Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM
257 entstanden aus Vorlage:
OF 38/2 vom 10.06.2016
Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang
Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in
den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße
kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen
zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet
werden kann, ohne jeweils dabei die
Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder
Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der
sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf
mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung
Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand
rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung
Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die
Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von
Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche
betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2017, ST 529
Antrag vom
02.07.2021, OF
118/2
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466
Aktenzeichen: 67 0