Nur ein Baum... Baumfällvorlage und Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße 1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme
- dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des Grundstücks sicherstellt, 3. die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des Mietzinses), 4. nicht davon abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei Stellplätze entfallen,
- Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein- und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein- als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke einspurig erfolgt), 9. berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende Baum, 10. das Überschneiden der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane, abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 354/2
Betreff: Nur ein Baum. . Baumfällvorlage und
Zuwegung zum geplanten Parkplatz der Wohnanlage Hedwig-Dransfeld-Straße
1/Sophienstraße 132-136 Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der geplanten Baumaßnahme 1. dem Bauträger auferlegt werden kann, sich ins
Benehmen mit dem Anrainer Hedwig-Dransfeld-Straße 3 zu setzen und
gegebenenfalls die Zuwegung gemeinsam zu nutzen, 2. die Planung auch tatsächlich den Erhalt der dem
Augenschein nach gemäß Baumschutzsatzung erhaltungswürdigen Bäume des
Grundstücks sicherstellt, 3.
die Mieter*innen der Wohnanlage die geplanten 18 Stellplätze schließlich auch
nutzen werden (kürzlich erfolgte Renovierung, Balkonanbau und energetische
Sanierung mündete derzeit schon zu einer deutlichen Erhöhung des
Mietzinses), 4. nicht davon
abgesehen werden kann, Allgemeinplätze wie "Im Nahbereich zum nördlichen
Gründerzeitviertel von Bockenheim ist es für Anwohner mit PKW zunehmend
schwieriger, einen Parkplatz zu finden" als quasi-amtliche Begründung
aufzuführen (hierzu wird auf die moderne Verkehrsforschung verwiesen), 5. vom Bauträger der Nachweis der
Vermarktung der geplanten privaten Stellplätze erbracht werden kann, 6. gleichwohl Berücksichtigung
findet, dass aufgrund der Zuwegung dann im öffentlichen Raum mindestens zwei
Stellplätze entfallen, 7.
Konformität mit der novellierten Stellplatzsatzung besteht (Zone I im vom
Bebauungsplan NW 22a Nr. 1 (Frauenfriedenskirche) betroffenen Bereich), 8. es zumutbar ist, dass die Ein-
und Ausbiegevorgänge auch bei Baumerhalt stattfinden (zumal hier sowohl Ein-
als auch Ausfahrt fahrtechnisch komplex über eine relativ lange Strecke
einspurig erfolgt), 9.
berücksichtigt wurde, dass eine den Baum beeinträchtigende Bordsteinabsenkung
schon deshalb entbehrlich erscheint, weil diese hier (bis auf einen
austauschbaren Stein, welcher zu einem Kanaldeckel abgrenzt) schon vorhanden
ist und als ehemalige Ausfahrt [sic!] länger besteht als der betreffende
Baum, 10. das Überschneiden
der Schleppkurve über den Wurzelbereich der Platane tatsächlich eine Begründung
darstellt, wenn Fahrzeuge schon derzeit derart dicht am Baum abgestellt werden
können. Sollte die Maßnahme des Bauträgers
umgesetzt werden, ist als Ausgleich für den ökologischen Wert der betroffenen
Platanus × hispanica neben dem das Straßenbild erhaltenen Behelf standortnah
eine weitere Ersatzpflanzung eines adäquaten Baums festzusetzen. Begründung: Dem Bauträger ist eine sich in das Stadtbild
einfügende Modernisierung gelungen. Dieser scheint allerdings gut beraten, den
Interessen der Mieter*innen zu folgen, die offenbar dem Erhalt der
grundstückseigenen Grünfläche gegenüber einem Parkplatz den größeren Nutzwert
einräumen. So jedenfalls Mieterinnen, die sich gegenüber der Baumerkundung
interessiert zeigten. Hierbei war von einer geplanten Unterschriftenaktion
gegen die Stellplätze die Rede. Spontan hinzutretende Vertreter von
Ingenieurbüro und Bauträger erläuterten das Modernisierungsvorhaben. Insgesamt
ergibt sich bislang ein Urteil, dass eher für den Baumerhalt spricht. Dem soll
hiermit nachgegangen werden. Bei einer Baumfällung wird allerdings eine
zusätzliche standortnahe Baumpflanzung als unumgänglich angesehen. Nur ein
Baum... Abbildung 1: Blick in die geplante
Zuwegung. Komplexe Ein- und Ausfahrt auch ohne Platane, Entfall von
öffentlichen Stellplätzen. Abbildung 2: Situation Abstand Fahrzeug/Platane,
abgesenkter Bordstein, Kanaldeckel.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 10.07.2017, M 141 Beratung
im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2
am 18.09.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: 1.
Die
Vorlage M 141 wird unter Hinweis auf eine Information von der VONOVIA vom
08.09.2017 abgelehnt, wonach dort eine Begegnungsstätte, eine gepflasterte
Fläche angelegt und der geplante Parkplatz nicht erstellt werden soll.
2.
Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Abstimmung:
zu 1. Annahme bei
Enthaltung 3 SPD und FDP