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Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016

Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten,

  1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann;

  2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

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