abstimmung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 86 keine Mehrheit erhalten hat und somit zunächst abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OA 86 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 869, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 60 3
Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 820 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 13.10.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk - Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Querungsbereichen der Kreuzung Franz-Rücker-Allee/Sophien- und Juliusstraße die Barrierefreiheit mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zu verbessern oder neu einzurichten: 1. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang an der Ampel Juliusstraße. 2. Absenkung der Bürgersteige beim Übergang Franz-Rücker-Allee (von der Max-Beckmann-Schule zur Straßenbahnhaltestelle der Linie 16 gegenüber), hier insbesondere im Bereich der Verkehrsinsel. 3. Ebenfalls Absenkung der Bürgersteige beim Ampelübergang Sophienstraße am Eckhaus Juliusstraße zur gegenüberliegenden Seite. Begründung: Der Handlungsbedarf für diese Maßnahmen liegt hier im wahrsten Sinne des Wortes "auf der Straße". Besonders die Mittelinsel auf der Franz-Rücker-Allee können Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nur im gefahrvollen Einsatz umfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 105 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Tempo30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 831 entstanden aus Vorlage: OF 123/2 vom 13.10.2016 Betreff: Tempo-30-Zone Hedwig-Dransfeld-Straße wieder kennzeichnen Der Magistrat wird aufgefordert, am Beginn der Zufahrt in die Hedwig-Dransfeld-Straße von der Sophienstraße aus das Verkehrszeichen "Tempo-30-Zone" wieder anzubringen. Begründung: Der Hinweis war bereits vorhanden, fehlt aber seit einiger Zeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 184 Aktenzeichen: 32 1
Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 729 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 26.09.2016 Betreff: Verbotswidriges Parken in der Basaltstraße unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, das in der Regel permanente verbotswidrige Parken in der Basaltstraße, linksseitig im Bereich der Einmündung von der Sophienstraße bis zur "Gewegsnase" etwa vor dem Haus Basaltstraße 58, durch geeigneten Maßnahmen zu unterbinden. Auf der benannten "Gehwegnase" sollen Fahrradanlehnbügel installiert werden, die Querung der Straße durch Fußgängerinnen und Fußgänger aber möglich bleiben. Begründung: Durch verbotswidriges Parken wird die Basaltstraße im genannten Bereich so sehr zugestellt, dass ein Durchkommen des Rettungsdienstes nur sehr schwer und der Feuerwehr komplett unmöglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 110 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 618 Aktenzeichen: 32 3
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
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